Bildung & Beruf Aktualisiert Mai 2026

JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit – sozialpädagogische Begleitung für junge Menschen

Auf einen Blick

Das ESF Plus-Programm JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit (kurz: JUST BEst) unterstützt junge Menschen an der Schwelle zur Selbstständigkeit mit längerfristiger sozialpädagogischer Begleitung. Es läuft bis 31. Dezember 2028, wird in 76 Kommunen bundesweit umgesetzt und hat bislang über 18.000 junge Menschen erreicht (Stand April 2026). Neue Kommunen können sich noch bis 29. Januar 2027 bewerben.

Jugend-Empowerment-Workshop in einem modernen Jugendzentrum
Jugend-Empowerment-Workshop in einem modernen Jugendzentrum. Bild: KI generiert

Junge Menschen, die aus der Jugendhilfe herauswachsen, bei der Verselbstständigung scheitern oder beim Übergang in Ausbildung und Beschäftigung besondere Unterstützung brauchen, fallen in herkömmlichen Fördersystemen oft durch das Raster. Genau diese Gruppe steht im Mittelpunkt des Bundesprogramms JUST BEst.

Das Programm baut auf der langjährigen Erfahrung der Initiative JUGEND STÄRKEN auf, die das Bundesjugendministerium seit Jahren betreibt. Es ist Teil der Initiative JUGEND STÄRKEN, mit der das BMBFSFJ Programme bündelt, die jungen Menschen mit schlechteren Startchancen bei der Integration in Schule, Beruf und Gesellschaft helfen.

Im Folgenden erfahren Sie, wer das Programm trägt, welche jungen Menschen angesprochen werden, wie die Umsetzung in den Kommunen funktioniert und wie Kommunen teilnehmen können.

Was ist JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit?

JUST BEst ist ein ESF Plus-Programm, das seit Mitte 2022 vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert wird. Das Programm wurde inzwischen bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.

Kern des Programms ist eine längerfristige sozialpädagogische Begleitung. Die Teilnehmenden werden nicht punktuell beraten, sondern über einen längeren Zeitraum begleitet, beim Aufbau einer eigenständigen Lebensführung in verschiedenen Bereichen: Wohnen, Finanzen, soziale Beziehungen und Bildung.

Aktueller Stand April 2026

Die Auswertung „JUST BEst Facts" vom April 2026 zeigt: Derzeit setzen 76 Kommunen das Programm um. Über 18.000 junge Menschen wurden seit Programmstart erreicht. Diese Zahlen stammen aus dem offiziellen Programmbericht des BMBFSFJ.

Zielgruppe: Wer wird unterstützt?

JUST BEst richtet sich an junge Menschen, die sich an der Schwelle zur Selbstständigkeit befinden und besonderen Unterstützungsbedarf haben. Typische Zielgruppen sind junge Erwachsene, die aus der Kinder- und Jugendhilfe herauswachsen (Care Leavers), die nach einem Schulabbruch oder einer Ausbildungsunterbrechung neue Orientierung suchen, oder die in Lebensbereichen wie Wohnen, Finanzen und sozialen Beziehungen auf Begleitung angewiesen sind.

Konkrete Zugangswege zur Begleitung regeln die einzelnen Kommunen vor Ort. Die Stellen, an die sich Betroffene wenden können, sind in einer interaktiven Karte auf der Programmwebseite jugend-staerken.de eingetragen.

Die sozialpädagogische Begleitung umfasst typischerweise:

  • Unterstützung beim Aufbau einer eigenständigen Wohnsituation
  • Hilfe beim Umgang mit Finanzen, Schulden und Behördenangelegenheiten
  • Förderung stabiler sozialer Beziehungen und sozialer Integration
  • Begleitung beim (Wieder-)Einstieg in Schule, Ausbildung oder Beschäftigung
  • Entwicklung von Perspektiven und persönlichen Zielen für die Zukunft
  • Längerfristige Begleitung, nicht nur punktuelle Beratung

Programmeckdaten auf einen Blick

MerkmalDetails
Programmname (Kurzform)JUST BEst (JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit)
Zuständiges MinisteriumBMBFSFJ (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
FinanzierungESF Plus (EU) und BMBFSFJ-Bundesmittel
ProgrammlaufzeitMitte 2022 bis 31. Dezember 2028
Teilnehmende Kommunen76 (Stand April 2026)
Erreichte junge MenschenÜber 18.000 (Stand April 2026)
Bewerbungsfrist neue KommunenJederzeit, spätestens bis 29. Januar 2027
Begleitende WissenschaftBeratungsforum JUGEND STÄRKEN (beratungsforum-jugend.de)

Wie Kommunen am Programm teilnehmen

Kommunen, die das Programm in ihrem Gebiet umsetzen möchten, können sich über das Interessenbekundungsverfahren beim BMBFSFJ bewerben. Alle relevanten Unterlagen, von der Förderrichtlinie bis zu den Formularen für den Förderantrag, sind auf der Seite der ESF-Regiestelle abrufbar.

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    Programmseite konsultieren

    Auf jugend-staerken.de finden Sie eine interaktive Karte der bestehenden Standorte, alle Vorhabenträger und die aktuellen Programmberichte.

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    Förderrichtlinie und Unterlagen sichten

    Die aktuelle Förderrichtlinie JUST BEst (Stand 30. April 2025) und alle Antragsunterlagen stehen auf esf-regiestelle.de zum Download bereit.

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    Interessenbekundung einreichen

    Neue Kommunen reichen eine Interessenbekundung beim BMBFSFJ ein. Der späteste Termin für eine Bewerbung ist der 29. Januar 2027.

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    Förderantrag stellen

    Nach Bewilligung der Interessenbekundung folgt der förmliche Förderantrag. Dabei müssen Vorhabenpartner (z. B. freie Träger der Jugendhilfe) benannt werden.

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    Programmumsetzung und Begleitung

    Das Beratungsforum JUGEND STÄRKEN begleitet die Kommunen wissenschaftlich, bietet Weiterbildung, Austauschformate und Kurzporträts aller teilnehmenden Kommunen.

Einbettung in die Initiative JUGEND STÄRKEN

JUST BEst ist eines von mehreren Programmen der Initiative JUGEND STÄRKEN, mit der das Bundesjugendministerium seine Aktivitäten für benachteiligte junge Menschen bündelt. Die Initiative verfolgt das Ziel, dass jeder junge Mensch seinen Weg im Leben finden kann, unabhängig vom Elternhaus, von Herkunft oder sozialen Umständen.

Frühere Programme der Initiative, wie „JUGEND STÄRKEN im Quartier" (2014–2020), haben die fachlichen Grundlagen gelegt, auf denen JUST BEst aufbaut. Die Erkenntnisse aus diesen Vorgängerprogrammen fließen in die aktuelle Programmgestaltung ein.

Zusammenhang mit anderen Förderinstrumenten

Junge Menschen, die über JUST BEst begleitet werden, können gleichzeitig Anspruch auf andere Förderinstrumente haben: zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) während einer Ausbildung oder Assistierte Ausbildung (AsA flex) bei besonderem Förderbedarf. Die sozialpädagogische Begleitung durch JUST BEst kann diese Instrumente sinnvoll ergänzen.

Verbindung zu Ausbildungsförderung und Berufsorientierung

Junge Menschen, die über JUST BEst begleitet werden und in eine Ausbildung einmünden, können zusätzlich die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf kommt die Assistierte Ausbildung (AsA flex) in Betracht, die durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert wird.

Wer sich frühzeitig und praxisnah beruflich orientieren möchte, findet im Programm Türöffner: Zukunft Beruf (Brandenburg) ein Instrument, das Schülerinnen und Schüler an Oberstufenzentren beim Übergang Schule-Beruf begleitet.

Achtung: Powerbank-Hinweis im Programm

Das BMBFSFJ hat darauf hingewiesen, dass Powerbanks aus dem Programm JUST BEst nicht mehr verwendet werden dürfen und fachgerecht zu entsorgen sind. Dieser Hinweis betrifft Kommunen, die entsprechende Materialien aus dem Programm erhalten haben.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit"?

Es handelt sich um ein ESF Plus-Programm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), kurz JUST BEst. Es unterstützt junge Menschen, die sich an der Schwelle zur Selbstständigkeit befinden und besondere Unterstützung beim Regeln von Lebensbereichen wie Wohnen, Finanzen, soziale Beziehungen und Bildung benötigen. Das Programm läuft von Mitte 2022 bis Ende 2028.

Welche jungen Menschen werden unterstützt?

Das Programm richtet sich an junge Menschen, die sich an der Schwelle zur Selbstständigkeit befinden und besonderen Unterstützungsbedarf haben, etwa bei der Verselbstständigung aus der Jugendhilfe, bei der eigenständigen Lebensführung oder beim Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung. Konkrete Zugangswege regeln die teilnehmenden Kommunen.

Wie viele Kommunen nehmen teil und wie viele junge Menschen wurden erreicht?

Stand April 2026 setzen 76 Kommunen das Programm um. Über 18.000 junge Menschen wurden bisher erreicht, wie die Auswertung „JUST BEst Facts" vom April 2026 zeigt. Interessierte Kommunen können sich noch bis spätestens 29. Januar 2027 für eine Teilnahme bewerben.

Wie können Kommunen am Programm teilnehmen?

Interessierte Kommunen können sich jederzeit für eine Teilnahme am Programm bewerben. Der späteste Bewerbungstermin ist der 29. Januar 2027. Alle Informationen zum Interessenbekundungsverfahren und zum Förderantrag finden sich auf der Seite der ESF-Regiestelle unter esf-regiestelle.de.

Was leistet die sozialpädagogische Begleitung konkret?

Die sozialpädagogische Begleitung im Rahmen von JUST BEst ist längerfristig angelegt und unterstützt die Teilnehmenden in verschiedenen Lebensbereichen: Wohnen und Finanzen, soziale Beziehungen, Bildung und berufliche Integration. Ziel ist es, jungen Menschen zu helfen, diese Bereiche eigenständig zu regeln und zu gestalten.

Bis wann läuft das Programm und gibt es eine Verlängerung?

Das Programm wurde bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Das ursprüngliche Ende war früher angesetzt. Die Verlängerung ermöglicht es, bereits laufende Projekte in den Kommunen fortzuführen und neue Kommunen aufzunehmen.

Verwandte Förderungen

Quellen: BMBFSFJ-Programmwebseite JUGEND STÄRKEN (jugend-staerken.de), ESF-Regiestelle (esf-regiestelle.de), Förderrichtlinie JUST BEst Stand 30. April 2025, Auswertung „JUST BEst Facts" April 2026.