Soziales Aktualisiert Mai 2026

Kinderkrankengeld 2026 – 15 Tage pro Kind, 90 Prozent des Nettolohns: Voraussetzungen und Antrag

Auf einen Blick

Gesetzlich versicherte Eltern erhalten 2026 je Kind und Elternteil 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld (Alleinerziehende: 30 Tage). Die Leistung beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, maximal 135,63 Euro pro Tag. Rechtsgrundlage ist § 45 SGB V. Anspruchsberechtigt sind Eltern gesetzlich versicherter Kinder unter zwölf Jahren.

Elternteil pflegt krankes Kind zu Hause im Bett
Bis zu 15 Tage pro Kind und Elternteil bei 90 Prozent des Nettolohns: Das Kinderkrankengeld gleicht den Verdienstausfall bei der Betreuung kranker Kinder aus. Bild: KI generiert

Ein krankes Kind zu Hause betreuen zu müssen, ohne Gehaltseinbußen hinnehmen zu müssen – das ermöglicht das Kinderkrankengeld. Es ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung: Wenn Eltern die Arbeit verlassen müssen, um ihr krankes Kind zu betreuen, übernimmt die Krankenkasse einen Großteil des Lohnausfalls.

Die Regelung gilt für gesetzlich versicherte Eltern und ihre gesetzlich versicherten Kinder. 2026 gelten weiterhin die erhöhten Anspruchstage, die ursprünglich in der Corona-Pandemie eingeführt und für 2024 bis 2026 verlängert wurden.

Was ist das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld – auch Kinderpflege-Krankengeld oder Krankengeld bei Erkrankung des Kindes genannt – ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 45 SGB V. Es wird ausgezahlt, wenn ein Elternteil wegen der Erkrankung seines Kindes der Arbeit fernbleibt und dabei Lohnausfall hat.

Das Kinderkrankengeld ist keine Sozialleistung für Bedürftige, sondern ein Anspruch aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Es spielt keine Rolle, wie hoch das Einkommen der Eltern ist – maßgeblich ist nur der tatsächliche Lohnausfall.

Rechtsgrundlage

Das Kinderkrankengeld ist in § 45 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) geregelt. Zuständig für Auszahlung und Bearbeitung ist die jeweilige gesetzliche Krankenkasse des antragstellenden Elternteils.

Voraussetzungen für das Kinderkrankengeld

Um Kinderkrankengeld zu erhalten, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Sie beziehen sich auf den Elternteil, das Kind und die Situation im Haushalt:

Voraussetzungen auf Seiten des Elternteils:

  • Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch (kein Anspruch bei hauptberuflicher Selbständigkeit oder beitragsfreier Mitversicherung)
  • Tatsächlicher Lohnausfall durch die Betreuung des kranken Kindes (Freistellung vom Arbeitgeber)
  • Kein gleichzeitiger Bezug von Kurzarbeitergeld für denselben Zeitraum

Voraussetzungen auf Seiten des Kindes:

  • Das Kind ist gesetzlich krankenversichert (entweder eigene Versicherung oder Familienversicherung)
  • Das Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet (Ausnahme: bei Behinderung und Betreuungsbedarf keine Altersgrenze)
  • Ärztliches Zeugnis über die Erkrankung und Betreuungsbedürftigkeit des Kindes liegt vor
  • Im Haushalt lebt keine andere Person, die das Kind betreuen kann und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen muss

Kein Anspruch für Privatversicherte

Privat krankenversicherte Eltern haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Einige private Krankenversicherungen bieten jedoch ähnliche Leistungen als optionalen Tarif an. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen.

Wie viele Kinderkrankentage stehen Ihnen 2026 zu?

Die Anzahl der Anspruchstage richtet sich nach der Anzahl der Kinder und dem Familienstand. Für 2026 gelten weiterhin die erhöhten Ansprüche, die ursprünglich für die Pandemie eingeführt wurden:

SituationTage pro KindMaximale Gesamttage
Ein Elternteil, ein Kind15 Tage15 Tage
Ein Elternteil, mehrere Kinder15 Tage je Kind35 Tage
Beide Elternteile, ein Kind (je Elternteil)15 Tage je Elternteil15 Tage pro Elternteil
Alleinerziehend, ein Kind30 Tage30 Tage
Alleinerziehend, mehrere Kinder30 Tage je Kind70 Tage
Kind mit Behinderung (kein Alterslimit)15 Tage (30 bei Alleinerziehenden)35 / 70 Tage

Tage flexibel aufteilen

Die Kinderkrankentage können tageweise genutzt werden. Sie müssen nicht am Stück eingesetzt werden. Eltern können sich auch abwechseln und die Tage untereinander aufteilen. Die Übertragung ungenutzter Tage vom anderen Elternteil ist jedoch nicht möglich.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld 2026?

Das Kinderkrankengeld berechnet sich nach dem tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt. In der Regel beträgt es 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hat der Elternteil im vorangegangenen Abrechnungszeitraum Einmalzahlungen erhalten (zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld), erhöht sich der Satz auf 100 Prozent.

Der gesetzliche Höchstbetrag liegt 2026 bei 135,63 Euro pro Kalendertag. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Höchstregelentgelt der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer mehr verdient, erhält dennoch maximal diesen Betrag.

Rechenbeispiel für das Kinderkrankengeld:

  1. 1Tagesarbeitsentgelt netto: 120 Euro (bei Monatsgehalt 2.600 Euro netto)
  2. 2Kinderkrankengeld: 90 % von 120 Euro = 108 Euro pro Tag
  3. 3Bei Einmalzahlungen im Bemessungszeitraum: 100 % = 120 Euro pro Tag
  4. 4Maximaler Tagesbetrag: 135,63 Euro (höherer Lohn wird nicht berücksichtigt)

Wie beantragen Sie das Kinderkrankengeld?

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. In vielen Fällen können Sie dies online über die App oder das Kundenportal Ihrer Krankenkasse erledigen. Folgende Schritte sind notwendig:

  1. 1

    Arbeitgeber informieren

    Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mit, dass Sie wegen der Erkrankung Ihres Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung verpflichtet (§ 616 BGB oder tarifvertragliche Regelungen).

  2. 2

    Ärztliche Bescheinigung einholen

    Lassen Sie vom behandelnden Arzt die Kindkrank-AU (ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes) ausstellen. Diese bestätigt die Erkrankung und die Notwendigkeit der Betreuung.

  3. 3

    Antrag bei der Krankenkasse stellen

    Reichen Sie den Antrag auf Kinderkrankengeld zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Viele große Kassen wie TK, DAK, Barmer oder AOK bieten hierfür einen Online-Antrag an.

  4. 4

    Auszahlung

    Die Krankenkasse prüft den Antrag und zahlt das Kinderkrankengeld in der Regel innerhalb weniger Tage aus. Bei eindeutiger Antragstellung kann die Auszahlung bereits am gleichen Tag erfolgen.

Besonderheiten und Sonderfälle

In einigen Konstellationen gelten besondere Regelungen für das Kinderkrankengeld. Wichtige Sonderfälle im Überblick:

  • Homeoffice: Auch Eltern, die grundsätzlich von zu Hause arbeiten können, behalten ihren Anspruch auf Kinderkrankengeld bei krankem Kind.
  • Kurzarbeit: Wer Kurzarbeitergeld bezieht, kann nicht gleichzeitig Kinderkrankengeld für dieselben Tage beziehen.
  • Teilweise Betreuung: Kinderkrankentage können für einzelne Arbeitstage genutzt werden – auch wenn nur an manchen Tagen Betreuung nötig ist.
  • Sterbenskranke Kinder: Ist ein Kind unheilbar krank und hat nur noch wenige Monate zu leben, wird Kinderkrankengeld zeitlich unbegrenzt gewährt.
  • Stationärer Aufenthalt: Auch bei Krankenhausaufenthalt des Kindes besteht Anspruch, wenn die elterliche Anwesenheit ärztlich notwendig ist.
  • Alleinerziehende: Alleinerziehende erhalten doppelt so viele Kinderkrankentage (30 statt 15 je Kind), da kein zweiter Elternteil einspringen kann.

Kinderkrankengeld und weitere Familienleistungen

Das Kinderkrankengeld ist von anderen Familienleistungen unabhängig. Es wird nicht auf das Elterngeld angerechnet und beeinflusst auch nicht den Anspruch auf Kindergeld. Alleinerziehende können zudem den Unterhaltsvorschuss parallel beziehen.

Häufige Fragen zum Kinderkrankengeld

Wie viele Kinderkrankentage stehen mir 2026 zu?

Im Jahr 2026 hat jeder gesetzlich versicherte Elternteil pro gesetzlich versichertem Kind Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld. Bei mehreren Kindern sind es zusammen maximal 35 Arbeitstage. Alleinerziehende erhalten je Kind 30 Tage, insgesamt maximal 70 Tage. Diese erhöhten Ansprüche wurden für 2024, 2025 und 2026 gesetzlich festgeschrieben.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld 2026?

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hat der Elternteil im Bemessungszeitraum Einmalzahlungen erhalten (z. B. Weihnachtsgeld), erhöht sich der Satz auf 100 Prozent. Der gesetzliche Höchstbetrag liegt bei 135,63 Euro pro Kalendertag (Stand 2026).

Welche Voraussetzungen gelten für das Kinderkrankengeld?

Der Elternteil muss gesetzlich krankenversichert sein und einen Anspruch auf Krankengeld haben. Das Kind muss ebenfalls gesetzlich versichert sein, darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss nach ärztlichem Zeugnis der Betreuung bedürfen. Es darf keine andere im Haushalt lebende Person vorhanden sein, die das Kind betreuen kann. Für Kinder mit Behinderung, die auf Betreuung angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dazu benötigen Sie die ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes (Kindkrank-AU). Viele Krankenkassen bieten einen Online-Antrag über ihre App oder ihr Kundenportal an. Außerdem müssen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsverhinderung informieren.

Kann ich Kinderkrankengeld beziehen, wenn ich im Homeoffice arbeiten kann?

Ja. Auch Eltern, die grundsätzlich im Homeoffice arbeiten können, haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn das Kind krank ist und der Betreuung bedarf. Die Möglichkeit zur Heimarbeit hebt den Anspruch nicht auf. Dies wurde durch das Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich bestätigt.

Gilt das Kinderkrankengeld auch für Kinder unter stationärer Behandlung?

Ja, Kinderkrankengeld kann auch beansprucht werden, wenn das Kind stationär im Krankenhaus behandelt wird und ein Elternteil zur Beaufsichtigung oder Pflege anwesend sein muss. Voraussetzung ist auch hier ein ärztliches Zeugnis über die Notwendigkeit der Anwesenheit.

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