Unter der Pflegelücke versteht man die monatliche Differenz zwischen dem Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz und dem verfügbaren Einkommen (Rente, Pensionen, Mieteinnahmen). Da die Pflegeversicherung in Deutschland keine Vollkaskoversicherung ist, müssen Pflegebedürftige einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen. Im Bundesdurchschnitt liegt der Eigenanteil bei über 3.200 € pro Monat – die Durchschnittsrente oft deutlich darunter. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie Ihre persönliche Lücke berechnen, wann das Vermögen aufgebraucht ist und wer dann einspringt.

Pflegelücke-Rechner
Berechnen Sie Ihre monatliche Lücke und die Vermögensreichweite
Ihre monatlichen Einnahmen
Monatliche Heimkosten
Der Bundesdurchschnitt liegt bei ca. 4.500 € Gesamtkosten vor Zuschüssen.
Ihr Vermögen
Schonvermögen: 10.000 €
Was ist die Pflegelücke genau?
Die Pflegeversicherung zahlt zwar feste Zuschüsse zu den reinen Pflegekosten, aber den Rest – sowie die kompletten Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen – müssen Sie selbst tragen.
Die einfache Formel
Heimkosten (Eigenanteil) − Monatliches Netto-Einkommen = Ihre Pflegelücke
Ist das Ergebnis größer als Null, haben Sie ein monatliches Defizit. Dieses Minus muss Monat für Monat ausgeglichen werden – zunächst aus Ihrem Vermögen.
Der Realitätscheck: Ein Rechenbeispiel
Schauen wir uns die Situation von Frau Weber an. Sie ist Witwe, hat Pflegegrad 4 und zieht in ein Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen.
| Posten | Betrag (monatlich) |
|---|---|
| Kosten des Pflegeheims (Eigenanteil) | 3.400 € |
| ./. Altersrente | − 1.400 € |
| ./. Witwenrente | − 600 € |
| = Monatliche Pflegelücke (Defizit) | 1.400 € |
Das Problem: Frau Weber fehlen jeden Monat 1.400 €, um die Heimrechnung zu bezahlen. Sie muss an ihr Erspartes.
Das Vermögen: Wie lange reicht es?
Wenn eine monatliche Lücke besteht, müssen Sie Ihr Vermögen einsetzen („entsparen"). Dazu zählen Sparbücher, Aktien, Wertpapiere oder auch der Erlös aus einem Hausverkauf.
Das Schonvermögen: Was Sie behalten dürfen
Sie müssen nicht Ihren letzten Cent ausgeben. Der Staat garantiert ein Schonvermögen, das unangetastet bleibt:
Alleinstehende
10.000 €
Ehepaare
20.000 €
Berechnung der Reichweite
Frau Weber aus unserem Beispiel hat 52.000 € auf dem Sparbuch.
Ergebnis: Frau Weber kann die Heimkosten genau 2,5 Jahre lang selbst finanzieren. Danach ist das Konto (bis auf den Notgroschen) leer.
Wenn das Geld alle ist: Hilfe zur Pflege
Niemand wird aus dem Pflegeheim geworfen, weil das Geld ausgeht. Sobald absehbar ist, dass das Vermögen auf das Schonvermögen abschmilzt, greift das soziale Netz.
- Sie beantragen dann „Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt
- Das Sozialamt übernimmt ab diesem Zeitpunkt die ungedeckten Heimkosten (die „Lücke")
- Ihre Rente wird weiterhin fast komplett für das Heim verwendet
Wichtig: Ihnen verbleibt ein Barbetrag (Taschengeld) von mindestens ca. 152 € im Monat zur freien Verfügung (z. B. für Friseur, Fußpflege oder persönliche Ausgaben).
Müssen die Kinder zahlen? Elternunterhalt
Früher war dies eine große Belastung für Familien. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt jedoch eine sehr hohe Schutzgrenze.
Die 100.000-Euro-Regel
Das Sozialamt fordert Geld von den Kindern nur dann zurück, wenn das Jahresbruttoeinkommen eines Kindes über 100.000 € liegt.
Was zählt dazu?
- Das gesamte Bruttoeinkommen eines Kindes: Gehalt, Mieteinnahmen, Kapitalerträge
Was zählt nicht?
- Das Einkommen des Schwiegerkindes (Ehepartner des Kindes) wird nicht mitgerechnet
- Das Vermögen der Kinder (z. B. das eigene Haus) muss nicht verkauft werden
Fazit: Die allermeisten Kinder müssen heute nicht mehr für die Pflege der Eltern zahlen. Die 100.000-€-Grenze wird nur von wenigen Haushalten überschritten.
Strategien zur Schließung der Lücke
Wenn Sie heute feststellen, dass eine große Pflegelücke droht, können Sie (je nach Alter) gegensteuern:
- Pflegezusatzversicherung: Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt einen festen Betrag pro Tag, wenn der Pflegefall eintritt. Je früher abgeschlossen, desto günstiger.
- Immobilienverrentung / Vermietung: Wer ein Haus besitzt, kann durch Vermietung Einnahmen generieren, die die Lücke in der Rente schließen.
- Pflegewohngeld (Spezialfall): In Bundesländern wie NRW, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen speziellen Zuschuss zu den Investitionskosten (Pflegewohngeld), der beantragt werden kann, bevor man Sozialhilfe benötigt. Dies schont das Vermögen länger.
Checkliste: Ihren Finanzstatus prüfen
Nutzen Sie diese Punkte für Ihren persönlichen Kassensturz:
- Einnahmen addieren: Gesetzliche Rente + Betriebsrente + private Renten + Mieteinnahmen
- Kosten schätzen: Nutzen Sie Durchschnittswerte für Ihr Bundesland (z. B. ca. 3.200 €)
- Lücke ermitteln: Einnahmen minus Kosten
- Vermögen sichten: Alles, was flüssig gemacht werden kann (minus 10.000 € Schonbetrag)
- Reichweite berechnen: Wie viele Monate reicht das Geld?
- Kinder informieren: Klären Sie, ob die 100.000-€-Grenze relevant ist, um Ängste abzubauen
Unser Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit einer Pflegeberatung oder einer Verbraucherzentrale. Die Beratung ist kostenlos und hilft, alle Fördertöpfe auszuschöpfen, bevor das Vermögen aufgebraucht ist.
Verwendete Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe (§ 90 Einzusetzendes Vermögen)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zum Angehörigen-Entlastungsgesetz
- Verband der Ersatzkassen (vdek): Daten zu durchschnittlichen Eigenanteilen
- Informationen der Verbraucherzentralen zu Elternunterhalt und Hilfe zur Pflege