Regionale Programme Aktualisiert Mai 2026

Bildungsscheck 2.0 NRW 2026 – 50 % Zuschuss für berufliche Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Der Bildungsscheck 2.0 ist die neue Weiterbildungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen, die seit dem 1. Februar 2026 gilt. Er erstattet 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro pro Person und Kalenderjahr. Der Antrag wird nach Abschluss der Weiterbildung online gestellt. Berechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in NRW. Die Förderung wird aus Mitteln des Landes NRW sowie des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

Bildungsscheck-Unterlagen auf dem Schreibtisch in NRW
Bildungsscheck-Unterlagen auf dem Schreibtisch in NRW. Bild: KI generiert

Nordrhein-Westfalen hat eine lange Tradition in der Weiterbildungsförderung: Von 2006 bis 2024 wurden im Rahmen des alten Bildungsschecks NRW knapp 700.000 Förderungen ausgegeben, mit einem Gesamtvolumen von rund 260 Millionen Euro aus ESF-Mitteln. Mit dem Ende dieser Förderperiode wurde das Programm neu aufgesetzt.

Seit dem 1. Februar 2026 gilt der Bildungsscheck 2.0. Das neue Programm richtet sich stärker auf Einzelpersonen aus: Eine gesonderte Unternehmensförderung, wie sie beim alten Bildungsscheck NRW existierte, gibt es nicht mehr. Stattdessen steht die individuelle Kompetenzentwicklung von Beschäftigten mit Wohnsitz in NRW im Mittelpunkt.

Im Folgenden erfahren Sie, wer berechtigt ist, wie hoch die Förderung ausfällt und wie der Antrag funktioniert. Die offiziellen Informationen finden Sie beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

Bildungsscheck NRW alt vs. Bildungsscheck 2.0: Was hat sich geändert?

Die wichtigste Neuerung ist der Wegfall der betrieblichen Variante. Beim alten Bildungsscheck NRW konnten Unternehmen Bildungsschecks für ihre Mitarbeitenden beantragen (betrieblicher Zugang). Diese Möglichkeit entfällt beim Bildungsscheck 2.0 vollständig. Unternehmen, die Weiterbildungen für ihre Belegschaft fördern wollen, müssen auf andere Programme zurückgreifen.

MerkmalBildungsscheck NRW (bis 2024)Bildungsscheck 2.0 (ab Feb. 2026)
FördersatzCa. 50 % der Kosten50 % der Kosten
HöchstbetragCa. 500 Euro (individuell)500 Euro
Betrieblicher ZugangJa (für Unternehmen)Nein – entfällt
AntragstellerBeschäftigter oder UnternehmenNur natürliche Personen
Häufigkeit1x pro Jahr1x pro Kalenderjahr
AntragsstellungBeratung + Scheck vorabOnline nach Kursabschluss
FinanzierungESF 2014–2020Land NRW + ESF 2021–2027

Alte Bildungsschecks noch einlösbar

Bereits ausgegebene Bildungsschecks NRW aus dem alten Programm können noch bis März 2029 bei den Bildungsträgern eingereicht werden. Falls Sie einen solchen Scheck besitzen, prüfen Sie das Einreichedatum sorgfältig.

Wer ist für den Bildungsscheck 2.0 NRW berechtigt?

Der Bildungsscheck 2.0 richtet sich an natürliche Personen, die in NRW wohnen und berufstätig sind. Da der Antrag erst nach Abschluss der Weiterbildung gestellt wird und auch einen Einkommensteuerbescheid erfordert, ist die Berechtigung an konkrete Nachweispflichten geknüpft.

  • Natürliche Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
  • Beschäftigte (sozialversicherungspflichtig oder vergleichbar), die berufsbezogene Weiterbildungen absolvieren
  • Selbstständige und Freiberufler können unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein
  • Einkommensteuerpflichtige Personen, die einen aktuellen Steuerbescheid vorlegen können

Kein Unternehmensantrag mehr möglich

Unternehmen können beim Bildungsscheck 2.0 keinen Antrag mehr stellen. Die betriebliche Förderung entfällt vollständig. Arbeitgeber in NRW, die Weiterbildungen für ihre Mitarbeitenden bezuschussen wollen, sollten stattdessen das Qualifizierungschancengesetz prüfen, das über die Bundesagentur für Arbeit läuft.

Wie hoch ist die Förderung beim Bildungsscheck 2.0?

Der Bildungsscheck 2.0 erstattet 50 Prozent der Rechnungskosten für die berufliche Weiterbildung. Die Förderung ist auf maximal 500 Euro pro Person und Kalenderjahr begrenzt. Sie kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.

ParameterBildungsscheck 2.0 NRW
Fördersatz50 % der Weiterbildungskosten (Rechnung)
Maximaler Förderbetrag500 Euro pro Person und Kalenderjahr
HäufigkeitEinmal pro Kalenderjahr
Förderfähige KostenKursgebühren laut Rechnung (keine Fahrt-/Unterkunftskosten)
AuszahlungswegDirekte Erstattung nach Antragsprüfung
AntragszeitpunktNach Abschluss der Weiterbildung

Rechenbeispiel

Eine Buchhalterin aus Düsseldorf absolviert einen Excel-Fortgeschrittenenkurs für 600 Euro. Der Bildungsscheck 2.0 erstattet 50 % = 300 Euro. Für einen Kurs von 1.000 Euro wären es 500 Euro (maximaler Förderbetrag). Für alle Kurse teurer als 1.000 Euro bleibt der Zuschuss bei 500 Euro.

Welche Weiterbildungen fördert der Bildungsscheck 2.0?

Der Bildungsscheck 2.0 fördert berufsbezogene Weiterbildungen, die der individuellen Kompetenzentwicklung dienen. Der Fokus liegt auf der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit der antragstellenden Person.

  • Fachspezifische Kurse und Seminare mit beruflichem Bezug (IT, Sprachen, Projektmanagement, Buchhaltung, Vertrieb)
  • Digitale Kompetenzen: Softwareschulungen, KI-Grundlagen, Office-Anwendungen
  • Kommunikation und Führung: Präsentation, Rhetorik, Teammanagement
  • Branchenzertifikate und anerkannte Abschlüsse (IHK, HWK)
  • Online- und Blended-Learning-Formate bei akkreditierten Bildungsträgern

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat ein detailliertes Informationsblatt veröffentlicht, das förderfähige und nicht förderfähige Inhalte auflistet. Es ist als PDF auf der offiziellen Seite zum Bildungsscheck 2.0 abrufbar.

So stellen Sie den Antrag: Schritt für Schritt

Der Bildungsscheck 2.0 NRW funktioniert anders als viele andere Förderprogramme: Der Antrag wird nach Abschluss der Weiterbildung gestellt, nicht vorher. Sie gehen also in Vorleistung und erhalten die Förderung im Nachhinein erstattet.

  1. 1

    Weiterbildung auswählen und absolvieren

    Wählen Sie eine berufsbezogene Weiterbildung, holen Sie die Rechnung ein und absolvieren Sie den Kurs vollständig. Achten Sie darauf, dass der Kurs berufsbezogen ist und keine gesetzliche Pflichtschulung darstellt.

  2. 2

    Teilnahmebestätigung einholen

    Bitten Sie den Bildungsträger um eine vollständig ausgefüllte Teilnahmebestätigung im Format des MAGS NRW. Dieses Dokument ist zwingend für die Antragstellung erforderlich.

  3. 3

    Unterlagen zusammenstellen

    Bereiten Sie folgende Dokumente vor: (1) vollständig ausgefüllte Teilnahmebestätigung, (2) Rechnung des Bildungsträgers und (3) aktuellen Einkommensteuerbescheid. Alle drei Dokumente werden digital hochgeladen.

  4. 4

    Antrag online stellen

    Stellen Sie den Antrag über das Online-Portal unter mags.nrw/bildungsscheck. Laden Sie die drei Pflichtdokumente hoch und füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.

  5. 5

    Prüfung und Auszahlung

    Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird die Förderung direkt auf Ihr Konto ausgezahlt. Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen ab; planen Sie mehrere Wochen ein.

Weiterbildungsförderung für Unternehmen in NRW: Alternativen

Da der Bildungsscheck 2.0 keine Unternehmensförderung mehr enthält, stehen Betrieben in NRW alternative Förderquellen zur Verfügung:

  • Qualifizierungschancengesetz (QCG): Bundesförderung über die Bundesagentur für Arbeit – Lohnkostenzuschüsse während der Weiterbildung, bis zu 100 % der Weiterbildungskosten bei KMU
  • Weiterbildungsförderung geringqualifizierter und älterer Beschäftigter (WeGebAU): Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder ab 45 Jahren
  • G.I.B. NRW – Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung: Beratung zu betrieblichen Qualifizierungsstrategien und Förderwegen in NRW
  • Regionale Beratungsstellen der G.I.B. und IHK-Weiterbildungsberater bieten kostenlose Erstberatung an

Beratung durch G.I.B. NRW

Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) berät zum Bildungsscheck 2.0 und zu allen weiteren Weiterbildungsförderungen in NRW. Erreichbar unter gib.nrw.de.

Häufige Fragen zum Bildungsscheck 2.0 NRW

Was ist der Unterschied zwischen dem alten Bildungsscheck NRW und dem neuen Bildungsscheck 2.0?

Der ursprüngliche Bildungsscheck NRW lief von 2006 bis 2024 und umfasste sowohl einen individuellen Zugang für Beschäftigte als auch einen betrieblichen Zugang für Unternehmen. Der Bildungsscheck 2.0 (ab Februar 2026) richtet sich ausschließlich an Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW. Eine separate Unternehmensförderung gibt es beim Bildungsscheck 2.0 nicht mehr.

Wie hoch ist der Bildungsscheck 2.0 NRW?

Der Bildungsscheck 2.0 beträgt 50 Prozent der in der Rechnung ausgewiesenen Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro pro Person und Kalenderjahr. Er kann einmal pro Jahr beantragt werden. Fahrt- und Unterkunftskosten werden nicht gefördert.

Wer kann den Bildungsscheck 2.0 NRW beantragen?

Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die einer berufsbezogenen Weiterbildung nachgehen möchten. Eine bestehende Beschäftigung ist Voraussetzung. Selbstständige und Freiberufler können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls berechtigt sein. Genaue Einkommens- und Statuskriterien finden Sie im offiziellen Informationsblatt des NRW-Ministeriums.

Wie funktioniert der Antragsprozess beim Bildungsscheck 2.0?

Der Antrag wird nach Abschluss der Weiterbildung gestellt. Über das Online-Portal des Ministeriums laden Sie die vollständig ausgefüllte Teilnahmebestätigung, die Rechnung des Bildungsträgers sowie Ihren aktuellen Einkommensteuerbescheid hoch. Das Antragsportal ist unter mags.nrw/bildungsscheck erreichbar.

Welche Weiterbildungen werden beim Bildungsscheck 2.0 NRW gefördert?

Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die der individuellen Kompetenzentwicklung dienen. Nicht förderfähig sind gesetzlich vorgeschriebene Pflichtschulungen, Freizeitkurse ohne Berufsbezug sowie Bildungsmaßnahmen, die bereits anderweitig öffentlich gefördert werden. Das offizielle Informationsblatt listet die Details zu förderfähigen und nicht förderfähigen Inhalten auf.

Kann der Bildungsscheck 2.0 NRW mit dem Qualifizierungschancengesetz kombiniert werden?

Eine direkte Doppelförderung derselben Weiterbildungsmaßnahme ist ausgeschlossen. Das Qualifizierungschancengesetz als Bundesförderung über die Agentur für Arbeit zielt vor allem auf Umschulungen und längere Qualifizierungen; der Bildungsscheck 2.0 auf kürzere Einzelmaßnahmen. Für unterschiedliche Maßnahmen können beide Programme grundsätzlich im selben Jahr genutzt werden.

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