Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Maßnahme für den barrierefreien Umbau der eigenen Wohnung, geregelt in § 40 Absatz 4 SGB XI. Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1, das Geld ist ein Zuschuss und kein Kredit. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, addieren sich die Ansprüche auf bis zu 16.720 €. Und weil der Betrag je Maßnahme gilt, ist er bei einer verschlechterten Pflegesituation erneut abrufbar. Die wichtigste Regel steht ganz am Anfang: erst der Bescheid, dann der Handwerker.

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Bei mehreren Personen addieren sich die Ansprüche
Was genau zahlt die Pflegekasse?
Bis zu 4.180 € je Maßnahme, als Zuschuss und ohne Rückzahlung. Der Betrag gilt seit der Pflegereform 2025 und hat die vorherige Grenze von 4.000 € abgelöst. Kosten oberhalb dieser Grenze tragen Sie selbst, eine prozentuale Zuzahlung sieht § 40 Absatz 4 SGB XI aber nicht vor.
Wer hat Anspruch?
Die Hürden sind niedriger als bei jeder anderen Pflegeleistung. Anspruch hat, wer diese drei Punkte erfüllt:
- Einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 hat, Pflegegrad 1 genügt hier
- Zu Hause oder in einer ambulant betreuten Wohnform lebt, nicht im Pflegeheim
- Durch den Umbau die Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird oder eine selbständigere Lebensführung zurückgewinnt
Eigentum ist keine Voraussetzung. Auch Mieter bekommen den Zuschuss. Sie brauchen lediglich die Zustimmung des Vermieters zum Umbau, dazu weiter unten mehr.
Welche Umbauten werden gefördert?
Gefördert wird kein bestimmtes Produkt, sondern ein Ziel: die Wohnung soll für die pflegebedürftige Person wieder benutzbar werden. Das sind die häufigsten bewilligten Maßnahmen:
| Bereich | Maßnahme | Typische Kosten |
|---|---|---|
| Badezimmer | Badewanne raus, bodengleiche Dusche rein | 4.000 bis 9.000 € |
| Nachträgliche Wannentür in die bestehende Wanne | 1.500 bis 3.000 € | |
| Rutschhemmende Fliesen, Haltegriffe, Duschsitz | 300 bis 2.500 € | |
| Höhenverstellbares WC oder Waschbecken | 800 bis 2.000 € | |
| Treppen und Zugang | Treppenlift für gerade Treppen | 4.000 bis 8.000 € |
| Treppenlift für kurvige Treppen | 9.000 bis 15.000 € | |
| Fest installierte Rampe, Türverbreiterung | 1.000 bis 4.000 € | |
| Wohnbereich | Türschwellen entfernen, Bodenangleichung | 200 bis 1.500 € |
| Lichtschalter und Bedienelemente auf Sitzhöhe | 300 bis 1.200 € |
Die Kostenspannen sind Erfahrungswerte aus Handwerkerangeboten und dienen der Orientierung. Verbindlich ist allein Ihr Kostenvoranschlag.
Was lehnt die Pflegekasse ab?
Abgelehnt wird alles, was den Wohnkomfort erhöht, ohne die Pflege konkret zu erleichtern. Das sind die vier häufigsten Ablehnungsgründe:
- Baubeginn vor der Bewilligung. Der mit Abstand häufigste Grund. Schon die verbindliche Auftragserteilung genügt für die Ablehnung.
- Reine Modernisierung. Neue Fliesen, ein zweites Waschbecken oder eine hochwertigere Armatur werden herausgerechnet, auch wenn sie im selben Angebot stehen.
- Bewegliche Gegenstände. Ein Badewannenlifter oder ein Pflegebett wird nur hineingestellt und läuft deshalb als Hilfsmittel, nicht als Umbau.
- Fehlender Zusammenhang zur Pflege. Wer den Bedarf im Antrag nicht an einer konkreten Einschränkung festmacht, bekommt eine Rückfrage oder eine Ablehnung.
Gegen eine Ablehnung hilft der Widerspruch. Sie haben einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit. Erfolgversprechend wird er, wenn Sie eine Stellungnahme des behandelnden Arztes oder des Pflegedienstes beilegen, in der die Einschränkung und ihre Folgen für die Pflege beschrieben sind.
Wie addieren sich die Ansprüche in einem Haushalt?
Wenn mehrere pflegebedürftige Menschen zusammenleben, etwa ein Ehepaar mit zwei Pflegegraden oder eine Pflege-Wohngemeinschaft, zahlt die Pflegekasse den Höchstbetrag je anspruchsberechtigter Person für dieselbe Maßnahme. Gedeckelt ist das bei vier Berechtigten:
| Personen mit Pflegegrad im Haushalt | Maximaler Zuschuss je Maßnahme |
|---|---|
| 1 Person | 4.180 € |
| 2 Personen, etwa ein Ehepaar | 8.360 € |
| 3 Personen | 12.540 € |
| 4 Personen und mehr (Maximum) | 16.720 € |
Leben mehr als vier Anspruchsberechtigte zusammen, bleibt es bei 16.720 € und der Betrag wird anteilig aufgeteilt. Wichtig ist, dass jede Person einen eigenen Antrag bei ihrer eigenen Pflegekasse stellt. Ein gemeinsamer Antrag für den ganzen Haushalt existiert nicht.
Beispiel: Ein Ehepaar, beide mit Pflegegrad 2, lässt das gemeinsame Bad umbauen. Das Angebot liegt bei 7.500 €. Der gemeinsame Anspruch beträgt 8.360 €, die Kasse übernimmt die vollen 7.500 €. Eigenanteil: null.
Kann ich den Zuschuss mehrfach beantragen?
Ja. Der Betrag gilt je Maßnahme und nicht je Person und Leben. Eine neue Maßnahme setzt voraus, dass sich die Pflegesituation seit dem letzten Umbau nachweisbar verändert hat und deshalb weitere Anpassungen nötig werden.
So sieht ein anerkannter zweiter Antrag aus:
- 2023: 4.000 € für den Umbau der Wanne zur Dusche, Begründung war die Sturzgefahr beim Einstieg.
- 2026: Die Person ist auf einen Rollstuhl angewiesen, Türen müssen verbreitert und eine Rampe gebaut werden.
- Ergebnis: veränderte Pflegesituation, also neue Maßnahme. Bis zu 4.180 € sind erneut möglich.
Achtung bei zeitnahen Anträgen: Wer im Frühjahr das Bad umbaut und im Herbst den Treppenlift nachschiebt, ohne dass sich der Zustand verschlechtert hat, bekommt beides als eine Maßnahme gerechnet, und der Höchstbetrag ist bereits ausgeschöpft. Planen Sie in solchen Fällen beide Umbauten in einem Antrag und einem Kostenvoranschlag.
Umbau in der Mietwohnung: Was Vermieter dürfen
Mieter haben nach § 554 BGB einen Anspruch auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen, die für eine behindertengerechte Nutzung erforderlich sind. Der Vermieter kann die Zustimmung nur verweigern, wenn sein Interesse am unveränderten Zustand überwiegt, was bei einem Treppenlift oder einer bodengleichen Dusche selten der Fall ist.
- Der Vermieter darf eine Sicherheitsleistung für den späteren Rückbau verlangen
- Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein und legen Sie sie dem Antrag bei, das beschleunigt die Bearbeitung
- In Eigentümergemeinschaften braucht es zusätzlich einen Beschluss der Eigentümerversammlung, wenn Gemeinschaftseigentum betroffen ist, etwa das Treppenhaus
Hilfsmittel oder Umbau? Die Abgrenzung entscheidet über das Budget
Nicht alles läuft über die 4.180 €. Einiges hat ein eigenes Budget, und das ist gut so: Diese Leistungen bekommen Sie zusätzlich, ohne den Umbau-Zuschuss anzutasten.
Technische Pflegehilfsmittel
Alles, was beweglich ist und nicht fest verbaut wird, gilt als Hilfsmittel: Pflegebett, Rollstuhl, Badewannenlifter, Hausnotrufgerät. Die Pflegekasse stellt diese Geräte meist leihweise zur Verfügung. Volljährige zahlen 10 Prozent der Kosten dazu, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Das Budget für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bleibt davon unberührt.
Hausnotruf und digitale Helfer
- Hausnotruf: monatlicher Zuschuss von 25,50 €ab Pflegegrad 1, dazu die einmaligen Anschlusskosten bis 10,49 €
- Digitale Pflegeanwendungen:seit dem BEEP-Gesetz vom 1. Januar 2026 bis zu 40 € monatlich für die App und 30 € für ergänzende Unterstützung durch einen ambulanten Dienst, zusammen 70 €. Praktisch nutzbar ist das noch nicht, das BfArM-Verzeichnis enthält bislang keine zugelassene DiPA
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen fallen unter die Verbrauchshilfsmittel. Dafür stehen nach § 40 Absatz 2 SGB XI monatlich 42 € zur Verfügung, unabhängig vom Pflegegrad und getrennt vom Umbau-Zuschuss. Der Betrag verfällt am Monatsende, angesammelt wird nichts.
Schritt für Schritt: So kommen Sie an das Geld
Die Reihenfolge ist wichtiger als das Formular. Wer sie einhält, bekommt in aller Regel eine Bewilligung.
- 1
Bedarf konkret benennen
Formulieren Sie die Einschränkung, nicht den Wunsch. Der Satz „Ich komme wegen der 55 Zentimeter hohen Wannenkante nicht mehr allein ins Bad“ trägt einen Antrag, der Satz „Wir hätten gern ein modernes Bad“ nicht.
- 2
Kostenvoranschläge einholen
Zwei detaillierte Angebote von Fachbetrieben, aufgeschlüsselt nach Positionen. Reine Pauschalpreise führen häufig zu Rückfragen und verzögern die Bearbeitung um Wochen.
- 3
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Formloser Antrag oder Kassenformular, dazu Kostenvoranschläge, Pflegegradbescheid und Fotos der aktuellen Situation. Fotos der hohen Duschkante oder der engen Tür ersparen dem Sachbearbeiter den Ortstermin.
- 4
Prüfung abwarten
Die Pflegekasse entscheidet nach § 18a SGB XI innerhalb von 25 Arbeitstagen, oft nach Rückfrage beim Medizinischen Dienst. Bei Fristüberschreitung ohne Begründung gilt der Antrag als genehmigt.
- 5
Erst nach der Zusage beauftragen
Die schriftliche Bewilligung muss vorliegen, bevor Sie den Auftrag erteilen. Wer vorher unterschreibt, verliert den Anspruch, selbst wenn der Umbau inhaltlich förderfähig gewesen wäre.
- 6
Rechnung einreichen
Nach Abschluss die Schlussrechnung bei der Kasse einreichen. Der Zuschuss wird auf Ihr Konto überwiesen, in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen.
Die 25-Arbeitstage-Frist kennen viele nicht. Entscheidet die Pflegekasse nicht innerhalb dieser Frist und teilt Ihnen auch keinen Grund für die Verzögerung mit, gilt der Antrag nach § 18a SGB XI als genehmigt. Notieren Sie deshalb das Datum, an dem Ihr Antrag bei der Kasse eingegangen ist.
Wie schließe ich die Lücke bei teuren Umbauten?
Bei einem kurvigen Treppenlift für 13.000 € deckt der Pflegekassen-Zuschuss nur einen Teil ab. Diese Töpfe kommen zusätzlich infrage:
- KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung:Seit dem 8. April 2026 wieder beantragbar, der Bund hat 50 Millionen Euro eingeplant. Für Einzelmaßnahmen gibt es 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 € je Wohneinheit. Wer den Standard Altersgerechtes Haus erreicht, bekommt 12,5 Prozent und höchstens 6.250 €. Auch hier gilt: Antrag vor der Auftragserteilung, und das Budget ist erfahrungsgemäß schnell erschöpft.
- Landesprogramme: Mehrere Bundesländer fördern barrierefreies Wohnen zusätzlich über ihre Förderbanken, etwa mit zinsverbilligten Darlehen für die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum.
- Pflegekasse plus KfW plus Eigenanteil:Bei zwei Anspruchsberechtigten und ausgeschöpfter KfW-Förderung kommen rechnerisch 8.360 € plus 2.500 € zusammen, also 10.860 €. Damit ist auch ein Kurventreppenlift weitgehend finanziert.
Was bleibt steuerlich übrig?
Den selbst getragenen Anteil können Sie als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat behinderungsbedingte Umbaukosten mehrfach als zwangsläufig anerkannt. Abgezogen wird allerdings die zumutbare Belastung, die sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl richtet.
Falls der Abzug daran scheitert, bleibt die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungennach § 35a EStG: 20 Prozent der Lohn- und Fahrtkosten, höchstens 1.200 € im Jahr. Materialkosten zählen dabei nicht mit, und die Rechnung muss per Überweisung bezahlt worden sein. Bar bezahlte Handwerkerrechnungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Unser Tipp: Die Wohnberatungsstellen der Kommunen und die Pflegestützpunkte schauen sich die Wohnung kostenlos vor Ort an und schreiben eine fachliche Einschätzung. Dieses Papier ist beim Antrag mehr wert als jede zusätzliche Seite Begründung.
Häufige Fragen zur Wohnumfeldverbesserung
Wie hoch ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2026?
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Der Betrag gilt seit der Pflegereform 2025 und hat die frühere Obergrenze von 4.000 Euro abgelöst. Rechtsgrundlage ist § 40 Absatz 4 SGB XI. Es handelt sich um einen echten Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Ab welchem Pflegegrad gibt es den Umbau-Zuschuss?
Schon ab Pflegegrad 1. Das ist die niedrigste Hürde im gesamten Leistungskatalog der Pflegeversicherung. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einer ambulant betreuten Wohnform lebt und der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine selbständigere Lebensführung wiederherstellt.
Kann ich den Zuschuss mehrfach bekommen?
Ja. Die 4.180 Euro sind kein einmaliges Lebensbudget, sondern gelten je Maßnahme. Eine neue Maßnahme liegt vor, wenn sich die Pflegesituation nachweisbar geändert hat und dadurch weitere Umbauten nötig werden, etwa beim Wechsel vom Rollator in den Rollstuhl. Reine Nachbesserungen am selben Umbau zählen nicht als neue Maßnahme.
Was passiert, wenn ich vor der Bewilligung mit dem Umbau beginne?
Dann verlieren Sie in der Regel den gesamten Anspruch. Die Pflegekasse muss die Notwendigkeit vor Baubeginn prüfen können. Als Baubeginn gilt bereits die verbindliche Auftragserteilung an den Handwerksbetrieb, nicht erst der erste Handschlag auf der Baustelle. Kostenvoranschläge einholen ist dagegen unschädlich.
Bekommen Ehepaare den Zuschuss zweimal?
Ja, wenn beide einen Pflegegrad haben. Die Ansprüche werden für eine gemeinsame Maßnahme addiert, ein Ehepaar kommt also auf 8.360 Euro. In Wohngemeinschaften ist bei vier Anspruchsberechtigten Schluss, der Gesamtbetrag ist auf 16.720 Euro gedeckelt. Leben mehr Berechtigte zusammen, wird der Höchstbetrag anteilig aufgeteilt.
Gibt es zusätzlich Geld von der KfW?
Seit dem 8. April 2026 ist der KfW-Zuschuss 455-B Barrierereduzierung wieder beantragbar, der Bund hat dafür 50 Millionen Euro eingeplant. Für Einzelmaßnahmen wie einen Treppenlift gibt es 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro. Wer den Standard Altersgerechtes Haus erreicht, bekommt 12,5 Prozent und höchstens 6.250 Euro. Der KfW-Antrag muss ebenfalls vor Auftragserteilung gestellt werden.
Weitere Ratgeber zum Thema
Verwendete Quellen
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- KfW: Zuschuss 455-B Barrierereduzierung, Konditionen und Merkblatt
- § 554 BGB: Barrierereduzierung in der Mietwohnung
- § 18a SGB XI (Entscheidungsfrist), § 33 und § 35a EStG (steuerliche Behandlung)
Alle Beträge geben den Stand vom 31. Juli 2026 wieder. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.