Kinder aus einkommensschwachen Familien sollen dieselben Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe haben wie alle anderen. Dafür hat der Gesetzgeber das Bildungs- und Teilhabepaket geschaffen, das umgangssprachlich als "Bildungspaket" bezeichnet wird. Es handelt sich um einen Leistungskatalog, der direkte finanzielle Unterstützung für konkrete schulische und außerschulische Ausgaben gewährt.
Das Bildungspaket ist kein pauschales Kindergeld-Supplement, sondern ein zielgenauer Leistungskatalog: Jede einzelne Leistung ist an einen konkreten Verwendungszweck gebunden. Das Geld fließt entweder direkt an Schulen, Vereine oder Nachhilfeinstitute, oder es wird als Pauschale für nachgewiesene Bedarfe gewährt.
Rechtlich verankert ist das Bildungspaket im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Seit seiner Einführung 2011 wurde es mehrfach erweitert und die Beträge angepasst. Im Folgenden erfahren Sie, welche Leistungen es gibt, wer anspruchsberechtigt ist und wie der Antrag funktioniert.
Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket 2026?
Das Bildungspaket gliedert sich in mehrere Einzelleistungen. Einige werden als feste Pauschalen gewährt, andere nur bei nachgewiesenem Bedarf. Die folgende Tabelle gibt einen vollständigen Überblick:
| Leistung | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Schulbedarf – 1. Halbjahr | 130 Euro | Zu Beginn des Schuljahres (August) |
| Schulbedarf – 2. Halbjahr | 65 Euro | Zu Beginn des 2. Halbjahres (Februar) |
| Schulausflüge und Kita-Ausflüge | tatsächliche Kosten | Eintägige Ausflüge vollständig übernommen |
| Mehrtägige Klassenfahrten | tatsächliche Kosten | Inklusive Unterkunft und Verpflegung |
| Schülerbeförderung | tatsächliche Kosten | Soweit kein kostenfreier Schulweg vorhanden |
| Lernförderung / Nachhilfe | bedarfsgerecht | Bei drohender Nichterreichung des Lernziels |
| Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung | Kosten abzgl. 1 Euro Eigenanteil | Schule, Kita oder Hort |
| Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben | 15 Euro / Monat | Verein, Musikschule, Freizeit – bis 18 Jahre |
Kein Bargeld, sondern Sachleistungen und Gutscheine
Die meisten Leistungen aus dem Bildungspaket werden nicht als Bargeld ausgezahlt. Stattdessen erhalten Berechtigte Gutscheine, Direktüberweisungen an Anbieter oder Chipkarten. Der Schulbedarf ist eine der wenigen Ausnahmen, die als Geldleistung direkt auf das Konto überwiesen werden kann.
Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket?
Das Bildungspaket richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte eine der folgenden staatlichen Transferleistungen erhalten:
- Bürgergeld nach SGB II (früher: Arbeitslosengeld II)
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) nach SGB XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Es reicht aus, wenn mindestens eine dieser Leistungen bezogen wird. Die Kinder müssen selbst keine Leistung beziehen; der Leistungsbezug der Eltern genügt. Der Anspruch besteht für alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Kinderzuschlag als Zugangsweg prüfen
Wer knapp über der Grenze für Bürgergeld liegt, aber Kinder hat, kann möglicherweise den Kinderzuschlag erhalten. Dieser berechtigt ebenfalls zum Bildungspaket und kann die finanzielle Situation erheblich verbessern.
Schulbedarf: 130 Euro und 65 Euro pro Schulhalbjahr
Zu Beginn jedes Schuljahres erhalten Schülerinnen und Schüler aus berechtigten Haushalten einen pauschalen Betrag für persönlichen Schulbedarf. Dieser Betrag soll Ausgaben für Schreib- und Zeichenmaterial, Schulranzen, Sportzubehör und ähnliches Schulmaterial abdecken.
Für das erste Schulhalbjahr werden 130 Euro gewährt, für das zweite Schulhalbjahr 65 Euro. Das ergibt zusammen 195 Euro pro Schuljahr. Die Auszahlung erfolgt jeweils kurz vor Beginn des entsprechenden Halbjahres, damit das Geld zum Schuljahresbeginn verfügbar ist.
Kein automatischer Bezug
Bürgergeld-Empfänger erhalten den Schulbedarf nicht automatisch. Sie müssen den Antrag aktiv beim Jobcenter stellen. Viele Jobcenter versenden zwar Erinnerungsschreiben, die Verantwortung für die rechtzeitige Antragstellung liegt jedoch bei den Erziehungsberechtigten.
Lernförderung: Nachhilfe bei drohender Nichtversetzung
Die ergänzende angemessene Lernförderung soll Kindern helfen, das Klassenziel zu erreichen, wenn sie ohne zusätzliche Unterstützung scheitern würden. Gefördert wird externer Nachhilfeunterricht durch anerkannte Anbieter.
Voraussetzungen für die Lernförderung:
- 1Das Kind ist in mindestens einem relevanten Schulfach ernsthaft gefährdet, das Lernziel nicht zu erreichen.
- 2Eine Schulbescheinigung oder eine Bestätigung der Lehrkraft belegt die Gefährdung.
- 3Die Lernförderung ist geeignet, die Gefährdung zu beheben.
- 4Die Förderung ist nicht bereits anderweitig kostenfrei gewährleistet (zum Beispiel durch schulinterne Förderangebote).
Die Höhe der Lernförderung ist nicht pauschal festgesetzt, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den Kosten des Anbieters. Das Jobcenter oder die zuständige Kommune genehmigt die Förderung im Einzelfall und überweist das Geld direkt an die Nachhilfeschule.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: 15 Euro monatlich
Damit Kinder aus armen Familien nicht vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden, gibt es die Teilhabeleistung von 15 Euro pro Monat. Dieser Betrag kann für verschiedene Freizeitaktivitäten genutzt werden:
- Mitgliedsbeiträge im Sportverein, Musikverein oder anderen Vereinen
- Musikunterricht oder Unterricht in bildenden Künsten
- Angebote in Ferienfreizeiten und Jugendgruppen
- Eintrittsgelder für Kino, Theater, Museum oder Schwimmbad
- Ausrüstungsgegenstände für Sport oder Kunst (soweit für die Teilnahme erforderlich)
Die Teilhabeleistung steht Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu. Es reicht der einfache Nachweis, dass eine Aktivität tatsächlich wahrgenommen wird. Die monatlichen 15 Euro können nicht angespart und in Folgemonaten doppelt genutzt werden.
So stellen Sie den Antrag auf das Bildungspaket
Der Antrag wird je nach bezogener Sozialleistung bei unterschiedlichen Stellen gestellt:
- 1
Bürgergeld-Empfänger: Jobcenter
Wenn Sie Bürgergeld (SGB II) erhalten, ist Ihr Jobcenter am Wohnort die zuständige Anlaufstelle. Viele Jobcenter bieten Online-Portale oder Vordrucke zum Download an.
- 2
Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag: Kommunalbehörde
Bei Bezug von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen Sie den Antrag bei Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihrem Landkreis – in der Regel beim Sozialamt oder Jugendamt.
- 3
Online-Antrag auf sozialplattform.de
Viele Kommunen ermöglichen die Antragstellung auf der Plattform sozialplattform.de. Dort können Sie alle Leistungen aus dem Bildungspaket bequem online beantragen und Nachweise hochladen.
- 4
Unterlagen vorbereiten
Für den Antrag benötigen Sie: Nachweis über den Leistungsbezug (Bürgergeld-Bescheid), Schulbescheinigung des Kindes, bei Lernförderung eine Bestätigung der Schule sowie Ihre Kontoverbindung.
Rückwirkende Bewilligung möglich
In vielen Fällen können Leistungen aus dem Bildungspaket rückwirkend für den laufenden Bewilligungsmonat beantragt werden. Wenn Sie feststellen, dass Sie Leistungen nicht abgerufen haben, stellen Sie unverzüglich einen Antrag und erkundigen Sie sich nach Nachzahlungsmöglichkeiten.
