Bildung Aktualisiert Mai 2026

Bildungspaket 2026 – Leistungen für Bildung und Teilhabe: Beträge, Antrag und Anspruch

Auf einen Blick

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder aus Familien mit geringem Einkommen. Es umfasst 130 Euro Schulbedarf zum Schuljahresbeginn plus 65 Euro im zweiten Halbjahr, 15 Euro monatlich für Vereins- und Freizeitaktivitäten, Lernförderung bei Bedarf sowie Zuschüsse für Schulausflüge und Mittagessen. Anspruchsberechtigt sind Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Schulmaterialien, Sportausrüstung und Musikinstrumente als Bildungspaket-Leistungen
Schulmaterialien, Sportausrüstung und Musikinstrumente als Bildungspaket-Leistungen. Bild: KI generiert

Kinder aus einkommensschwachen Familien sollen dieselben Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe haben wie alle anderen. Dafür hat der Gesetzgeber das Bildungs- und Teilhabepaket geschaffen, das umgangssprachlich als "Bildungspaket" bezeichnet wird. Es handelt sich um einen Leistungskatalog, der direkte finanzielle Unterstützung für konkrete schulische und außerschulische Ausgaben gewährt.

Das Bildungspaket ist kein pauschales Kindergeld-Supplement, sondern ein zielgenauer Leistungskatalog: Jede einzelne Leistung ist an einen konkreten Verwendungszweck gebunden. Das Geld fließt entweder direkt an Schulen, Vereine oder Nachhilfeinstitute, oder es wird als Pauschale für nachgewiesene Bedarfe gewährt.

Rechtlich verankert ist das Bildungspaket im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Seit seiner Einführung 2011 wurde es mehrfach erweitert und die Beträge angepasst. Im Folgenden erfahren Sie, welche Leistungen es gibt, wer anspruchsberechtigt ist und wie der Antrag funktioniert.

Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket 2026?

Das Bildungspaket gliedert sich in mehrere Einzelleistungen. Einige werden als feste Pauschalen gewährt, andere nur bei nachgewiesenem Bedarf. Die folgende Tabelle gibt einen vollständigen Überblick:

LeistungBetragHinweis
Schulbedarf – 1. Halbjahr130 EuroZu Beginn des Schuljahres (August)
Schulbedarf – 2. Halbjahr65 EuroZu Beginn des 2. Halbjahres (Februar)
Schulausflüge und Kita-Ausflügetatsächliche KostenEintägige Ausflüge vollständig übernommen
Mehrtägige Klassenfahrtentatsächliche KostenInklusive Unterkunft und Verpflegung
Schülerbeförderungtatsächliche KostenSoweit kein kostenfreier Schulweg vorhanden
Lernförderung / NachhilfebedarfsgerechtBei drohender Nichterreichung des Lernziels
Gemeinschaftliche MittagsverpflegungKosten abzgl. 1 Euro EigenanteilSchule, Kita oder Hort
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben15 Euro / MonatVerein, Musikschule, Freizeit – bis 18 Jahre

Kein Bargeld, sondern Sachleistungen und Gutscheine

Die meisten Leistungen aus dem Bildungspaket werden nicht als Bargeld ausgezahlt. Stattdessen erhalten Berechtigte Gutscheine, Direktüberweisungen an Anbieter oder Chipkarten. Der Schulbedarf ist eine der wenigen Ausnahmen, die als Geldleistung direkt auf das Konto überwiesen werden kann.

Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket?

Das Bildungspaket richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte eine der folgenden staatlichen Transferleistungen erhalten:

  • Bürgergeld nach SGB II (früher: Arbeitslosengeld II)
  • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) nach SGB XII
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Es reicht aus, wenn mindestens eine dieser Leistungen bezogen wird. Die Kinder müssen selbst keine Leistung beziehen; der Leistungsbezug der Eltern genügt. Der Anspruch besteht für alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Kinderzuschlag als Zugangsweg prüfen

Wer knapp über der Grenze für Bürgergeld liegt, aber Kinder hat, kann möglicherweise den Kinderzuschlag erhalten. Dieser berechtigt ebenfalls zum Bildungspaket und kann die finanzielle Situation erheblich verbessern.

Schulbedarf: 130 Euro und 65 Euro pro Schulhalbjahr

Zu Beginn jedes Schuljahres erhalten Schülerinnen und Schüler aus berechtigten Haushalten einen pauschalen Betrag für persönlichen Schulbedarf. Dieser Betrag soll Ausgaben für Schreib- und Zeichenmaterial, Schulranzen, Sportzubehör und ähnliches Schulmaterial abdecken.

Für das erste Schulhalbjahr werden 130 Euro gewährt, für das zweite Schulhalbjahr 65 Euro. Das ergibt zusammen 195 Euro pro Schuljahr. Die Auszahlung erfolgt jeweils kurz vor Beginn des entsprechenden Halbjahres, damit das Geld zum Schuljahresbeginn verfügbar ist.

Kein automatischer Bezug

Bürgergeld-Empfänger erhalten den Schulbedarf nicht automatisch. Sie müssen den Antrag aktiv beim Jobcenter stellen. Viele Jobcenter versenden zwar Erinnerungsschreiben, die Verantwortung für die rechtzeitige Antragstellung liegt jedoch bei den Erziehungsberechtigten.

Lernförderung: Nachhilfe bei drohender Nichtversetzung

Die ergänzende angemessene Lernförderung soll Kindern helfen, das Klassenziel zu erreichen, wenn sie ohne zusätzliche Unterstützung scheitern würden. Gefördert wird externer Nachhilfeunterricht durch anerkannte Anbieter.

Voraussetzungen für die Lernförderung:

  1. 1Das Kind ist in mindestens einem relevanten Schulfach ernsthaft gefährdet, das Lernziel nicht zu erreichen.
  2. 2Eine Schulbescheinigung oder eine Bestätigung der Lehrkraft belegt die Gefährdung.
  3. 3Die Lernförderung ist geeignet, die Gefährdung zu beheben.
  4. 4Die Förderung ist nicht bereits anderweitig kostenfrei gewährleistet (zum Beispiel durch schulinterne Förderangebote).

Die Höhe der Lernförderung ist nicht pauschal festgesetzt, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den Kosten des Anbieters. Das Jobcenter oder die zuständige Kommune genehmigt die Förderung im Einzelfall und überweist das Geld direkt an die Nachhilfeschule.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: 15 Euro monatlich

Damit Kinder aus armen Familien nicht vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden, gibt es die Teilhabeleistung von 15 Euro pro Monat. Dieser Betrag kann für verschiedene Freizeitaktivitäten genutzt werden:

  • Mitgliedsbeiträge im Sportverein, Musikverein oder anderen Vereinen
  • Musikunterricht oder Unterricht in bildenden Künsten
  • Angebote in Ferienfreizeiten und Jugendgruppen
  • Eintrittsgelder für Kino, Theater, Museum oder Schwimmbad
  • Ausrüstungsgegenstände für Sport oder Kunst (soweit für die Teilnahme erforderlich)

Die Teilhabeleistung steht Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu. Es reicht der einfache Nachweis, dass eine Aktivität tatsächlich wahrgenommen wird. Die monatlichen 15 Euro können nicht angespart und in Folgemonaten doppelt genutzt werden.

So stellen Sie den Antrag auf das Bildungspaket

Der Antrag wird je nach bezogener Sozialleistung bei unterschiedlichen Stellen gestellt:

  1. 1

    Bürgergeld-Empfänger: Jobcenter

    Wenn Sie Bürgergeld (SGB II) erhalten, ist Ihr Jobcenter am Wohnort die zuständige Anlaufstelle. Viele Jobcenter bieten Online-Portale oder Vordrucke zum Download an.

  2. 2

    Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag: Kommunalbehörde

    Bei Bezug von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen Sie den Antrag bei Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihrem Landkreis – in der Regel beim Sozialamt oder Jugendamt.

  3. 3

    Online-Antrag auf sozialplattform.de

    Viele Kommunen ermöglichen die Antragstellung auf der Plattform sozialplattform.de. Dort können Sie alle Leistungen aus dem Bildungspaket bequem online beantragen und Nachweise hochladen.

  4. 4

    Unterlagen vorbereiten

    Für den Antrag benötigen Sie: Nachweis über den Leistungsbezug (Bürgergeld-Bescheid), Schulbescheinigung des Kindes, bei Lernförderung eine Bestätigung der Schule sowie Ihre Kontoverbindung.

Rückwirkende Bewilligung möglich

In vielen Fällen können Leistungen aus dem Bildungspaket rückwirkend für den laufenden Bewilligungsmonat beantragt werden. Wenn Sie feststellen, dass Sie Leistungen nicht abgerufen haben, stellen Sie unverzüglich einen Antrag und erkundigen Sie sich nach Nachzahlungsmöglichkeiten.

Häufige Fragen zum Bildungspaket

Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket?
Anspruch haben Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, deren Familien Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Auch Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt sind berechtigt.
Wie viel Schulbedarf gibt es 2026?
2026 beträgt der persönliche Schulbedarf 130 Euro zu Beginn des ersten Schulhalbjahres (in der Regel August) und 65 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (in der Regel Februar). Zusammen sind das 195 Euro pro Schuljahr für Hefte, Stifte, Schulranzen und ähnliches Schulmaterial.
Was ist mit der Lernförderung gemeint?
Die Lernförderung (ergänzende angemessene Lernförderung) finanziert Nachhilfeunterricht, wenn das Lernziel des Kindes ohne Hilfe gefährdet wäre. Die Förderung ist nicht pauschal, sondern wird im konkreten Einzelfall genehmigt. Das Jobcenter oder die Kommune bezahlt die Nachhilfeschule in der Regel direkt.
Wie beantrage ich das Bildungspaket?
Bürgergeld-Empfänger stellen den Antrag beim Jobcenter. Bei Bezug von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe ist die Stadt, Gemeinde oder der Landkreis zuständig. Viele Kommunen ermöglichen Online-Anträge auf sozialplattform.de. Antragsformulare erhalten Sie auch direkt vor Ort.
Kann mein Kind am Schulessen teilnehmen?
Ja. Das Bildungspaket umfasst die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, Kita oder im Hort. Die tatsächlichen Kosten werden übernommen, allerdings ist ein Eigenanteil von einem Euro pro Mahlzeit zu leisten.
Was umfasst die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben?
Für Freizeitaktivitäten, Mitgliedsbeiträge im Sportverein, Musik- oder Kunstunterricht sowie Ferienfreizeiten werden pauschal 15 Euro pro Monat gewährt. Diese 15 Euro stehen Kindern bis zum 18. Lebensjahr zu und können für verschiedene Aktivitäten eingesetzt werden.

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