Bayern gehört zu den Bundesländern mit den höchsten Immobilienpreisen in Deutschland – insbesondere in den Ballungsräumen München, Nürnberg, Augsburg und Regensburg. Um Familien und Bezieher mittlerer Einkommen den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern, hat der Freistaat ein umfassendes Wohnungsbauprogramm aufgelegt, das über die BayernLabo (Bayerische Landesbodenkreditanstalt) abgewickelt wird.
Das Programm verfolgt zwei Stoßrichtungen: Zum einen sollen Familien beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt werden (Eigenwohnraumförderung und Eigenheimzulage). Zum anderen fördert der Freistaat den Bau von Mietwohnungen in angespannten Wohnungsmärkten (EOF), um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, welche Programme es gibt, wer anspruchsberechtigt ist, wie hoch die Förderungen ausfallen und wie Sie den Antrag stellen.
Was ist das Bayerische Wohnungsbauprogramm?
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm ist die Dachbezeichnung für die Wohnraumförderung des Freistaats Bayern. Es basiert auf dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) und wird seit Jahrzehnten kontinuierlich fortgeschrieben. Die BayernLabo ist als Förderbank des Freistaats für die Vergabe und Verwaltung der Darlehen zuständig.
Das Programm umfasst mehrere Bausteine, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten:
- Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm: zinsverbilligtes Darlehen plus 5.000 Euro Zuschuss je Kind für Selbstnutzer, der heute maßgebliche Weg
- Einkommensorientierte Förderung (EOF): Zuschüsse und Darlehen für Investoren, die Mietwohnungen in Ballungsräumen errichten
- Bayerische Eigenheimzulage: 10.000 Euro Zuschuss, Antragstellung zum 31. Dezember 2020 beendet
- Bayerisches Baukindergeld Plus: 300 Euro je Kind und Jahr ergänzend zur Eigenheimzulage, ebenfalls seit dem 1. Januar 2021 geschlossen
BayernLabo als zentrale Förderbank
Die BayernLabo ist die Förderbank des Freistaats Bayern und Teil der Bayerischen Landesbank. Sie vergibt die Förderdarlehen, überwacht die Rückzahlung und berät Antragsteller. Anders als bei KfW-Programmen erfolgt die Antragstellung nicht über die Hausbank, sondern über das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.
Eigenwohnraumförderung: Darlehen für Familien
Die Eigenwohnraumförderung ist das Kernstück der bayerischen Förderung für Selbstnutzer. Sie läuft heute unter dem Namen Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum. Die geltende Fassung wurde am 27. März 2026 bekannt gemacht und ist am 29. April 2026 in Kraft getreten (BayMBl. 2026 Nr. 161). Sie bringt zwei spürbare Verbesserungen: einen Zuschuss von 5.000 Euro je Kind und eine von 20 auf 15 Prozent gesenkte Eigenkapitalquote.
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Darlehenshöhe | bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten |
| Mindestdarlehen | 15.000 Euro (Bagatellgrenze) |
| Zuschuss je Kind | 5.000 Euro, einmalig, seit 29. April 2026 |
| Zinsbindung | wahlweise 10 oder 15 Jahre, danach Anpassung an den Kapitalmarktzins |
| Eigenkapital | mindestens 15 Prozent (vorher 20 Prozent) |
| Einkommensgrenze | Art. 11 Abs. 1 BayWoFG, siehe Absatz unten |
| Selbstnutzung | Pflicht: Immobilie muss als Hauptwohnsitz dienen |
| Standort | Nur Immobilien in Bayern |
Die Einkommensgrenzen stehen in Artikel 11 Absatz 1 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes. Sie liegen bei 28.300 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 43.200 Euro für einen Zweipersonenhaushalt, zuzüglich 10.700 Euro für jede weitere zum Haushalt rechnende Person und weiterer 3.200 Euro für jedes Kind im Sinn des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG. Für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern ergibt das 71.000 Euro.
Nicht mit dem Bruttogehalt verwechseln
Die 71.000 Euro sind kein Bruttoeinkommen. Das BayWoFG rechnet mit einem eigenen Einkommensbegriff, von dem Werbungskosten, Vorsorgepauschalen und weitere Freibeträge abgezogen werden. Haushalte mit deutlich höherem Bruttogehalt können deshalb trotzdem unter der Grenze landen. Rechnen Sie das nicht selbst aus, sondern lassen Sie es bei der Wohnungsbauförderungsstelle Ihres Landratsamts prüfen, bevor Sie das Programm abschreiben.
Einkommensorientierte Förderung (EOF)
Die Einkommensorientierte Förderung (EOF) richtet sich nicht an Eigennutzer, sondern an Investoren und Bauherren, die Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt errichten. Das Ziel: bezahlbare Mietwohnungen für Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen schaffen.
- Förderung: Zinsverbilligte Baudarlehen plus laufende Zuschüsse zur Mietverbilligung
- Mietbindung: Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung über typischerweise 25 bis 40 Jahre
- Mieter profitieren von einkommensabhängig reduzierten Mieten, die deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen
- Schwerpunkt: Ballungsräume München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg und weitere Verdichtungsräume
- Antragsteller: Kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und private Investoren
Für Mieter, die in EOF-geförderten Wohnungen leben, ist die EOF besonders attraktiv: Sie zahlen eine deutlich reduzierte Miete, die an ihr Einkommen angepasst ist. Die Differenz zur Marktmiete wird durch die staatlichen Zuschüsse an den Vermieter ausgeglichen.
Bayerische Eigenheimzulage
Diese Förderung wird im Netz bis heute als laufendes Angebot beschrieben. Das ist sie nicht. Die Bayerische Eigenheimzulage war ein einmaliger Zuschuss von 10.000 Euro für den Ersterwerb von Wohneigentum in Bayern, ergänzt um das Bayerische Baukindergeld Plus mit 300 Euro je Kind und Jahr. Beide Programme liefen vom 1. September 2018 bis zum 31. Dezember 2020. Seit dem 1. Januar 2021 sind keine neuen Anträge mehr möglich.
Was an ihre Stelle getreten ist:
- Der Kinderzuschuss im Zinsverbilligungsprogramm: 5.000 Euro je Kind, seit 29. April 2026, gebunden an ein Förderdarlehen der BayernLabo
- Auf Bundesebene das KfW-Programm 300 für Familien im Neubau und KfW 308 beim Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie
- Ein Kinderstartgeld von 3.000 Euro war geplant, wurde vom Kabinett aber gestrichen, bevor es erstmals ausgezahlt wurde
Vorsicht bei Ratgeberseiten mit alten Zahlen
Die 10.000 Euro Eigenheimzulage stehen noch auf zahlreichen Portalen, teilweise mit der Jahreszahl 2026. Es gab dazu sogar eine Petition zur Verlängerung der Antragsfrist, die erfolglos blieb. Wer eine Finanzierung mit diesem Betrag kalkuliert, plant mit Geld, das es nicht gibt. Maßgeblich sind die Angaben der BayernLabo und des Bayerischen Bauministeriums.
Antrag stellen: Schritt für Schritt
Die Antragstellung für die bayerischen Wohnungsbauprogramme erfolgt über unterschiedliche Stellen. Hier der Überblick für die Eigenwohnraumförderung und die Eigenheimzulage:
- 1
Beratung beim Landratsamt / kreisfreie Stadt
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Wohnungsbauförderungsstelle Ihres Landratsamts oder Ihrer kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie Auskunft über die genauen Einkommensgrenzen, Darlehenshöhen und Fördervoraussetzungen für Ihren Standort. Bringen Sie Einkommensnachweise und Informationen zum Bauvorhaben mit.
- 2
Förderantrag einreichen
Stellen Sie den Förderantrag für die Eigenwohnraumförderung beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Der Antrag muss vor Baubeginn bzw. vor Abschluss des Kaufvertrags eingereicht werden. Beizufügen sind: Einkommensnachweise, Baupläne oder Kaufvertragsentwurf, Finanzierungsplan und Personalausweiskopien.
- 3
Bewilligung durch die BayernLabo
Das Landratsamt prüft die Voraussetzungen und leitet den Antrag an die BayernLabo weiter. Diese entscheidet über die Bewilligung und die Höhe des Darlehens. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mehrere Wochen bis Monate – planen Sie dies in Ihren Zeitplan ein.
- 4
Kinderzuschuss mitbeantragen
Die 5.000 Euro je Kind sind kein eigener Antrag, sondern Teil der Förderzusage im Zinsverbilligungsprogramm. Legen Sie die Geburtsurkunden gleich mit dem Hauptantrag vor. Maßgeblich sind die Kinder, die zum Zeitpunkt der Bewilligung zum Haushalt gehören.
- 5
KfW-Förderung parallel beantragen
Prüfen Sie parallel, ob Sie zusätzlich KfW-Förderkredite (KfW 300 für Neubau oder KfW 308 für Bestandserwerb) nutzen können. Die KfW-Anträge laufen über Ihre Hausbank und sind unabhängig von der bayerischen Förderung. Eine Kombination ist ausdrücklich möglich und wird empfohlen.
Kombination mit KfW-Programmen
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm lässt sich gezielt mit Bundes-Förderprogrammen kombinieren, um die Finanzierung auf mehrere Säulen zu stellen. Die wichtigsten Kombinationsmöglichkeiten:
KfW 300 – Wohneigentum für Familien (Neubau)
Für Familien, die in Bayern ein klimafreundliches Eigenheim neu bauen, lässt sich der KfW-Kredit 300 mit dem Zinsverbilligungsprogramm kombinieren. Die KfW finanziert über die Hausbank, die BayernLabo über das Landratsamt. Beide Wege haben eigene Einkommensgrenzen, die getrennt geprüft werden.
KfW 308 – Jung kauft Alt (Bestandserwerb)
Beim Kauf einer älteren Bestandsimmobilie in Bayern lässt sich der KfW-Kredit 308 für den Kaufpreis mit einem BayernLabo-Darlehen kombinieren. Achten Sie auf die Sanierungspflicht im KfW 308: Das Haus muss binnen 54 Monaten auf den geforderten Effizienzhausstandard gebracht werden.
BEG – Einzelmaßnahmen (Heizungsaustausch, Dämmung)
BAFA-Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen (z. B. Heizungsaustausch mit bis zu 70 % Förderung) sind uneingeschränkt mit den bayerischen Programmen kombinierbar. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist nicht zulässig, aber verschiedene Gewerke können separat gefördert werden.
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern in Bayern
Eine vierköpfige Familie kauft ein Bestandshaus für 450.000 Euro und liegt mit ihrem Einkommen nach BayWoFG unter 71.000 Euro. Das BayernLabo-Darlehen kann bis zu einem Drittel der Gesamtkosten abdecken, dazu kommen 5.000 Euro Zuschuss je Kind, hier also 10.000 Euro. Parallel läuft KfW 308 über die Hausbank, für den Heizungstausch der BEG-Zuschuss. Der Zuschussanteil allein liegt damit im fünfstelligen Bereich, der eigentliche Hebel steckt aber im vergünstigten Zins über 10 oder 15 Jahre.
Keine Doppelförderung
Bei der Kombination mehrerer Förderprogramme gilt: Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden. Der Kaufpreis kann über KfW 308 finanziert werden, einzelne Sanierungsgewerke über BEG-Zuschüsse. Lassen Sie sich bei der Förderberatung des Landratsamts einen abgestimmten Finanzierungsplan erstellen, bevor Sie den ersten Vertrag unterschreiben.
Häufige Fragen zum Bayerischen Wohnungsbauprogramm
Was ist das Bayerische Wohnungsbauprogramm?
Es ist die Dachbezeichnung für die Wohnraumförderung des Freistaats Bayern, abgewickelt über die BayernLabo. Für Selbstnutzer ist heute das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm der maßgebliche Baustein, daneben steht die Einkommensorientierte Förderung für den Mietwohnungsbau. Ab 2027 wird die bayerische Wohnraumförderung als geschlossenes Jahresbauprogramm neu aufgestellt, mehrere Richtlinien werden dabei zusammengefasst.
Wie hoch sind die Darlehen der Eigenwohnraumförderung?
Das Darlehen darf ein Drittel der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums nicht überschreiten, das Mindestdarlehen liegt bei 15.000 Euro. Eine feste Obergrenze in Euro nennt die Richtlinie nicht, sie ergibt sich aus den Baukosten. Die Zinsbindung läuft wahlweise 10 oder 15 Jahre, danach wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst. Den tagesaktuellen Satz nennt die BayernLabo.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Maßgeblich ist Art. 11 Abs. 1 BayWoFG: 28.300 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 43.200 Euro für einen Zweipersonenhaushalt, je weiterer Person 10.700 Euro und je Kind zusätzlich 3.200 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kommt damit auf 71.000 Euro. Das ist ein eigener Einkommensbegriff des Gesetzes, nicht das Bruttogehalt, weshalb Haushalte mit spürbar höherem Verdienst die Grenze trotzdem einhalten können.
Gibt es die Bayerische Eigenheimzulage noch?
Nein. Die Eigenheimzulage über 10.000 Euro und das Bayerische Baukindergeld Plus über 300 Euro je Kind und Jahr liefen vom 1. September 2018 bis zum 31. Dezember 2020. Seit dem 1. Januar 2021 sind keine neuen Anträge möglich. Beide Beträge stehen noch auf vielen Ratgeberseiten und sind dort schlicht veraltet. Der heutige Zuschuss für Familien sind die 5.000 Euro je Kind im Zinsverbilligungsprogramm.
Kann ich die bayerischen Förderprogramme mit KfW-Krediten kombinieren?
Ja, das Zinsverbilligungsprogramm ist grundsätzlich mit KfW-Krediten kombinierbar, insbesondere mit KfW 300 im Neubau und KfW 308 beim Bestandserwerb. Dieselben Kosten dürfen dabei nicht doppelt gefördert werden. Beide Ebenen prüfen ihre Einkommensgrenzen getrennt, ein Haushalt kann also bei der KfW durchfallen und in Bayern gefördert werden oder umgekehrt.
Wo stelle ich den Antrag?
Beim zuständigen Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt, nicht direkt bei der BayernLabo und nicht über die Hausbank. Die Behörde prüft die Voraussetzungen und leitet den Antrag mit den Formularen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt weiter. Der Antrag muss vor Baubeginn beziehungsweise vor Abschluss des Kaufvertrags vorliegen.
Verwandte Förderungen
Verwendete Quellen
Stand 31. Juli 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.
