Inklusion und pflegerische Unterstützung

Wohnumfeldverbesserung

So finanziert die Pflegekasse Ihren Badumbau und Treppenlift

Stand: 2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Unter einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme (nach § 40 Abs. 4 SGB XI) versteht man einen Zuschuss der Pflegekasse für den Umbau der eigenen Wohnung, damit Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 möglichst lange sicher zu Hause leben können. Die Pflegekasse übernimmt Kosten für Maßnahmen wie den Badumbau, den Einbau eines Treppenlifts oder die Türverbreiterung – mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Dieser Ratgeber erklärt, wofür Sie das Geld nutzen können, wie Sie Anträge richtig stellen und wie Sie Zuschüsse clever kombinieren.

Barrierefreier Badezimmerumbau mit Haltegriffen
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für barrierefreie Umbauten wie Badumbau oder Treppenlift – schon ab Pflegegrad 1. Bild: KI generiert

Wohnumfeld-Zuschuss-Rechner

Berechnen Sie Ihren Zuschuss für barrierefreies Wohnen

Bei mehreren Personen addieren sich die Ansprüche

Der Zuschuss im Detail: 4.180 € geschenkt

Bei der wohnumfeldverbessernden Maßnahme handelt es sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit. Das Geld, das Sie erhalten, müssen Sie nicht zurückzahlen.

Wer hat Anspruch?

Die Hürden sind niedrig. Anspruch hat jeder Versicherte, der:

  • Einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat (auch Pflegegrad 1 reicht hier aus!)
  • Zu Hause gepflegt wird
  • Durch den Umbau die Pflege erleichtert, ermöglicht oder eine selbstständigere Lebensführung wiederhergestellt wird

Die Höhe des Zuschusses

  • Pro Person: Bis zu 4.180 €
  • Eigenanteil: In der Regel 0 € (außer die Kosten des Umbaus übersteigen den Zuschuss). Der frühere Eigenanteil von 10 % wird von den Kassen heute meist nicht mehr erhoben, wenn es um notwendige Umbauten geht.

Was wird gefördert? Typische Maßnahmen

Der Zuschuss ist nicht an ein bestimmtes Produkt gebunden, sondern an das Ziel Barrierefreiheit. Hier sind die häufigsten Einsatzgebiete:

BereichMaßnahmeZiel
BadezimmerWanne zur DuscheAustausch einer hohen Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche
EinstiegshilfenEinbau einer Badewannentür in die bestehende Wanne
SicherheitRutschfeste Fliesen, Haltegriffe, Duschsitz
AnpassungHöhenverstellbares WC oder Waschbecken
Treppen & ZugangTreppenliftSitzlift für gerade oder kurvige Treppen
RampenFest installierte Rampen für Rollstuhl/Rollator im Außenbereich
VerbreiterungVerbreiterung von Türrahmen für Rollstuhlnutzung
WohnbereichSchwellenabbauEntfernung von Türschwellen oder Stolperfallen
TechnikFest installierte Bedienelemente (Lichtschalter) auf Sitzhöhe

Der „WG-Turbo": Zuschüsse kumulieren

Ein besonderer Vorteil ergibt sich, wenn mehrere pflegebedürftige Menschen zusammenleben – etwa ein Ehepaar (beide mit Pflegegrad) oder eine Senioren-WG. In diesem Fall können die Ansprüche addiert werden. Das Limit liegt bei vier Anspruchsberechtigten:

PersonenMaximaler Zuschuss
1 Person4.180 €
2 Personen (z. B. Ehepaar)8.360 €
3 Personen12.540 €
4 Personen (Maximum)16.720 €

Beispiel: Ein Ehepaar (beide Pflegegrad 2) möchte das gemeinsame Bad umbauen. Die Kosten liegen bei 7.500 €. Da ihr gemeinsamer Anspruch bei 8.360 € liegt, übernimmt die Kasse die vollen 7.500 €. Sie zahlen nichts dazu.

Der „Joker": Wiederholte Beantragung

Viele wissen nicht, dass der Zuschuss von 4.180 € kein einmaliges Lebens-Budget ist. Er gilt pro Maßnahme. Als „neue Maßnahme" gilt ein Umbau dann, wenn sich die Pflegesituation gravierend geändert hat und dadurch neue Umbauten nötig werden.

Beispiel:

  • Sie erhalten 4.000 € für den Umbau der Wanne zur Dusche (Grund: Sturzgefahr).
  • Später sind Sie auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Türen müssen verbreitert und eine Rampe gebaut werden.
  • Ergebnis: Dies gilt als neue Maßnahme aufgrund einer veränderten Situation. Sie können erneut bis zu 4.180 € beantragen.

Achtung: Wenn Sie das Bad sanieren und kurz darauf den Treppenlift einbauen wollen, ohne dass sich Ihr Zustand verschlechtert hat, zählt dies oft als eine Maßnahme. Bündeln Sie daher alle notwendigen Umbauten in einem Antrag oder lassen Sie sich beraten.

Abgrenzung: Hilfsmittel vs. Umbau

Nicht alles ist eine „Wohnumfeldverbesserung". Manches läuft über andere Budgets, die Sie zusätzlich nutzen können:

Technische Pflegehilfsmittel (meist leihweise kostenfrei)

Dinge, die beweglich sind und nicht fest verbaut werden, gelten oft als Hilfsmittel – zum Beispiel ein Pflegebett oder ein Badewannenlifter, der nur hineingestellt wird. Die Pflegekasse zahlt dies oft komplett (evtl. 10 € Zuzahlung) und es belastet nicht das 4.180 € Budget.

Digitale Pflegehilfsmittel / Hausnotruf

  • Hausnotruf: Für den klassischen „Knopf am Handgelenk" zahlt die Kasse eine Pauschale von 25,50 € monatlich.
  • Smarte Helfer: Sensorenmatten oder Herdsicherungen können ebenfalls bezuschusst werden.

Verbrauchshilfsmittel (42 € monatlich)

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen fallen unter die „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch". Hierfür stehen monatlich 42 € zur Verfügung – separat vom Umbau-Zuschuss.

Schritt für Schritt: So kommen Sie an das Geld

Der häufigste Fehler ist der vorzeitige Baubeginn. Halten Sie diese Reihenfolge ein, um Ihren Anspruch nicht zu gefährden:

  • Bedarf erkennen: Was genau erschwert die Pflege? (z. B. „Ich komme nicht mehr sicher in die Wanne")
  • Angebote einholen: Lassen Sie sich detaillierte Kostenvoranschläge von Handwerkern geben.
  • Antrag stellen: Reichen Sie den „Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" bei der Pflegekasse ein. Fügen Sie die Kostenvoranschläge bei und begründen Sie kurz, warum der Umbau nötig ist.
  • Auf Bescheid warten: Warten Sie die schriftliche Zusage der Pflegekasse ab.
  • Bauen lassen: Erst jetzt sollten die Handwerker loslegen.
  • Abrechnung: Reichen Sie die finale Rechnung bei der Kasse ein. Der Zuschuss wird dann auf Ihr Konto überwiesen.

Tipp: Fotos der aktuellen Situation (z. B. der hohen Duschkante) helfen dem Sachbearbeiter bei der Bewilligung.

Finanzierungslücken schließen

Wenn der Zuschuss von 4.180 € nicht reicht (z. B. bei einem Außenaufzug für 15.000 €), gibt es weitere Fördertöpfe:

  • KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet das Programm 455-B (Zuschuss zur Barriere-Reduzierung). Achtung: Fördertöpfe sind oft schnell ausgeschöpft.
  • Landesfördermittel: Manche Bundesländer (z. B. Hessen, Bayern) haben eigene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen.
  • Steuer: Den Eigenanteil, den Sie selbst zahlen, können Sie als „außergewöhnliche Belastung" steuerlich geltend machen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich vor dem Umbau von einer unabhängigen Pflegeberatung oder der Verbraucherzentrale beraten. So stellen Sie sicher, dass Sie alle verfügbaren Fördertöpfe ausschöpfen und keine Fristen versäumen.

Verwendete Quellen

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) – § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • GKV-Spitzenverband: Richtlinien zur Wohnumfeldverbesserung
  • Informationen der Verbraucherzentralen zu Zuschüssen und Hilfsmitteln