Bildung Aktualisiert Mai 2026

Deutschlandstipendium 2026 – 300 Euro monatlich: Voraussetzungen, Bewerbung und Hochschulen

Auf einen Blick

Das Deutschlandstipendium fördert leistungsstarke und gesellschaftlich engagierte Studierende mit 300 Euro monatlich für mindestens zwei Semester. Je 150 Euro kommen vom Bund und 150 Euro von einem privaten Förderer. Es gibt keine Einkommensgrenze, das Stipendium wird nicht auf das BAföG angerechnet und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Bewerbung erfolgt direkt bei der jeweiligen Hochschule.

Studierende in moderner Campus-Umgebung
Studierende in moderner Campus-Umgebung. Bild: KI generiert

Das Deutschlandstipendium ist ein bundesweites Förderprogramm, das seit 2011 begabte und engagierte Studierende direkt an ihren Hochschulen unterstützt. Es hat ein besonderes Merkmal: die Kofinanzierung. Der Bund stellt für jedes vergebene Stipendium 150 Euro bereit, und die Hochschule muss denselben Betrag von einem privaten Förderer einwerben.

Dadurch entsteht eine Partnerschaft zwischen staatlicher Förderung und privatem Engagement. Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen können Stipendien stiften und erhalten dafür steuerliche Vorteile. Die Hochschule vermittelt zwischen Stipendiaten und Förderern, ohne dass die Förderer direkten Einfluss auf die Auswahl haben.

Für Studierende ist das Deutschlandstipendium attraktiv, weil es keine Einkommensgrenze gibt und das BAföG nicht mindert. Es richtet sich an Leistungsstarke und gesellschaftlich Aktive. Im Folgenden erfahren Sie alle Details zu Voraussetzungen, Bewerbung und Ablauf.

Förderdetails 2026: Betrag, Dauer und Kombinierbarkeit

Die wichtigsten Fakten zum Deutschlandstipendium auf einen Blick:

MerkmalDetails
Monatlicher Betrag300 Euro (150 Euro Bundesanteil + 150 Euro privater Förderer)
Mindestlaufzeit2 Semester (1 Studienjahr)
VerlängerungMöglich bei weiterhin erfüllten Voraussetzungen
EinkommensgrenzeKeine – das Einkommen spielt keine Rolle
Anrechnung auf BAföGKeine – BAföG und Deutschlandstipendium sind kombinierbar
RückzahlungKeine – das Stipendium ist ein reiner Zuschuss
BewerbungswegDirekt bei der eigenen Hochschule
RechtsgrundlageStipendienprogramm-Gesetz (StipG), §§ 1–10

Kein Einfluss auf Sozialhilfe und Wohngeld

Das Deutschlandstipendium wird auf BAföG ausdrücklich nicht angerechnet. Bei anderen Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld) sollten Sie die Anrechnung im Einzelfall prüfen. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Amt.

Voraussetzungen: Wer kann sich bewerben?

Das Deutschlandstipendium richtet sich an Studierende aller Fachrichtungen und Hochschulformen. Konkrete Voraussetzungen:

  • Immatrikulation an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, die am Programm teilnimmt
  • Überdurchschnittliche akademische Leistungen oder besonderes Talent
  • Gesellschaftliches, soziales, politisches oder künstlerisches Engagement
  • Keine Einkommensgrenzen: auch Studierende aus einkommensstarken Familien können sich bewerben
  • Bewerber in höheren Semestern benötigen gute Studienleistungen (Noten aus dem Studium)
  • Erstimmatrikulierte können sich bereits vor oder zur Einschreibung bewerben, sofern die Hochschule dies zulässt

So bewerben Sie sich für das Deutschlandstipendium

Der Bewerbungsweg unterscheidet sich von anderen Stipendien: Sie bewerben sich nicht bei einer zentralen Stelle, sondern direkt bei Ihrer Hochschule.

  1. 1

    Hochschule prüfen

    Nicht alle Hochschulen nehmen am Deutschlandstipendium teil. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Hochschule oder im Studienbüro, ob und wann eine Bewerbungsphase stattfindet.

  2. 2

    Bewerbungsunterlagen zusammenstellen

    Typische Unterlagen: Antragsformular der Hochschule, Motivationsschreiben (warum ich das Stipendium beantrage, wie ich mich engagiere), Lebenslauf, Lichtbild, Nachweise über Studienleistungen (Notenspiegel) oder Schulzeugnisse bei Erstimmatrikulierten, Belege für ehrenamtliches Engagement.

  3. 3

    Online-Bewerbung einreichen

    Die meisten Hochschulen wickeln die Bewerbung über ein Online-Portal ab. Laden Sie Ihre Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist hoch. Fristen variieren je nach Hochschule, meist im Frühjahr (April/Mai) für das Wintersemester.

  4. 4

    Auswahlverfahren

    Die Hochschule wählt die Stipendiaten aus und ordnet sie privaten Förderern zu. Das Verfahren kann Gespräche, Kommissionsentscheidungen oder andere Formate umfassen. Über das Ergebnis werden Sie schriftlich informiert.

Offizielle Infos direkt beim Bund

Aktuelle Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie auf der offiziellen Website des Programms unter deutschlandstipendium.de, die vom Bundesministerium betrieben wird.

Das Deutschlandstipendium im Vergleich zu anderen Förderungen

Das Deutschlandstipendium ergänzt andere Studienförderungen, ersetzt sie aber nicht vollständig:

  • Kombinierbar mit BAföG: Die 300 Euro werden nicht angerechnet – das ist ein gesetzlich geregelter Vorteil gegenüber fast allen anderen Stipendien
  • Weniger als Begabtenförderungswerke: Diese zahlen bis zu 934 Euro plus umfangreiche ideelle Förderung, verlangen aber aufwändigere Bewerbungsverfahren
  • Flexibler als Aufstiegsstipendium: Das Deutschlandstipendium erfordert keine Berufsausbildung und steht allen Studierenden offen
  • Kein Darlehensanteil: Im Gegensatz zum BAföG ist das Deutschlandstipendium ein reiner Zuschuss ohne Rückzahlung

Begrenzte Plätze pro Hochschule

Das Deutschlandstipendium ist auf einen bestimmten Anteil der Studierenden begrenzt (gesetzlich auf 0,5 Prozent der Studierenden pro Hochschule). Das bedeutet: Nicht jede Hochschule hat gleich viele Stipendien, und die Chancen hängen stark von der Anzahl eingeworbener privater Förderer ab.

Engagement als Schlüssel: Was zählt bei der Auswahl?

Das Deutschlandstipendium bewertet nicht nur Noten, sondern auch das gesellschaftliche Engagement. Folgende Engagementformen werden anerkannt:

  • Ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen, Initiativen oder NGOs
  • Politisches Engagement in Hochschulgremien, Parteijugend oder Kommunalpolitik
  • Soziales Engagement (Betreuung, Pflege, Nachhilfeprojekte)
  • Besondere Lebensumstände wie Behinderung, Bildungsaufstieg aus einkommensschwachem Haushalt oder Pflegeverantwortung
  • Kulturelles und künstlerisches Engagement (Musik, Theater, bildende Kunst)
  • Herausragendes Engagement in Wissenschaft oder Forschung

Häufige Fragen zum Deutschlandstipendium

Wie hoch ist das Deutschlandstipendium 2026?
300 Euro monatlich für mindestens zwei Semester (ein akademisches Jahr). Die 300 Euro setzen sich zusammen aus 150 Euro Bundesanteil und 150 Euro von einem privaten Förderer (Unternehmen, Stiftung oder Privatperson), den die Hochschule einwirbt.
Wer kann das Deutschlandstipendium beantragen?
Alle Studierenden, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder sich einschreiben wollen. Es gibt keine Einkommensgrenzen: Das Stipendium wird nicht einkommensabhängig vergeben. Entscheidend sind akademische Leistungen und gesellschaftliches Engagement.
Wie läuft die Bewerbung für das Deutschlandstipendium ab?
Die Bewerbung erfolgt direkt an der Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind oder sein werden. Jede Hochschule hat ein eigenes Bewerbungsportal, eigene Fristen und eigene Auswahlkriterien. Informieren Sie sich bei der Studienberatung oder auf den Förderungsseiten Ihrer Hochschule.
Wird das Deutschlandstipendium auf das BAföG angerechnet?
Nein. Das Deutschlandstipendium wird ausdrücklich nicht auf das BAföG angerechnet. Sie können das Deutschlandstipendium und BAföG gleichzeitig erhalten. Diese Regelung ist gesetzlich festgelegt und macht das Stipendium besonders attraktiv für BAföG-Empfänger.
Wie lange wird das Deutschlandstipendium gezahlt?
Das Deutschlandstipendium wird für mindestens zwei Semester (ein Studienjahr) gewährt. Nach Ablauf der ersten Förderperiode kann es verlängert werden, wenn die Förderungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Die Hochschule entscheidet über die Verlängerung.
Hat jede Hochschule in Deutschland das Deutschlandstipendium?
Nicht jede Hochschule nimmt am Deutschlandstipendium teil. Das Programm steht allen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen offen, die sich dafür anmelden. Die tatsächliche Anzahl der vergebenen Stipendien hängt davon ab, wie viele private Förderer die Hochschule einwerben konnte.

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