Bildung Aktualisiert Mai 2026

Assistierte Ausbildung (AsA flex) 2026 – Kostenlose Förderung vor und während der Ausbildung

Auf einen Blick

Die Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex) ist eine komplett kostenlose Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit nach §§ 74–75a SGB III. Sie unterstützt Jugendliche mit Förderbedarf vor und während einer betrieblichen Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung – mit Nachhilfe, sozialpädagogischer Begleitung und Bewerbungstraining. Azubis und Betriebe zahlen nichts.

Mentor unterstützt Auszubildenden bei der Lernarbeit
Die Assistierte Ausbildung (AsA flex) bietet Azubis kostenlose Nachhilfe und sozialpädagogische Begleitung – alle Kosten trägt die Bundesagentur für Arbeit. Bild: KI generiert

Jedes Jahr brechen rund 25 Prozent aller Auszubildenden in Deutschland ihre Ausbildung vorzeitig ab. Häufig sind es keine fehlenden Fähigkeiten, sondern fehlende Unterstützung: Sprachprobleme in der Berufsschule, Schwierigkeiten mit Prüfungen, persönliche Krisen oder Konflikte im Betrieb. Genau hier setzt die Assistierte Ausbildung flexibel an.

AsA flex bietet Jugendlichen mit Förderbedarf individuelle Begleitung, noch bevor sie einen Ausbildungsplatz gefunden haben, und danach durch die gesamte Ausbildung hindurch. Das Besondere: Die Maßnahme ist für alle Beteiligten kostenfrei. Träger sind Bildungsdienstleister, die von der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern beauftragt und finanziert werden.

Die folgenden Abschnitte erklären, wer die Förderung erhält, was sie konkret leistet, wie lange sie läuft und wie der Antrag funktioniert.

Was ist die Assistierte Ausbildung (AsA flex)?

Die Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex) ist ein Förderinstrument nach §§ 74 bis 75a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Sie richtet sich an junge Menschen, die eine betriebliche Berufsausbildung oder eine Einstiegsqualifizierung ohne zusätzliche Unterstützung voraussichtlich nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen könnten.

AsA flex entstand im Mai 2020 aus der Zusammenführung zweier früherer Instrumente: der ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und der alten Assistierten Ausbildung (AsA, § 130 SGB III). Die Zusammenführung sollte die Förderstruktur vereinfachen und die Maßnahme flexibler gestalten. Seitdem ist AsA flex dauerhaft im SGB III verankert.

Rechtsgrundlage

Die AsA flex ist geregelt in §§ 74–75a SGB III. Zuständig für Bewilligung und Finanzierung sind die Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Die Durchführung übernehmen zugelassene Bildungsträger, die von der Bundesagentur für Arbeit beauftragt werden.

Wer hat Anspruch auf AsA flex?

AsA flex richtet sich an Jugendliche, bei denen ein Förderbedarf vorliegt – also eine Situation, in der ohne externe Unterstützung der Beginn, die Fortsetzung oder der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung gefährdet wäre. Die Bundesagentur für Arbeit prüft anhand konkreter Förderindikatoren, ob eine Berechtigung besteht.

Typische Förderindikatoren:

  • Unzureichende Schul- oder Berufsschulnoten, die den Ausbildungserfolg gefährden
  • Sprachliche Defizite im Deutschen, die die Kommunikation im Betrieb oder der Berufsschule erschweren
  • Schwierigkeiten beim Erlernen betrieblicher Ausbildungsinhalte
  • Prüfungsängste oder mangelnde Prüfungsvorbereitung
  • Persönliche oder soziale Problemlagen mit Einfluss auf den Ausbildungsverlauf
  • Gefahr eines vorzeitigen Ausbildungsabbruchs

Kein Automatismus

Der Förderanspruch ergibt sich nicht automatisch aus dem Vorhandensein einer Schwierigkeit. Die Agentur für Arbeit stellt in einem Beratungsgespräch fest, ob ein Förderindikator vorliegt und welche Art von Unterstützung sinnvoll ist. Es ist daher wichtig, Probleme frühzeitig anzusprechen.

Was leistet die AsA flex? Die zwei Phasen

Die AsA flex gliedert sich in zwei Phasen, die einzeln oder kombiniert in Anspruch genommen werden können. Phase I bereitet auf die Ausbildung vor, Phase II begleitet während der Ausbildung.

PhaseZeitraumInhalte
Phase I – ausbildungsvorbereitend (optional)Bis zu 6 Monate, ca. 8 Stunden/TagBerufsorientierung, Bewerbungstraining, Praktika bei Ausbildungsbetrieben, Standortbestimmung
Phase II – ausbildungsbegleitendGesamte Ausbildungsdauer (individuell)Stützunterricht, Prüfungsvorbereitung, sozialpädagogische Einzel- und Gruppenangebote
Nachbetreuung (optional)Nach AusbildungsabschlussUnterstützung bei Jobsuche oder Problemen im ersten Arbeitsverhältnis

Phase II ist der Kern der AsA flex. Hier erhalten Auszubildende regelmäßigen Stützunterricht, der fachliche Lücken aus der Berufsschule schließt und gezielt auf Zwischen- und Abschlussprüfungen vorbereitet. Sozialpädagogische Fachkräfte stehen als Ansprechpartner bei persönlichen Schwierigkeiten zur Verfügung.

Konkrete Unterstützungsangebote in Phase II:

  • Fachlicher Stützunterricht zum Ausgleich von Bildungsdefiziten
  • Sprachförderung für Auszubildende mit Deutsch als Zweitsprache
  • Individuelle Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenangebote zur Förderung von Schlüsselkompetenzen
  • Vermittlung bei Konflikten zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb
  • Unterstützung bei der Organisation des Ausbildungsalltags

Phase I nicht überall verfügbar

Die ausbildungsvorbereitende Phase I wird nicht von allen zugelassenen Bildungsträgern angeboten. Fragen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder direkt beim Träger nach, ob Phase I an Ihrem Standort zur Verfügung steht.

Wie lange dauert die AsA flex?

Die Dauer richtet sich nach dem individuellen Förderbedarf. Phase I dauert maximal sechs Monate bei einem Umfang von rund acht Stunden täglich. Phase II kann die gesamte Ausbildungszeit abdecken, also zwei bis dreieinhalb Jahre, je nach Ausbildungsberuf. Der Einstieg in Phase II ist jederzeit möglich, auch wenn die Ausbildung bereits mehrere Monate läuft.

Wie viele Stunden Stützunterricht und Begleitung pro Woche nötig sind, legen Berufsberatung, Azubi und Träger gemeinsam fest. Das Maßnahmeende wird bei Eintritt auf das voraussichtliche Enddatum einer dreijährigen Ausbildung gesetzt, kann aber angepasst werden.

Wie beantrage ich die AsA flex? Schritt für Schritt

Der Antrag auf AsA flex ist formlos und wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gestellt. In der Praxis läuft der Prozess meist über die Berufsberatung an.

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    Beratungsgespräch vereinbaren

    Sprechen Sie Ihre Situation mit Ihrer Berufsberaterin oder Ihrem Berufsberater bei der Agentur für Arbeit oder mit Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter an. Betriebe wenden sich an die kostenfreie Servicenummer für Arbeitgeber: 0800 45 55 520.

  2. 2

    Förderbedarf feststellen

    Gemeinsam wird geprüft, ob ein Förderindikator vorliegt und ob AsA flex das geeignete Instrument ist. Dabei werden Art und Umfang der benötigten Unterstützung besprochen.

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    Dokumente zusammenstellen

    Die Agentur für Arbeit nennt Ihnen, welche Unterlagen für den Antrag nötig sind. Üblicherweise gehören dazu der Ausbildungsvertrag oder Nachweise über die Einstiegsqualifizierung sowie Informationen zur aktuellen schulischen Leistung.

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    Zuweisung zu einem Bildungsträger

    Nach Bewilligung weist die Agentur für Arbeit einen zugelassenen Bildungsträger zu, der die Maßnahme durchführt. Der Träger stimmt den Förderplan individuell auf Ihren Bedarf ab.

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    Förderung starten und Fortschritt besprechen

    Die AsA flex beginnt mit einer Standortbestimmung. Im Verlauf werden regelmäßig Zwischengespräche geführt, um die Fördermaßnahme anzupassen, falls sich der Bedarf ändert.

Merke

Der Einstieg in die AsA flex ist jederzeit möglich – auch dann, wenn die Ausbildung bereits läuft. Warten Sie nicht bis kurz vor der Prüfung. Je früher die Förderung beginnt, desto wirkungsvoller ist sie.

AsA flex und finanzielle Unterstützung: Kombination mit BAB

AsA flex deckt inhaltliche Unterstützung ab, nicht den Lebensunterhalt. Wer während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen kann, hat unter Umständen Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). BAB und AsA flex können gleichzeitig in Anspruch genommen werden – sie schließen sich nicht gegenseitig aus.

BAB unterstützt Auszubildende mit Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten, wenn sie auswärts wohnen müssen. Beides zusammen gibt Jugendlichen mit Förderbedarf finanzielle Stabilität und inhaltliche Begleitung – zwei Faktoren, die Ausbildungsabbrüche wirksam verhindern.

Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit kann in einem Gespräch prüfen, ob beide Förderungen gleichzeitig beantragt werden können.

Häufige Fragen zur Assistierten Ausbildung (AsA flex)

Wer kann die Assistierte Ausbildung (AsA flex) beantragen?

Jugendliche, die eine betriebliche Berufsausbildung oder eine Einstiegsqualifizierung (EQ) begonnen haben oder beginnen möchten und dabei Unterstützung benötigen. Typische Fördergründe sind unzureichende Schul- oder Berufsschulnoten, Prüfungsängste, sprachliche Defizite oder persönliche Problemlagen. Auch Ausbildungsbetriebe können AsA flex für ihre Auszubildenden beantragen.

Was kostet die AsA flex für Azubis und Betriebe?

Die AsA flex ist für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe vollständig kostenlos. Alle Kosten für Stützunterricht, sozialpädagogische Begleitung, Bewerbungstraining und die Maßnahmebegleitung trägt die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter (§§ 74–75a SGB III). Der Ausbildungsvertrag und die damit verbundenen Rechte und Pflichten bleiben unberührt.

Wie lange dauert die AsA flex Phase II (ausbildungsbegleitend)?

Phase II begleitet Auszubildende für die gesamte Dauer der Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung, wenn der Bedarf durchgehend vorliegt. Der Einstieg ist jederzeit möglich, also auch dann, wenn die Ausbildung bereits begonnen hat. Wie viele Stunden Unterstützung pro Woche erforderlich sind, wird individuell festgelegt.

Wie beantrage ich AsA flex?

Der Antrag auf AsA flex wird formlos bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gestellt. In der Regel initiiert die Berufsberaterin oder der Berufsberater das Verfahren zusammen mit dem Azubi. Betriebe können sich unter der kostenlosen Arbeitgeber-Servicenummer 0800 45 55 520 an die Bundesagentur wenden.

Kann ich neben AsA flex auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten?

Ja. AsA flex und BAB können parallel in Anspruch genommen werden. Während AsA flex die inhaltliche Unterstützung während der Ausbildung sicherstellt, deckt die BAB finanzielle Kosten wie Unterkunft und Lebensunterhalt ab, wenn Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen können.

Was passiert nach der Ausbildung – endet AsA flex automatisch?

Die AsA flex endet mit dem Abschluss der Ausbildung. In einem dritten Schritt können Absolventinnen und Absolventen jedoch weiterhin Unterstützung bei der Jobsuche oder bei Problemen im ersten Arbeitsverhältnis erhalten, wenn sie die Ausbildung mit Hilfe der AsA abgeschlossen haben. Diese Nachbetreuung ist ebenfalls Bestandteil des Förderangebots.

Verwandte Förderungen

Offizielle Informationen: Bundesagentur für Arbeit – Assistierte Ausbildung