Aufstieg & Weiterbildung Aktualisiert Mai 2026

Meister- und MeisterinnenBONUS Berlin 2026 – 5.000 Euro für den Meisterbrief

Auf einen Blick

Das Land Berlin zahlt seit November 2024 einen rückzahlungsfreien Bonus von 5.000 Euro an alle, die ihre Handwerksmeisterprüfung in Berlin erfolgreich ablegen. Frauen in männerdominierten Gewerken erhalten sogar 6.000 Euro. Das Programm läuft 2026 weiter und wird von der Handwerkskammer Berlin abgewickelt. Einen Antrag können Sie nur schriftlich auf dem Postweg stellen.

Meister in Berliner Werkstatt mit urbanem Industrieambiente
Berlin zahlt Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern einen rückzahlungsfreien Bonus von 5.000 Euro – Frauen in männerdominierten Gewerken erhalten sogar 6.000 Euro. Bild: KI generiert

Der Meisterbrief gilt seit Jahrhunderten als Gütesiegel des deutschen Handwerks. Trotzdem scheuen viele Gesellinnen und Gesellen den finanziellen Aufwand einer Meisterprüfung. Berlin hat deshalb im November 2024 den Meister- und MeisterinnenBONUS eingeführt, um die berufliche Aufstiegsfortbildung im Handwerk gezielt zu stärken. Die Prämie ist Teil des Aktionsprogramms Handwerk 2024 bis 2026, mit dem die Berliner Landesregierung dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegenwirkt.

Mit 5.000 Euro ist der Berliner Bonus aktuell der höchste unter allen Meisterprämien der Bundesländer. Zum Vergleich: Bayern zahlt 3.000 Euro, Niedersachsen 4.000 Euro und Baden-Württemberg 1.500 Euro. Anders als das Aufstiegs-BAföG, das während der Fortbildung unterstützt, belohnt der MeisterBONUS den erfolgreichen Abschluss. Beide Förderungen lassen sich kombinieren.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wer den Bonus beantragen kann, wie hoch er genau ausfällt, welche Unterlagen Sie brauchen und worauf Sie beim Antrag achten sollten.

Was ist der Meister- und MeisterinnenBONUS Berlin?

Der Meister- und MeisterinnenBONUS ist eine Landesförderung des Landes Berlin. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe). Das Programm verfolgt drei Ziele: Fachkräfte im Handwerk sichern, berufliche und akademische Bildung finanziell gleichstellen und Frauen in handwerklichen Berufen stärker fördern.

Konkret erhalten Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister nach bestandener Prüfung eine einmalige, rückzahlungsfreie Geldprämie. Sie müssen dafür keinen Kredit aufnehmen, keine Gegenleistung erbringen und sich nicht zur Selbstständigkeit verpflichten. Der Bonus steht sowohl angestellten als auch selbstständigen Handwerkerinnen und Handwerkern offen.

Nur Handwerksmeister, keine IHK-Abschlüsse

Der MeisterBONUS gilt ausschließlich für Meisterprüfungen nach der Handwerksordnung (HwO). IHK-Fortbildungsabschlüsse wie Fachwirt, Industriemeister oder Betriebswirt sind nicht förderfähig. Für solche Abschlüsse kommt das Aufstiegs-BAföG in Frage.

Wer hat Anspruch auf den MeisterBONUS Berlin?

Die Förderrichtlinie knüpft an mehrere Voraussetzungen an. Sie müssen alle folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllen:

  • Sie haben eine Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk (Anlage A oder B1 der HwO) erfolgreich bestanden.
  • Die Prüfung wurde im Land Berlin abgelegt. Ausnahme: Das Gewerk wird in Berlin nicht geprüft, dann darf die Prüfung auch auswärts stattfinden.
  • Die Meisterprüfung wurde spätestens bis zum Ende des Vorjahres abgeschlossen. Maßgeblich ist das Datum der Feststellung des Prüfungsergebnisses.
  • Ihr Hauptwohnsitz oder Ihre Betriebsstätte befindet sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Berlin.
  • Sie haben den Bonus für dieselbe Meisterprüfung nicht bereits in einem anderen Bundesland erhalten.

Eine Einkommensgrenze gibt es nicht. Auch wer bereits gut verdient, hat vollen Anspruch auf die Prämie. Ebenso spielt das Alter keine Rolle. Ob Sie die Meisterprüfung mit 25 oder mit 55 Jahren ablegen, wirkt sich nicht auf den Anspruch aus.

Antrag nur im Original per Post

Die Handwerkskammer Berlin akzeptiert Anträge ausschließlich in Papierform. Eine Antragstellung per E-Mail reicht nicht aus. Senden Sie den unterschriebenen Originalantrag mit allen geforderten Nachweisen an: Handwerkskammer Berlin, Meisterbonus, Blücherstraße 68, 10961 Berlin.

Wie hoch ist der MeisterBONUS Berlin?

Die Förderhöhe hängt davon ab, ob Sie als Frau in einem männerdominierten Handwerksberuf Ihren Meisterbrief erworben haben. In diesem Fall erhalten Sie den regulären MeisterBONUS von 5.000 Euro plus den MeisterinnenBONUS von 1.000 Euro.

FörderartBetragFür wen?
MeisterBONUS5.000 EuroAlle Handwerksmeister/innen mit Prüfung in Berlin
MeisterinnenBONUS (Zuschlag)1.000 EuroFrauen in männerdominierten Gewerken
Gesamtbetrag mit Zuschlag6.000 EuroFrauen in männerdominierten Gewerken

Als männerdominiert gelten Handwerksberufe, in denen der Frauenanteil unter den Auszubildenden bundesweit unter 30 Prozent liegt. Dazu zählen klassische Gewerke wie Elektrotechnik, Sanitär-Heizung-Klima, Kfz-Technik, Zimmerer, Dachdecker, Metallbauer, Tischler und viele weitere. Die Handwerkskammer Berlin prüft das Kriterium anhand der aktuellen Bundesstatistik.

Zum Vergleich: Die folgende Tabelle zeigt, wie sich Berlin im Bundesländervergleich einordnet.

BundeslandMeisterprämieBesonderheit
Berlin5.000 Euro+1.000 Euro MeisterinnenBONUS
Niedersachsen4.000 EuroNur Handwerk
Bayern3.000 EuroAuch IHK-Abschlüsse
Baden-Württemberg1.500 EuroMeisterprämie seit 2020
Sachsen1.000 EuroMeisterbonus
Thüringen1.000 Euro+1.000 Euro für Jahrgangsbeste

Rückzahlungsfrei und ohne Zweckbindung

Sie müssen den Bonus weder zurückzahlen noch in Ihren Betrieb investieren. Die Prämie wird frei ausgezahlt und steht Ihnen zur beliebigen Verwendung zur Verfügung. Anders als beim Aufstiegs-BAföG gibt es keinen Darlehensanteil.

Wie beantrage ich den MeisterBONUS Berlin?

Der Antragsprozess läuft über die Handwerkskammer Berlin als Anlaufstelle und die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Bewilligungsbehörde. Ein digitaler Antragsweg steht derzeit nicht zur Verfügung. So gehen Sie vor:

  1. 1

    Antragsformular besorgen

    Das Antragsformular erhalten Sie bei der Handwerkskammer Berlin oder auf deren Website unter hwk-berlin.de/meisterbonus. Füllen Sie es vollständig aus und unterschreiben Sie es im Original.

  2. 2

    Nachweise zusammenstellen

    Fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei: Kopie des Meisterbriefs oder des Prüfungszeugnisses, Meldebescheinigung mit Berliner Hauptwohnsitz (oder Gewerbeanmeldung mit Berliner Betriebsstätte), Kopie Ihres Personalausweises und Ihre Bankverbindung.

  3. 3

    Antrag per Post einreichen

    Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit allen Nachweisen an: Handwerkskammer Berlin, Meisterbonus, Blücherstraße 68, 10961 Berlin. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax wird nicht akzeptiert.

  4. 4

    Prüfung durch die Handwerkskammer

    Die Handwerkskammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und leitet das Ergebnis an die Senatsverwaltung weiter. Bei Rückfragen meldet sich die Kammer direkt bei Ihnen.

  5. 5

    Bescheid und Auszahlung

    Die Senatsverwaltung erteilt einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. Anschließend überweist die Landeshauptkasse Berlin den Bonus auf das Konto, das Sie im Antrag angegeben haben.

Ein festes Fristende für die Antragstellung ist in der Förderrichtlinie nicht vorgesehen. Allerdings muss die Meisterprüfung spätestens bis zum Ende des Vorjahres bestanden worden sein. Wer seine Prüfung beispielsweise im Dezember 2025 abgelegt hat, kann den Bonus 2026 beantragen. Reichen Sie den Antrag zeitnah nach der Prüfung ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

Kontakt für Rückfragen

Fragen zum Antragsverfahren beantwortet die Handwerkskammer Berlin per E-Mail. Die Postadresse lautet: Handwerkskammer Berlin, Blücherstraße 68, 10961 Berlin. Auf der Website hwk-berlin.de/meisterbonus finden Sie das aktuelle Antragsformular und weitere Hinweise.

Welche Unterlagen brauche ich?

Damit die Handwerkskammer Ihren Antrag zügig bearbeiten kann, legen Sie folgende Dokumente bei:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (im Original)
  • Kopie des Meisterbriefs oder des Prüfungszeugnisses der Handwerkskammer
  • Aktuelle Meldebescheinigung mit Berliner Hauptwohnsitz oder Gewerbeanmeldung mit Berliner Betriebsstätte
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Auszahlung

Achten Sie darauf, dass Ihre Meldebescheinigung aktuell ist. In der Regel akzeptiert die Handwerkskammer eine Bescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist. Wenn Sie keinen Berliner Hauptwohnsitz haben, aber eine Betriebsstätte in Berlin betreiben, reichen Sie stattdessen eine aktuelle Gewerbeanmeldung ein.

MeisterBONUS und andere Förderungen kombinieren

Der Berliner MeisterBONUS lässt sich mit mehreren anderen Förderprogrammen kombinieren, da er als einmalige Prämie nach Abschluss gewährt wird und keine laufenden Ausbildungskosten abdeckt.

  • Aufstiegs-BAföG (AFBG): Das Aufstiegs-BAföG fördert die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren während der Meistervorbereitung. Der MeisterBONUS wird nicht angerechnet und kommt obendrauf.
  • Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III): Beschäftigte, deren Arbeitgeber eine Förderung der Meistervorbereitung über das QCG beantragt hat, können nach bestandener Prüfung zusätzlich den MeisterBONUS erhalten.
  • Meistergründungsprämie: Einige Bundesländer zahlen zusätzlich eine Gründungsprämie, wenn Meisterinnen und Meister einen Betrieb gründen oder übernehmen. Berlin selbst bietet aktuell keine separate Meistergründungsprämie an.
  • Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit: Wer nach der Meisterprüfung den Sprung in die Selbstständigkeit wagt und aus der Arbeitslosigkeit kommt, kann den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III beantragen.

Prüfen Sie vor Beginn Ihrer Meistervorbereitung, welche Förderbausteine für Sie in Frage kommen. Eine Kombination aus Aufstiegs-BAföG und dem anschließenden MeisterBONUS deckt in vielen Fällen einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ab. Das Qualifizierungschancengesetz bietet einen weiteren Hebel, wenn Ihr Arbeitgeber die Weiterbildung mitträgt.

MeisterBONUS und Steuern

Staatliche Prämien wie der MeisterBONUS gelten steuerrechtlich als Zuwendung der öffentlichen Hand. Ob darauf Einkommensteuer anfällt, hängt von mehreren Faktoren ab.

Grundsätzlich sind solche Prämien nicht automatisch steuerfrei. Das Finanzamt ordnet sie in der Regel den sonstigen Einkünften zu. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Erstens: Die Kosten Ihrer Meistervorbereitung, also Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten und Fachliteratur, können Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Wenn diese Kosten den Bonus übersteigen, bleibt unter dem Strich kein steuerpflichtiger Gewinn. Zweitens: Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr des Bonuserhalts unter dem Grundfreibetrag (2026 voraussichtlich rund 12.096 Euro), fällt ohnehin keine Einkommensteuer an.

Steuerberatung empfehlenswert

Die steuerliche Behandlung von Meisterprämien ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt. Einzelne Finanzämter handhaben die Einordnung unterschiedlich. Lassen Sie sich im Jahr des Bonuserhalts steuerlich beraten, um alle Abzugsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Hintergrund: Aktionsprogramm Handwerk Berlin

Der Meister- und MeisterinnenBONUS ist eingebettet in das Aktionsprogramm Handwerk 2024 bis 2026, das die seit 2023 amtierende Berliner Landesregierung beschlossen hat. Berlin reagiert damit auf eine Doppelherausforderung: Zum einen gehen in den kommenden Jahren zahlreiche Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber im Handwerk in den Ruhestand, und es fehlt an Nachfolgerinnen und Nachfolgern. Zum anderen konkurriert die berufliche Bildung mit dem Hochschulstudium um Talente.

Der Bonus soll signalisieren: Der Meisterbrief ist dem Bachelorabschluss gleichwertig, und das Land Berlin honoriert diese Leistung finanziell. Politisch wird die Maßnahme als Instrument der Gleichstellungspolitik und der Fachkräftesicherung eingeordnet. Der zusätzliche MeisterinnenBONUS für Frauen in männerdominierten Berufen unterstreicht diesen Ansatz.

Das Förderprogramm startete am 1. November 2024. Die Landesregierung hat angekündigt, es mindestens bis Ende 2026 fortzuführen. Ob eine Verlängerung darüber hinaus erfolgt, hängt von der Haushaltslage und der politischen Bewertung ab.

Häufige Fragen zum MeisterBONUS Berlin

Bekommen auch IHK-Fachwirte oder Techniker den MeisterBONUS Berlin?

Nein. Der Meister- und MeisterinnenBONUS Berlin richtet sich ausschließlich an Absolventinnen und Absolventen einer Handwerksmeisterprüfung nach der Handwerksordnung (HwO). Abschlüsse wie IHK-Fachwirt, Industriemeister oder staatlich geprüfter Techniker sind nicht förderfähig. Für diese Abschlüsse kommt das Aufstiegs-BAföG in Betracht.

Wie lange dauert es, bis der Bonus ausgezahlt wird?

Nach Eingang des vollständigen Antrags prüft die Handwerkskammer Berlin die Voraussetzungen und leitet das Ergebnis an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe weiter. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen. Nach dem positiven Bescheid überweist die Landeshauptkasse Berlin den Betrag auf Ihr Konto.

Muss ich den MeisterBONUS Berlin versteuern?

Der Bonus ist eine staatliche Zuwendung und zählt steuerrechtlich zu den sonstigen Einkünften. Ob und in welcher Höhe Einkommensteuer anfällt, hängt von Ihrer individuellen Steuersituation ab. In vielen Fällen bleibt der Betrag durch Freibeträge steuerfrei oder wird nur gering besteuert. Lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten.

Kann ich den MeisterBONUS Berlin mit dem Aufstiegs-BAföG kombinieren?

Ja. Der Berliner MeisterBONUS wird zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG (AFBG) gewährt und nicht auf dessen Leistungen angerechnet. Beide Förderungen ergänzen sich: Das Aufstiegs-BAföG unterstützt während der Fortbildung, der MeisterBONUS belohnt den erfolgreichen Abschluss.

Was passiert, wenn ich meine Meisterprüfung in einem anderen Bundesland abgelegt habe?

Grundsätzlich muss die Meisterprüfung im Land Berlin abgelegt worden sein. Eine Ausnahme gilt, wenn das betreffende Gewerk in Berlin nicht geprüft wird. In diesem Fall kann die Prüfung auch an einer auswärtigen Handwerkskammer stattfinden, sofern Ihr Hauptwohnsitz oder Ihre Betriebsstätte in Berlin liegt.

Wer zahlt den MeisterinnenBONUS von 1.000 Euro zusätzlich?

Der Zuschlag von 1.000 Euro wird automatisch an Frauen gezahlt, die ihren Meisterabschluss in einem männerdominierten Handwerksberuf erwerben. Ein separater Antrag ist nicht nötig. Die Handwerkskammer Berlin prüft anhand der Gewerkeliste, ob das Kriterium erfüllt ist.

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