Bildung Aktualisiert Mai 2026

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 – Grundschulkinder: Einführung, Umfang und Umsetzung

Auf einen Blick

Seit dem 1. August 2026 haben Kinder der 1. Klasse einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Anspruch wird jährlich auf weitere Jahrgänge ausgeweitet und gilt ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4. Der Umfang beträgt bis zu acht Stunden täglich an fünf Werktagen. Eine Teilnahmepflicht besteht nicht.

Kinder in der Ganztagsbetreuung bei Hausaufgaben und Spiel
Kinder in der Ganztagsbetreuung bei Hausaufgaben und Spiel. Bild: KI generiert

Der Eintritt eines Kindes in die Grundschule bedeutet für viele berufstätige Eltern bisher ein erhebliches Betreuungsproblem: Die Schule endet oft mittags, Hortplätze sind knapp, und die Organisation des Nachmittags ist oft aufwändig. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) hat der Gesetzgeber diese Betreuungslücke adressiert.

Das Gesetz wurde 2021 im Bundestag und Bundesrat verabschiedet und schreibt die schrittweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter vor. Seit dem 1. August 2026 ist der erste Schritt vollzogen: Erstklässler können einen gesetzlich einklagbaren Anspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz geltend machen.

Diese Seite erklärt, was der Rechtsanspruch bedeutet, wie er in den nächsten Jahren ausgeweitet wird und was Eltern bei der Antragstellung beachten müssen.

Zeitplan: Stufenweise Einführung bis 2029

Der Rechtsanspruch tritt nicht auf einmal für alle Grundschulkinder in Kraft, sondern wird jahrgangsweise eingeführt. Damit soll den Ländern und Kommunen Zeit gegeben werden, die notwendigen Kapazitäten aufzubauen.

SchuljahrGültig abUmfasste Jahrgänge
2026/271. August 2026Klasse 1
2027/281. August 2027Klassen 1 und 2
2028/291. August 2028Klassen 1, 2 und 3
2029/301. August 2029Klassen 1, 2, 3 und 4 (alle Grundschulkinder)

Rechtsgrundlage: SGB VIII

Der Rechtsanspruch ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und damit eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. Er kann beim zuständigen Jugendamt eingefordert werden. Bei Nichterfüllung sind rechtliche Schritte möglich, einschließlich Schadenersatz bei nachgewiesenem Erwerbsausfall.

Was der Rechtsanspruch konkret bedeutet

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung garantiert, dass Eltern eines anspruchsberechtigten Kindes einen Betreuungsplatz verlangen können. Der Anspruch umfasst:

  • Ganztägige Förderung an fünf Werktagen pro Woche im Umfang von bis zu acht Stunden täglich
  • Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Hort) oder einem schulischen Ganztagsangebot
  • Angebot formeller Bildungsanteile (z. B. Hausaufgabenhilfe), non-formeller Anteile (Workshops) und informeller Anteile (freies Spiel)
  • Kein Teilnahmezwang: Eltern entscheiden frei, ob sie das Angebot nutzen möchten

Der Anspruch bezieht sich ausdrücklich auf eine Förderung im ganzheitlichen Sinne, nicht nur auf reine Beaufsichtigung. Ganztagsangebote sollen Bildungsangebote auf verschiedenen Ebenen integrieren und damit die Entwicklung der Kinder aktiv unterstützen.

Formen der Ganztagsbetreuung

Ganztagsangebote für Grundschulkinder sind in Deutschland vielfältig organisiert und unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich. Grundsätzlich lassen sich vier Formen unterscheiden:

  1. 1

    Offener Ganztag (OGS)

    Freiwillige Teilnahme, Betreuung nach dem Unterricht bis in den späten Nachmittag. Verbreitet vor allem in NRW und Niedersachsen. Die Kinder gehen regulär in den Unterricht und werden danach im Hortangebot der Schule betreut.

  2. 2

    Gebundener Ganztag

    Alle Schülerinnen und Schüler nehmen verpflichtend teil. Der Tag ist in Unterrichts- und Betreuungsphasen durchstrukturiert. Verbreitet in Bayern und einigen anderen Bundesländern.

  3. 3

    Hort / Kindertageseinrichtung

    Ein eigenständiges Betreuungsangebot neben der Schule, das von Kita-Trägern (freie oder kommunale Träger) betrieben wird. Kinder kommen nach der Schule in den Hort.

  4. 4

    Kooperationsmodelle

    Kombinationen aus Schulangeboten und Kita-Trägern. Häufig in Regionen, in denen weder schulische noch hortbasierte Lösungen allein ausreichen.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Einführung des Rechtsanspruchs ist mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Experten und Gewerkschaften weisen auf folgende Problemfelder hin:

  • Fachkräftemangel: Bundesweit fehlen Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagogen für den Ausbau der Ganztagsplätze
  • Räumliche Kapazitäten: Viele Schulgebäude müssen aufwändig umgebaut oder erweitert werden
  • Finanzierung: Der Bund hat Investitionsmittel bereitgestellt, die langfristige Betriebskostenfinanzierung liegt bei den Ländern und Kommunen
  • Qualitätssicherung: Der bloße Anspruch auf einen Platz sagt nichts über die Qualität des Angebots aus

Kein Platz trotz Rechtsanspruch?

Auch wenn der Rechtsanspruch seit dem 1. August 2026 gilt, können in einzelnen Kommunen Engpässe entstehen. Wenn Ihnen kein Platz angeboten wird, sollten Sie das Jugendamt schriftlich auffordern, Ihrem Anspruch nachzukommen. Bei anhaltender Weigerung können Sie den Rechtsweg beschreiten. Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen und die Antworten der Behörde sorgfältig.

Was Eltern jetzt tun können

Eltern von Erstklässlern (und ab 2027 weiterer Jahrgänge) können ihren Anspruch aktiv geltend machen. Praktische Schritte:

  1. 1

    Frühzeitig informieren

    Erkundigen Sie sich bei Ihrer Schule oder Ihrem Jugendamt nach den verfügbaren Ganztagsangeboten und deren Träger. Viele Kommunen bieten eigene Informationsveranstaltungen und Online-Portale an.

  2. 2

    Anmeldung nicht verzögern

    Trotz Rechtsanspruch empfiehlt es sich, frühzeitig einen Platz zu beantragen. Viele Kommunen vergeben Plätze nach dem Datum der Anmeldung oder führen Wartelisten, bis alle Rechtsansprüche erfüllt sind.

  3. 3

    Jugendamt einschalten

    Wenn Sie keinen Platz erhalten, wenden Sie sich schriftlich an das Jugendamt und beziehen Sie sich auf Ihren Rechtsanspruch aus § 24 SGB VIII.

  4. 4

    Übergangsweise Lösungen prüfen

    Bis alle Kapazitäten aufgebaut sind, können Übergangsangebote wie Tagespflege, Betreuung durch Tageshelfer oder private Nachmittagsbetreuung als Zwischenlösung dienen.

Kita-Qualitätsgesetz als Ergänzung

Parallel zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung investiert der Bund über das Kita-Qualitätsgesetz (KiQuTG) in die Qualitätsverbesserung frühkindlicher Bildungsangebote. Beide Maßnahmen ergänzen sich.

Häufige Fragen zur Ganztagsbetreuung ab 2026

Wann gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für mein Kind?
Der Rechtsanspruch wird stufenweise eingeführt: Ab dem 1. August 2026 (Schuljahr 2026/27) gilt er für Kinder der 1. Klasse. Ab dem Schuljahr 2027/28 kommen die Kinder der 2. Klasse hinzu, ab 2028/29 die 3. Klasse und ab 2029/30 schließlich alle Kinder der Klassen 1 bis 4.
Wie viele Stunden Betreuung umfasst der Rechtsanspruch?
Der Rechtsanspruch umfasst ganztägige Förderung an fünf Werktagen pro Woche mit einem zeitlichen Umfang von bis zu acht Stunden täglich. Der Betreuungsumfang kann in einer Kindertageseinrichtung (Hort) oder in einem schulischen Ganztagsangebot erfüllt werden.
Müssen Kinder die Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen?
Nein. Der Rechtsanspruch bedeutet, dass Eltern einen Betreuungsplatz verlangen können, wenn sie ihn benötigen. Eine Pflicht zur Teilnahme wurde ausdrücklich nicht eingeführt. Die Nutzung des Angebots liegt allein bei den Familien.
Wer ist für die Ganztagsbetreuung zuständig?
Der Rechtsanspruch ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert und damit eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. Die Steuerungsverantwortung liegt beim Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, also dem Jugendamt. Für die konkrete Ausgestaltung sind die Bundesländer zuständig, die Kommunen setzen um.
Was kann ich tun, wenn kein Betreuungsplatz verfügbar ist?
Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Rechtsanspruch für das betroffene Kind gilt, können Eltern beim zuständigen Jugendamt einen Platz einfordern. Wird kein Platz bereitgestellt, besteht die Möglichkeit, gegen das Jugendamt zu klagen. In diesem Fall können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden (zum Beispiel für entgangenen Lohn aufgrund fehlender Betreuung).
Kostet die Ganztagsbetreuung Eltern Geld?
Die Kostenbeteiligung der Eltern ist Ländersache und unterscheidet sich stark von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune. Manche Bundesländer haben die Betreuung in der Grundschule bereits beitragsfrei gestellt, andere erheben Elternbeiträge. Der Rechtsanspruch selbst regelt keine einheitliche Kostenfreiheit.

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