Das Deutschlandstipendium ist ein bundesweites Förderprogramm, das seit 2011 begabte und engagierte Studierende direkt an ihren Hochschulen unterstützt. Es hat ein besonderes Merkmal: die Kofinanzierung. Der Bund stellt für jedes vergebene Stipendium 150 Euro bereit, und die Hochschule muss denselben Betrag von einem privaten Förderer einwerben.
Dadurch entsteht eine Partnerschaft zwischen staatlicher Förderung und privatem Engagement. Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen können Stipendien stiften und erhalten dafür steuerliche Vorteile. Die Hochschule vermittelt zwischen Stipendiaten und Förderern, ohne dass die Förderer direkten Einfluss auf die Auswahl haben.
Für Studierende ist das Deutschlandstipendium attraktiv, weil es keine Einkommensgrenze gibt und das BAföG nicht mindert. Es richtet sich an Leistungsstarke und gesellschaftlich Aktive. Im Folgenden erfahren Sie alle Details zu Voraussetzungen, Bewerbung und Ablauf.
Förderdetails 2026: Betrag, Dauer und Kombinierbarkeit
Die wichtigsten Fakten zum Deutschlandstipendium auf einen Blick:
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Monatlicher Betrag | 300 Euro (150 Euro Bundesanteil + 150 Euro privater Förderer) |
| Mindestlaufzeit | 2 Semester (1 Studienjahr) |
| Verlängerung | Möglich bei weiterhin erfüllten Voraussetzungen |
| Einkommensgrenze | Keine – das Einkommen spielt keine Rolle |
| Anrechnung auf BAföG | Keine – BAföG und Deutschlandstipendium sind kombinierbar |
| Rückzahlung | Keine – das Stipendium ist ein reiner Zuschuss |
| Bewerbungsweg | Direkt bei der eigenen Hochschule |
| Rechtsgrundlage | Stipendienprogramm-Gesetz (StipG), §§ 1–10 |
Kein Einfluss auf Sozialhilfe und Wohngeld
Das Deutschlandstipendium wird auf BAföG ausdrücklich nicht angerechnet. Bei anderen Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld) sollten Sie die Anrechnung im Einzelfall prüfen. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Amt.
Voraussetzungen: Wer kann sich bewerben?
Das Deutschlandstipendium richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen und Hochschulformen. Konkrete Voraussetzungen:
- Immatrikulation an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, die am Programm teilnimmt
- Überdurchschnittliche akademische Leistungen oder besonderes Talent
- Gesellschaftliches, soziales, politisches oder künstlerisches Engagement
- Keine Einkommensgrenzen: auch Studierende aus einkommensstarken Familien können sich bewerben
- Bewerber in höheren Semestern benötigen gute Studienleistungen (Noten aus dem Studium)
- Erstimmatrikulierte können sich bereits vor oder zur Einschreibung bewerben, sofern die Hochschule dies zulässt
So bewerben Sie sich für das Deutschlandstipendium
Der Bewerbungsweg unterscheidet sich von anderen Stipendien: Sie bewerben sich nicht bei einer zentralen Stelle, sondern direkt bei Ihrer Hochschule.
- 1
Hochschule prüfen
Nicht alle Hochschulen nehmen am Deutschlandstipendium teil. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Hochschule oder im Studienbüro, ob und wann eine Bewerbungsphase stattfindet.
- 2
Bewerbungsunterlagen zusammenstellen
Typische Unterlagen: Antragsformular der Hochschule, Motivationsschreiben (warum ich das Stipendium beantrage, wie ich mich engagiere), Lebenslauf, Lichtbild, Nachweise über Studienleistungen (Notenspiegel) oder Schulzeugnisse bei Erstimmatrikulierten, Belege für ehrenamtliches Engagement.
- 3
Online-Bewerbung einreichen
Die meisten Hochschulen wickeln die Bewerbung über ein Online-Portal ab. Laden Sie Ihre Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist hoch. Fristen variieren je nach Hochschule, meist im Frühjahr (April/Mai) für das Wintersemester.
- 4
Auswahlverfahren
Die Hochschule wählt die Stipendiaten aus und ordnet sie privaten Förderern zu. Das Verfahren kann Gespräche, Kommissionsentscheidungen oder andere Formate umfassen. Über das Ergebnis werden Sie schriftlich informiert.
Offizielle Infos direkt beim Bund
Aktuelle Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie auf der offiziellen Website des Programms unter deutschlandstipendium.de, die vom Bundesministerium betrieben wird.
Das Deutschlandstipendium im Vergleich zu anderen Förderungen
Das Deutschlandstipendium ergänzt andere Studienförderungen, ersetzt sie aber nicht vollständig:
- Kombinierbar mit BAföG: Die 300 Euro werden nicht angerechnet – das ist ein gesetzlich geregelter Vorteil gegenüber fast allen anderen Stipendien
- Weniger als Begabtenförderungswerke: Diese zahlen bis zu 934 Euro plus umfangreiche ideelle Förderung, verlangen aber aufwändigere Bewerbungsverfahren
- Flexibler als Aufstiegsstipendium: Das Deutschlandstipendium erfordert keine Berufsausbildung und steht allen Studierenden offen
- Kein Darlehensanteil: Im Gegensatz zum BAföG ist das Deutschlandstipendium ein reiner Zuschuss ohne Rückzahlung
Begrenzte Plätze pro Hochschule
Das Deutschlandstipendium ist auf einen bestimmten Anteil der Studierenden begrenzt (gesetzlich auf 0,5 Prozent der Studierenden pro Hochschule). Das bedeutet: Nicht jede Hochschule hat gleich viele Stipendien, und die Chancen hängen stark von der Anzahl eingeworbener privater Förderer ab.
Engagement als Schlüssel: Was zählt bei der Auswahl?
Das Deutschlandstipendium bewertet nicht nur Noten, sondern auch das gesellschaftliche Engagement. Folgende Engagementformen werden anerkannt:
- Ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen, Initiativen oder NGOs
- Politisches Engagement in Hochschulgremien, Parteijugend oder Kommunalpolitik
- Soziales Engagement (Betreuung, Pflege, Nachhilfeprojekte)
- Besondere Lebensumstände wie Behinderung, Bildungsaufstieg aus einkommensschwachem Haushalt oder Pflegeverantwortung
- Kulturelles und künstlerisches Engagement (Musik, Theater, bildende Kunst)
- Herausragendes Engagement in Wissenschaft oder Forschung
