Bildung Aktualisiert Mai 2026

Aufstiegsstipendium 2026 – bis zu 1.072 Euro monatlich: Voraussetzungen, Beträge und Bewerbung

Auf einen Blick

Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert besonders qualifizierte Berufstätige, die nach ihrer Ausbildung studieren möchten. Im Vollzeitstudium erhalten Stipendiaten 992 Euro Grundförderung plus 80 Euro Büchergeld (zusammen 1.072 Euro) monatlich. Eine Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sind Pflicht. Kein Abitur erforderlich. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Bewerbung über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).

Berufstätiger studiert in einem Abendkurs an der Universität
Berufstätiger studiert in einem Abendkurs an der Universität. Bild: KI generiert

In Deutschland muss ein Hochschulstudium nicht den klassischen Weg über das Abitur nehmen. Wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und sich in seinem Beruf besonders bewährt hat, kann über das Aufstiegsstipendium eine vollständige staatliche Studienfinanzierung erhalten. Das Programm richtet sich an Berufserfahrene, die den nächsten Bildungsschritt wagen wollen.

Das Aufstiegsstipendium wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert und von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) in Bonn umgesetzt. Es ist kein Darlehen, sondern ein Zuschuss: Wer gefördert wird, muss das Geld nicht zurückzahlen.

Die folgende Seite erklärt, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch die Förderung 2026 ist, welche Studiengänge gefördert werden und wie die Bewerbung funktioniert.

Voraussetzungen für das Aufstiegsstipendium 2026

Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Personen, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO)
  • Mindestens zwei Jahre nachgewiesene Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Bewerbung
  • Besondere berufliche Leistungen: überdurchschnittlicher Ausbildungsabschluss, Berufsauszeichnungen oder hervorragende Leistungsbeurteilungen
  • Erstes Hochschulstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland (Universität, Fachhochschule)
  • Bewerbung vor Studienaufnahme oder spätestens bis Ende des zweiten Studiensemesters

Kein Abitur nötig, kein Einkommenstest

Im Gegensatz zum BAföG ist das Aufstiegsstipendium nicht einkommensabhängig. Das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners spielt keine Rolle. Entscheidend sind ausschließlich die beruflichen Leistungen und das persönliche Potenzial. Ein Abitur ist ebenfalls nicht erforderlich.

Förderbeträge 2026 im Überblick

Die Förderung unterscheidet sich je nach Studienform:

LeistungsartBetrag 2026Hinweis
Grundförderung (Vollzeitstudium)992 Euro / MonatFür den Lebensunterhalt
Büchergeld (Vollzeitstudium)80 Euro / MonatFür Studienmaterialien
Gesamtförderung Vollzeit1.072 Euro / MonatGrundförderung + Büchergeld
Berufsbegleitendes Studium3.045 Euro / JahrPauschale, einkommensunabhängig
Betreuungspauschale (1. Kind < 14 J.)160 Euro / MonatZusätzlich zur Hauptförderung
Betreuungspauschale (weitere Kinder < 14 J.)80 Euro / Monat je KindZusätzlich zur Hauptförderung

Die Förderung gilt für die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Eine Verlängerung bei nachgewiesenen besonderen Umständen (Krankheit, Pflege) ist möglich.

Welche Studiengänge werden gefördert?

Das Aufstiegsstipendium fördert ausschließlich ein erstes akademisches Studium. Gefördert werden alle Studiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschulen:

  • Bachelor-Studiengänge an Universitäten, Fachhochschulen und gleichgestellten Hochschulen
  • Diplomstudiengänge und Staatsexamensstudiengänge als Erststudium
  • Vollzeitstudiengänge und berufsbegleitende Studiengänge gleichermaßen
  • Alle Fachrichtungen: Ingenieurwesen, Wirtschaft, Sozialwesen, Gesundheit, Pädagogik und weitere

Nicht förderbar: Master und Promotionen

Das Aufstiegsstipendium fördert ausschließlich ein erstes Hochschulstudium. Masterstudiengänge, Promotionen und ein zweites Studium sind nicht förderbar. Wer bereits einen Hochschulabschluss besitzt, kann sich nicht bewerben. Für Master- und Promotionsstudierende kommen die Begabtenförderungswerke in Frage.

Bewerbung: Schritt für Schritt

Das Bewerbungsverfahren läuft in zwei Stufen ab:

  1. 1

    Online-Bewerbung beim SBB-Portal

    Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb-stipendien.de). Sie benötigen: Ausbildungszeugnis, Berufserfahrungsnachweis, tabellarischer Lebenslauf, Motivationsschreiben und ggf. Urkunden für besondere Leistungen.

  2. 2

    Schriftliche Eignungsprüfung

    In einem ersten Schritt wird Ihre Bewerbungsmappe nach festgelegten Kriterien beurteilt. Überzeugen Ihre schriftlichen Unterlagen, werden Sie zur nächsten Stufe eingeladen.

  3. 3

    Auswahlgespräch

    Beim persönlichen Auswahlgespräch werden Ihre Studienpläne, Ihre berufliche Entwicklung und Ihr Engagement eingehend geprüft. Das Gespräch findet in der Regel bei der SBB in Bonn oder regional statt.

  4. 4

    Zusage und Förderstart

    Nach positiver Entscheidung erhalten Sie eine schriftliche Förderzusage. Die Auszahlung beginnt mit dem Semesterbeginn. Sie müssen regelmäßig Leistungsnachweise (Notenübersichten) einreichen, um die Förderung aufrechtzuerhalten.

Berufsausbildungsbeihilfe als Vorstufe

Wer sich gerade in der Ausbildung befindet und noch nicht studiert, kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in Anspruch nehmen. Nach der Ausbildung und zwei Jahren Berufserfahrung ist das Aufstiegsstipendium der nächste Schritt.

Aufstiegsstipendium vs. ähnliche Förderprogramme

Das Aufstiegsstipendium ist eines von mehreren Förderinstrumenten für Berufserfahrene. Der folgende Vergleich hilft bei der Orientierung:

  • Aufstiegsstipendium: Für Berufsausgebildete mit 2 Jahren Erfahrung, Erstförderung eines Hochschulstudiums, nicht einkommensabhängig, nicht rückzahlbar
  • Aufstiegs-BAföG (AFBG): Für Fort- und Weiterbildungsabschlüsse (Meister, Techniker, Fachwirt), nicht Hochschulstudium, Darlehensanteil vorhanden
  • BAföG: Für alle Studierende mit geringem Elterneinkommen, einkommensabhängig, Darlehensanteil bis 10.010 Euro
  • Begabtenförderungswerke: Für Studierende und Promovierende, ideelle Förderung, bis zu 934 Euro monatlich Lebenshaltungskostenpauschale

Häufige Fragen zum Aufstiegsstipendium

Wer kann das Aufstiegsstipendium 2026 beantragen?
Das Aufstiegsstipendium richtet sich an besonders leistungsstarke Fachkräfte, die eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Kein Abitur ist erforderlich. Gefördert wird ausschließlich ein erstes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland.
Wie hoch ist das Aufstiegsstipendium 2026?
Im Vollzeitstudium beträgt die Förderung 992 Euro monatlich zuzüglich 80 Euro Büchergeld, also insgesamt 1.072 Euro monatlich. Für Kinder unter 14 Jahren gibt es zusätzlich eine Betreuungspauschale von 160 Euro für das erste Kind und 80 Euro für jedes weitere Kind. Im berufsbegleitenden Studium beträgt die Förderung 3.045 Euro pro Jahr als Pauschale.
Muss das Aufstiegsstipendium zurückgezahlt werden?
Nein. Das Aufstiegsstipendium ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Es besteht keine Rückzahlungspflicht, unabhängig davon, ob das Studium erfolgreich abgeschlossen wird oder nicht – vorausgesetzt, es werden keine Fördervoraussetzungen wissentlich falsch angegeben.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Die Bewerbung erfolgt online über das Portal der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB). In einem ersten Schritt wird die schriftliche Bewerbung anhand festgelegter Kriterien bewertet. Wer diese Phase besteht, wird zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen. Geprüft werden Studienpläne, berufliche Entwicklung und persönliches Engagement.
Bis wann kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung ist sowohl vor Studienaufnahme als auch noch bis zum Ende des zweiten Studiensemesters möglich. Genaue Bewerbungsfristen werden auf der Website der SBB (sbb-stipendien.de) veröffentlicht. Eine frühzeitige Bewerbung ist empfehlenswert.
Kann ich das Aufstiegsstipendium und BAföG gleichzeitig beziehen?
In der Regel schließen sich das Aufstiegsstipendium und BAföG gegenseitig aus, da das Aufstiegsstipendium als Einnahme auf BAföG angerechnet wird und den BAföG-Anspruch verringert oder vollständig aufhebt. Sprechen Sie im Zweifel das BAföG-Amt und die SBB an, um Ihre individuelle Situation zu klären.

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