Ausbildungsförderung Aktualisiert Mai 2026

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 2026 – Zuschuss für Auszubildende, die auswärtig wohnen

Auf einen Blick

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein monatlicher Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit für Azubis, die wegen der Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsbetrieb nicht zu Hause wohnen können. Die BAB ist kein Darlehen: Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen. Anspruchsvoraussetzungen sind ein unterschriebener Ausbildungsvertrag, Bedürftigkeit und die Notwendigkeit einer auswärtigen Unterbringung. Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 56 bis 72 SGB III.

Auszubildender prüft Finanzdokumente in kleiner Wohnung
Die Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt Auszubildende, die für ihre Lehrstelle von zu Hause ausziehen müssen, mit einem monatlichen Zuschuss ohne Rückzahlung. Bild: KI generiert

Viele Ausbildungsplätze liegen weit vom Elternhaus entfernt. Wer als Azubi in eine eigene Wohnung oder ein Wohnheim ziehen muss, hat zusätzliche Kosten – Miete, Fahrtkosten, Lebensmittel – die die Ausbildungsvergütung oft nicht vollständig deckt. Genau für diesen Fall gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Die BAB wird von der Agentur für Arbeit auf Antrag gewährt und richtet sich nach dem individuellen Gesamtbedarf. Dabei werden Ausbildungsvergütung, Einkommen der Eltern und weitere Faktoren berücksichtigt. Das Ergebnis ist ein monatlicher Zuschuss, der direkt auf das Konto überwiesen wird.

Wer die Voraussetzungen erfüllt und rechtzeitig einen Antrag stellt, kann über die gesamte Ausbildungsdauer gefördert werden. Dieser Artikel erklärt, wer Anspruch hat, wie die Höhe berechnet wird und wie der Antrag funktioniert.

Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe?

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Leistung nach den §§ 56 bis 72 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III). Sie wurde geschaffen, um Auszubildenden eine Ausbildung zu ermöglichen, die andernfalls wegen fehlender finanzieller Mittel scheitern würde. Im Unterschied zu manchen anderen Förderinstrumenten ist die BAB ausschließlich ein Zuschuss: Es entsteht keine Rückzahlungspflicht.

Gefördert werden betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung. Schulische Ausbildungen fallen grundsätzlich nicht unter die BAB – dafür gibt es das Berufsausbildungsbeihilfe-ähnliche Schüler-BAföG.

Förderung nur für die erste Ausbildung

Die BAB wird grundsätzlich nur für die erste Berufsausbildung gewährt. Eine zweite Ausbildung wird nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert, zum Beispiel wenn die erste Ausbildung nicht abgeschlossen werden konnte.

Wer hat Anspruch auf BAB?

Damit die Agentur für Arbeit BAB bewilligt, müssen mehrere persönliche und sachliche Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein. Die wesentlichen Bedingungen:

  • Sie absolvieren eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
  • Sie haben einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen – dieser muss vor der Antragstellung unterschrieben sein.
  • Die Ausbildungsstätte oder die Berufsschule liegt so weit vom Elternhaus entfernt, dass ein tägliches Pendeln nicht zumutbar ist.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, der Ausbildungsvergütung oder dem Einkommen der Eltern bestreiten (finanzielle Bedürftigkeit nach § 60 SGB III).
  • Sie beziehen keine vergleichbaren Leistungen einer anderen Behörde, zum Beispiel nach dem Bundesversorgungsgesetz.
  • Es handelt sich um Ihre erste Berufsausbildung (Ausnahmen sind möglich).

Besondere Regelung bei Behinderung

Für Auszubildende mit Behinderung gelten erleichterte Voraussetzungen. Die Entfernungsvoraussetzung kann entfallen, wenn die Behinderung eine auswärtige Unterbringung erfordert. Sprechen Sie die zuständige Fachkraft beim Reha-Service Ihrer Agentur für Arbeit an.

Wie hoch ist die Berufsausbildungsbeihilfe 2026?

Die BAB wird individuell berechnet. Ausgangspunkt ist der Gesamtbedarf, von dem das anrechenbare Einkommen abgezogen wird. Bei auswärtiger Unterbringung richtet sich der Bedarf nach dem BAföG-Bedarfssatz für Studierende (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG). Folgende Bedarfskomponenten fließen 2026 ein:

BedarfskomponenteBetrag (2026)
Grundbedarf (Lebensunterhalt)475 Euro/Monat
Wohnkostenbedarf (auswärtige Unterbringung)380 Euro/Monat
Krankenversicherungszuschlag (gesetzlich)109 Euro/Monat
Pflegeversicherungszuschlag28 Euro/Monat
Gesamtbedarf (Höchstgrenze)992 Euro/Monat

Von diesem Gesamtbedarf werden die Ausbildungsvergütung und anrechenbare Einkommensanteile der Eltern abgezogen. Dabei gelten Freibeträge: Der eigene Freibetrag beträgt 520 Euro, für Elternteile gibt es ebenfalls gestaffelte Freibeträge. Pro Kind, für das Kindergeld bezogen wird, erhöht sich der elterliche Freibetrag um 770 Euro.

BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit

Unter babrechner.arbeitsagentur.de stellt die Bundesagentur für Arbeit einen kostenlosen Online-Rechner zur Verfügung. Damit können Sie Ihren voraussichtlichen BAB-Anspruch berechnen, bevor Sie den formalen Antrag stellen.

Wie lange wird die BAB gezahlt?

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird für die gesamte Dauer der Berufsausbildung gezahlt, sofern die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Die Agentur für Arbeit bewilligt die BAB zunächst für 18 Monate. Anschließend stellen Sie einen Weiterbewilligungsantrag für die restliche Ausbildungszeit.

Wichtig: Die BAB wird nur für die reguläre Ausbildungsdauer gewährt. Bei einer Verlängerung der Ausbildungszeit über die Regelausbildungsdauer hinaus – ohne zureichenden Grund – kann die Förderung entfallen. Änderungen in den Einkommens- oder Wohnverhältnissen müssen der Agentur für Arbeit unverzüglich mitgeteilt werden.

Für die Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) wird die BAB für die gesamte Dauer der Maßnahme bewilligt.

Wie beantrage ich die BAB?

Den Antrag stellen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit. Die Antragstellung ist online, per Post oder persönlich möglich. Folgender Ablauf hat sich bewährt:

  1. 1

    Ausbildungsvertrag unterschreiben

    Ohne einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag ist keine BAB-Antragstellung möglich. Stellen Sie den Antrag direkt nach der Vertragsunterzeichnung.

  2. 2

    Unterlagen zusammenstellen

    Sie benötigen: den Ausbildungsvertrag, Einkommensnachweise der Eltern (Steuerbescheid oder Gehaltsabrechnungen), Nachweis der auswärtigen Unterkunft (Mietvertrag) und Ihre Kontoverbindung.

  3. 3

    Antrag ausfüllen

    Den Antragsvordruck erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder laden ihn von der Website der Bundesagentur herunter. Der Online-Antrag ist unter eservices.arbeitsagentur.de verfügbar.

  4. 4

    Antrag einreichen und Bescheid abwarten

    Nach Eingang Ihres Antrags prüft die Agentur für Arbeit die Voraussetzungen und Ihren Bedarf. Sie erhalten anschließend einen schriftlichen Bescheid. Bei Bewilligung wird die BAB monatlich auf Ihr Konto überwiesen.

  5. 5

    Änderungen melden

    Teilen Sie der Agentur für Arbeit jede Änderung Ihrer Einkommens-, Wohn- oder Ausbildungssituation mit. Dies gilt auch bei einem Ausbildungsplatzwechsel.

Vorausleistungsverfahren nutzen

Wenn Ihre Eltern keine Auskünfte über ihr Einkommen erteilen oder den Unterhalt verweigern, können Sie BAB als Vorausleistung beantragen. Die Agentur für Arbeit zahlt dann ohne Anrechnung des elterlichen Einkommens und fordert den Unterhalt gegebenenfalls direkt von Ihren Eltern ein.

Steuerliche und rechtliche Einordnung

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Sozialleistung nach dem SGB III und wird nicht als Einkommen im steuerlichen Sinne behandelt. Sie müssen die erhaltenen BAB-Leistungen nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Die Ausbildungsvergütung hingegen ist steuerpflichtiges Einkommen. Da die meisten Azubis jedoch unter dem Grundfreibetrag bleiben, entsteht in der Praxis selten eine Steuerpflicht. Für die Anrechnung beim BAB-Bescheid zählt nicht das Bruttoeinkommen, sondern das Nettoeinkommen abzüglich der pauschalen Abzüge.

  • BAB ist kein Einkommen und beeinflusst keine anderen Leistungsansprüche.
  • Kindergeld der Eltern läuft parallel zur BAB weiter, sofern die Altersgrenze noch nicht erreicht ist.
  • BAB und Wohngeld können sich gegenseitig ausschließen; die Agentur für Arbeit klärt dies im Einzelfall.
  • Die BAB kann grundsätzlich auch für Ausbildungen im EU-Ausland gewährt werden.

Rechtsgrundlage

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist in den §§ 56 bis 72 SGB III geregelt. Die Bedarfssätze orientieren sich an § 13 BAföG. Aktuelle Freibeträge und Bewilligungsgrundsätze finden Sie in der offiziellen Broschüre der Bundesagentur für Arbeit (Merkblatt 6, BA-030750).

Häufige Fragen zur BAB

Wie viel BAB bekomme ich 2026?

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach Ihrem individuellen Gesamtbedarf abzüglich anrechenbaren Einkommens. Bei auswärtiger Unterbringung orientiert sich der Bedarf am BAföG-Bedarfssatz für Studierende (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG). Der Grundbedarf liegt 2026 bei 475 Euro, der Wohnkostenbedarf bei 380 Euro. Hinzu kommen Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung. Der effektiv ausgezahlte Betrag hängt von der Ausbildungsvergütung und dem elterlichen Einkommen ab.

Muss ich BAB zurückzahlen?

Nein. Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein vollständiger Zuschuss und kein Darlehen. Sie müssen den erhaltenen Betrag nicht zurückzahlen.

Wer ist anspruchsberechtigt für BAB?

Anspruchsberechtigt sind Auszubildende in betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen, die wegen der Entfernung zwischen Elternhaus und Ausbildungsstätte oder Berufsschule nicht bei den Eltern wohnen können. Zudem muss finanzielle Bedürftigkeit vorliegen, und die Ausbildung muss die erste sein.

Wann sollte ich BAB beantragen?

Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen, idealerweise noch vor Beginn Ihrer Ausbildung. Die BAB wird rückwirkend nur ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Bei einem verspäteten Antrag gehen Ihnen Leistungen verloren.

Wird mein Minijob-Verdienst auf die BAB angerechnet?

Ein Nebenverdienst im Rahmen der Verdienstgrenze eines Minijobs (556 Euro brutto monatlich ab 2024) muss in der Regel nicht auf die BAB angerechnet werden. Die genaue Anrechnungsregelung sollten Sie mit der Agentur für Arbeit besprechen.

Gibt es BAB auch für berufsvorbereitende Maßnahmen?

Ja. Die Berufsausbildungsbeihilfe kann auch für die Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit gewährt werden. Auch Maßnahmen zur Vorbereitung auf den nachträglichen Hauptschulabschluss mit berufsvorbereitenden Inhalten können gefördert werden.

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