Ganztagsgrundschulen sind mehr als verlängerte Unterrichtszeit. Sie sind Lernräume, in denen Kinder einen erheblichen Teil ihres Tages verbringen und in denen sie mehr Möglichkeiten haben, sich aktiv einzubringen, Verantwortung zu übernehmen und Demokratie zu erleben. Genau diese Idee stand im Mittelpunkt des ESF Plus-Programms „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag".
Das BMBFSFJ setzte das Programm zwischen Juli 2022 und Dezember 2024 mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) um. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) übernahm dabei die Koordinierung und fördertechnische Umsetzung.
Obwohl das Programm inzwischen abgelaufen ist, sind seine Ziele und Erkenntnisse für die Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten weiterhin relevant, besonders angesichts des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung, der ab August 2026 gilt.
Ziele und pädagogischer Ansatz
Das Programm hatte zwei eng miteinander verknüpfte Ziele: Erstens sollten die Qualität von Ganztagsangeboten im Grundschulalter verbessert und weiterentwickelt werden. Zweitens sollten Kinder aktiv in die Ausgestaltung dieser Angebote eingebunden werden, nicht als Objekte der Förderung, sondern als Gestaltende ihres eigenen Alltags.
Das zentrale Anliegen lag in der Schaffung partizipativer Strukturen in der Ganztagsgrundschule als gemeinsames Angebot von Schule und Jugendhilfe. Demokratie sollte dabei für Kinder erlebbar werden, nicht als abstrakter Begriff, sondern als gelebte Praxis im Schulalltag.
Rechtliche Grundlage
Das Programm basierte auf der Förderrichtlinie „Kinder beteiligen im Ganztag" vom 26. Mai 2023 und wurde aus dem ESF Plus (Europäischer Sozialfonds Plus) kofinanziert. Das BMBFSFJ hatte die Programmsteuerung inne, die fördertechnische Umsetzung lag beim BAFzA.
Wer war antragsberechtigt?
Antragsberechtigt waren Schulträger sowie Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe, die die schulische Betreuung an Ganztagsgrundschulen sicherstellen. Das Programm setzte voraus, dass schulische und außerschulische Bildungsangebote gemeinsam gestaltet werden, als Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe.
Die Förderumsetzung fand im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2024 statt. Das Programm ist damit vollständig abgelaufen. Neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Programm abgelaufen – keine neuen Anträge möglich
Die ESF-Regiestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass das Programm bereits ausgelaufen ist. Schulen und Träger, die aktuelle Förderung für den Ganztagsausbau suchen, finden im Programm „Ganztag in Bildungskommunen" eine Alternative, die sich aber an Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) richtet.
Programmeckdaten im Überblick
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Vollständiger Programmname | Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag |
| Zuständiges Ministerium | BMBFSFJ (ehemals BMFSFJ) |
| Koordinierung / Umsetzung | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) |
| Finanzierung | ESF Plus (EU-Kofinanzierung) und Bundesmittel |
| Programmlaufzeit | 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2024 (abgelaufen) |
| Antragsberechtigt | Schulträger, Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe |
| Zielgruppe | Kinder im Grundschulalter in Ganztagsgrundschulen |
| Status | Ausgelaufen – keine Antragstellung mehr möglich |
Was wurde konkret gefördert?
Das Programm förderte Maßnahmen, die darauf abzielten, Kinder aktiv in die Planung, Gestaltung und Bewertung von Ganztagsangeboten einzubeziehen. Dabei stand nicht ein einzelnes Projekt im Vordergrund, sondern die strukturelle Verankerung von Partizipation im Schulalltag.
Typische geförderte Aktivitäten umfassten:
- Aufbau von Kinderparlaments- oder Kinderbeirats-Strukturen im Ganztag
- Fortbildungen für pädagogisches Personal zu partizipativen Methoden
- Entwicklung von Mitbestimmungsformaten bei der Angebotsgestaltung
- Kooperationsprojekte zwischen Schule, Jugendhilfe und Eltern
- Dokumentation und Evaluation von Beteiligungsprozessen
- Vernetzung mit anderen Ganztagsschulen zum Austausch von Praxisbeispielen
Bedeutung der Programmziele für den Rechtsanspruch ab 2026
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab dem 1. August 2026 für Erstklässler gilt, steigt die gesellschaftliche Bedeutung qualitativ hochwertiger Ganztagsangebote. Nicht nur die Anzahl der Plätze zählt, sondern auch die pädagogische Qualität und die Frage, wie Kinder in ihrem Ganztag mitgestalten können.
Die im Programm erprobten partizipativen Ansätze liefern dafür eine wichtige Grundlage. Schulen und Träger, die an diesen Ansätzen weiterarbeiten möchten, können auf die im Programm entstandenen Materialien zurückgreifen und sich über das Nachfolgeprogramm „Ganztag in Bildungskommunen" informieren, das kommunale Koordinierungsstrukturen für den Ganztagsausbau fördert.
Ergänzende Förderung für Familien
Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben Anspruch auf das Bildungspaket. Dieses deckt unter anderem Schulausflüge, Mittagessen in der Schule und soziokulturelle Teilhabe ab.
Aktuelle Alternativen und Nachfolgeprogramme
Da das Programm „Kinder beteiligen im Ganztag" abgelaufen ist, stellen sich Schulen, Träger und Kommunen die Frage nach aktuellen Förderinstrumenten. Die wichtigste Alternative ist die Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen", die seit Mai 2024 läuft und Landkreise sowie kreisfreie Städte beim Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen für den Ganztagsausbau unterstützt.
Für Familien, die finanzielle Unterstützung für schulbezogene Ausgaben suchen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) weiterhin zugänglich. Das Bildungspaket deckt Schulbedarf, Schulausflüge, Mittagessen und Vereinsaktivitäten ab.
Häufig gestellte Fragen
Was war das Programm „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag"?
Es war ein ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), das von Juli 2022 bis Dezember 2024 lief. Ziel war es, Impulse für die Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten im Grundschulalter zu setzen und partizipative Strukturen in Ganztagsgrundschulen zu schaffen.
Wer war antragsberechtigt?
Antragsberechtigt waren Schulträger sowie Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe, die die schulische Betreuung an Ganztagsgrundschulen sicherstellen. Das Programm richtete sich an Ganztagsgrundschulen und vergleichbare Einrichtungen der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter.
Ist das Programm noch aktiv?
Nein. Die Umsetzung des ESF Plus-Programms fand im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2024 statt. Das Programm ist damit abgelaufen. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden.
Was war das zentrale Anliegen des Programms?
Das zentrale Anliegen lag in der Schaffung partizipativer Strukturen in der Ganztagsgrundschule als gemeinsames Angebot von Schule und Jugendhilfe. Kinder sollten aktiv in die Ausgestaltung des Ganztags eingebunden werden, sodass Demokratie für sie erlebbar wird. Die Bedürfnisse der Kinder bildeten den Ausgangspunkt aller Prozesse.
Welches übergeordnete Ziel verfolgte das Programm?
Das Programm wollte das Grundrecht von Kindern auf Teilhabe stärken, die Etablierung einer demokratischen Gesellschaft fördern und durch eine Veränderung der Lern- und Lehrkultur die Qualitätsentwicklung der Arbeit im Ganztag unterstützen. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 gewinnt die Qualitätssicherung dieser Angebote weiter an Bedeutung.
Welche Nachfolgeprogramme oder verwandten Förderungen gibt es aktuell?
Das Nachfolgeprogramm für den kommunalen Ausbau des Ganztags ist die Förderrichtlinie „Ganztag in Bildungskommunen" des BMBFSFJ, die seit Mai 2024 läuft und fortlaufend Anträge annimmt. Für Familien mit geringem Einkommen sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) weiterhin zugänglich.
Verwandte Förderungen
Quellen: ESF-Regiestelle (esf-regiestelle.de), ESF-Portal (esf.de), Förderrichtlinie „Kinder beteiligen im Ganztag" vom 26. Mai 2023, BMBFSFJ.
