Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung stehen vor einer wichtigen Entscheidung: Soll der nächste Karriereschritt eine Aufstiegsfortbildung sein? In Hessen fällt diese Entscheidung seit Juni 2024 deutlich leichter. Das Land hat die Aufstiegsprämie von zuvor 1.000 Euro auf 3.500 Euro angehoben und damit die höchste Meisterprämie aller Bundesländer eingeführt.
Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori brachte es bei der Einjahresbilanz auf den Punkt: Die Prämie deckt zusammen mit dem Aufstiegs-BAföG die Kosten einer Meisterausbildung in der Regel vollständig ab. Wer in Hessen lebt oder arbeitet und eine Fortbildung zum Meister, Fachwirt, Techniker oder Betriebswirt plant, sollte diese Förderung kennen.
Im Folgenden finden Sie alle Voraussetzungen, den genauen Ablauf der Antragstellung und praktische Hinweise zur Kombination mit dem Aufstiegs-BAföG.
Was ist die Aufstiegsprämie Hessen?
Die Aufstiegsprämie ist eine Landesförderung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Rechtsgrundlage ist die Förderrichtlinie Berufliche Bildung, zuletzt veröffentlicht im Staatsanzeiger am 17. März 2025.
Anders als das Aufstiegs-BAföG handelt es sich nicht um eine Kostenerstattung, sondern um eine pauschale Prämie. Sie belohnt den erfolgreichen Abschluss einer Fortbildungsprüfung. Genau dieser Unterschied ist entscheidend: Weil die Prämie keine individuellen Kosten erstattet, kürzt sie das Aufstiegs-BAföG nicht. Beide Förderungen greifen unabhängig voneinander.
Die Prämie existiert in Hessen seit 2018 und lag zunächst bei 1.000 Euro. Zum 1. Juni 2024 hat die Landesregierung sie auf 3.500 Euro mehr als verdreifacht. Mit diesem Schritt setzt Hessen ein starkes Signal für die berufliche Bildung und positioniert sich als attraktivstes Bundesland für Aufstiegsfortbildungen.
Nicht nur für Handwerksmeister
Die Aufstiegsprämie gilt für alle öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen nach BBiG und HwO. Das schließt Industriemeister, Fachwirte, Betriebswirte, Fachkaufleute, Bilanzbuchhalter und viele weitere Abschlüsse ein. Entscheidend ist, dass die Prüfung vor einer zuständigen Stelle in Hessen abgelegt wird.
Wer kann die Aufstiegsprämie beantragen?
Die Förderung richtet sich an Fachkräfte, die ihre berufliche Qualifikation durch eine Aufstiegsfortbildung erweitern. Im Detail gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie haben eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) erfolgreich bestanden.
- Ihr Hauptwohnsitz oder Ihr Beschäftigungsort liegt in Hessen.
- Die Prüfung wurde vor einer zuständigen Stelle in Hessen abgelegt, etwa einer Handwerkskammer (HWK), Industrie- und Handelskammer (IHK), der Steuerberaterkammer Hessen, der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen oder Hessen-Forst.
- Wird die Prüfung in Hessen nicht angeboten, darf sie auch in einem anderen Bundesland abgelegt werden.
- Es gibt keine Altersgrenze und keine Einkommensobergrenze.
Sonderregel bei Prüfung außerhalb Hessens
Haben Sie Ihre Prüfung aus persönlichen Gründen in einem anderen Bundesland abgelegt, obwohl sie in Hessen angeboten wird? Dann können Sie die Prämie nur beantragen, wenn sowohl Ihr Hauptwohnsitz als auch Ihr Beschäftigungsort in Hessen liegen. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Wie hoch ist die Förderung im Bundesländervergleich?
Mit 3.500 Euro zahlt Hessen die höchste pauschale Aufstiegsprämie aller Bundesländer. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich Hessen im Vergleich zu anderen Ländern positioniert:
| Bundesland | Prämie | Bezeichnung |
|---|---|---|
| Hessen | 3.500 Euro | Aufstiegsprämie |
| Bayern | 3.000 Euro | Meisterbonus |
| Sachsen | 2.000 Euro | Meisterbonus |
| Saarland | 2.000 Euro | Aufstiegsbonus |
| Baden-Württemberg | 1.500 Euro | Meisterprämie |
| Hamburg | 1.300 Euro | Meisterprämie |
| Bremen | 1.300 Euro | Aufstiegsfortbildungs-Prämie |
| Thüringen | 1.000 Euro | Meisterbonus |
Nicht alle Bundesländer bieten eine vergleichbare Förderung. Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben Stand Mai 2026 keine eigene Meisterprämie eingeführt. In diesen Ländern bleibt das Aufstiegs-BAföG des Bundes die wichtigste Förderquelle.
Die hessische Prämie ist eine Pauschale. Sie wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Fortbildung gezahlt. Ob Ihr Lehrgang 2.000 Euro oder 8.000 Euro gekostet hat, spielt keine Rolle. Sie erhalten in jedem Fall 3.500 Euro.
Antrag stellen: Schritt für Schritt
Die Antragstellung läuft über die sogenannten Begleitstellen. Das sind in der Regel die Kammern, vor denen Sie Ihre Prüfung abgelegt haben. Der Prozess ist unkompliziert:
- 1
Begleitstelle ermitteln
Ihre Begleitstelle ist die Kammer, die Ihre Prüfung durchgeführt hat. Für Handwerker ist das die zuständige Handwerkskammer, für kaufmännische Abschlüsse die IHK. Eine vollständige Liste finden Sie auf wirtschaft.hessen.de.
- 2
Antrag innerhalb der Frist einreichen
Stellen Sie den schriftlichen Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Datum Ihres Prüfungszeugnisses. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Wer sie versäumt, verliert den Anspruch unwiderruflich.
- 3
Zeugnis beilegen
Fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Prüfungszeugnisses bei. Weitere Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich.
- 4
Prüfung durch die Begleitstelle
Die Begleitstelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei vollständigen Anträgen dauert die Bearbeitung in der Regel wenige Wochen.
- 5
Auszahlung erhalten
Nach Bewilligung überweist die Begleitstelle die 3.500 Euro auf Ihr Konto. In den ersten Monaten eines Kalenderjahres kann es zu Verzögerungen kommen, weil die Haushaltsmittel oft erst im zweiten Quartal freigegeben werden.
Drei-Monats-Frist unbedingt beachten
Die Antragsfrist läuft ab dem Datum der Feststellung des Prüfungsergebnisses, nicht ab dem Datum der Zeugnisübersendung. Prüfen Sie das Datum auf Ihrem Zeugnis und reichen Sie den Antrag frühzeitig ein. Eine verspätete Antragstellung führt zum Verlust der gesamten Prämie.
Welche Fortbildungen werden gefördert?
Die Aufstiegsprämie deckt ein breites Spektrum beruflicher Fortbildungen ab. Gefördert werden alle Prüfungen, die auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung vor einer zuständigen Stelle abgelegt werden. Typische Beispiele:
- Handwerksmeister aller Gewerke (Elektrotechniker, Friseure, Tischler, Dachdecker und weitere)
- Industriemeister (Metall, Elektrotechnik, Chemie, Logistik und weitere Fachrichtungen)
- Fachwirte (Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Gesundheitsfachwirt)
- Betriebswirte nach HwO oder BBiG (Geprüfte Betriebswirte, Technische Betriebswirte)
- Fachkaufleute und Bilanzbuchhalter
- Fortbildungsprüfungen in der Land- und Forstwirtschaft
Nicht gefördert werden rein schulische Abschlüsse, Hochschulabschlüsse oder Zertifikatslehrgänge ohne öffentlich-rechtliche Prüfung. Auch Fortbildungen nach Landesrecht (etwa staatlich geprüfte Techniker) fallen nicht unter die Aufstiegsprämie, da sie nicht auf BBiG oder HwO basieren.
Kostenfreie Meisterausbildung: Aufstiegsprämie plus Aufstiegs-BAföG
Der größte Vorteil der hessischen Aufstiegsprämie zeigt sich in der Kombination mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes. Beide Förderungen lassen sich vollständig miteinander kombinieren. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das:
Angenommen, Ihre Meisterausbildung kostet insgesamt 7.000 Euro an Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Das Aufstiegs-BAföG übernimmt davon 50 Prozent als Zuschuss, also 3.500 Euro. Für die restlichen 3.500 Euro können Sie ein zinsgünstiges KfW-Darlehen aufnehmen. Bestehen Sie die Prüfung, werden 50 Prozent dieses Darlehens erlassen, also 1.750 Euro. Es bleiben 1.750 Euro Restdarlehen.
Jetzt kommt die hessische Aufstiegsprämie ins Spiel: Mit den 3.500 Euro tilgen Sie das Restdarlehen von 1.750 Euro und haben noch 1.750 Euro übrig. Unter dem Strich kostet die Meisterausbildung in diesem Beispiel nichts. Im Gegenteil: Es bleibt sogar ein Plus.
Auch bei teuren Lehrgängen kostenfrei
Selbst bei Fortbildungen mit Kosten bis 15.000 Euro (der Förderhöchstbetrag beim Aufstiegs-BAföG) gleichen sich die Förderungen aus dem Aufstiegs-BAföG und die hessische Aufstiegsprämie weitgehend aus. Das Wirtschaftsministerium Hessen bestätigte, dass die Meisterausbildung für Teilnehmende am Ende in der Regel kostenfrei wird.
Steuerliche Behandlung der Aufstiegsprämie
Die 3.500 Euro sind steuerfrei. Das Hessische Wirtschaftsministerium stuft die Prämie als nicht steuerbare Einnahme ein. Sie müssen die Prämie also nicht in Ihrer Steuererklärung als Einkommen angeben.
Wichtig für Ihre Steuerplanung: Die Aufstiegsprämie mindert auch nicht Ihre Werbungskosten. Wenn Sie die Kosten der Meisterausbildung als Fortbildungskosten in der Steuererklärung geltend machen, bleibt dieser Abzug von der Prämie unberührt. Sie können also sowohl die Prämie erhalten als auch die Fortbildungskosten steuerlich absetzen.
Das Bundesfinanzministerium weist allerdings darauf hin, dass die steuerliche Behandlung von Meisterprämien im Einzelfall variieren kann. Im Zweifel sollten Sie Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt konsultieren. Für die hessische Aufstiegsprämie hat das Land die Steuerfreiheit jedoch ausdrücklich bestätigt.
Warum Hessen die Prämie so stark angehoben hat
Die Erhöhung von 1.000 auf 3.500 Euro zum 1. Juni 2024 ist Teil der landespolitischen Strategie gegen den Fachkräftemangel. Hessen verfolgt damit mehrere Ziele gleichzeitig: Berufliche Bildung soll gegenüber dem Studium aufgewertet werden, mehr Gesellinnen und Gesellen sollen den Meister machen, und Betriebe sollen leichter qualifizierte Führungskräfte finden.
Die Bilanz nach einem Jahr fällt positiv aus. Bei einer Pressekonferenz im Juli 2025 berichtete Wirtschaftsminister Mansoori von einer deutlich gestiegenen Nachfrage. Die Handwerkskammern und IHKs bestätigen, dass die Prämie bei Auszubildenden zunehmend als Argument für eine Aufstiegsfortbildung wahrgenommen wird.
Die Förderung richtet sich dabei bewusst nicht nur an das Handwerk. Auch kaufmännische und industrielle Fortbildungen profitieren. Damit trägt Hessen dem Umstand Rechnung, dass der Fachkräftemangel längst nicht mehr nur im Handwerk spürbar ist, sondern auch in Industrie, Handel und Dienstleistung.
Wichtige Hinweise und Besonderheiten
Einige Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit:
- Die Prämie gilt rückwirkend für alle Prüfungen ab dem 1. Juni 2024. Wer in diesem Zeitraum bestanden hat und die Frist noch nicht verstrichen ist, kann den Antrag jetzt stellen.
- Die Auszahlung kann in den ersten Monaten eines Kalenderjahres länger dauern. Die Haushaltsmittel des Landes werden oft erst im zweiten Quartal an die Begleitstellen freigegeben.
- Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Begleitstelle einzureichen. Ein rein digitaler Antragsweg ist bisher nicht vorgesehen.
- Wer mehreren Tätigkeiten nachgeht, muss seine Haupttätigkeit in Hessen ausüben, um antragsberechtigt zu sein.
- Die Prämie kann mehrfach beantragt werden, wenn Sie mehrere verschiedene Fortbildungsprüfungen bestehen.
Auch für Beschäftigte im Qualifizierungschancengesetz
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Fortbildung über das Qualifizierungschancengesetz fördert, können Sie die hessische Aufstiegsprämie trotzdem beantragen. Die Prämie ist eine persönliche Leistung an Sie als Absolventin oder Absolvent und wird nicht mit Arbeitgeberförderungen verrechnet.
Häufige Fragen zur Aufstiegsprämie Hessen
Wer kann die Aufstiegsprämie Hessen beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Personen, die eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) erfolgreich abgelegt haben. Der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort muss in Hessen liegen. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Wie hoch ist die Aufstiegsprämie in Hessen?
Die Prämie beträgt pauschal 3.500 Euro. Seit dem 1. Juni 2024 gilt dieser Betrag. Zuvor lag die Förderung bei 1.000 Euro. Hessen zahlt damit die höchste Meisterprämie aller Bundesländer.
Muss die Aufstiegsprämie versteuert werden?
Nein. Die Aufstiegsprämie ist eine nicht steuerbare Einnahme. Sie mindert auch nicht die als Fortbildungskosten geltend gemachten Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Ihrer Steuererklärung.
Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses bei der zuständigen Begleitstelle eingereicht werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann.
Kann ich die Aufstiegsprämie mehrfach erhalten?
Ja. Die Anzahl der Prämien pro Person ist nicht begrenzt. Wer mehrere verschiedene förderfähige Fortbildungsprüfungen besteht und jeweils die Voraussetzungen erfüllt, kann für jeden Abschluss eine eigene Aufstiegsprämie beantragen.
Wird die Aufstiegsprämie auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet?
Nein. Die hessische Aufstiegsprämie ist eine pauschale Prämie und keine Erstattung tatsächlicher Kosten. Deshalb wird sie nicht auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet. Beide Förderungen können gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
