In Deutschland muss ein Hochschulstudium nicht den klassischen Weg über das Abitur nehmen. Wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und sich in seinem Beruf besonders bewährt hat, kann über das Aufstiegsstipendium eine vollständige staatliche Studienfinanzierung erhalten. Das Programm richtet sich an Berufserfahrene, die den nächsten Bildungsschritt wagen wollen.
Das Aufstiegsstipendium wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert und von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) in Bonn umgesetzt. Es ist kein Darlehen, sondern ein Zuschuss: Wer gefördert wird, muss das Geld nicht zurückzahlen.
Die folgende Seite erklärt, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch die Förderung 2026 ist, welche Studiengänge gefördert werden und wie die Bewerbung funktioniert.
Voraussetzungen für das Aufstiegsstipendium 2026
Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Personen, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO)
- Mindestens zwei Jahre nachgewiesene Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Bewerbung
- Besondere berufliche Leistungen: überdurchschnittlicher Ausbildungsabschluss, Berufsauszeichnungen oder hervorragende Leistungsbeurteilungen
- Erstes Hochschulstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland (Universität, Fachhochschule)
- Bewerbung vor Studienaufnahme oder spätestens bis Ende des zweiten Studiensemesters
Kein Abitur nötig, kein Einkommenstest
Im Gegensatz zum BAföG ist das Aufstiegsstipendium nicht einkommensabhängig. Das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners spielt keine Rolle. Entscheidend sind ausschließlich die beruflichen Leistungen und das persönliche Potenzial. Ein Abitur ist ebenfalls nicht erforderlich.
Förderbeträge 2026 im Überblick
Die Förderung unterscheidet sich je nach Studienform:
| Leistungsart | Betrag 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Grundförderung (Vollzeitstudium) | 992 Euro / Monat | Für den Lebensunterhalt |
| Büchergeld (Vollzeitstudium) | 80 Euro / Monat | Für Studienmaterialien |
| Gesamtförderung Vollzeit | 1.072 Euro / Monat | Grundförderung + Büchergeld |
| Berufsbegleitendes Studium | 3.045 Euro / Jahr | Pauschale, einkommensunabhängig |
| Betreuungspauschale (1. Kind < 14 J.) | 160 Euro / Monat | Zusätzlich zur Hauptförderung |
| Betreuungspauschale (weitere Kinder < 14 J.) | 80 Euro / Monat je Kind | Zusätzlich zur Hauptförderung |
Die Förderung gilt für die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Eine Verlängerung bei nachgewiesenen besonderen Umständen (Krankheit, Pflege) ist möglich.
Welche Studiengänge werden gefördert?
Das Aufstiegsstipendium fördert ausschließlich ein erstes akademisches Studium. Gefördert werden alle Studiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschulen:
- Bachelor-Studiengänge an Universitäten, Fachhochschulen und gleichgestellten Hochschulen
- Diplomstudiengänge und Staatsexamensstudiengänge als Erststudium
- Vollzeitstudiengänge und berufsbegleitende Studiengänge gleichermaßen
- Alle Fachrichtungen: Ingenieurwesen, Wirtschaft, Sozialwesen, Gesundheit, Pädagogik und weitere
Nicht förderbar: Master und Promotionen
Das Aufstiegsstipendium fördert ausschließlich ein erstes Hochschulstudium. Masterstudiengänge, Promotionen und ein zweites Studium sind nicht förderbar. Wer bereits einen Hochschulabschluss besitzt, kann sich nicht bewerben. Für Master- und Promotionsstudierende kommen die Begabtenförderungswerke in Frage.
Bewerbung: Schritt für Schritt
Das Bewerbungsverfahren läuft in zwei Stufen ab:
- 1
Online-Bewerbung beim SBB-Portal
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb-stipendien.de). Sie benötigen: Ausbildungszeugnis, Berufserfahrungsnachweis, tabellarischer Lebenslauf, Motivationsschreiben und ggf. Urkunden für besondere Leistungen.
- 2
Schriftliche Eignungsprüfung
In einem ersten Schritt wird Ihre Bewerbungsmappe nach festgelegten Kriterien beurteilt. Überzeugen Ihre schriftlichen Unterlagen, werden Sie zur nächsten Stufe eingeladen.
- 3
Auswahlgespräch
Beim persönlichen Auswahlgespräch werden Ihre Studienpläne, Ihre berufliche Entwicklung und Ihr Engagement eingehend geprüft. Das Gespräch findet in der Regel bei der SBB in Bonn oder regional statt.
- 4
Zusage und Förderstart
Nach positiver Entscheidung erhalten Sie eine schriftliche Förderzusage. Die Auszahlung beginnt mit dem Semesterbeginn. Sie müssen regelmäßig Leistungsnachweise (Notenübersichten) einreichen, um die Förderung aufrechtzuerhalten.
Berufsausbildungsbeihilfe als Vorstufe
Wer sich gerade in der Ausbildung befindet und noch nicht studiert, kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in Anspruch nehmen. Nach der Ausbildung und zwei Jahren Berufserfahrung ist das Aufstiegsstipendium der nächste Schritt.
Aufstiegsstipendium vs. ähnliche Förderprogramme
Das Aufstiegsstipendium ist eines von mehreren Förderinstrumenten für Berufserfahrene. Der folgende Vergleich hilft bei der Orientierung:
- Aufstiegsstipendium: Für Berufsausgebildete mit 2 Jahren Erfahrung, Erstförderung eines Hochschulstudiums, nicht einkommensabhängig, nicht rückzahlbar
- Aufstiegs-BAföG (AFBG): Für Fort- und Weiterbildungsabschlüsse (Meister, Techniker, Fachwirt), nicht Hochschulstudium, Darlehensanteil vorhanden
- BAföG: Für alle Studierende mit geringem Elterneinkommen, einkommensabhängig, Darlehensanteil bis 10.010 Euro
- Begabtenförderungswerke: Für Studierende und Promovierende, ideelle Förderung, bis zu 934 Euro monatlich Lebenshaltungskostenpauschale
