Das Land Brandenburg hat mit dem Bildungsscheck ein unkompliziertes Förderprogramm geschaffen, das Beschäftigten die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen erleichtert. Im Mittelpunkt steht die Idee, dass lebenslanges Lernen nicht an finanziellen Hürden scheitern soll: Wer sich qualifiziert, sichert nicht nur seinen eigenen Arbeitsplatz, sondern stärkt auch die regionale Wirtschaft.
Die rechtliche Grundlage bildet die Weiterbildungsrichtlinie 2022 (WBRL 2022) des Landes Brandenburg, die gemeinsam vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie sowie dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur erlassen wurde. Sie gilt für die gesamte ESF+-Förderperiode 2021 bis 2027. Die Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Seit 2026 wurde das Programm erweitert: Neu förderfähig sind auch Weiterbildungen im Rahmen von Nachqualifizierungen, zum Beispiel Ausgleichsmaßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Im Folgenden erfahren Sie, wer berechtigt ist, was genau gefördert wird und wie der Antrag Schritt für Schritt funktioniert.
Wer ist berechtigt? Zielgruppen des Bildungsschecks
Der Bildungsscheck richtet sich an zwei Hauptzielgruppen: einerseits an individuelle Beschäftigte, andererseits an Unternehmen, die Weiterbildungen für ihre Belegschaft finanzieren wollen.
Berechtigt für den individuellen Bildungsscheck (Beschäftigte):
- Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen)
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Brandenburger Betrieben
- Beschäftigte in Unternehmen, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in Brandenburg
- Mitarbeitende Unternehmensinhaberinnen und -inhaber, sofern sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind
- Personen in Nachqualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse (neu ab 2026)
Ausschlussgruppen
Nicht gefördert werden Beamte, Studierende, Auszubildende (sofern die Weiterbildung Teil der Ausbildung ist), geringfügig Beschäftigte ohne sozialversicherungspflichtige Tätigkeit sowie Selbstständige ohne angestellte Mitarbeitende. Auch Pflichtschulungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Unternehmen mit Betriebsstätte in Brandenburg können über die separate Unternehmensförderung (Weiterbildungsmaßnahmen) ebenfalls Zuschüsse für Beschäftigtenqualifizierungen beantragen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten dabei bis zu 60 Prozent Förderung, große Unternehmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wie hoch ist die Förderung? Beträge und Konditionen
Der Bildungsscheck für Beschäftigte ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Er berechnet sich als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Weiterbildungskosten.
| Merkmal | Bildungsscheck (Beschäftigte) | Unternehmensförderung (KMU) |
|---|---|---|
| Fördersatz | 60 % der Kurskosten | Bis zu 60 % (KMU) / 50 % (große Unternehmen) |
| Mindestbetrag | 500 Euro pro Vorhaben | 1.000 Euro pro Vorhaben |
| Höchstbetrag | 3.000 Euro pro Vorhaben | Bis zu 3 Mio. Euro pro Unternehmen/Vorhaben |
| Häufigkeit | 2x pro Kalenderjahr | 2x pro Kalenderjahr |
| Antragsteller | Beschäftigter selbst | Unternehmen (für Beschäftigte) |
| Förderart | Zuschuss (nicht rückzahlbar) | Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
| Förderfähige Kosten | Kursgebühren, Prüfungsgebühren | Kursgebühren, Personalkosten bei Freistellung |
Rechenbeispiel
Eine Beschäftigte aus Potsdam möchte einen Projektmanagement-Kurs für 2.000 Euro absolvieren. Der Bildungsscheck deckt 60 % = 1.200 Euro. Ihr Eigenanteil beträgt 800 Euro. Da der Mindestbetrag von 500 Euro überschritten wird und der Höchstbetrag von 3.000 Euro nicht erreicht wird, ist die volle Förderung möglich.
Nicht förderfähig sind Reisekosten, Übernachtungskosten sowie Materialkosten, die nicht direkt mit der Kursgebühr verrechnet werden. Auch Inhouse-Schulungen, die ausschließlich vom eigenen Unternehmen durchgeführt werden, fallen nicht unter den individuellen Bildungsscheck.
Welche Weiterbildungen sind förderfähig?
Der Bildungsscheck fördert ein breites Spektrum an beruflichen Qualifizierungen. Entscheidend ist, dass die Maßnahme der beruflichen Kompetenzentwicklung dient und nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend ist.
- Zertifikatskurse und Seminare zur Fachkompetenz (IT, Sprachen, Buchhaltung, Projektmanagement etc.)
- Aufstiegsfortbildungen und IHK-/HWK-Prüfungsvorbereitungen
- Digitalisierungskompetenz: KI-Anwendungen, Datenschutz, Cybersicherheit
- Führungs- und Managementkompetenz: Teamleitung, Kommunikation, Konfliktmanagement
- Branchenzertifikate und staatlich anerkannte Abschlüsse
- Nachqualifizierungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (neu seit 2026)
- E-Learning und Blended-Learning-Formate bei anerkannten Bildungsträgern
Tipp: Bildungsträger vorab prüfen
Die Weiterbildung muss bei einem externen Bildungsträger stattfinden. Betriebsinterne Schulungen, die ausschließlich vom Arbeitgeber durchgeführt werden, sind im individuellen Bildungsscheck nicht förderfähig. Viele renommierte Bildungsanbieter in Brandenburg sind mit dem Programm vertraut und unterstützen bei der Antragstellung.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie den Bildungsscheck Brandenburg
Der Antrag auf den Bildungsscheck wird vollständig online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt. Eine wichtige Regel: Der Antrag muss eingehen, bevor Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden.
- 1
ILB-Kundenportal registrieren
Registrieren Sie sich unter www.ilb.de im Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg. Eine bestehende Registrierung können Sie für spätere Anträge wiederverwenden.
- 2
Weiterbildung und Angebot auswählen
Wählen Sie die gewünschte Weiterbildung aus und holen Sie einen Kostenvoranschlag oder ein verbindliches Angebot des Bildungsträgers ein. Diesen benötigen Sie für den Antrag.
- 3
Antrag ausfüllen und einreichen
Füllen Sie das Online-Formular im ILB-Kundenportal aus. Laden Sie den Kostenvoranschlag hoch. Der vollständige Antrag muss mindestens zwei Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn bei der ILB eingegangen sein.
- 4
Anmeldebestätigung abwarten
Nach elektronischer Antragseingangsbestätigung der ILB können Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden – auch vor dem offiziellen Bewilligungsbescheid. Das Risiko einer Ablehnung verbleibt jedoch beim Antragsteller.
- 5
Weiterbildung absolvieren und Nachweis einreichen
Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie den Verwendungsnachweis (Teilnahmebestätigung, Rechnung) im ILB-Portal ein. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises.
Keine rückwirkende Förderung
Wer sich vor Einreichung des Antrags verbindlich zur Weiterbildung anmeldet oder mit dem Kurs beginnt, verliert den Anspruch auf Förderung. Stellen Sie den Antrag deshalb immer zuerst – und anmelden erst nach der Antragseingangsbestätigung der ILB.
Kombinierbarkeit mit Bundesförderungen
Der Bildungsscheck Brandenburg ist ein Landesprogramm, das grundsätzlich neben Bundesförderungen genutzt werden kann – jedoch nicht für dieselbe Maßnahme. Das Prinzip der Nichtdoppelförderung gilt streng: Für eine Weiterbildung darf nur ein Förderprogramm in Anspruch genommen werden.
- Qualifizierungschancengesetz (QCG): Bundesförderung über die Agentur für Arbeit – kann für andere Maßnahmen parallel genutzt werden, nicht für dieselbe
- Aufstiegs-BAföG: Bei Aufstiegsfortbildungen hat das Aufstiegs-BAföG Vorrang; der Bildungsscheck ist dann nicht zusätzlich beantragbar
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit: Richtet sich an Arbeitssuchende, nicht an Beschäftigte – kein Konflikt mit dem Bildungsscheck
- Unternehmensförderung (WBRL): Eine Förderung über den individuellen Bildungsscheck und die Unternehmensförderung für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen
Beratung durch WFBB Arbeit
Die Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH (WFBB Arbeit) berät kostenlos zu allen Weiterbildungsförderungen in Brandenburg – sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen. Besuchen Sie arbeit.wfbb.de oder die Seite der ILB zur Weiterbildungsrichtlinie 2026.
Laufzeit, Fristen und wichtige Hinweise
Die Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg gilt im Rahmen der ESF+-Förderperiode 2021 bis 2027. Konkret können Anträge für den Bildungsscheck nach aktueller Planung bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden. Da Fördermittel begrenzt sind, empfiehlt es sich, Anträge frühzeitig einzureichen.
Jede Beschäftigte und jeder Beschäftigte kann den Bildungsscheck zweimal pro Kalenderjahr beantragen – für unterschiedliche Weiterbildungsvorhaben. Maßgeblich ist dabei der Maßnahmebeginn (nicht der Antragszeitpunkt oder die Bewilligung).
Über die Bewilligung entscheidet die ILB als Bewilligungsbehörde. Erst mit dem bestandskräftigen Zuwendungsbescheid stehen Höhe und Bedingungen der Förderung fest. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Weiterbildung und positiver Prüfung des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Häufige Fragen zum Bildungsscheck Brandenburg
Wie hoch ist der Bildungsscheck Brandenburg 2026?
Der Bildungsscheck Brandenburg beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Weiterbildungskosten, mindestens 500 Euro und maximal 3.000 Euro pro Vorhaben. Er kann zweimal pro Kalenderjahr beantragt werden. Gefördert werden Kursgebühren und Prüfungsgebühren; Fahrtkosten und Unterkunft sind nicht förderfähig.
Wer kann den Bildungsscheck Brandenburg beantragen?
Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen). Daneben gibt es eine separate Unternehmensförderung für Betriebe mit Betriebsstätte in Brandenburg, die Weiterbildungen für ihre Belegschaft organisieren. Beamte, Studierende und Selbstständige ohne Beschäftigte sind in der Regel ausgeschlossen.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen aufgrund individueller Bedarfe, die der Steigerung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind (Pflichtschulungen), sowie rein private Kurse ohne Berufsbezug. Seit 2026 sind auch Nachqualifizierungen (z. B. Ausgleichsmaßnahmen) förderfähig.
Wie und wo stelle ich den Antrag auf den Bildungsscheck?
Der Antrag wird ausschließlich online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unter www.ilb.de gestellt. Er muss mindestens zwei Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn vollständig eingegangen sein. Erst nach elektronischer Antragseingangsbestätigung der ILB ist eine verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung förderunschädlich möglich.
Kann der Bildungsscheck mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Eine Doppelförderung derselben Weiterbildungsmaßnahme aus verschiedenen Programmen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Bildungsscheck für Beschäftigte kann nicht gleichzeitig mit der Unternehmensförderung (Weiterbildungsmaßnahmen) oder dem Servicepaket für dieselbe Maßnahme genutzt werden. Eine Kombination mit dem Qualifizierungschancengesetz (Bundesförderung) ist möglich, sofern keine Doppelförderung entsteht.
Bis wann können Anträge für den Bildungsscheck Brandenburg gestellt werden?
Anträge für den Bildungsscheck können nach aktueller Richtlinie jederzeit bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden. Die Weiterbildungsrichtlinie 2026 läuft im Rahmen der ESF+-Förderperiode 2021–2027. Es empfiehlt sich, Anträge frühzeitig zu stellen, da Mittel kontingentiert sind.
