Bildung & Beruf Aktualisiert Mai 2026

PraxisBO – Praxisnahe Berufsorientierung in Brandenburg

Auf einen Blick

PraxisBO ist ein ESF Plus-Landesprogramm des Landes Brandenburg zur Entwicklung der Berufswahlkompetenz und sozialer Schlüsselkompetenzen an Schulen der Sekundarstufe I. Das Programm läuft seit Januar 2023 in der EU-Förderperiode 2021–2027 und umfasst drei Teilprojekte. Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Schüler bei einem Praktikum zur Berufsorientierung
Schüler bei einem Praktikum zur Berufsorientierung. Bild: KI generiert

Der Übergang von der Schule in den Beruf ist für viele Jugendliche eine der größten Herausforderungen ihrer Bildungsbiografie. In Brandenburg adressiert das Programm PraxisBO (Praxisnahe Berufsorientierung) genau diese Phase: Es stärkt die Fähigkeit von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I, eine fundierte Berufswahl zu treffen, und erweitert gleichzeitig ihre sozialen und personalen Schlüsselkompetenzen.

Das Programm startete am 1. Januar 2023 als Nachfolgeprogramm der ESF-Initiative INISEK I (Initiative Sekundarstufe I) und läuft in der EU-Förderperiode 2021–2027. Es wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), des Landes Brandenburg und der Bundesagentur für Arbeit kofinanziert.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Schulen und Träger beteiligt sind, wie die drei Teilprojekte aufgebaut sind und welche Konditionen für die Förderung gelten.

Hintergrund und gesetzliche Grundlage

PraxisBO basiert auf einer gemeinsamen Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 11. Oktober 2022 (PraxisBO-Richtlinie, Abl. MBJS/22, Nr. 41, S. 430), geändert am 23. November 2022.

Das Programm integriert sich in das Gesamtsystem der beruflichen Orientierung in Brandenburg. Es kooperiert eng mit dem ESF Plus-Programm „Türöffner: Zukunft Beruf" sowie dem Netzwerk Zukunft. Schule und Wirtschaft für Brandenburg e. V.

Rechtliche Grundlage

Grundlage ist die PraxisBO-Richtlinie vom 11. Oktober 2022 (Abl. MBJS/22, Nr. 41, S. 430). Die Förderung erfolgt auf Basis der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Brandenburg (LHO) und des ESF Plus-Programms des Landes Brandenburg für die Förderperiode 2021–2027.

Die drei Teilprojekte von PraxisBO

PraxisBO gliedert sich in drei inhaltlich unterschiedliche Teilprojekte, die jeweils eigene Förderschwerpunkte haben:

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    Teilprojekt 1: Berufsorientierungsprojekte und Lehrkräftefortbildungen

    Dieses Teilprojekt umfasst flächendeckende Berufsorientierungsprojekte an Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen im Land Brandenburg. Durchgeführt wird es von zwei Regionalpartnern: kobra.net für den westlichen Teil (Staatliche Schulämter Neuruppin und Brandenburg/Havel) und der Stiftung SPI für den östlichen Teil (Schulämter Frankfurt/Oder und Cottbus). Neben den Projekten an Schulen bietet das Teilprojekt auch Lehrkräftefortbildungen zur Berufsorientierung an.

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    Teilprojekt 2: Berufsorientierung für Grüne Berufe und Grüne Wirtschaft

    Dieses Teilprojekt konzentriert sich auf die Berufsorientierung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der Umwelttechnik und der ländlichen Wirtschaft (kurz: die „Grünen Berufe"). Die Zuwendungsempfangenden sensibilisieren Schulen und Unternehmen im ländlichen Raum Brandenburgs für Ausbildungsmöglichkeiten in der grünen Wirtschaft. Sie dürfen sich nicht selbst bei Schulen für Projekte bewerben, sondern arbeiten mit den Regionalpartnern aus Teilprojekt 1 zusammen.

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    Teilprojekt 3: Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

    Das dritte Teilprojekt richtet sich speziell an Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, insbesondere mit den Förderschwerpunkten Lernen, körperlich-motorische Entwicklung, Sehen und Hören. Es zielt auf Berufsintegration und eine inklusive Berufsorientierung ab, die den individuellen Voraussetzungen dieser Gruppe gerecht wird.

Förderkonditionen und Finanzierungseckdaten

MerkmalDetails
ProgrammPraxisnahe Berufsorientierung – PraxisBO
Rechtliche GrundlagePraxisBO-Richtlinie vom 11. Oktober 2022 (Abl. MBJS/22, Nr. 41)
FinanzierungESF Plus, Land Brandenburg, Bundesagentur für Arbeit
BewilligungsbehördeInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Fachliches VotumMinisterium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg (MBJS)
FörderperiodeEU-Förderperiode 2021–2027
Programmstart1. Januar 2023 (Nachfolger von INISEK I)
Lehrkräfte-Pauschale68.100 Euro je Vollzeiteinheit (VZE) pro Schuljahr, 20 VZE gesamt
StandortvoraussetzungSitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg

Regionale Aufteilung und Zuwendungsempfangende

Das Teilprojekt 1 ist geografisch in zwei Regionen aufgeteilt, die sich an den Zuständigkeitsbereichen der Staatlichen Schulämter orientieren:

Region West (Schulämter Neuruppin und Brandenburg/Havel):

  • Landkreise: Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland
  • Kreisfreie Städte: Brandenburg an der Havel, Potsdam
  • Landkreise: Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming
  • Regionalpartner: kobra.net

Region Ost (Schulämter Frankfurt/Oder und Cottbus):

  • Landkreise: Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald
  • Kreisfreie Städte: Frankfurt (Oder), Cottbus
  • Landkreise: Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Uckermark
  • Regionalpartner: Stiftung SPI

Schulbedarfsanalysen ab November 2025

Schulen können ihre Bedarfsanalysen für das jeweils folgende Schuljahr ab dem 24. November 2025 einreichen. Die aktuellen Formulare dafür stehen auf der Programmwebseite spi-praxisbo.de bereit.

ESF Plus-Anforderungen: Monitoring und Publizität

Als ESF Plus-Programm unterliegt PraxisBO den Publizitätsanforderungen der EU. Alle Geförderten müssen bei Kommunikationsmaßnahmen auf die Unterstützung aus dem ESF Plus hinweisen und die Öffentlichkeit über die EU-Kofinanzierung informieren.

Die ILB erfasst und speichert statistische Daten elektronisch, unter anderem zu Antragstellenden, bewilligten Maßnahmen und geförderten Personen. Diese Daten sind für das EU-Monitoring und die Auszahlung von Fördermitteln erforderlich. Mit dem Antrag erklären Antragstellende ihr Einverständnis zur Datenweitergabe.

Keine Eigenverantwortung bei Projektakquise

Zuwendungsempfangende des Teilprojekts 2 (Grüne Berufe) dürfen sich nicht eigenverantwortlich bei Schulen für die Umsetzung von Berufsorientierungsprojekten bewerben. Die Zusammenarbeit erfolgt ausschließlich über die Regionalpartner aus Teilprojekt 1.

Zusammenspiel mit anderen Programmen in Brandenburg

PraxisBO ist Teil eines größeren Systems der beruflichen Orientierung in Brandenburg. Es kooperiert eng mit dem Programm „Türöffner: Zukunft Beruf", das Lokale Koordinierungsstellen an Oberstufenzentren finanziert. Die Zuwendungsempfangenden von PraxisBO arbeiten mit den Trägern der Türöffner-Stellen zusammen, um kohärente Übergänge von der Berufsorientierung in der Sekundarstufe I zur vertieften Berufsintegration an den Oberstufenzentren zu gewährleisten.

Für Jugendliche, die nach der Schule in eine Ausbildung übergehen und dabei Unterstützung benötigen, gibt es die Assistierte Ausbildung (AsA flex) und die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als ergänzende Bundesförderungen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist PraxisBO?

PraxisBO (Praxisnahe Berufsorientierung) ist ein ESF Plus-Landesprogramm des Landes Brandenburg, das seit dem 1. Januar 2023 als Nachfolgeprogramm der ESF-Initiative INISEK I läuft. Es fördert die Entwicklung der Berufswahlkompetenz und der sozialen und personalen Schlüsselkompetenzen von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I. Das Programm wird aus Mitteln des ESF Plus, des Landes Brandenburg und der Bundesagentur für Arbeit kofinanziert.

Welche Schulformen nehmen an PraxisBO teil?

Das Programm richtet sich an Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, körperlich-motorische Entwicklung, Sehen und Hören im Land Brandenburg.

Was sind die drei Teilprojekte von PraxisBO?

Teilprojekt 1 umfasst Berufsorientierungsprojekte und Lehrkräftefortbildungen, durchgeführt von zwei Regionalpartnern (kobra.net und SPI). Teilprojekt 2 konzentriert sich auf Berufsorientierung für „Grüne Berufe" und „Grüne Wirtschaft" vor allem im ländlichen Raum. Teilprojekt 3 umfasst Berufsorientierung und Berufsintegration für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Wer sind die Regionalpartner für Teilprojekt 1?

Teilprojekt 1 wird von zwei Regionalpartnern umgesetzt: kobra.net (zuständig für die westlichen Landkreise und kreisfreien Städte) und der Stiftung SPI (zuständig für den östlichen Teil Brandenburgs). Die Aufteilung folgt den Zuständigkeitsbereichen der Staatlichen Schulämter Neuruppin, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus.

Wie hoch ist die Förderpauschale für Lehrkräfte?

Das Land Brandenburg stellt für die Programmumsetzung Stellenanteile für Lehrkräfte in einem Umfang von 20 Vollzeiteinheiten (VZE) je Schuljahr zur Verfügung. Je VZE werden 68.100 Euro pro Schuljahr veranschlagt. Das entspricht den pauschalierten Ausgaben für eine Lehrkraft mit 25 Lehrerwochenstunden (LWS) in 40 Unterrichtswochen (2.724 Euro je LWS).

Welche Behörde bewilligt die Förderung?

Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Bewilligungsbehörde, und zwar unter Berücksichtigung eines fachlichen Votums des für Bildung zuständigen Ministeriums (MBJS). Die Grundlage für die Bewilligung bildet der Antrag mit Projektbeschreibung und Kostenaufstellungen.

Verwandte Förderungen

Quellen: PraxisBO-Richtlinie vom 11. Oktober 2022 (Abl. MBJS/22, Nr. 41), MBJS Brandenburg (mbjs.brandenburg.de), kobra.net, Stiftung SPI.