Bildung Aktualisiert Mai 2026

Weiterbildungsstipendium 2026 – bis zu 9.135 Euro für junge Berufsabsolventen: Voraussetzungen und Antrag

Auf einen Blick

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert junge Berufsabsolventen mit herausragenden Ausbildungsleistungen. Über drei Förderjahre können bis zu 9.135 Euro für fachliche und berufsübergreifende Weiterbildungen bezogen werden. Voraussetzung ist ein Ausbildungsabschluss mit mindestens 87 Punkten und ein Alter von unter 25 Jahren bei Förderaufnahme. Der Antrag wird bei der zuständigen Kammer gestellt.

Junge Fachkraft bei einer Weiterbildungsveranstaltung
Junge Fachkraft bei einer Weiterbildungsveranstaltung. Bild: KI generiert

Wer eine Berufsausbildung mit Auszeichnung abgeschlossen hat, dem stehen in Deutschland besondere Fördermöglichkeiten offen. Das Weiterbildungsstipendium ist das bekannteste Programm für diese Zielgruppe: Es richtet sich an junge Fachkräfte, die nach ihrer Ausbildung den nächsten Schritt in ihrer Karriere gehen und sich gezielt weiterbilden wollen.

Das Programm wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert und von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert. Die praktische Umsetzung vor Ort liegt bei den zuständigen Kammern und Berufsbildungsstellen. Über drei Jahre hinweg können Stipendiaten einzelne Weiterbildungsmaßnahmen bezuschussen lassen.

Das Weiterbildungsstipendium unterscheidet sich damit grundlegend vom Aufstiegsstipendium, das ein komplettes Hochschulstudium finanziert: Hier geht es um gezielte Weiterbildungen, die den erlernten Beruf vertiefen oder ergänzen, ohne notwendigerweise auf ein Studium hinzuführen.

Voraussetzungen: Wer ist berechtigt?

Das Weiterbildungsstipendium ist an klare Zugangsvoraussetzungen geknüpft:

  • Erfolgreich abgeschlossene duale Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG oder HwO
  • Herausragende Leistungen bei der Abschlussprüfung: mindestens 87 Punkte oder Durchschnittsnote 1,9 oder besser
  • Alternativ: Nominierung durch den Ausbildungsbetrieb für besondere Leistungen (wenn Notenhürde knapp verfehlt)
  • Alter bei Aufnahme in die Förderung: jünger als 25 Jahre
  • Keine Einkommensgrenzen: das Einkommen spielt keine Rolle für die Förderberechtigung

Wer die Notenhürde knapp verfehlt

Wenn Sie bei der Abschlussprüfung knapp unter 87 Punkten geblieben sind, haben Sie trotzdem eine Chance: Ausbildungsbetriebe können besonders engagierte Absolventen nominieren. Sprechen Sie Ihren Ausbildungsbetrieb an, ob er Sie für das Weiterbildungsstipendium vorschlagen kann.

Wie hoch ist die Förderung? Beträge und Regeln

Das Weiterbildungsstipendium funktioniert anders als ein monatliches Stipendium. Die Förderung wird nicht pauschal als monatlicher Betrag ausgezahlt, sondern je nach tatsächlich entstandenen Kosten für konkrete Weiterbildungsmaßnahmen:

ParameterRegelungHinweis
Gesamtförderbetragbis zu 9.135 EuroÜber den gesamten Förderzeitraum von 3 Jahren
Pro Maßnahmebis zu 2.000 EuroBezuschussung der Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Lehrmittel
EigenbeteiligungMindestens 10 % der MaßnahmekostenStipendiaten müssen einen Mindestanteil selbst tragen
Förderzeitraum3 JahreAb Aufnahme in die Förderung
MaßnahmenartenFachliche und berufsübergreifende WeiterbildungenSprachkurse, EDV, Fachseminare, Fernkurse
AuslandsmaßnahmenFörderbarBei beruflicher Relevanz, z. B. Sprachkurse im Ausland

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Das Weiterbildungsstipendium ist bewusst breit angelegt. Gefördert werden Maßnahmen in zwei Kategorien:

  • Fachliche Weiterbildungen: Kurse, die den Ausbildungsberuf vertiefen oder aktuelle Fachkenntnisse aufbauen (z. B. Produktschulungen, berufsspezifische Zertifizierungen)
  • Berufsübergreifende Weiterbildungen: EDV-Kurse, Sprachkurse (Englisch, Französisch etc.), Führungs- und Kommunikationskompetenz, Projektmanagement
  • Berufsbegleitende Studiengänge: In bestimmten Fällen können auch Studienmodule gefördert werden, sofern sie in direktem beruflichen Zusammenhang stehen
  • Auslandsmaßnahmen: Sprachkurse im Ausland, Auslandspraktika oder Seminare mit internationalem Bezug, sofern beruflich relevant

Nicht gefördert: Privatvergnügen und nicht anerkannte Anbieter

Freizeitkurse ohne berufliche Relevanz, Hobbykurse oder Angebote nicht anerkannter Anbieter werden nicht gefördert. Prüfen Sie vor der Buchung, ob Ihre geplante Maßnahme von der zuständigen Kammer anerkannt wird.

Antrag stellen: So geht es Schritt für Schritt

Das Bewerbungsverfahren ist überschaubar und wird von der zuständigen Kammer koordiniert:

  1. 1

    Zuständige Kammer ermitteln

    Sprechen Sie die Kammer (IHK, HWK, Ärztekammer etc.) an, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war. Dort erhalten Sie die Bewerbungsformulare und Informationen zu den aktuellen Fristen.

  2. 2

    Bewerbungsunterlagen einreichen

    Benötigt werden: Kopie des Ausbildungszeugnisses / der Abschlussprüfungsurkunde, Nachweise über herausragende Leistungen (Prüfungsergebnisse oder Betriebs-Nominierung), Kurzlebenslauf.

  3. 3

    Aufnahme in die Förderung

    Nach positiver Prüfung werden Sie in das Förderprogramm aufgenommen. Sie haben dann drei Jahre Zeit, Weiterbildungsmaßnahmen zu planen und zu beantragen.

  4. 4

    Maßnahmen beantragen und Zuschuss erhalten

    Vor der Buchung jeder Maßnahme stellen Sie bei der Kammer einen Zuschussantrag. Nach Genehmigung buchen Sie die Maßnahme, nehmen teil und reichen anschließend die Rechnung und Teilnahmenachweise ein. Der Zuschuss wird überwiesen.

Frühzeitig bewerben – das Alter entscheidet

Die Altersgrenze von unter 25 Jahren bei Förderbeginn ist eine harte Grenze. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich nach Ihrem Ausbildungsabschluss. Viele Kammern informieren Prüfungsbeste direkt nach Bekanntgabe der Ergebnisse über die Fördermöglichkeit.

Weiterbildungsstipendium oder Aufstiegsstipendium?

Beide Programme richten sich an beruflich Qualifizierte, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Die folgende Gegenüberstellung hilft bei der Entscheidung:

  • Weiterbildungsstipendium: Für gezielte Weiterbildungsmaßnahmen ohne Studium – bis 9.135 Euro über 3 Jahre – unter 25 Jahre – Antrag bei Kammer
  • Aufstiegsstipendium: Für ein komplettes Hochschulstudium – 1.072 Euro/Monat – mind. 2 Jahre Berufserfahrung – Antrag bei SBB in Bonn
  • Keine Kombination: Beide Programme schließen sich gegenseitig aus – wählen Sie das Programm, das besser zu Ihrem Karriereziel passt
  • Nacheinander möglich: Wer das Weiterbildungsstipendium genutzt hat und sich später für ein Studium entscheidet, kann das Aufstiegsstipendium separat beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind

Ideelle Förderung: Netzwerk und Seminare der SBB

Neben der finanziellen Förderung bietet die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) auch eine ideelle Begleitung:

  • Seminare und Akademien der SBB zu persönlicher Entwicklung, Führung und Fachthemen
  • Vernetzung mit anderen Stipendiaten des Weiterbildungsstipendiums und des Aufstiegsstipendiums
  • Zugang zu Veranstaltungen und Kooperationspartnern der SBB
  • Beratung und Begleitung durch die Kammer und die SBB über den gesamten Förderzeitraum

Häufige Fragen zum Weiterbildungsstipendium

Wer kann das Weiterbildungsstipendium beantragen?
Das Weiterbildungsstipendium können junge Fachkräfte beantragen, die eine duale Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, bei Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre sind und bei der Abschlussprüfung besonders gut abgeschnitten haben (mindestens 87 Punkte oder Durchschnittsnote 1,9 oder besser, bei manchen Kammern auch nach Nominierung durch den Ausbildungsbetrieb).
Wie hoch ist das Weiterbildungsstipendium 2026?
Über drei Förderjahre können Stipendiaten bis zu 9.135 Euro für fachliche und berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Pro Weiterbildungsmaßnahme werden bis zu 2.000 Euro gefördert, wobei ein Eigenbeitrag von mindestens 10 Prozent der Maßnahmekosten zu leisten ist.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden sowohl fachliche Weiterbildungen (die den erlernten Beruf vertiefen) als auch berufsübergreifende Maßnahmen (z. B. EDV, Fremdsprachen, Führungskompetenz). Auch Sprachkurse im Ausland können als Teil des Stipendiums bezuschusst werden, sofern sie für den Beruf relevant sind.
Wo stellt man den Antrag auf das Weiterbildungsstipendium?
Der Antrag wird bei der Berufsbildungsstelle gestellt, bei der der Ausbildungsvertrag eingetragen war. In der Regel ist das die zuständige Kammer (IHK, HWK, Ärztekammer, Steuerberaterkammer etc.) oder eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert das Programm bundesweit.
Muss das Weiterbildungsstipendium zurückgezahlt werden?
Nein. Das Weiterbildungsstipendium ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Es gibt keine Rückzahlungspflicht, solange die Fördervoraussetzungen eingehalten werden und die Maßnahmen wie geplant durchgeführt werden.
Kann ich das Weiterbildungsstipendium mit dem Aufstiegsstipendium kombinieren?
Nein. Weiterbildungsstipendium und Aufstiegsstipendium schließen sich gegenseitig aus. Wer das Weiterbildungsstipendium erhält, kann nicht gleichzeitig das Aufstiegsstipendium beantragen und umgekehrt. Überlegen Sie daher im Vorfeld, welche Förderform besser zu Ihren Plänen passt.

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