Externe Beratung kann den Unterschied zwischen Erfolg und Scheitern eines Unternehmens machen. Doch professionelle Beratung kostet: Tagessätze von 800 bis 1.500 Euro für Unternehmensberater oder 200 bis 400 Euro für spezialisierte Coaches sind üblich. Genau hier setzt die BAFA-Förderung „Unternehmerisches Know-how" an.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezahlt einen Großteil der Beratungskosten, sodass kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer professionelle Beratung in Anspruch nehmen können, ohne ihre Liquidität zu gefährden.
Dieser Artikel erklärt die Förderkonditionen, die zugelassenen Berater, das Antragsverfahren und die wichtigen Änderungen 2025/2026.
Was ist die BAFA-Förderung unternehmerisches Know-How?
Die Förderung „Unternehmerisches Know-how" wurde 2016 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgelegt und löste das vorherige Gründercoaching der KfW ab. Verwaltet wird das Programm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn.
Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer durch externe Beratung zu unterstützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit zu stärken. Förderfähig sind Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen.
Träger und Geltungsdauer
Träger: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Verwaltung: BAFA in Eschborn. Förderrichtlinie gültig bis 31. Dezember 2026. Aktuelle Antragsformulare und akkreditierte Berater finden Sie auf bafa.de unter Wirtschaft > Beratung Finanzierung > Unternehmensberatung.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind drei Gruppen von Unternehmen, jeweils mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
- Existenzgründer: in den ersten zwei Jahren nach Gründung
- Bestandsunternehmen: KMU nach EU-Definition (max. 250 Mitarbeiter, 50 Mio. Euro Umsatz)
- Unternehmen in Schwierigkeiten: bei wirtschaftlichen Problemen mit Sonderkonditionen
- Freiberufler und Soloselbstständige: seit 2025 mit verbessertem Zugang über Brutto-Förderung
- Gewerbliche Unternehmen, Freie Berufe und nicht-gewerbliche Selbstständige
- Sitz in Deutschland (alle Bundesländer)
Akkreditierte Berater verpflichtend
Nur Beratungen durch akkreditierte Berater sind förderfähig. Die Akkreditierung erfolgt über regionale Leitstellen wie IHKs, HWKs oder den DIHK. Wer sich von einem nicht-akkreditierten Berater beraten lässt, kann keine BAFA-Förderung beantragen, auch wenn sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Förderhöhe variiert nach Region und Programmtyp. In den neuen Bundesländern (außer den Regionen Berlin und Leipzig) sind die Förderquoten höher als in den alten Bundesländern.
| Region/Programm | Förderquote | Maximalbetrag | Beratungslänge |
|---|---|---|---|
| Alte Bundesländer | 50 % | bis 1.750 Euro | pro Beratung |
| Neue Bundesländer (außer Berlin, Leipzig) | bis 80 % | bis 2.800 Euro | pro Beratung |
| Unternehmen in Schwierigkeiten | bis 90 % | bis 3.000 Euro | pro Beratung |
| KI-Beratung Sonderprogramm | bis 80 % | bis 3.200 Euro | pro Beratung |
| Maximale Anzahl Beratungen | – | 5 pro Unternehmen | in Geltungsperiode |
Pro Jahr sind maximal zwei Beratungen förderfähig, in der gesamten Geltungsperiode höchstens fünf. Damit deckt die Förderung typischerweise einen Beratungsbedarf über mehrere Jahre.
Brutto-Regelung seit November 2025
Eine wichtige Änderung: Seit November 2025 bewertet das BAFA Anträge auf Bruttokostenbasis, sofern der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Damit wird die Mehrwertsteuer für Kleinunternehmer und Freiberufler anteilig mitgefördert, was die Förderung für diese Gruppe deutlich attraktiver macht.
Welche Beratungsthemen sind förderfähig?
Förderfähig sind Beratungen zu allgemeinen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Reine Steuerberatung oder Rechtsberatung ist ausgeschlossen, sofern sie nicht in einen umfassenderen Geschäftsbezug eingebunden ist.
- Geschäftsmodell- und Strategieberatung
- Finanz- und Liquiditätsberatung
- Marketing- und Vertriebsberatung
- Personalmanagement und Organisationsentwicklung
- Digitalisierungsberatung und IT-Strategie
- KI-Beratung mit speziellem Sonderprogramm
- Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsberatung
- Restrukturierung für Unternehmen in Schwierigkeiten
Nicht förderfähig sind reine Steuerberatung (auch wenn sie unternehmerische Themen abdeckt), reine Rechtsberatung, Standardvermittlungsleistungen wie Buchführung oder Lohnabrechnung sowie Schulungen und Seminare.
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Der Antrag wird elektronisch über die BAFA-Antragsplattform eingereicht. Wichtig ist die Reihenfolge: Antrag vor Beratungsbeginn.
- 1
Akkreditierten Berater auswählen
Suchen Sie sich aus der BAFA-Liste der akkreditierten Berater einen passenden Partner. Klären Sie früh Ihr Beratungsthema, den Beratungsumfang und den Tagessatz. Nur akkreditierte Berater dürfen geförderte Beratungen durchführen.
- 2
Antrag online über BAFA-Plattform stellen
Stellen Sie den Antrag elektronisch über die BAFA-Antragsplattform. Erforderliche Daten sind Unternehmensdaten, Beratungsthema, geplanter Berater und Beratungsumfang. Eine ausführliche Vorhabensbeschreibung ist Pflicht.
- 3
Informationsschreiben abwarten
Das BAFA versendet nach Antragstellung ein formloses Informationsschreiben. Erst nach Erhalt dieses Schreibens dürfen Sie mit der Beratung beginnen. Wer die Beratung vorzeitig startet, verliert den Förderanspruch.
- 4
Beratung durchführen und dokumentieren
Führen Sie die Beratung mit dem akkreditierten Berater durch. Beratungsstunden, Themen und Ergebnisse müssen detailliert dokumentiert werden. Am Ende erstellt der Berater einen Beratungsbericht.
- 5
Verwendungsnachweis einreichen
Reichen Sie nach Abschluss der Beratung einen Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht und Rechnung beim BAFA ein. Das BAFA prüft den Nachweis und überweist den Zuschuss innerhalb von drei bis sechs Wochen.
Sonderprogramme der BAFA-Beratungsförderung
Neben der allgemeinen Beratungsförderung gibt es Sonderkonditionen für bestimmte Themen, die jeweils eigene Förderhöhen haben.
Wichtige Sonderprogramme
KI-Beratung mit bis zu 3.200 Euro Zuschuss bei 80 Prozent Förderquote, Energieeffizienz-Beratung für KMU (Sonderkonditionen über BAFA-Energieberatung), Beratung für Unternehmen in Schwierigkeiten mit bis zu 90 Prozent Förderquote. Die Sonderprogramme haben jeweils eigene Antragsformulare und Voraussetzungen, die auf bafa.de erläutert sind.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung
Wie hoch ist die BAFA-Förderung 2026?
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.750 Euro pro Beratung in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern (außer Regionen Berlin und Leipzig) sind bis zu 80 Prozent förderfähig. Pro Unternehmen sind innerhalb der Gültigkeitsperiode der Förderrichtlinie maximal fünf Beratungen möglich, höchstens zwei pro Jahr.
Wer kann die BAFA-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition, Existenzgründer in den ersten zwei Jahren nach Gründung sowie Freiberufler und Soloselbstständige. Seit November 2025 hat das BAFA den Zugang für Gründer und Freiberufler durch eine Brutto-Regelung erleichtert.
Welche Themen sind förderfähig?
Förderfähig sind Beratungen zu allgemeinen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Spezielle Förderschwerpunkte sind Beratungen für Unternehmen in Schwierigkeiten, KI-Beratungen mit bis zu 3.200 Euro Zuschuss, Energieeffizienzberatungen und Digitalisierungsberatungen. Reine Steuerberatung oder Rechtsberatung ohne Geschäftsbezug ist nicht förderfähig.
Was ist neu seit 2025/2026?
Seit November 2025 bewertet das BAFA Anträge auf Bruttokostenbasis, sofern der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Damit wird zum ersten Mal ein Teil der Mehrwertsteuer mitgefördert. Das entlastet Kleinunternehmer und Freiberufler finanziell. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Wie verläuft das Antragsverfahren?
Der Antrag wird online über die BAFA-Antragsplattform eingereicht. Nach Antragstellung erhält das Unternehmen ein Informationsschreiben. Erst danach darf die eigentliche Beratung beginnen. Nach Abschluss der Beratung wird der Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht und Rechnung beim BAFA eingereicht.
Wer ist als Berater zugelassen?
Nur akkreditierte Berater dürfen BAFA-geförderte Beratungen durchführen. Die Akkreditierung erfolgt über regionale Leitstellen wie IHKs, HWKs oder das DIHK. Eine Liste der akkreditierten Berater finden Sie auf bafa.de. Wichtig: Die Beratung muss vor Antragstellung mit einem akkreditierten Berater abgesprochen sein.
Welche Spezialprogramme gibt es?
Neben der allgemeinen Beratungsförderung gibt es Sonderkonditionen für KI-Beratung (bis 3.200 Euro Zuschuss), Energieeffizienzberatung und Beratung für Unternehmen in Schwierigkeiten. Diese Sonderprogramme haben jeweils eigene Förderhöhen und Voraussetzungen, die auf bafa.de erläutert sind.
