Soziales Aktualisiert Mai 2026

Frühe Hilfen 2026 – Kostenlose Beratung und Begleitung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern

Auf einen Blick

Frühe Hilfen bieten kostenlose, freiwillige Unterstützung für werdende Eltern und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Die Bundesstiftung Frühe Hilfen stellt jährlich 51 Millionen Euro bereit. In 98 Prozent aller Jugendamtsbezirke gibt es ein Netzwerk Frühe Hilfen mit Familienhebammen, Familienpaten und Beratungsangeboten. Zuständig auf Bundesebene ist das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) bei der BZgA.

Familienhebamme besucht junge Mutter mit Neugeborenem
Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert mit 51 Millionen Euro jährlich kostenlose Beratung und Familienhebammen für Familien mit Kindern bis drei Jahre. Bild: KI generiert

Die ersten Lebensjahre eines Kindes sind prägend. Werdende Eltern und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern stehen oft vor neuen Herausforderungen – bei der Ernährung, der Schlafsituation, der Eltern-Kind-Bindung oder in sozialen Krisensituationen. Genau hier setzen die Frühen Hilfen an: Sie bieten niedrigschwellige, kostenlose Unterstützung, die keine Bedürftigkeitsprüfung voraussetzt.

Das Bundesprogramm existiert seit 2007 und wurde 2018 auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage gestellt. Es verbindet Angebote des Gesundheitswesens mit denen der Kinder- und Jugendhilfe und koordiniert sie auf kommunaler Ebene. Für Familien ist der Zugang einfach: Ein Anruf beim Jugendamt, bei der Geburtsklinik oder die Suche über die Plattform elternsein.info genügt.

Was sind Frühe Hilfen?

Frühe Hilfen sind lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für werdende Eltern und Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr, im zweiten und dritten Lebensjahr. Ziel ist es, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern frühzeitig und nachhaltig zu verbessern sowie die Beziehungs- und Erziehungskompetenz zu stärken.

Das Angebot ist präventiv ausgerichtet: Es geht nicht darum, Probleme zu sanktionieren, sondern darum, Familien rechtzeitig zu stärken und potenzielle Gefährdungssituationen zu verhindern. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Besonders im Fokus stehen Familien in belastenden Lebenslagen, etwa bei sozialer Isolation, psychischen Erkrankungen eines Elternteils, wirtschaftlicher Not oder fehlenden familiären Netzwerken.

Rechtsgrundlage

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen ist seit Januar 2018 Teil des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG). Die Koordination auf Bundesebene übernimmt das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in der Trägerschaft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Bundesstiftung Frühe Hilfen und das NZFH

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen stellt jährlich dauerhaft 51 Millionen Euro für den Auf- und Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen sowie für psychosoziale Unterstützungsangebote zur Verfügung. Die Mittel werden an die Bundesländer verteilt, die sie wiederum an die Kommunen weiterleiten.

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wurde bereits 2007 gegründet und bündelt Forschung, Qualitätsentwicklung und Koordination auf Bundesebene. Es arbeitet im Bereich Wissenschaft mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) zusammen. Aufgaben des NZFH sind unter anderem:

  • Bundesweite Koordination und Evaluation der Maßnahmen der Bundesstiftung
  • Entwicklung und Sicherung eines einheitlichen Qualitätsniveaus in den Frühen Hilfen
  • Wissenschaftliche Begleitung und Auswertung von Modellprojekten
  • Aufklärungskampagnen, etwa zum Schutz vor Schütteltrauma (seit November 2017)
  • Regelmäßige Kommunalbefragungen zu Strukturen und Bedarfen der Frühen Hilfen

Flächendeckende Versorgung

Mittlerweile gibt es in 98 Prozent der Jugendamtsbezirke ein Netzwerk Frühe Hilfen. In rund 86 Prozent der geförderten Kommunen sind Familienhebammen aktiv, in knapp 77 Prozent kooperieren Geburtskliniken mit den Netzwerken, und in etwa 62 Prozent werden Familien durch ehrenamtliche Familienpaten begleitet.

Konkrete Angebote: Was leisten Frühe Hilfen?

Die Frühen Hilfen umfassen ein breites Spektrum an Angeboten, die auf die individuelle Situation der Familie zugeschnitten werden. Im Mittelpunkt stehen drei Säulen:

AngebotZielgruppeBeschreibung
FamilienhebammeFamilien mit Säuglingen bis 2 JahreHebamme mit psychosozialer Zusatzqualifikation, Hausbesuche, alltagspraktische und gesundheitliche Beratung
Familien-GesundheitspflegerinFamilien mit Kleinkindern bis 3 JahreKinderkrankenpflegerin mit Zusatzqualifikation, Beratung zu Gesundheit und Entwicklung
Ehrenamtliche FamilienpatenAlle Familien mit Kindern bis 3 JahreBegleitpersonen aus der Nachbarschaft oder Gemeinschaft, Entlastung und soziale Einbindung
Eltern-Kind-GruppenWerdende Eltern und FamilienGruppenangebote zu Erziehung, Bindung, Schlaf, Ernährung oder Babymassage
BeratungsstellenAlle FamilienAnlaufstellen des Jugendamts, Familienberatung, anonyme und kostenlose Beratung

Familienhebammen: Begleitung im ersten Lebensjahr

Familienhebammen sind staatlich anerkannte Hebammen, die eine Zusatzqualifikation im psychosozialen Bereich erworben haben. Sie begleiten Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes durch Hausbesuche und telefonische Beratung.

Ihre Arbeit umfasst alltagspraktische Unterstützung ebenso wie die Stärkung der Eltern-Kind-Bindung und die Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote. Insbesondere bei Familien mit sozialer Isolation, psychischen Belastungen oder in wirtschaftlich schwierigen Situationen leisten sie einen wichtigen Beitrag.

Typische Einsatzfelder von Familienhebammen:

  • Beratung zur Ernährung, Stillen und Babygesundheit
  • Unterstützung bei Schlafproblemen und Schreiverhalten
  • Begleitung bei Eltern-Kind-Bindungsproblemen
  • Aufklärung über Schütteltrauma und sichere Schlafumgebung
  • Vermittlung in Eltern-Kind-Gruppen, Beratungsstellen oder weiterführende Hilfen
  • Unterstützung bei der Inanspruchnahme weiterer Sozialleistungen wie Elterngeld oder Kinderzuschlag

Wer kann Frühe Hilfen in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich sind die Angebote der Frühen Hilfen für alle werdenden Eltern und Familien mit Kindern bis drei Jahre zugänglich. Es gibt keine Einkommensgrenzen, keine Bedürftigkeitsprüfung und keine Verpflichtung zur Teilnahme. Die Inanspruchnahme ist stets freiwillig.

In der Praxis richten sich die Angebote besonders an Familien in belastenden Lebenslagen. Dazu zählen unter anderem:

  1. 1Sehr junge Eltern und Teenagereltern, die noch keine Elternerfahrung haben
  2. 2Familien mit psychischen Erkrankungen eines oder beider Elternteile
  3. 3Familien in wirtschaftlicher Not, die keinen Zugang zu anderen Unterstützungsangeboten finden
  4. 4Alleinerziehende ohne familiäres Netz in der Nähe
  5. 5Familien mit Frühgeburten oder Kindern mit besonderem Förderbedarf
  6. 6Eltern mit Migrationshintergrund ohne Deutschkenntnisse oder ohne Kenntnis des deutschen Hilfesystems

Freiwilligkeit und Datenschutz

Die Inanspruchnahme von Frühen Hilfen ist vollständig freiwillig. Fachkräfte der Frühen Hilfen unterliegen der Schweigepflicht. Informationen werden nicht ohne Einwilligung der Eltern an andere Stellen weitergegeben. Auch anonyme Beratung ist möglich.

Wie finden Sie Frühe Hilfen in Ihrer Nähe?

Anders als bei finanziellen Leistungen wie dem Elterngeld oder dem Kinderzuschlag stellen Sie für Frühe Hilfen keinen formellen Antrag. Der Zugang erfolgt über verschiedene Wege:

  1. 1

    Online-Suche über elternsein.info

    Das NZFH betreibt die Plattform elternsein.info mit einer Postleitzahlensuche nach Anlaufstellen der Frühen Hilfen in Ihrer Nähe.

  2. 2

    Jugendamt vor Ort

    Das Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises koordiniert die Frühen Hilfen und vermittelt Kontakte zu Familienhebammen und anderen Angeboten.

  3. 3

    Geburtsklinik und Hebamme

    In rund 77 Prozent der Kommunen kooperieren Geburtskliniken mit den Netzwerken Frühe Hilfen. Sprechen Sie Ihre betreuende Hebamme oder das Pflegepersonal an.

  4. 4

    Kinderarzt oder Hausarzt

    Auch Kinderärztinnen und Kinderärzte kennen die lokalen Angebote der Frühen Hilfen und können gezielt vermitteln.

  5. 5

    Beratungstelefon der BZgA

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet unter 0221 892031 10 eine telefonische Beratung zu Frühen Hilfen an.

Frühe Hilfen und andere Familienleistungen

Frühe Hilfen sind keine finanzielle Leistung, sondern ein Beratungs- und Begleitangebot. Sie ergänzen finanzielle Unterstützungsleistungen wie das Kindergeld (259 Euro monatlich pro Kind ab 2026), den Kinderzuschlag oder das Elterngeld.

Familienhebammen und Fachkräfte der Frühen Hilfen kennen das Sozialleistungssystem gut und können dabei helfen, passende finanzielle Leistungen zu identifizieren und den Antrag zu stellen. Sie können beispielsweise auf den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende oder auf Beratungsangebote der Schwangerschaftsberatung hinweisen.

Externe Ressource

Auf der Website fruehehilfen.de des NZFH finden Sie umfangreiche Informationen, Materialien und die Suchfunktion nach lokalen Angeboten. Das Angebot ist kostenlos und in mehreren Sprachen verfügbar.

Häufige Fragen zu Frühen Hilfen

Was sind Frühe Hilfen und wer kann sie nutzen?

Frühe Hilfen sind kostenlose, freiwillige Unterstützungsangebote für werdende Eltern und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie richten sich vor allem an Familien in belastenden Situationen, sind aber grundsätzlich für alle offen. Angeboten werden Beratung, Begleitung durch Familienhebammen und ehrenamtliche Familienpaten sowie Vermittlung in weitere Hilfsangebote.

Was ist die Bundesstiftung Frühe Hilfen und wie wird sie finanziert?

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen ist seit Januar 2018 Bestandteil des Bundeskinderschutzgesetzes. Der Bund stellt dauerhaft jährlich 51 Millionen Euro bereit. Die Mittel fließen an die Länder und Kommunen, die damit Netzwerke Frühe Hilfen sowie psychosoziale Unterstützungsangebote für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern finanzieren.

Was ist eine Familienhebamme und was macht sie?

Eine Familienhebamme ist eine staatlich anerkannte Hebamme mit Zusatzqualifikation im psychosozialen Bereich. Sie unterstützt Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes, insbesondere in belastenden Lebenslagen. Sie berät zu Ernährung, Gesundheit, Eltern-Kind-Bindung und vermittelt bei Bedarf in weitere Hilfsangebote.

Sind Frühe Hilfen kostenlos?

Ja, die Angebote der Frühen Hilfen sind für Familien kostenlos und freiwillig. Sie werden aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen sowie aus Länder- und Kommunalmitteln finanziert. Es handelt sich um ein präventives Angebot – kein Eingriff in die Familienautonomie und keine Bedürftigkeitsprüfung.

Wie finde ich Frühe Hilfen in meiner Nähe?

Über die Plattform elternsein.info des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) können Sie mit Ihrer Postleitzahl gezielt Anlaufstellen suchen. Alternativ wenden Sie sich an Ihr örtliches Jugendamt, Ihre Geburtsklinik oder Ihre Hebamme – in 98 Prozent aller Jugendamtsbezirke gibt es ein Netzwerk Frühe Hilfen.

Was ist das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)?

Das NZFH wurde 2007 vom Bundesfamilienministerium eingerichtet und wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) getragen. Es koordiniert und evaluiert die Frühen Hilfen bundesweit, entwickelt Qualitätsstandards und begleitet die Bundesstiftung wissenschaftlich. Ziel ist es, Kinder durch wirkungsvolle Vernetzung von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe besser vor Gefährdungen zu schützen.

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