Weiterbildungsförderung Aktualisiert Mai 2026

Qualifizierungschancengesetz (QCG) 2026 – Weiterbildungsförderung für Beschäftigte

Auf einen Blick

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) nach § 82 SGB III ermöglicht Arbeitgebern, die Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten von der Agentur für Arbeit bezuschussen zu lassen. Je kleiner das Unternehmen, desto höher der Zuschuss: Mikrobetriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern erhalten bis zu 100 % der Kurskosten und bis zu 75 % Lohnzuschuss während der Freistellung. Ergänzend existiert seit 2023 das Qualifizierungsgeld als Lohnersatzleistung für Vollzeitweiterbildungen bei Strukturwandel.

Beschäftigte bei der digitalen Weiterqualifizierung am Arbeitsplatz
Das Qualifizierungschancengesetz übernimmt für Kleinstbetriebe bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und sichert Beschäftigten den Anschluss an den digitalen Wandel. Bild: KI generiert

Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Green Tech: Die Anforderungen an Arbeitnehmer verändern sich in einem Tempo, das betriebliche Weiterbildung zur Pflicht macht. Wer die Kosten dafür scheut, übersieht eine erhebliche staatliche Förderung: das Qualifizierungschancengesetz.

Seit Januar 2019 gilt das QCG und hat die Weiterbildungsförderung grundlegend verändert: Erstmals profitieren nicht nur Arbeitslose, sondern auch Beschäftigte von staatlich geförderter Weiterbildung. Bis 2026 wurde das Programm mehrfach ausgebaut – kleinere Betriebe kommen inzwischen mit minimalem Eigenanteil davon.

Dieser Artikel erklärt, wer profitiert, wie hoch die Förderquoten sind, was das Qualifizierungsgeld vom QCG unterscheidet und wie der Antrag abläuft.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Bundesgesetz, das die Förderung beruflicher Weiterbildung Beschäftigter in § 82 SGB III (Drittes Sozialgesetzbuch) regelt. Es wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeführt, um Arbeitnehmer auf den Strukturwandel vorzubereiten.

Das QCG funktioniert als Arbeitgeberförderung: Der Arbeitgeber stellt den Antrag, erhält die Kostenübernahme für den Kurs und – falls der Mitarbeiter für die Weiterbildung freigestellt wird – einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Freistellung. Der Arbeitnehmer selbst zahlt nichts und verdient während der Weiterbildung weiter.

Zwei Instrumente unter einem Dach

Neben dem klassischen QCG (§ 82 SGB III) gibt es seit dem 1. April 2024 das Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III). Das Qualifizierungsgeld ist eine Lohnersatzleistung ähnlich dem Kurzarbeitergeld – für Beschäftigte, die wegen Strukturwandel ihre Stelle gefährdet sehen und eine Vollzeitweiterbildung absolvieren.

Wer wird über das QCG gefördert?

Das QCG fördert grundsätzlich alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die wesentlichen Voraussetzungen auf Arbeitnehmerseite:

  • Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis – auch Teilzeit ist förderfähig.
  • Schriftliche Zustimmung zur Weiterbildung und zur Antragstellung durch den Arbeitgeber.
  • Die Weiterbildung geht über reine Einarbeitung oder arbeitsplatzbezogene Anpassung hinaus.
  • Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden – genau 120 reichen nicht – und wird von einem AZAV-zertifizierten Träger durchgeführt.
  • Berufsanfänger in den ersten vier Jahren der Beschäftigung können ebenfalls gefördert werden.

AZAV-Zertifizierung ist Pflicht

Ohne AZAV-Zulassung des Bildungsträgers ist keine QCG-Förderung möglich. Prüfen Sie daher vor der Kursauswahl, ob der Anbieter die Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) besitzt. Die meisten seriösen Weiterbildungsanbieter weisen die AZAV-Nummer offen aus.

Förderquoten nach Betriebsgröße (2026)

Die Förderquoten sind nach Unternehmensgröße gestaffelt und gelten Stand April 2026 gemäß § 82 Abs. 2 und 3 SGB III:

BetriebsgrößeKurskostenLohnzuschuss
Unter 50 Beschäftigtebis 100 % (keine Arbeitgeberbeteiligung)bis 75 %
50 bis 499 Beschäftigtebis 50 % (Arbeitgeber trägt 50 %)bis 50 %
Ab 500 Beschäftigtebis 25 % (Arbeitgeber trägt 75 %)bis 25 %
Mit Tarifvertrag oder BetriebsvereinbarungArbeitgeberanteil sinkt um 5 ProzentpunkteZuschuss kann um 5 Prozentpunkte steigen

TV = Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur einrichtungsbezogenen beruflichen Weiterbildung vorhanden

Der Lohnzuschuss wird für die Zeit gezahlt, in der der Mitarbeiter für die Weiterbildung freigestellt ist. Er setzt voraus, dass der Arbeitgeber das volle Arbeitsentgelt weiterzahlt und die Erstattung im Nachgang beantragt.

Das Qualifizierungsgeld: Lohnersatz bei Strukturwandel

Das Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) wurde durch das Weiterbildungsgesetz vom 17. Juli 2023 geschaffen und gilt seit dem 1. April 2024 und richtet sich an Betriebe, bei denen Beschäftigte wegen des Strukturwandels ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Es ersetzt bis zu 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts (bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind: bis zu 67 %).

  • Voraussetzung: Betriebsvereinbarung oder tarifvertragliche Regelung zur Qualifizierung.
  • Mindestens 10 % der Belegschaft müssen von Strukturwandel betroffen sein.
  • Die Weiterbildung muss von einem AZAV-zertifizierten Träger durchgeführt werden.
  • Der Antrag läuft über den Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.
  • Anspruchsdauer: für die gesamte Dauer der Weiterbildungsmaßnahme.

QCG oder Qualifizierungsgeld?

In der Praxis nutzen rund 90 % der geförderten Betriebe das klassische QCG. Das Qualifizierungsgeld lohnt sich vor allem dann, wenn die Freistellung mehrere Monate umfasst und der Arbeitgeber die Lohnlast nicht vollständig tragen kann. Für kürzere Online-Kurse mit flexiblen Arbeitszeiten ist das QCG einfacher zu erhalten.

Wie läuft der QCG-Antrag ab?

Der Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt. Die Beantragung ist kostenlos und erfordert keine Gebühren. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung genehmigt sein.

  1. 1

    Kontakt zum Arbeitgeber-Service

    Sprechen Sie den Arbeitgeber-Service Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit an, mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Kursstart. Die Beratung ist kostenlos.

  2. 2

    AZAV-zertifizierten Kurs wählen

    Wählen Sie eine Weiterbildung bei einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger. Halten Sie Kursinhalt, Dauer, Kosten und AZAV-Zulassungsnummer bereit.

  3. 3

    Freistellungsvereinbarung schließen

    Dokumentieren Sie die Einigung mit dem Mitarbeiter schriftlich: Kursziel, Zeitumfang, Freistellungsregelung und eventuelle Rückzahlungsklausel bei vorzeitiger Kündigung.

  4. 4

    Antrag einreichen

    Reichen Sie den Förderantrag beim Arbeitgeber-Service ein. Die Bearbeitungszeit beträgt üblicherweise 2 bis 4 Wochen. Digital ist die Antragstellung seit 2026 vollständig möglich.

  5. 5

    Kurs absolvieren und abrechnen

    Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie den Teilnahmenachweis und die Kostenbelege ein. Die Erstattung von Kurskosten und Lohnzuschuss erfolgt dann durch die Agentur für Arbeit.

Als Arbeitnehmer aktiv werden

Obwohl der Antrag formal vom Arbeitgeber gestellt wird, können Sie als Arbeitnehmer die Initiative ergreifen: Recherchieren Sie einen passenden AZAV-Kurs, informieren Sie sich über die Förderquoten für Ihren Betrieb und sprechen Sie Ihren Arbeitgeber mit konkreten Zahlen und einem Vorschlag an.

Neuerungen beim QCG 2026

Das Qualifizierungschancengesetz wurde 2026 durch das Weiterbildungsgesetz 2025 und weitere Anpassungen fortgeschrieben. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Neue Größenklassen: Aus vier Stufen wurden drei, formuliert als Eigenbeteiligung des Arbeitgebers statt als Förderquote (§ 82 Abs. 2 SGB III).
  • Ausnahme für Ältere und Schwerbehinderte: In Betrieben unter 500 Beschäftigten entfällt die Arbeitgeberbeteiligung ganz, wenn die geförderte Person bei Teilnahmebeginn 45 Jahre alt ist oder eine Schwerbehinderung im Sinn des § 2 Abs. 2 SGB IX vorliegt.
  • Erweiterte Fördergründe: Klimatransformation und demografischer Wandel wurden als eigenständige Fördergründe ergänzt.
  • Modulare Weiterbildungen: Micro-Credentials und modulare Qualifikationen sind ab 2026 leichter über das QCG förderbar.
  • KI-Weiterbildungen: Schulungen zu Künstlicher Intelligenz haben bei der Bewilligung prioritären Status.

Zukunftsberufe haben Priorität

Weiterbildungen in den Bereichen Digitalisierung, KI, Green Tech, IT-Sicherheit und erneuerbare Energien werden 2026 vorrangig bewilligt. Wer seinen Arbeitgeber von einer solchen Qualifizierung überzeugen will, hat mit dem Verweis auf die hohen Förderquoten und die digitalen Zukunftsberufe gute Argumente.

Häufige Fragen zum Qualifizierungschancengesetz

Wer stellt den QCG-Antrag – Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Den Antrag auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz stellt immer der Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ist die Förderung jedoch nicht möglich – die Weiterbildung muss auf einer Vereinbarung zwischen beiden Seiten beruhen.

Wie hoch ist der Zuschuss zu den Kurskosten?

Seit der Reform durch das Weiterbildungsgesetz kennt § 82 SGB III nur noch drei Betriebsgrößenklassen, und das Gesetz formuliert sie als Eigenbeteiligung des Arbeitgebers. Unter 50 Beschäftigten soll von einer Beteiligung abgesehen werden, die Lehrgangskosten können also vollständig übernommen werden. Bei 50 bis 499 Beschäftigten trägt der Arbeitgeber 50 Prozent, ab 500 Beschäftigten 75 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, sinkt der Arbeitgeberanteil unabhängig von der Betriebsgröße um fünf Prozentpunkte. Die verbreitete vierstufige Staffel mit 100, 50, 25 und 15 Prozent stammt aus der Fassung von 2019 und gilt nicht mehr.

Was ist der Unterschied zwischen QCG und Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) ist ein Kostenzuschuss für Weiterbildungen, die über reine Anpassungsqualifizierung hinausgehen. Das Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III, seit 1. April 2024, eingeführt 2023) ist eine Lohnersatzleistung für Beschäftigte, die wegen Strukturwandel ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können und in einer Vollzeitweiterbildung sind – ähnlich dem Kurzarbeitergeld.

Welche Weiterbildungen werden über das QCG gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die über reine Anpassungsqualifizierung am Arbeitsplatz hinausgehen, mehr als 120 Stunden umfassen, wobei genau 120 Stunden nicht genügen, und von einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden. 2026 werden Weiterbildungen in den Bereichen Digitalisierung, KI, Green Tech und IT vorrangig bewilligt.

Kann das QCG mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Ja, grundsätzlich ist eine Kombination möglich. Das QCG kann nicht mit dem Qualifizierungsgeld für dieselbe Maßnahme kombiniert werden, da es sich um konkurrierende Instrumente handelt. Eine Kombination mit betrieblichen Bildungsprogrammen oder Länderprogrammen ist möglich, sofern keine Doppelförderung entsteht.

Wie läuft der QCG-Antrag ab?

Schritt 1: Arbeitgeber nimmt Kontakt zum Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit auf, idealerweise mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn. Schritt 2: Beratungsgespräch und Auswahl eines AZAV-zertifizierten Bildungsträgers. Schritt 3: Antragstellung mit Kursinhalt, Kostenkalkulation und Freistellungsvereinbarung. Schritt 4: Bescheid (in der Regel nach 2 bis 4 Wochen). Schritt 5: Abrechnung nach Kursabschluss mit Teilnahmenachweis.

Verwandte Förderungen

Verwendete Quellen

Stand 31. Juli 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.