Wer eine Berufsausbildung mit Auszeichnung abgeschlossen hat, dem stehen in Deutschland besondere Fördermöglichkeiten offen. Das Weiterbildungsstipendium ist das bekannteste Programm für diese Zielgruppe: Es richtet sich an junge Fachkräfte, die nach ihrer Ausbildung den nächsten Schritt in ihrer Karriere gehen und sich gezielt weiterbilden wollen.
Das Programm wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert und von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert. Die praktische Umsetzung vor Ort liegt bei den zuständigen Kammern und Berufsbildungsstellen. Über drei Jahre hinweg können Stipendiaten einzelne Weiterbildungsmaßnahmen bezuschussen lassen.
Das Weiterbildungsstipendium unterscheidet sich damit grundlegend vom Aufstiegsstipendium, das ein komplettes Hochschulstudium finanziert: Hier geht es um gezielte Weiterbildungen, die den erlernten Beruf vertiefen oder ergänzen, ohne notwendigerweise auf ein Studium hinzuführen.
Voraussetzungen: Wer ist berechtigt?
Das Weiterbildungsstipendium ist an klare Zugangsvoraussetzungen geknüpft:
- Erfolgreich abgeschlossene duale Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG oder HwO
- Herausragende Leistungen bei der Abschlussprüfung: mindestens 87 Punkte oder Durchschnittsnote 1,9 oder besser
- Alternativ: Nominierung durch den Ausbildungsbetrieb für besondere Leistungen (wenn Notenhürde knapp verfehlt)
- Alter bei Aufnahme in die Förderung: jünger als 25 Jahre
- Keine Einkommensgrenzen: das Einkommen spielt keine Rolle für die Förderberechtigung
Wer die Notenhürde knapp verfehlt
Wenn Sie bei der Abschlussprüfung knapp unter 87 Punkten geblieben sind, haben Sie trotzdem eine Chance: Ausbildungsbetriebe können besonders engagierte Absolventen nominieren. Sprechen Sie Ihren Ausbildungsbetrieb an, ob er Sie für das Weiterbildungsstipendium vorschlagen kann.
Wie hoch ist die Förderung? Beträge und Regeln
Das Weiterbildungsstipendium funktioniert anders als ein monatliches Stipendium. Die Förderung wird nicht pauschal als monatlicher Betrag ausgezahlt, sondern je nach tatsächlich entstandenen Kosten für konkrete Weiterbildungsmaßnahmen:
| Parameter | Regelung | Hinweis |
|---|---|---|
| Gesamtförderbetrag | bis zu 9.135 Euro | Über den gesamten Förderzeitraum von 3 Jahren |
| Pro Maßnahme | bis zu 2.000 Euro | Bezuschussung der Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Lehrmittel |
| Eigenbeteiligung | Mindestens 10 % der Maßnahmekosten | Stipendiaten müssen einen Mindestanteil selbst tragen |
| Förderzeitraum | 3 Jahre | Ab Aufnahme in die Förderung |
| Maßnahmenarten | Fachliche und berufsübergreifende Weiterbildungen | Sprachkurse, EDV, Fachseminare, Fernkurse |
| Auslandsmaßnahmen | Förderbar | Bei beruflicher Relevanz, z. B. Sprachkurse im Ausland |
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Das Weiterbildungsstipendium ist bewusst breit angelegt. Gefördert werden Maßnahmen in zwei Kategorien:
- Fachliche Weiterbildungen: Kurse, die den Ausbildungsberuf vertiefen oder aktuelle Fachkenntnisse aufbauen (z. B. Produktschulungen, berufsspezifische Zertifizierungen)
- Berufsübergreifende Weiterbildungen: EDV-Kurse, Sprachkurse (Englisch, Französisch etc.), Führungs- und Kommunikationskompetenz, Projektmanagement
- Berufsbegleitende Studiengänge: In bestimmten Fällen können auch Studienmodule gefördert werden, sofern sie in direktem beruflichen Zusammenhang stehen
- Auslandsmaßnahmen: Sprachkurse im Ausland, Auslandspraktika oder Seminare mit internationalem Bezug, sofern beruflich relevant
Nicht gefördert: Privatvergnügen und nicht anerkannte Anbieter
Freizeitkurse ohne berufliche Relevanz, Hobbykurse oder Angebote nicht anerkannter Anbieter werden nicht gefördert. Prüfen Sie vor der Buchung, ob Ihre geplante Maßnahme von der zuständigen Kammer anerkannt wird.
Antrag stellen: So geht es Schritt für Schritt
Das Bewerbungsverfahren ist überschaubar und wird von der zuständigen Kammer koordiniert:
- 1
Zuständige Kammer ermitteln
Sprechen Sie die Kammer (IHK, HWK, Ärztekammer etc.) an, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war. Dort erhalten Sie die Bewerbungsformulare und Informationen zu den aktuellen Fristen.
- 2
Bewerbungsunterlagen einreichen
Benötigt werden: Kopie des Ausbildungszeugnisses / der Abschlussprüfungsurkunde, Nachweise über herausragende Leistungen (Prüfungsergebnisse oder Betriebs-Nominierung), Kurzlebenslauf.
- 3
Aufnahme in die Förderung
Nach positiver Prüfung werden Sie in das Förderprogramm aufgenommen. Sie haben dann drei Jahre Zeit, Weiterbildungsmaßnahmen zu planen und zu beantragen.
- 4
Maßnahmen beantragen und Zuschuss erhalten
Vor der Buchung jeder Maßnahme stellen Sie bei der Kammer einen Zuschussantrag. Nach Genehmigung buchen Sie die Maßnahme, nehmen teil und reichen anschließend die Rechnung und Teilnahmenachweise ein. Der Zuschuss wird überwiesen.
Frühzeitig bewerben – das Alter entscheidet
Die Altersgrenze von unter 25 Jahren bei Förderbeginn ist eine harte Grenze. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich nach Ihrem Ausbildungsabschluss. Viele Kammern informieren Prüfungsbeste direkt nach Bekanntgabe der Ergebnisse über die Fördermöglichkeit.
Weiterbildungsstipendium oder Aufstiegsstipendium?
Beide Programme richten sich an beruflich Qualifizierte, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Die folgende Gegenüberstellung hilft bei der Entscheidung:
- Weiterbildungsstipendium: Für gezielte Weiterbildungsmaßnahmen ohne Studium – bis 9.135 Euro über 3 Jahre – unter 25 Jahre – Antrag bei Kammer
- Aufstiegsstipendium: Für ein komplettes Hochschulstudium – 1.072 Euro/Monat – mind. 2 Jahre Berufserfahrung – Antrag bei SBB in Bonn
- Keine Kombination: Beide Programme schließen sich gegenseitig aus – wählen Sie das Programm, das besser zu Ihrem Karriereziel passt
- Nacheinander möglich: Wer das Weiterbildungsstipendium genutzt hat und sich später für ein Studium entscheidet, kann das Aufstiegsstipendium separat beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Ideelle Förderung: Netzwerk und Seminare der SBB
Neben der finanziellen Förderung bietet die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) auch eine ideelle Begleitung:
- Seminare und Akademien der SBB zu persönlicher Entwicklung, Führung und Fachthemen
- Vernetzung mit anderen Stipendiaten des Weiterbildungsstipendiums und des Aufstiegsstipendiums
- Zugang zu Veranstaltungen und Kooperationspartnern der SBB
- Beratung und Begleitung durch die Kammer und die SBB über den gesamten Förderzeitraum
