Wirtschaft Aktualisiert Januar 2026

Gründungszuschuss 2026 – ALG I plus 300 Euro Pauschale: Voraussetzungen, Antrag und häufige Ablehnungsgründe

Auf einen Blick

Der Gründungszuschuss fördert Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründen. In Phase 1 (6 Monate) wird das bisherige ALG I plus 300 Euro Pauschale weitergezahlt. Optional folgen 9 weitere Monate mit 300 Euro monatlich (Phase 2). Voraussetzung: mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch bei Gründung, Businessplan und Bestätigung einer fachkundigen Stelle. Der Gründungszuschuss ist vollständig steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Person verlässt Arbeitsagentur mit Gründungsunterlagen
Der Weg in die Selbstständigkeit beginnt oft bei der Arbeitsagentur -- hier können Gründerinnen und Gründer den Gründungszuschuss beantragen, der das ALG I um 300 Euro monatlich aufstockt. Bild: KI generiert

Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit und soll Arbeitslosen den Sprung in die Selbständigkeit erleichtern. Er überbrückt die finanzielle Lücke in der Anfangsphase einer Gründung: Wer keine oder geringe Einnahmen hat, aber Büro, Ausrüstung und Betriebskosten finanzieren muss, kann mit dem Gründungszuschuss seinen Lebensunterhalt sichern und gleichzeitig in seine Versicherungen einzahlen.

Dazu kommt ein steuerlicher Vorteil, den kaum jemand auf dem Schirm hat: Der Gründungszuschuss ist vollständig steuerfrei und unterliegt anders als das reguläre ALG I nicht einmal dem Progressionsvorbehalt. Wer im Gründungsjahr bereits erste Umsätze erzielt, zahlt auf dieses Einkommen also einen ungekürzten Steuersatz.

Wer ihn beantragen kann, wie die Förderhöhe berechnet wird, welche Dokumente gebraucht werden und welche Fehler am häufigsten zur Ablehnung führen – das steht in diesem Ratgeber.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) ist eine Kann-Leistung der Bundesagentur für Arbeit – kein einklagbarer Rechtsanspruch. Er besteht aus zwei Phasen mit unterschiedlichen Leistungsbestandteilen und Laufzeiten. Beide Phasen müssen separat beantragt werden; die Bewilligung von Phase 1 gibt keinen automatischen Anspruch auf Phase 2.

Das Programm richtet sich ausschließlich an Personen, die bereits Arbeitslosengeld I beziehen. Die Gründung aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus ist nicht förderfähig – auch nicht, wenn man kurz zuvor noch beschäftigt war und gerade arbeitslos geworden ist, bevor der Anspruch auf ALG I entstanden ist.

Rechtsgrundlage

Der Gründungszuschuss ist in § 93 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Er wird von der Arbeitsvermittlung der zuständigen Agentur für Arbeit auf Antrag bewilligt. Zuständig ist die Agentur am Wohnort des Antragstellers.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss 2026?

Der Gründungszuschuss gliedert sich in zwei Phasen. Die Höhe in Phase 1 ist individuell und hängt vom bisherigen ALG-I-Betrag ab, lässt sich also nicht pauschal beziffern.

PhaseDauerBetragZweck
Phase 16 MonateALG-I-Betrag + 300 EuroLebensunterhalt + soziale Absicherung
Phase 2 (optional)9 Monate300 EuroSoziale Absicherung (Kranken-, Rentenversicherung)
Gesamt (max.)15 MonateIndividuellKombination beider Phasen

Rechenbeispiel Phase 1: Wer vor der Gründung monatlich 1.200 Euro ALG I erhalten hat, bekommt in Phase 1 monatlich 1.500 Euro Gründungszuschuss (1.200 Euro + 300 Euro). Über sechs Monate summiert sich das auf 9.000 Euro. Die 300 Euro Pauschale sollen die Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung als Selbständiger anteilig abdecken – sie reichen jedoch selten aus, um alle Versicherungsbeiträge vollständig zu finanzieren.

Versicherungen selbst organisieren

Die 300 Euro Pauschale decken die Versicherungskosten nur anteilig. Als Selbständiger müssen Sie sich selbst um Kranken- und Pflegeversicherung (Pflicht), Rentenversicherung (für die meisten Selbständigen freiwillig, aber empfohlen) und Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) kümmern. Vergleichen Sie Krankenkassentarife frühzeitig – die Kosten variieren erheblich.

Voraussetzungen: Was muss ich mitbringen?

Der Gründungszuschuss hat sowohl formale als auch inhaltliche Voraussetzungen. Formale Kriterien lassen sich klar prüfen; ob das Vorhaben tragfähig ist, beurteilt die Arbeitsvermittlung nach eigenem Ermessen.

Formale Voraussetzungen:

  • Laufender Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Mindestens 150 Tage verbleibender ALG-I-Anspruch bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit
  • Hauptberufliche Selbständigkeit: mindestens 15 Stunden pro Woche in der selbständigen Tätigkeit
  • Antragstellung vor der Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt als Freiberufler
  • Vorlage eines Businessplans mit Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Bank, Steuerberater)

Kein Anspruch bei selbst verursachter Arbeitslosigkeit

Wer sein Arbeitsverhältnis freiwillig kündigt, um sich selbständig zu machen, erhält in der Regel eine Sperrzeit beim ALG I von zwölf Wochen. Damit fehlt oft die notwendige Restlaufzeit von 150 Tagen. Planen Sie daher frühzeitig – am besten bevor eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird, um die optimale Strategie abzustimmen.

Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung

Der Businessplan ist das Herzstück Ihres Antrags. Er soll zeigen, dass Ihr Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist – also langfristig Einnahmen generiert, die über den Kosten liegen. Schematische oder zu kurze Pläne werden von fachkundigen Stellen und Arbeitsvermittlern kritisch bewertet.

Ein vollständiger Businessplan enthält:

  • Executive Summary: Geschäftsidee, Zielgruppe und Alleinstellungsmerkmal in ein bis zwei Seiten
  • Marktanalyse: Wettbewerber, Zielmarkt, realistische Marktchancen und Markteintrittsbarrieren
  • Leistungs- oder Produktbeschreibung: Was genau bieten Sie an, zu welchen Preisen?
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für mindestens drei Jahre (monatlich im ersten Jahr)
  • Kapitalbedarfsplan: Welche Anlaufkosten entstehen, wie werden sie finanziert?
  • Persönliches Qualifikationsprofil: Erfahrungen, Ausbildung, Netzwerk in der Branche

Wenn der Businessplan fertig ist, holen Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung (auch: Stellungnahme der fachkundigen Stelle) ein. Sie bestätigt, dass Ihr Vorhaben aus unabhängiger fachlicher Sicht wirtschaftlich tragfähig ist. IHK und HWK stellen diese Bescheinigungen oft kostenlos oder gegen geringe Gebühr aus; Steuerberater berechnen ein Honorar, kennen dafür Branchenspezifika besser.

Anerkannte fachkundige Stellen

Industrie- und Handelskammern (IHK) · Handwerkskammern (HWK) · Banken und Sparkassen · Steuerberater und Wirtschaftsprüfer · Fachverbände und Berufsverbände · Gründerzentren und Business-Angel-Netzwerke. Achten Sie darauf, dass die Bescheinigung konkret zum vorliegenden Businessplan Stellung nimmt – allgemeine Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden abgelehnt.

Antragstellung: Schritt für Schritt zum Gründungszuschuss

Der zeitliche Ablauf ist entscheidend: Der Gründungszuschuss muss vor der Gewerbeanmeldung beantragt werden. Wer erst nach der Gründung einen Antrag stellt, riskiert die Ablehnung.

  1. 1

    Frühzeitig mit dem Arbeitsvermittler sprechen

    Informieren Sie Ihren Arbeitsvermittler früh über die Gründungsabsicht und fragen Sie nach dem internen Verfahren. Manche Agenturen verlangen ein separates Vorgespräch; einige haben spezialisierte Gründungsberater.

  2. 2

    Businessplan erstellen

    Einen vollständigen Businessplan zu erstellen bedeutet: Marktanalyse, Leistungsbeschreibung und Finanzplanung für mindestens drei Jahre. Kostenlose Vorlagen bieten KfW, Bundesagentur für Arbeit und IHK als Ausgangsbasis.

  3. 3

    Tragfähigkeitsbescheinigung einholen

    Wenden Sie sich mit Ihrem fertigen Businessplan an eine fachkundige Stelle (IHK, HWK, Steuerberater, Bank). Die Bescheinigung sollte schriftlich sein und ausdrücklich die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Vorhabens bestätigen.

  4. 4

    Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen

    Reichen Sie den Antrag (Formular SGB III) zusammen mit Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung bei Ihrer Agentur für Arbeit ein. Stellen Sie sicher, dass Sie zu diesem Zeitpunkt noch keinen Gewerbeschein angemeldet haben.

  5. 5

    Bewilligung abwarten, dann Gewerbeanmeldung

    Warten Sie nach Möglichkeit die schriftliche Bewilligung ab, bevor Sie das Gewerbe anmelden oder sich beim Finanzamt als Freiberufler anmelden. In der Praxis kann die Bewilligung einige Wochen dauern – sprechen Sie Ihren Arbeitsvermittler auf eine beschleunigte Bearbeitung an.

  6. 6

    Phase 2 rechtzeitig beantragen

    Wenn Sie die optionalen 9 Monate Phase 2 nutzen möchten, beantragen Sie diese vor Ablauf von Phase 1. Sie müssen nachweisen, dass Ihre selbständige Tätigkeit Haupterwerb ist und das Unternehmen weiterhin tragfähig erscheint.

Häufige Ablehnungsgründe – und wie Sie sie vermeiden

Weil der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, gibt es keinen Rechtsanspruch. Die meisten Ablehnungen sind aber auf vermeidbare Fehler zurückzuführen.

  • Zu wenige ALG-I-Tage übrig

    Wenn bei Gründung keine 150 Tage ALG-I-Anspruch mehr verbleiben, wird der Antrag formal abgelehnt. Lösung: Gründen Sie früher oder verlängern Sie durch erneute Beschäftigung den Anspruch.

  • Mangelhafter oder unrealistischer Businessplan

    Pläne ohne Zahlen, ohne Marktanalyse oder mit unrealistischen Umsatzprognosen werden abgelehnt. Ein überzeugender Businessplan erfordert Zeit, manchmal auch externe Beratung.

  • Fehlende oder unzureichende Tragfähigkeitsbescheinigung

    Eine allgemeine Unbedenklichkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Die fachkundige Stelle muss ausdrücklich auf Ihren Businessplan eingehen und die Tragfähigkeit dieses konkreten Vorhabens bestätigen.

  • Antrag nach Gewerbeanmeldung

    Wer das Gewerbe bereits angemeldet hat und danach den Antrag stellt, bekommt in der Regel eine Ablehnung. Halten Sie die Reihenfolge strikt ein: erst Antrag, dann Anmeldung.

  • Ermessensentscheidung gegen den Antrag

    Die Agentur kann auch bei Erfüllung aller formalen Voraussetzungen ablehnen – etwa wenn das Eingliederungsbudget erschöpft ist oder die Arbeitsvermittlung eine schnelle Vermittelbarkeit in ein Beschäftigungsverhältnis für wahrscheinlicher hält. In diesem Fall hilft ein Widerspruch mit Begründung, warum die Gründung langfristig die bessere Option ist.

Steuern und Kombination mit anderen Förderprogrammen

Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG vollständig steuerfrei – sowohl der ALG-I-Anteil als auch die 300-Euro-Pauschale. Im Gegensatz zum regulären Arbeitslosengeld I unterliegt er auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Der Gründungszuschuss erhöht nicht den Steuersatz auf Ihre anderen Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit. Er muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

  • Gründungszuschuss ist vollständig steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG), kein Progressionsvorbehalt
  • Kombinierbar mit dem KfW StartGeld (067) – bis zu 100.000 Euro zinsgünstiger Kredit für Betriebsmittel und Investitionen
  • Kombinierbar mit Landesförderprogrammen der Bundesländer (Mikrodarlehen, Beratungszuschüsse)
  • Nicht kombinierbar mit dem EXIST-Gründerstipendium, das für Hochschulausgründungen vorgesehen ist
  • Gleichzeitiger Bezug von KfW-Unternehmerkrediten für Investitionen möglich

Häufige Fragen zum Gründungszuschuss

Wie hoch ist der Gründungszuschuss 2026?

In Phase 1 (6 Monate) erhalten Sie Ihren individuellen ALG-I-Tagessatz multipliziert mit 30 Tagen plus 300 Euro monatliche Pauschale für soziale Absicherung. Wer beispielsweise 1.500 Euro ALG I monatlich bezieht, erhält 1.800 Euro Gründungszuschuss pro Monat. In der optionalen Phase 2 (weitere 9 Monate) werden nur noch 300 Euro pro Monat gezahlt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie müssen Arbeitslosengeld I beziehen und bei Gründung noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch haben. Ihre selbständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden (mindestens 15 Stunden pro Woche). Sie benötigen einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle. Der Antrag muss vor der Gewerbeanmeldung gestellt werden.

Ist der Gründungszuschuss ein Recht oder Ermessensentscheidung?

Der Gründungszuschuss ist eine sogenannte Kann-Leistung – kein Rechtsanspruch. Die Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen. Selbst wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Antrag abgelehnt werden, etwa wenn die Haushaltsmittel erschöpft sind oder Zweifel an der Tragfähigkeit des Vorhabens bestehen.

Was ist eine fachkundige Stelle und wozu brauche ich sie?

Eine fachkundige Stelle ist eine Institution, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Geschäftsvorhabens beurteilt und bescheinigt. Anerkannte fachkundige Stellen sind Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK), Banken und Sparkassen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Fachverbände. Die Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung) muss dem Antrag beigefügt werden.

Kann ich den Gründungszuschuss beantragen, wenn ich noch arbeite?

Nein. Sie müssen arbeitslos und im Leistungsbezug von ALG I sein. Wer freiwillig kündigt, um sich selbständig zu machen, riskiert eine Sperrzeit beim ALG I und verliert damit die Grundlage für den Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss ist ausdrücklich für Menschen gedacht, die unverschuldet arbeitslos geworden sind und aus dieser Situation heraus gründen.

Ist der Gründungszuschuss steuerpflichtig?

Nein. Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG vollständig steuerfrei – sowohl der ALG-I-Anteil als auch die 300-Euro-Pauschale. Im Gegensatz zum regulären ALG I unterliegt der Gründungszuschuss nicht dem Progressionsvorbehalt: Er erhöht nicht den Steuersatz auf Ihre anderen Einkünfte und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

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