Wirtschaft Aktualisiert Mai 2026

Meistergründungsprämie Brandenburg 2026 – bis 19.000 Euro für Handwerksgründer

Auf einen Blick

Brandenburg fördert Existenzgründungen im Handwerk mit der Meistergründungsprämie. Die Basisförderung beträgt 12.000 Euro. Wer einen zusätzlichen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schafft, erhält 5.000 Euro Arbeitsplatzbonus; bei Besetzung mit einer Frau steigt der Bonus auf 7.000 Euro. Insgesamt sind bis zu 19.000 Euro Förderung möglich. Bewilligungsstelle ist die ILB; Beratung über die Handwerkskammern.

Handwerksmeister eröffnet Betrieb in Brandenburg
Handwerksmeister eröffnet Betrieb in Brandenburg. Bild: KI generiert

Brandenburg hat in den letzten Jahren systematisch Anreize für Existenzgründungen im Handwerk geschaffen. Die Meistergründungsprämie gehört zum Kern dieser Strategie und richtet sich gezielt an junge Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die in Brandenburg einen Betrieb gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen wollen.

Mit bis zu 19.000 Euro Förderung gehört Brandenburg zu den großzügigsten Bundesländern, was die Meistergründungsförderung angeht. Besonders attraktiv ist die Bonus-Struktur, die explizit auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Gleichstellung von Frauen abzielt.

Dieser Artikel erklärt die Förderhöhe, die Antragsabläufe über die Handwerkskammern und die ILB sowie die wichtigsten Erfolgsfaktoren bei der Bewerbung.

Was ist die Meistergründungsprämie Brandenburg?

Die Meistergründungsprämie ist ein Förderprogramm des Landes Brandenburg, das vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie aufgelegt wurde. Operativ umgesetzt wird das Programm von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Bewilligungsstelle.

Träger sind die drei Brandenburger Handwerkskammern in Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam. Sie übernehmen die Beratung der Gründer und unterstützen bei der Antragstellung. Ohne die obligatorische Existenzgründungsberatung kommt die Förderung nicht zustande.

Träger und Antragsweg

Träger: Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie. Bewilligungsstelle: ILB. Beratung und Antragsbegleitung: Brandenburger Handwerkskammern (Cottbus, Frankfurt/Oder, Potsdam). Aktuelle Informationen finden Sie auf ilb.de und auf den Webseiten der drei Handwerkskammern.

Wer ist antragsberechtigt?

Voraussetzung ist die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung im Handwerk und der Brandenburg-Bezug der Existenzgründung. Mehrere Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

  • Erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung im Handwerk
  • Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Brandenburg
  • Selbstständige Vollexistenz (mindestens 30 Wochenstunden)
  • Schaffung oder Sicherung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen
  • Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer
  • Antragstellung vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit

Beratung und Antrag immer vor Gründung

Die Existenzgründungsberatung muss vor der Gewerbeanmeldung erfolgen. Auch der Antrag bei der ILB darf erst nach der Beratung und vor der eigentlichen Gründung gestellt werden. Wer das Gewerbe schon angemeldet hat, verliert den Anspruch auf die Förderung.

Wie hoch ist die Prämie?

Die Förderung setzt sich aus einer Basisförderung und einem Arbeitsplatzbonus zusammen. Die maximale Gesamtförderung kann bis zu 19.000 Euro erreichen, wenn alle Boni greifen.

FörderbestandteilHöheVoraussetzungForm
Basisförderung12.000 EuroExistenzgründung Vollexistenz im Handwerkeinmalig
Arbeitsplatzbonus+ 5.000 EuroSchaffung zusätzlicher Arbeits-/Ausbildungsplatzeinmalig
Frauen-Arbeitsplatzbonus+ 7.000 EuroArbeitsplatz mit einer Frau besetzteinmalig (alternativ zum Arbeitsplatzbonus)
Maximum mit Frauen-Bonusbis 19.000 Euroalle Boni kombinierteinmalig

Beachten Sie: Der Frauen-Arbeitsplatzbonus von 7.000 Euro ersetzt den regulären Arbeitsplatzbonus von 5.000 Euro, wird also nicht zusätzlich gezahlt. Wer also eine Frau zusätzlich einstellt, erhält insgesamt 19.000 Euro statt der regulären 17.000 Euro bei einem Mann.

Arbeitsplatz-Bonus früh planen

Der Arbeitsplatz-Bonus kann nur beantragt werden, wenn der Arbeits- oder Ausbildungsplatz tatsächlich geschaffen und besetzt ist. Bei Übernahmen müssen die Stellen zusätzlich zum bestehenden Personalbestand sein. Planen Sie das früh in Ihrem Businessplan ein.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Antrag wird über die zuständige Handwerkskammer gestellt und von der ILB bewilligt. Der Prozess umfasst typischerweise fünf Schritte.

  1. 1

    Existenzgründungsberatung bei der HWK absolvieren

    Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Handwerkskammer in Cottbus, Frankfurt/Oder oder Potsdam (je nach Standort). Die Beratung umfasst Geschäftsmodell, Investitionsplanung und Förderoptionen. Beratungsbescheinigung ist Pflichtbestandteil des Antrags.

  2. 2

    Businessplan und Investitionsplanung erstellen

    Erstellen Sie einen Businessplan mit detaillierter Investitionsplanung und Liquiditätsvorschau. Die Personalplanung sollte Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze klar ausweisen, da darauf der Bonus basiert.

  3. 3

    Antragsformular der ILB ausfüllen

    Das Antragsformular erhalten Sie über die Handwerkskammer oder direkt bei der ILB. Erforderliche Anlagen sind Beratungsbescheinigung, Businessplan, Meistertitel-Nachweis, Personalplanung und ggf. Vertragsunterlagen für eine Übernahme.

  4. 4

    Einreichung und Prüfung durch die ILB

    Reichen Sie den Antrag bei der ILB ein, idealerweise unter Begleitung der Handwerkskammer. Die ILB prüft formal und kann bei Bedarf Rückfragen an die Kammer richten. Die Bearbeitungsdauer beträgt vier bis sechs Wochen.

  5. 5

    Bewilligung und Auszahlung

    Bei positivem Bescheid wird die Prämie auf das Konto des Gründers überwiesen. Die Auszahlung erfolgt typischerweise nach Vorlage von Belegen für Investitionen und Personaleinstellung. Boni für Arbeitsplätze werden erst nach tatsächlicher Besetzung gezahlt.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Förderfähig ist die Existenzgründung in allen Handwerksbereichen, die in der Anlage A oder B der Handwerksordnung gelistet sind. Sowohl klassische Handwerksberufe als auch zulassungsfreie Handwerke sind erfasst.

  • Bauhandwerk: Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Maler, Lackierer
  • Metall- und Elektrohandwerk: Kfz-Mechatroniker, Elektrotechniker, Metallbauer
  • Holzhandwerk: Tischler, Drechsler, Modellbauer
  • Bekleidungs- und Textilhandwerk: Maßschneider, Modellnäher
  • Gesundheitshandwerk: Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhmacher
  • Lebensmittelhandwerk: Bäcker, Konditoren, Fleischer

Auch besondere Handwerke, die in der Anlage B der Handwerksordnung gelistet sind, sind grundsätzlich förderfähig. Im Zweifel klärt die Handwerkskammer die genaue Einordnung Ihres Berufs.

Anschlussförderungen in Brandenburg

Brandenburg hat ein dichtes Netz an Förderprogrammen, die nahtlos an die Meistergründungsprämie anschließen können.

Programme in Brandenburg

Brandenburg-Kredit für Gründung und Wachstum (GP) der ILB, Bürgschaftsbank Brandenburg, MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Brandenburg, Brandenburg-Innovativ-Fonds, ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW. Bei Übernahmen kommt der Brandenburg-Kredit Übernahme der ILB als zinsgünstige Variante in Frage.

Häufige Fragen zur Meistergründungsprämie Brandenburg

Wie hoch ist die Meistergründungsprämie Brandenburg 2026?

Die Basisförderung beträgt 12.000 Euro. Wer einen zusätzlichen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schafft, erhält weitere 5.000 Euro. Wenn dieser Platz mit einer Frau besetzt wird, steigt der Bonus sogar auf 7.000 Euro. Insgesamt sind so Förderungen bis zu 19.000 Euro pro Gründung möglich.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die in Brandenburg eine selbstständige Vollexistenz im Handwerk gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen. Die Meisterprüfung muss erfolgreich abgelegt sein, und der Betriebssitz oder die Niederlassung muss in Brandenburg liegen.

Wer ist Bewilligungsstelle?

Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Antragstellung und fachliche Beratung erfolgen über die Handwerkskammern Brandenburgs (Cottbus, Frankfurt/Oder, Potsdam). Aktuelle Informationen finden Sie auf ilb.de und auf den Webseiten der Brandenburger Handwerkskammern.

Welche Voraussetzungen gelten?

Voraussetzungen sind die abgeschlossene Meisterprüfung im Handwerk, die selbstständige Vollexistenz in Brandenburg, die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen und eine vorherige Existenzgründungsberatung bei der Handwerkskammer. Eine Mindestinvestitionssumme ist abhängig vom konkreten Vorhaben und wird individuell festgelegt.

Wie unterscheidet sich Brandenburg von NRW?

Beide Programme richten sich an Handwerksmeister, unterscheiden sich aber in den Bonus-Strukturen. NRW bietet 11.500 Euro Basis plus 2.000 Euro Übernahme-Bonus und 2.500 Euro Frauen-Bonus. Brandenburg bietet 12.000 Euro Basis plus 5.000 Euro Arbeitsplatz-Bonus und 7.000 Euro für Arbeitsplatzbesetzung mit Frauen. Brandenburg ist im Maximalfall etwas großzügiger.

Welche Anschlussförderungen bietet Brandenburg?

Nach der Meistergründungsprämie kommen das Brandenburg-Kredit GP der ILB, Bürgschaften der Bürgschaftsbank Brandenburg, Beteiligungen der MBG Brandenburg, ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW und der Förderlotse Brandenburg in Frage. Auch der EFRE-finanzierte Brandenburg-Innovativ-Fonds kommt für innovative Vorhaben in Frage.

Lohnt sich die Übernahme statt Neugründung?

Sowohl Neugründung als auch Übernahme werden gefördert. Bei einer Übernahme können oft schon Arbeitsplätze und Kundenstamm bestehen, sodass der Arbeitsplatz-Bonus leichter erreichbar ist. Außerdem bietet die Übernahme oft günstige Konditionen, etwa bei der ILB für Betriebsnachfolgen.

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