Mit dem Ganztagsförderungsgesetz hat der Bund beschlossen, dass ab August 2026 jedes Kind der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung erhält. Die Umsetzung liegt bei den Ländern und Kommunen. Genau hier setzt das Bundesprogramm an: Kommunen brauchen Strukturen, Netzwerke und Koordinierungskapazitäten, um den Ausbau gelingend zu gestalten.
Das BMBFSFJ hat deshalb die bestehende Programmlinie „Bildungskommunen" um die Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung" erweitert. Seit dem digitalen Kick-off am 18. März 2026 läuft das Programm offiziell. Der DLR Projektträger verantwortet die fachliche Umsetzung im Auftrag des BMBFSFJ.
Im Folgenden erfahren Sie, wer antragsberechtigt ist, was gefördert wird, wie das Antragsverfahren funktioniert und welche Unterstützungsstrukturen dabei helfen.
Warum dieses Programm? Der Rechtsanspruch als Ausgangspunkt
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung tritt stufenweise in Kraft: Ab August 2026 gilt er zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe, ab August 2027 für Klasse 2, ab August 2028 für Klasse 3 und ab dem Schuljahr 2029/30 schließlich für alle Kinder der Klassen 1 bis 4. Anspruchsberechtigt sind täglich mindestens 8 Stunden Betreuung an 5 Wochentagen als gemeinsames Angebot von schulischer Betreuung und Jugendhilfe.
Den Rechtsanspruch umzusetzen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie betrifft Schulen, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, pädagogisches Personal und zivilgesellschaftliche Akteure, vor allem aber die Kommunen als koordinierende Instanz. Ohne funktionierende kommunale Steuerung drohen Lücken in der Versorgung, unklare Zuständigkeiten und ungenutzte Synergien zwischen schulischen und außerschulischen Angeboten.
Rechtliche Grundlage
Der Rechtsanspruch beruht auf dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) vom September 2021 und ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert. Das Begleitprogramm „Ganztag in Bildungskommunen" basiert auf der BMBFSFJ-Förderrichtlinie vom 31. Mai 2024 (Bundesanzeiger AT 31.05.2024 B2), kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).
Das Programm „Bildungskommunen" und die neue Programmlinie
Das BMBFSFJ-Programm „Bildungskommunen" unterstützt seit Jahren Landkreise und kreisfreie Städte beim Aufbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements (DKBM). Derzeit werden rund 60 Kommunen direkt als Bildungskommunen gefördert. DKBM ist ein Werkzeugkasten aus sieben Bausteinen, der es ermöglicht, Bildung ganzheitlich und ressortübergreifend zu planen und zu steuern.
Mit der Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen" wurde dieses Programm um eine spezifische Komponente erweitert: die kommunale Koordination für Ganztagsbildung. Kommunen, die sich diesem Schwerpunkt widmen, können damit gezielt Kapazitäten aufbauen, um den Ganztagsausbau strategisch zu steuern.
Kernaufgaben geförderter Kommunen:
- Aufbau oder Weiterentwicklung eines kommunalen Bildungsmonitorings für Ganztagsangebote
- Vernetzung aller lokalen Akteure: Schulen, Jugendhilfeträger, Elternvertretungen und freie Träger
- Entwicklung einer kommunalen Ganztagsstrategie auf Basis vorhandener Bedarfsdaten
- Koordination zwischen schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten
- Qualitätssicherung durch regelmäßige Berichterstattung und Evaluierung
- Beteiligung am bundesweiten Fachnetzwerk für kommunales Bildungsmanagement
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Landkreise und kreisfreie Städte. Kreisangehörige Gemeinden und andere kommunale Körperschaften können nicht direkt antragstellen, sondern müssen sich über den Landkreis einbringen.
Kommunen, die bereits am Hauptprogramm „Bildungskommunen" teilnehmen, können die neue Programmlinie als Erweiterung nutzen. Kommunen ohne bisherige BMBFSFJ-Förderung können ebenfalls einen Antrag stellen, müssen aber den Aufbau von DKBM-Strukturen als Teil des Vorhabens planen.
Thematische Schwerpunkte möglich
Kommunen können im Rahmen des Antrags besondere lokale Herausforderungen vertieft bearbeiten, etwa Integration durch Bildung, Fachkräftesicherung im Ganztagsbereich oder Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Förderdetails und Konditionen
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Eckdaten der Förderung zusammen:
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Förderprogramm | ESF Plus-Programm „Bildungskommunen" / Programmlinie „Ganztag" |
| Zuständiges Ministerium | BMBFSFJ (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) |
| Projektträger | DLR Projektträger (fachliche Umsetzung im Auftrag des BMBFSFJ) |
| Antragsberechtigt | Landkreise und kreisfreie Städte |
| Förderdauer | Zunächst 4 Jahre, Verlängerung um 2 Jahre möglich |
| Laufzeitende spätestens | 30. Juni 2029 |
| Antragstellung | Fortlaufend seit 31. Mai 2024 möglich |
| Finanzierung | ESF Plus (EU-Kofinanzierung) und Bundesmittel des BMBFSFJ |
So funktioniert die Antragstellung
Die Antragstellung ist seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 31. Mai 2024 fortlaufend möglich. Es gibt keine festen Einreichungsfristen. Der Prozess läuft typischerweise in diesen Schritten:
- 1
Bestandsaufnahme
Analyse der bestehenden Ganztagsangebote und Koordinierungsstrukturen in der Kommune.
- 2
Kontaktaufnahme mit dem Fachnetzwerk
Regionale Entwicklungsagenturen (REAB) und bundesweite Fachstellen beraten Kommunen kostenlos bei der Antragsplanung.
- 3
Interessenbekundung
Strukturierte Interessenbekundung gegenüber dem DLR Projektträger als erste Kontaktaufnahme.
- 4
Förderantrag einreichen
Vollständiger Antrag mit Projektbeschreibung, Ausgabenplanung und Konzept für das kommunale Bildungsmanagement.
- 5
Bewilligung und Projektstart
Nach Prüfung durch den DLR Projektträger erfolgt der Zuwendungsbescheid, anschließend kann das Projekt starten.
- 6
Begleitung und Netzwerkarbeit
Laufende Begleitung durch das Fachnetzwerk, Teilnahme an bundesweiten Austauschformaten und der jährlichen Bundeskonferenz Kommunales Bildungsmanagement.
Fachnetzwerk und Regionale Entwicklungsagenturen (REAB)
Das BMBFSFJ fördert neben den Kommunen selbst auch ein bundesweites Fachnetzwerk für kommunales Bildungsmanagement. Es besteht aus Regionalen Entwicklungsagenturen (REAB) und thematisch ausgerichteten bundesweiten Fachstellen, die Kommunen in ganz Deutschland beraten und begleiten.
Die REAB sind dezentral über Deutschland verteilt und erste Ansprechpartner für Kommunen, die Interesse an einer Programmteilnahme haben. Sie helfen bei der Einschätzung, ob eine Förderung sinnvoll ist, und begleiten den Antragsprozess. Eine Liste aller REAB findet sich auf der Webseite der Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement.
Das Fachnetzwerk bietet Kommunen konkret:
- Kostenfreie Beratung zu Antragstellung und Programmgestaltung
- Fortbildungsangebote für kommunale Koordinatorinnen und Koordinatoren
- Bundesweite Vernetzungsveranstaltungen und die jährliche Bundeskonferenz (2026: 16. und 17. Juni in Berlin)
- Praxisbeispiele und Arbeitshilfen für den kommunalen Ganztagsalltag
- Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation von Programmwirkungen
Programmende beachten
Das spätestmögliche Ende der Projektlaufzeit ist der 30. Juni 2029. Wer eine maximale Förderdauer von vier Jahren anstrebt, sollte den Antrag rechtzeitig einreichen. Kommunen, die den Antrag erst 2026 oder später einreichen, haben entsprechend weniger Zeit für die Projektdurchführung.
Einbettung in den größeren Förderzusammenhang
Das Programm „Ganztag in Bildungskommunen" ist nicht das einzige Bundesinstrument für den Ganztagsausbau. Parallel existiert das Investitionsprogramm Ganztagsausbau, mit dem der Bund die Länder beim Aufbau von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder finanziell unterstützt. Von den insgesamt bereitgestellten Mitteln fließen 750 Millionen Euro über dieses Investitionsprogramm.
Während das Investitionsprogramm auf den Aufbau von Plätzen und Räumen abzielt, setzt „Ganztag in Bildungskommunen" auf die strategische Koordination: Welche Angebote werden gebraucht? Wie werden sie qualitativ gesichert? Wer kooperiert mit wem? Diese Fragen beantwortet das Programm auf kommunaler Ebene.
Für die Förderung der Beteiligung von Kindern an der Ausgestaltung des Ganztags (ein verwandtes, aber eigenständiges Programm) lesen Sie den Artikel zu Kinder beteiligen – Ganztag mitgestalten. Familien, die Anspruch auf das Bildungspaket haben, können ergänzend Schulbedarf, Mittagessen und Ausflüge gefördert bekommen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Programm „Ganztag in Bildungskommunen"?
Es handelt sich um eine Förderrichtlinie innerhalb des ESF Plus-Programms „Bildungskommunen" des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Das Programm unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte dabei, den Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter kommunal zu koordinieren. Es ergänzt den ab August 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte. Sie müssen die Bereitschaft nachweisen, ein datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement (DKBM) aufzubauen oder weiterzuentwickeln. Die Antragstellung ist seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 31. Mai 2024 fortlaufend möglich.
Wie lange läuft die Förderung?
Die Förderung umfasst zunächst vier Jahre mit der Option auf zwei Jahre Verlängerung. Das spätestmögliche Ende der Projektlaufzeit ist der 30. Juni 2029.
Was ist datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement (DKBM)?
DKBM ist ein Werkzeugkasten aus sieben Bausteinen, der Kommunen ermöglicht, Bildung ganzheitlich und ressortübergreifend zu planen und zu steuern. Dazu gehören der Aufbau einer kommunalen Koordinierungsstelle, die systematische Nutzung von Bildungsdaten und die Vernetzung aller relevanten Akteure wie Schulen, Jugendhilfe und freie Träger.
Was ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026?
Ab dem 1. August 2026 haben Kinder der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung (mindestens 8 Stunden täglich, 5 Tage pro Woche). Der Anspruch wird in den Folgejahren jeweils um eine Klassenstufe erweitert. Ab Schuljahr 2029/30 gilt er für alle Kinder der Klassen 1 bis 4.
Wo finde ich weitere Informationen und Beratung?
Weitere Informationen bietet die Webseite der Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement unter transferinitiative.de. Fachliche Beratung leisten die Regionalen Entwicklungsagenturen für kommunales Bildungsmanagement (REAB) und die bundesweit tätigen Fachstellen des Fachnetzwerks für kommunales Bildungsmanagement.
Verwandte Förderungen
Quellen: Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement (transferinitiative.de), DLR Projektträger, BMBFSFJ-Förderrichtlinie vom 31. Mai 2024 (Bundesanzeiger AT 31.05.2024 B2).
