Gesundheitsförderung

Präventionskurse nach §20 SGB V: So erstattet Ihre Krankenkasse die Kursgebühren 2026

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Zuschüsse für zertifizierte Präventionskurse. Yoga, Rückentraining, Stressbewältigung oder Raucherentwöhnung: Die Krankenkasse erstattet bis zu 150 Euro pro Kurs, in der Regel zweimal im Jahr. Dieser Artikel erklärt alle Voraussetzungen, Kursarten und den Erstattungsweg.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage: §20 SGB V (Gesundheitsförderung und Prävention)
  • Erstattung: bis zu 150 Euro pro Kurs, meist bis zu 2 Kurse pro Jahr
  • Voraussetzung: ZPP-Zertifizierung des Kurses und 80 % Anwesenheit
  • Handlungsfelder: Bewegung, Ernährung, Stressmanagement, Suchtprävention
  • Online-Kurse sind bei den meisten Kassen ebenfalls erstattungsfähig
Teilnehmer eines Präventionskurses bei Rückenübungen
Teilnehmer eines zertifizierten Präventionskurses bei Rückenübungen in heller Umgebung. Bild: KI generiert

Rechtsgrundlage: §20 SGB V erklärt

§20 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen, Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung zu erbringen. Das Ziel ist die Verhütung von Krankheiten durch einen gesunden Lebensstil sowie die Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen der Versicherten.

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, hierfür pro Versichertem und Jahr einen Mindestbetrag auszugeben. In der Praxis ermöglicht dies die Förderung von Gesundheitskursen, an denen Versicherte teilnehmen. Die Umsetzung ist jedoch kassenindividuell, sodass die genauen Konditionen variieren.

Zentral ist die Anforderung an die Qualität: Nur Kurse, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) als qualitätsgesichert anerkannt wurden, kommen für eine Erstattung oder Bezuschussung in Betracht. Die ZPP ist eine gemeinsame Einrichtung der gesetzlichen Krankenkassen.

Welche Kursarten werden gefördert?

Die ZPP zertifiziert Kurse in vier Handlungsfeldern, die vom Leitfaden Prävention der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen definiert werden:

  • Bewegung: Kurse wie Yoga, Pilates, Rückentraining, Ausdauersport oder funktionelles Training zur Verbesserung der körperlichen Fitness und Haltung
  • Ernährung: Kurse zu ausgewogener Ernährung, Gewichtsmanagement oder dem Umgang mit Erkrankungen wie Diabetes durch Ernährungsanpassung
  • Stressbewältigung und Entspannung: Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung, Mindfulness-Based Stress Reduction (MBSR), Atemübungen
  • Suchtmittelkonsum: Raucherentwöhnung, Alkoholberatung und weitere Kurse zur Reduktion des Suchtmittelkonsums

Kurse müssen einen strukturierten Lehrplan aufweisen und von qualifizierten Kursleitern mit nachgewiesener Ausbildung durchgeführt werden. Freie Sport- oder Fitnessangebote ohne strukturierten Kurscharakter sind nicht erstattungsfähig.

Erstattungsübersicht ausgewählter Krankenkassen 2026

KrankenkasseErstattung pro KursMax. Kurse/JahrJahresmaximum
TK (Techniker)Bis 80 % (max. 150 €)2Bis 300 €
IKK classicBis 200 €2-3Bis 675 € mit Gesundheitszuschuss
DAK-GesundheitBis 200 €2Bis 400 €
Allgemein (GKV-Minimum)Bis 85 % des Kursentgelts2Bis 150 €/Kurs

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei Ihrer Krankenkasse.

So beantragen Sie die Erstattung Schritt für Schritt

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    ZPP-zertifizierten Kurs finden

    Nutzen Sie die Suche auf der Website der Zentralen Prüfstelle Prävention (zentrale-pruefstelle-praevention.de), um in Ihrer Nähe oder online angebotene zertifizierte Kurse zu finden. Alternativ können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach empfohlenen Anbietern fragen.

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    Kurs buchen und vollständig absolvieren

    Buchen Sie den Kurs und nehmen Sie an mindestens 80 Prozent der Einheiten teil. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf.

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    Unterlagen nach Kursabschluss sammeln

    Halten Sie folgende Dokumente bereit: die Kursrechnung (mit Ihrer persönlichen Bezeichnung), die Teilnahmebestätigung oder das Kurszertifikat sowie gegebenenfalls das Formular Ihrer Krankenkasse für den Erstattungsantrag.

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    Erstattungsantrag stellen

    Reichen Sie alle Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein, per Post, online über das Kundenportal oder per App. Die Krankenkasse überweist die Erstattung in der Regel innerhalb weniger Wochen.

Besonderheiten und Hinweise zur Erstattung

Keine einheitliche Regelung

Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen gibt es erhebliche Unterschiede bei Erstattungshöhe, Anzahl der Kurse und zulässigen Kursformaten. Informieren Sie sich daher stets direkt bei Ihrer Kasse über die aktuellen Satzungsleistungen. Beim Kassenvergleich lohnt es sich, die Prävention- und Bonusleistungen zu berücksichtigen.

Kombination mit Bonusprogramm möglich

Viele Krankenkassen erlauben es, die §20-Erstattung mit dem kasseninternen Bonusprogramm zu kombinieren. Die Teilnahme an Präventionskursen kann also zusätzlich Bonuspunkte generieren, die in Geldprämien oder Sachleistungen eingelöst werden. Mehr dazu lesen Sie im Artikel über Bonusprogramme der Krankenkassen.

  • Rein präventive Kurse: Bereits bestehende Erkrankungen schließen die Förderung nicht aus, jedoch muss der Kurs primär präventiv ausgerichtet sein
  • Familienversicherte: Kinder und mitversicherte Familienangehörige können in vielen Fällen ebenfalls Kurse einreichen
  • Privat Versicherte: PKV-Versicherte haben keinen Anspruch nach §20 SGB V; einige Privatversicherungen bieten jedoch vergleichbare Tarife an
  • Arbeitgeber: Betriebliche Gesundheitsförderung nach §20b SGB V bietet ähnliche Möglichkeiten im Unternehmenskontext

Präventionskurse und Familiengesundheit

Präventionskurse sind ein niedrigschwelliges Angebot für alle Altersgruppen. Besonders für Familien ergeben sich interessante Kombinationsmöglichkeiten: Eltern können Stressbewältigungskurse nutzen, während für Kinder Bewegungskurse in Frage kommen.

Ergänzend zu Präventionskursen gibt es für Eltern und Kinder eine Vielzahl staatlicher Unterstützungsangebote. Im Bereich Kindergesundheit bieten die Frühen Hilfen und das Bundesprogramm Gesund Aufwachsen weitere Unterstützung.

Häufige Fragen zu Präventionskursen §20 SGB V

Wie viel erstattet die Krankenkasse für Präventionskurse?

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten pro Kurs bis zu 150 Euro, in der Regel bis zu zweimal pro Kalenderjahr. Einige Kassen wie die TK zahlen bis zu 300 Euro pro Jahr. Die genauen Beträge sind kassenindividuell und in der Satzung geregelt.

Welche Kurse werden nach §20 SGB V erstattet?

Erstattet werden Kurse aus vier Handlungsfeldern: Bewegung (z. B. Yoga, Rückentraining), Ernährung (z. B. gesunde Ernährung, Gewichtsmanagement), Stressbewältigung/Entspannung (z. B. Autogenes Training, MBSR) und Suchtmittelkonsum (z. B. Raucherentwöhnung). Alle Kurse müssen von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sein.

Was ist die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)?

Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) ist eine gemeinsame Einrichtung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie prüft und zertifiziert Präventionskurse auf ihre Qualität und Eignung gemäß §20 SGB V. Nur zertifizierte Kurse kommen für eine Erstattung in Betracht.

Wie stelle ich den Erstattungsantrag bei meiner Krankenkasse?

Nach Kursabschluss reichen Sie die Kursrechnung, den Kursnachweis (Zertifikat oder Teilnahmebestätigung) und in vielen Fällen den ausgefüllten Erstattungsantrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Die meisten Kassen akzeptieren Einreichungen online, per App, per Post oder in der Filiale.

Müssen für die Erstattung alle Kurseinheiten besucht werden?

Für die Erstattung müssen in der Regel mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten besucht worden sein. Dieser Nachweis ist bei der Krankenkasse einzureichen. Bei weniger als 80 Prozent Teilnahme kann die Erstattung verweigert oder gekürzt werden.

Können auch Online-Präventionskurse erstattet werden?

Ja. Seit der COVID-19-Pandemie haben viele Krankenkassen die Erstattung auf digitale Präventionskurse ausgeweitet. Voraussetzung ist auch hier die ZPP-Zertifizierung des Kurses. Die Gleichwertigkeit von Online- und Präsenzkursen wird von den Kassen unterschiedlich bewertet.

Offizielle Quelle: Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) – Suche nach zertifizierten Kursen

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