Bayern gehört zu den Bundesländern mit den höchsten Immobilienpreisen in Deutschland – insbesondere in den Ballungsräumen München, Nürnberg, Augsburg und Regensburg. Um Familien und Bezieher mittlerer Einkommen den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern, hat der Freistaat ein umfassendes Wohnungsbauprogramm aufgelegt, das über die BayernLabo (Bayerische Landesbodenkreditanstalt) abgewickelt wird.
Das Programm verfolgt zwei Stoßrichtungen: Zum einen sollen Familien beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt werden (Eigenwohnraumförderung und Eigenheimzulage). Zum anderen fördert der Freistaat den Bau von Mietwohnungen in angespannten Wohnungsmärkten (EOF), um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, welche Programme es gibt, wer anspruchsberechtigt ist, wie hoch die Förderungen ausfallen und wie Sie den Antrag stellen.
Was ist das Bayerische Wohnungsbauprogramm?
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm ist die Dachbezeichnung für die Wohnraumförderung des Freistaats Bayern. Es basiert auf dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) und wird seit Jahrzehnten kontinuierlich fortgeschrieben. Die BayernLabo ist als Förderbank des Freistaats für die Vergabe und Verwaltung der Darlehen zuständig.
Das Programm umfasst mehrere Bausteine, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten:
- Eigenwohnraumförderung: Zinsverbilligte Darlehen für Familien, die ein Eigenheim bauen oder kaufen
- Einkommensorientierte Förderung (EOF): Zuschüsse und Darlehen für Investoren, die Mietwohnungen in Ballungsräumen errichten
- Bayerische Eigenheimzulage: Einmaliger Zuschuss von 10.000 Euro für den Ersterwerb von Wohneigentum
- Bayerisches Baukindergeld Plus: Zusätzlicher Zuschuss von 300 Euro pro Kind und Monat (Nachfolgeregelung in Prüfung)
BayernLabo als zentrale Förderbank
Die BayernLabo ist die Förderbank des Freistaats Bayern und Teil der Bayerischen Landesbank. Sie vergibt die Förderdarlehen, überwacht die Rückzahlung und berät Antragsteller. Anders als bei KfW-Programmen erfolgt die Antragstellung nicht über die Hausbank, sondern über das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.
Eigenwohnraumförderung: Darlehen für Familien
Die Eigenwohnraumförderung ist das Kernstück des Bayerischen Wohnungsbauprogramms für Selbstnutzer. Sie bietet zinsverbilligte Darlehen für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Bayern.
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Darlehenshöhe | 50.000 bis 230.000 Euro (je nach Standort und Haushaltsgröße) |
| Zinssatz | Deutlich unter Marktniveau, 15 Jahre Zinsbindung |
| Laufzeit | Bis zu 30 Jahre |
| Zielgruppe | Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Schwerbehinderte |
| Selbstnutzung | Pflicht: Immobilie muss als Hauptwohnsitz dienen |
| Standort | Nur Immobilien in Bayern |
Die Einkommensgrenzen richten sich nach der Haushaltsgröße und orientieren sich an Artikel 4 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes. Für eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder) liegt die Grenze bei rund 41.000 Euro Jahreseinkommen. In angespannten Wohnungsmärkten werden Zuschläge gewährt, sodass auch Haushalte mit höherem Einkommen förderfähig sein können.
Zusatzdarlehen für Kinder
Für jedes im Haushalt lebende Kind wird ein Zusatzdarlehen gewährt, das die maximale Fördersumme erhöht. Kinderreiche Familien profitieren daher überproportional von der Eigenwohnraumförderung. Die genauen Beträge variieren nach Gebiet und werden in den Förderrichtlinien festgelegt.
Einkommensorientierte Förderung (EOF)
Die Einkommensorientierte Förderung (EOF) richtet sich nicht an Eigennutzer, sondern an Investoren und Bauherren, die Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt errichten. Das Ziel: bezahlbare Mietwohnungen für Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen schaffen.
- Förderung: Zinsverbilligte Baudarlehen plus laufende Zuschüsse zur Mietverbilligung
- Mietbindung: Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung über typischerweise 25 bis 40 Jahre
- Mieter profitieren von einkommensabhängig reduzierten Mieten, die deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen
- Schwerpunkt: Ballungsräume München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg und weitere Verdichtungsräume
- Antragsteller: Kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und private Investoren
Für Mieter, die in EOF-geförderten Wohnungen leben, ist die EOF besonders attraktiv: Sie zahlen eine deutlich reduzierte Miete, die an ihr Einkommen angepasst ist. Die Differenz zur Marktmiete wird durch die staatlichen Zuschüsse an den Vermieter ausgeglichen.
Bayerische Eigenheimzulage
Die Bayerische Eigenheimzulage ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von 10.000 Euro für den Ersterwerb von Wohneigentum in Bayern. Sie ist unabhängig von der Eigenwohnraumförderung und kann separat oder ergänzend beantragt werden.
Voraussetzungen:
- Erstmaliger Erwerb von Wohneigentum (Kauf oder Bau) in Bayern
- Mindestens ein im Haushalt lebendes Kind
- Haushaltseinkommen maximal 70.000 Euro plus 5.000 Euro je Kind (Bruttoeinkommen)
- Selbstnutzung als Hauptwohnsitz
- Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Einzug
Antragsfrist beachten
Die Eigenheimzulage muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug beantragt werden. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch. Der Antrag wird bei der Regierung des jeweiligen Bezirks eingereicht (z. B. Regierung von Oberbayern für Immobilien im Bezirk Oberbayern). Planen Sie die Antragstellung frühzeitig ein.
Antrag stellen: Schritt für Schritt
Die Antragstellung für die bayerischen Wohnungsbauprogramme erfolgt über unterschiedliche Stellen. Hier der Überblick für die Eigenwohnraumförderung und die Eigenheimzulage:
- 1
Beratung beim Landratsamt / kreisfreie Stadt
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Wohnungsbauförderungsstelle Ihres Landratsamts oder Ihrer kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie Auskunft über die genauen Einkommensgrenzen, Darlehenshöhen und Fördervoraussetzungen für Ihren Standort. Bringen Sie Einkommensnachweise und Informationen zum Bauvorhaben mit.
- 2
Förderantrag einreichen
Stellen Sie den Förderantrag für die Eigenwohnraumförderung beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Der Antrag muss vor Baubeginn bzw. vor Abschluss des Kaufvertrags eingereicht werden. Beizufügen sind: Einkommensnachweise, Baupläne oder Kaufvertragsentwurf, Finanzierungsplan und Personalausweiskopien.
- 3
Bewilligung durch die BayernLabo
Das Landratsamt prüft die Voraussetzungen und leitet den Antrag an die BayernLabo weiter. Diese entscheidet über die Bewilligung und die Höhe des Darlehens. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mehrere Wochen bis Monate – planen Sie dies in Ihren Zeitplan ein.
- 4
Eigenheimzulage separat beantragen
Die Bayerische Eigenheimzulage beantragen Sie nach dem Einzug bei der Regierung des zuständigen Bezirks (z. B. Regierung von Oberbayern). Frist: 6 Monate nach Einzug. Beizufügen sind: Meldebestätigung, Grundbuchauszug, Einkommensnachweise und Geburtsurkunden der Kinder.
- 5
KfW-Förderung parallel beantragen
Prüfen Sie parallel, ob Sie zusätzlich KfW-Förderkredite (KfW 300 für Neubau oder KfW 308 für Bestandserwerb) nutzen können. Die KfW-Anträge laufen über Ihre Hausbank und sind unabhängig von der bayerischen Förderung. Eine Kombination ist ausdrücklich möglich und wird empfohlen.
Kombination mit KfW-Programmen
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm lässt sich gezielt mit Bundes-Förderprogrammen kombinieren, um die Finanzierung auf mehrere Säulen zu stellen. Die wichtigsten Kombinationsmöglichkeiten:
KfW 300 – Wohneigentum für Familien (Neubau)
Für Familien, die in Bayern ein klimafreundliches Eigenheim neu bauen, kann der KfW-Kredit 300 mit der bayerischen Eigenwohnraumförderung und der Eigenheimzulage kombiniert werden. Die KfW finanziert über die Hausbank, die BayernLabo über das Landratsamt – beide Darlehen ergänzen sich.
KfW 308 – Jung kauft Alt (Bestandserwerb)
Beim Kauf einer älteren Bestandsimmobilie in Bayern kann der KfW-Kredit 308 für den Kaufpreis mit einem BayernLabo-Darlehen für die Sanierung kombiniert werden. Zusätzlich steht die Eigenheimzulage als nicht rückzahlbarer Zuschuss bereit.
BEG – Einzelmaßnahmen (Heizungsaustausch, Dämmung)
BAFA-Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen (z. B. Heizungsaustausch mit bis zu 70 % Förderung) sind uneingeschränkt mit den bayerischen Programmen kombinierbar. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist nicht zulässig, aber verschiedene Gewerke können separat gefördert werden.
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern in Bayern
Eine vierköpfige Familie kauft ein Einfamilienhaus in einem Ballungsraum. Mögliche Förderung: BayernLabo-Darlehen (bis 230.000 Euro, zinsverbilligt) + KfW 308 (bis 125.000 Euro, günstige Zinsen) + Bayerische Eigenheimzulage (10.000 Euro Zuschuss) + BEG-Zuschuss für Heizungstausch (bis 70 %). Diese Kombination kann die Finanzierungslast um mehrere zehntausend Euro reduzieren.
Keine Doppelförderung
Bei der Kombination mehrerer Förderprogramme gilt: Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden. Der Kaufpreis kann über KfW 308 finanziert werden, die Sanierung über BayernLabo und BEG-Zuschüsse, und die Eigenheimzulage kommt als freier Zuschuss hinzu. Lassen Sie sich bei der Förderberatung des Landratsamts einen optimierten Finanzierungsplan erstellen.
Häufige Fragen zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm
Was ist das Bayerische Wohnungsbauprogramm?
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm ist das zentrale Förderprogramm des Freistaats Bayern für den Bau und Kauf von Wohnraum. Es wird über die BayernLabo (Bayerische Landesbodenkreditanstalt) abgewickelt und umfasst mehrere Bausteine: die Eigenwohnraumförderung für Eigenheime, die Einkommensorientierte Förderung (EOF) für Mietwohnungsbau und die Bayerische Eigenheimzulage als direkten Zuschuss.
Wie hoch sind die Darlehen der Eigenwohnraumförderung?
Die Darlehenshöhe richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Standort und dem Einkommen. In Ballungsräumen wie München werden höhere Darlehen gewährt als in ländlichen Regionen. Typische Darlehensbeträge liegen zwischen 50.000 und 230.000 Euro. Der Zinssatz ist deutlich unter dem Marktniveau und wird auf 15 Jahre festgeschrieben.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Die Einkommensgrenzen staffeln sich nach Haushaltsgröße. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Grenze bei etwa 19.600 Euro Jahreseinkommen (nach Art. 4 BayWoFG), bei einem Zweipersonenhaushalt bei rund 29.400 Euro. Pro Kind erhöht sich die Grenze um ca. 5.700 Euro. In Ballungsräumen gelten teilweise Zuschläge. Die genauen Grenzen werden regelmäßig angepasst.
Wer kann die Bayerische Eigenheimzulage beantragen?
Die Bayerische Eigenheimzulage steht Familien mit mindestens einem Kind zur Verfügung, die erstmals Wohneigentum in Bayern erwerben. Die Einkommensgrenzen liegen bei 70.000 Euro Haushaltseinkommen plus 5.000 Euro je Kind. Der Zuschuss beträgt 10.000 Euro und muss nicht zurückgezahlt werden.
Kann ich die bayerischen Förderprogramme mit KfW-Krediten kombinieren?
Ja. Die bayerischen Förderprogramme sind grundsätzlich mit KfW-Krediten kombinierbar, insbesondere mit dem KfW 300 (Wohneigentum für Familien – Neubau) und KfW 308 (Jung kauft Alt – Bestandserwerb). Eine Doppelförderung desselben Kostenpunkts ist nicht zulässig, aber verschiedene Kostenbestandteile (z. B. Kaufpreis über KfW, Ausstattung über BayernLabo) können separat gefördert werden.
Wo stelle ich den Antrag?
Anträge auf Eigenwohnraumförderung und EOF werden beim zuständigen Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt eingereicht – nicht direkt bei der BayernLabo. Die Behörde prüft die Voraussetzungen und leitet den Antrag an die BayernLabo weiter. Die Bayerische Eigenheimzulage wird separat bei der Regierung des jeweiligen Bezirks beantragt.
