Das KfW-Wohneigentumsprogramm besteht seit über 25 Jahren und ist eines der meistgenutzten Förderprogramme der staatlichen KfW-Bank. Es richtet sich an alle natürlichen Personen, die ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen oder bauen und selbst darin wohnen möchten. Im Gegensatz zu den neueren, stärker regulierten KfW-Programmen stellt das klassische Wohneigentumsprogramm keine besonderen Anforderungen an Einkommenshöhe oder Energieeffizienz des Gebäudes.
Das Programm eignet sich damit als flexibler Baustein in jeder Eigenheimfinanzierung. Es ist ausdrücklich kombinierbar mit anderen KfW-Programmen wie dem Klimafreundlichen Neubau (297/298) oder dem familienspezifischen Programm Wohneigentum für Familien (300). So kann ein erheblicher Teil der Gesamtfinanzierung zu günstigen KfW-Konditionen dargestellt werden.
Dieser Artikel beschreibt Konditionen, Voraussetzungen und den Antragsweg für das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 und erklärt die wichtigsten Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen.
Was fördert das KfW-Wohneigentumsprogramm (124)?
Das Programm fördert ausschließlich selbstgenutztes Wohneigentum in Deutschland. Investitionen in vermietete Immobilien oder Ferienhäuser sind nicht förderfähig. Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
- Kauf eines bestehenden Hauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung
- Neubau eines Hauses oder einer Wohnung (inklusive Grundstückskosten bei Erwerb max. 6 Monate vor Antrag)
- Kauf eines neu gebauten Hauses oder einer Wohnung (Ersterwerb)
- Kosten für den Baugrund, sofern innerhalb von 6 Monaten vor Antragstellung erworben
- Außenanlagen und notwendige Nebenkosten im Rahmen der Baumaßnahme
Nicht förderfähig
Ferienwohnungen, Ferienimmobilien und vermietete Objekte werden über das KfW-Wohneigentumsprogramm nicht gefördert. Ebenfalls nicht gefördert werden Modernisierungen oder Sanierungen bereits selbst genutzter Immobilien – dafür gibt es das KfW-Programm 261 oder die BEG-Einzelmaßnahmen.
Konditionen im Überblick
Das KfW-Wohneigentumsprogramm bietet zinsgünstige Konditionen mit verschiedenen Optionen zur Laufzeit und Tilgung. Die genauen Zinssätze werden regelmäßig aktualisiert und sind über den Finanzierungspartner abzufragen.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Maximale Kredithöhe | 100.000 Euro |
| Einkommensgrenze | Keine |
| Energiestandard-Anforderung | Keine |
| Tilgungsart | Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen |
| Bereitstellungsprovision | 0,15 % pro Monat ab dem 13. Monat nach Zusage |
| Antragsfrist | Vor Vorhabensbeginn (Kaufvertrag / Spatenstich) |
| Antragsweg | Über Finanzierungspartner (Hausbank) |
| Kombinierbar mit | KfW 297/298, KfW 300, Landesförderprogrammen |
Voraussetzungen für das KfW-Wohneigentumsprogramm
Die Voraussetzungen für das Programm sind vergleichsweise niedrigschwellig. Dies macht es zum idealen Einstiegsprogramm für Erstimmobilienkäufer und Bauherren, die nicht alle Anforderungen der spezialisierteren KfW-Programme erfüllen:
- Natürliche Person (kein Unternehmen) als Kreditnehmer
- Selbstnutzung der Immobilie als Hauptwohnsitz – mindestens 5 Jahre geplant
- Standort der Immobilie in Deutschland
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn über einen KfW-Finanzierungspartner
- Keine Einkommensgrenze: Alle Einkommensgruppen sind antragsberechtigt
- Kein bestimmter Energiestandard der Immobilie erforderlich
Antragstellung: So beantragen Sie den KfW-Kredit 124
Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt. Wie bei allen KfW-Programmen ist der Weg über einen Finanzierungspartner Pflicht. Dies kann Ihre Hausbank, eine Sparkasse, Volksbank, Bausparkasse oder Versicherung sein.
- 1Kontaktieren Sie Ihre Bank oder einen Finanzierungspartner und teilen Sie mit, dass Sie das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) nutzen möchten.
- 2Nutzen Sie die Antragsvorbereitung auf kfw.de, um alle notwendigen Angaben vorzubereiten.
- 3Stellen Sie den Antrag vor Unterzeichnung des Kaufvertrags oder Baubeginn (formloser Antrag oder aktenkundiges Beratungsgespräch reicht zunächst).
- 4Der Finanzierungspartner leitet den Kreditantrag an die KfW weiter.
- 5Nach KfW-Zusage erhalten Sie den Kredit über Ihre Bank ausgezahlt.
- 6Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag an.
KfW 124 im Vergleich zu anderen KfW-Programmen
Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 ist bewusst als allgemeines Basisprogramm konzipiert und lässt sich gut mit spezialisierten KfW-Programmen kombinieren:
- KfW 300 (Wohneigentum für Familien – Neubau): Für Familien mit Kindern deutlich günstiger, aber einkommensabhängig und nur für EH-40-Neubauten
- KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau): Bis zu 150.000 Euro für klimafreundliche Neubauten – ergänzend zum KfW 124 nutzbar
- KfW 308 (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb): Für Familien beim Kauf sanierungsbedürftiger Altbauten
- KfW 124 ergänzend: Wenn die anderen Programme ausgeschöpft sind, füllt KfW 124 die Finanzierungslücke bis 100.000 Euro
Kombinationsstrategie für Familien
Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen, können das Programm KfW 300 (Wohneigentum für Familien) mit dem KfW 124 kombinieren. KfW 300 bietet günstigere Zinsen und höhere Beträge, deckt aber möglicherweise nicht die gesamten Finanzierungskosten. KfW 124 schließt die verbleibende Lücke bis 100.000 Euro zusätzlich ab.
Tilgungsoptionen: Annuität oder endfällig
Das KfW-Wohneigentumsprogramm bietet zwei Tilgungsoptionen, die Sie beim Antrag wählen können:
- Annuitätendarlehen: Gleichbleibende monatliche Rate aus Zins und Tilgung. Der Zinsanteil sinkt im Zeitverlauf, der Tilgungsanteil steigt. Empfohlen für langfristige Planungssicherheit.
- Endfälliges Darlehen: Während der gesamten Laufzeit werden nur die Zinsen gezahlt. Am Ende wird der gesamte Kreditbetrag in einer Summe zurückgezahlt. Kombinierbar mit Tilgungsersatzinstrumenten wie einem Bausparvertrag.
Bereitstellungsprovision beachten
Ab dem 13. Monat nach der KfW-Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag an. Planen Sie die Abruftermine frühzeitig mit Ihrer Bank, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Häufige Fragen zum KfW-Wohneigentumsprogramm
Was ist das KfW-Wohneigentumsprogramm und welches Produkt ist es?
Das KfW-Wohneigentumsprogramm trägt die Produktnummer 124 und ist eines der ältesten und bekanntesten KfW-Förderprogramme. Es bietet einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 100.000 Euro für den Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheims in Deutschland. Im Gegensatz zu anderen KfW-Programmen gibt es keine Einkommensgrenze und keine Anforderungen an einen bestimmten Energiestandard.
Gibt es einen Unterschied zwischen KfW 124 und KfW 300?
Ja. Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 ist das allgemeine Programm für alle Käufer und Bauherren, ohne Einkommensgrenzen oder Energieeffizienzanforderungen. KfW 300 (Wohneigentum für Familien – Neubau) hingegen ist ausschließlich für Familien mit Kindern und ist einkommensabhängig. Dafür bietet KfW 300 deutlich günstigere Zinsen und höhere Kreditbeträge als KfW 124.
Wie wird das Darlehen beantragt?
Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über einen Finanzierungspartner (Hausbank, Sparkasse, Volksbank, Bausparkasse oder Versicherung). Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt der erste Spatenstich (bei Neubau) oder die Unterzeichnung des Kaufvertrags (bei Erwerb).
Was wird genau gefördert?
Das Programm fördert den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung, die selbst bewohnt wird. Förderfähig sind auch die Kosten für das Grundstück, sofern dieses maximal sechs Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben wurde. Ferienimmobilien und Kapitalanlageimmobilien sind nicht förderfähig.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Bei Neubau gilt der erste Spatenstich als Beginn, beim Kauf die Unterzeichnung des Kaufvertrags. Als Kreditantrag gilt auch ein formloser Antrag oder ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch mit KfW-Bezug bei der Hausbank. Der formgerechte Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn bei der KfW eingehen.
Kann das KfW-Wohneigentumsprogramm mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Ja. Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 ist explizit kombinierbar, zum Beispiel mit KfW 300 (Wohneigentum für Familien) oder den Klimaschutzprogrammen KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau). Auch Landesförderprogramme wie das Hessen-Darlehen oder das Z15-Darlehen Baden-Württemberg lassen sich ergänzend nutzen.
