Die Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung hat entscheidenden Einfluss auf die spätere Bildungsbiografie von Kindern. Gute Kitas fördern sprachliche, soziale und kognitive Entwicklung, entlasten Familien und ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz, kurz KiQuTG, ist das zentrale Bundesinstrument zur Verbesserung dieser Betreuungsqualität.
Das Gesetz trat 2019 zunächst als "Gutes-Kita-Gesetz" in Kraft und wurde seitdem mehrfach weiterentwickelt. Im Oktober 2024 wurde die Fortsetzung für 2025 und 2026 beschlossen. Der Bund hat sich damit verpflichtet, die Länder in diesem Zeitraum mit insgesamt rund vier Milliarden Euro bei der Qualitätsentwicklung zu unterstützen.
Entscheidend: Die Mittel fließen nicht direkt an Eltern oder Kitas, sondern werden über Verträge zwischen Bund und Ländern gebunden. Jedes Land schließt mit dem Bundesministerium einen Vertrag, der festlegt, welche konkreten Maßnahmen mit den Mitteln finanziert werden. Diese Seite erklärt, wie das System funktioniert und was Familien davon erwarten können.
Geschichte und Rechtsrahmen des KiQuTG
Das KiQuTG hat eine klare Entwicklungslinie:
- 1
2019: Gutes-Kita-Gesetz tritt in Kraft
Das erste Bundesgesetz zur systematischen Förderung der Kita-Qualität. Der Bund stellt bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro bereit. Die Länder erhalten große Freiheiten bei der Mittelverwendung.
- 2
2023: Zweite Förderphase (KiQuTG)
Umbenennung und Neuausrichtung. Der Bund stellt für 2023 und 2024 rund 4 Milliarden Euro bereit. Erstmals werden einzelne Handlungsfelder priorisiert.
- 3
2024: Dritte Förderphase beschlossen
Im Oktober 2024 beschließt der Bundestag die Fortsetzung des KiQuTG für 2025 und 2026. Neu: Ab 2025 müssen alle Länder mindestens eine Maßnahme in den Bereichen Fachkräftegewinnung und sprachliche Bildung ergreifen.
- 4
2025/2026: Aktuelle Förderphase
Jährlich rund 2 Milliarden Euro vom Bund. 16 individuelle Bund-Länder-Verträge regeln die konkreten Verwendungszwecke. Veröffentlichung der Verträge auf den Seiten des Bundesministeriums.
Handlungsfelder: Was die Länder finanzieren können
Die Länder können aus einem Katalog von Handlungsfeldern wählen, in denen sie die Bundesmittel einsetzen. Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten Handlungsfelder und ausgewählte Maßnahmen:
| Handlungsfeld | Mögliche Maßnahmen | Pflicht ab 2025 |
|---|---|---|
| Fachkräftegewinnung | Imagekampagnen, Quereinstieg, Praxisanleitung, Vergütung von Ausbildungspraktika | Ja |
| Sprachliche Bildung | Sprach-Kitas, Sprachstandsermittlung, Förderkräfte, Qualifizierung | Ja |
| Fachkraft-Kind-Schlüssel | Verbesserung der Personalrelation, besonders bei Unter-Dreijährigen | Nein |
| Leitungsfreistellung | Zusätzliche Stunden für Kitaleitung, Verwaltungsunterstützung | Nein |
| Beitragsfreiheit | Vollständige oder teilweise Übernahme der Elternbeiträge | Nein |
| Kindertagespflege | Qualifizierung, Vergütung, Vertretungsregelungen | Nein |
| Verpflegung und Bewegung | Gesunde Ernährung in Kitas, Bewegungsangebote | Nein |
Unterschiedliche Prioritäten in den Ländern
Jedes der 16 Bundesländer hat mit dem Bund einen eigenen Vertrag geschlossen, der die konkreten Maßnahmen festlegt. Bayern etwa finanziert einen Beitragszuschuss von 100 Euro monatlich für Kinder ab drei Jahren. Berlin verbessert den Personalschlüssel für Unter-Dreijährige. Das Saarland setzt auf Beitragsfreiheit. Die Maßnahmen der Länder sind auf der Website des BMBFSFJ öffentlich einsehbar.
Schwerpunkt: Fachkräftegewinnung und -sicherung
Der Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung ist eine der drängendsten Herausforderungen in Deutschland. Ohne ausreichend qualifiziertes Personal lassen sich weder der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung noch die Qualitätsziele des KiQuTG erfüllen.
Typische Maßnahmen der Länder im Bereich Fachkräfte:
- Imagekampagnen zur Werbung für Erzieher- und Sozialpädagogenberufe
- Finanzierung von Quereinstiegsprogrammen für Personen mit anderen Berufsabschlüssen
- Vergütung von Vorpraktika und Praxisphasen in der Ausbildung
- Qualifizierungsoffensiven für bereits beschäftigte Fachkräfte
- Sprachliche Qualifizierung für Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen
Beitragsfreiheit: Was gilt in Ihrem Bundesland?
Ein politisch besonders wirksames Handlungsfeld ist die Reduzierung oder vollständige Abschaffung von Kita-Elternbeiträgen. Das KiQuTG ermöglicht es den Ländern, Bundesmittel dafür einzusetzen. Die Situation ist jedoch bundesweit sehr uneinheitlich:
- Beitragsfreie Kita: In einzelnen Bundesländern (z. B. Sachsen, Thüringen) ist die Betreuung für bestimmte Jahrgänge beitragsfrei
- Teilweise Beitragsfreiheit: Das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung ist in mehreren Bundesländern kostenfrei
- Beitragszuschüsse: Bayern gewährt je Kind ab drei Jahren 100 Euro monatlich Zuschuss an Träger, die im Gegenzug Elternbeiträge senken
- Einkommensabhängige Beiträge: In vielen Bundesländern zahlen einkommensschwache Familien weniger oder nichts, andere zahlen nach Einkommen gestaffelte Beiträge
Aktuelle Regelungen beim Jugendamt erfragen
Die konkreten Beitragsregelungen ändern sich häufig und sind sehr von Ihrem Wohnort abhängig. Erkundigen Sie sich direkt beim Jugendamt Ihrer Gemeinde oder beim Kita-Träger nach den aktuell gültigen Beiträgen und möglichen Ermäßigungen.
Kritik und Grenzen des KiQuTG
Das KiQuTG ist ein wichtiger Beitrag des Bundes zur frühkindlichen Bildung. Es steht jedoch auch in der Kritik:
- Keine Bundesqualitätsstandards: Der Bund kann keine verbindlichen Qualitätsvorgaben machen, da Bildung Ländersache ist. Die Mittel können sehr unterschiedlich eingesetzt werden.
- Finanzierungslücke: Die Bundesmittel decken nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Länder und Kommunen müssen erhebliche Eigenanteile leisten.
- Befristete Förderung: Jede Förderphase muss neu beschlossen werden. Langfristige Planungssicherheit für Träger und Einrichtungen ist schwierig.
- Evaluation: Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird evaluiert, aber die Umsetzung der Erkenntnisse in Gesetze dauert mehrere Jahre.
Unsicherheit nach 2026
Die aktuelle Förderphase des KiQuTG endet mit dem Jahr 2026. Ob und in welcher Form das Programm fortgeführt wird, war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels (Mai 2026) noch nicht abschließend entschieden. Eltern, Träger und Einrichtungen sollten die politischen Entwicklungen aufmerksam beobachten.
