Der Weiterbildungsscheck Thüringen ist Bestandteil der Thüringer Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie (Abschnitt 2.2). Er zielt darauf ab, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Thüringen den Zugang zu beruflicher Weiterbildung zu erleichtern, indem ein Teil der anfallenden Kosten vom Land übernommen wird.
Zuständige Behörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Außenstelle Erfurt. Der Antrag kann online über das Förderportal Thüringen gestellt werden. Das Programm unterliegt einem strengen Nachrangigkeitsprinzip: Eine Förderung über den Weiterbildungsscheck ist nur möglich, wenn keine andere Fördermöglichkeit besteht.
Offizielle Informationen und den Online-Antrag finden Sie auf der Seite des Thüringer Landesverwaltungsamts sowie im Förderportal Thüringen.
Wer kann den Weiterbildungsscheck Thüringen beantragen?
Der Weiterbildungsscheck richtet sich gezielt an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Thüringen. Die Bedingungen sind eng gefasst: Das TLVwA prüft anhand mehrerer Kriterien, ob eine Förderung möglich ist.
Grundvoraussetzungen (alle drei müssen erfüllt sein):
- Sie sind sozialversicherungspflichtig in Thüringen beschäftigt
- Sie haben sich noch nicht verbindlich für die Weiterbildung angemeldet und haben noch nicht mit ihr begonnen
- Sie haben in diesem Haushaltsjahr noch keinen Weiterbildungsscheck vom TLVwA erhalten
- Ihre Weiterbildung wird finanziell nicht durch eine andere Förderung oder den Arbeitgeber unterstützt
Nicht förderfähige Personengruppen
Ausdrücklich ausgeschlossen von der Förderung sind: EU-Rentner, Auszubildende, Studierende, Selbstständige, Beamte, Ein-Euro-Jobber, Praktikanten, geringfügig Beschäftigte (Minijob) sowie Personen, die einen Freiwilligendienst (BFD, FSJ etc.) ableisten. Auch Personen, deren Weiterbildung vom Arbeitgeber oder durch andere öffentliche Mittel finanziert wird, sind nicht berechtigt.
Wie hoch ist der Weiterbildungsscheck? Förderbeträge und Konditionen
Die Förderung durch den Weiterbildungsscheck ist auf Teilnahme- und Prüfungsgebühren beschränkt. Materialkosten, Fahrtkosten und Unterkunft werden nicht gefördert.
| Parameter | Weiterbildungsscheck Thüringen |
|---|---|
| Maximaler Förderbetrag | 1.000 Euro pro Weiterbildung |
| Förderfähige Kosten | Teilnahme- und Prüfungsgebühren |
| Nicht förderfähig | Fahrtkosten, Unterkunft, Materialien |
| Häufigkeit | Einmal pro Haushaltsjahr (Bewilligungsjahr) |
| Förderart | Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
| Antragszeitpunkt | Vor verbindlicher Anmeldung und vor Kursbeginn |
| Bewilligungsbehörde | Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Außenstelle Erfurt |
| Auszahlung | Nach Kursabschluss und positiver Prüfung des Verwendungsnachweises |
Wichtig: Nachrangigkeitsprinzip
Der Weiterbildungsscheck darf nur beantragt werden, wenn keine andere Fördermöglichkeit besteht. Wer Anspruch auf Aufstiegs-BAföG oder den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit hat, muss diese Programme vorrangig nutzen. Auch wenn der Arbeitgeber die Weiterbildung finanzieren kann, scheidet der Weiterbildungsscheck aus.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Der Weiterbildungsscheck Thüringen fördert individuelle, berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen. Die Maßnahme muss bei einem externen Bildungsträger stattfinden.
- Fachliche Seminare und Kurse mit beruflichem Bezug
- Vorbereitungskurse auf IHK-, HWK- oder ähnliche Prüfungen
- Sprachkurse mit nachweislichem Berufsbezug
- Digitale Weiterbildungen und IT-Zertifizierungen
- Führungskompetenz, Kommunikation und Sozialkompetenz
- Branchenzertifikate und anerkannte Abschlüsse
Tipp: Online-Vorabcheck nutzen
Das TLVwA stellt auf seiner Website einen Vorab-Check bereit, mit dem Sie in wenigen Schritten prüfen können, ob Sie die Voraussetzungen für den Weiterbildungsscheck erfüllen. Dieser Check hilft, Fehlantragstellungen zu vermeiden.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie den Weiterbildungsscheck Thüringen
Die wichtigste Regel beim Thüringer Weiterbildungsscheck lautet: Erst Antrag stellen, dann anmelden. Eine Anmeldung oder ein Kursbeginn vor dem postalischen oder elektronischen Eingang des Antrags beim TLVwA schließt eine Förderung aus.
- 1
Vorab-Check durchführen
Prüfen Sie auf der Website des TLVwA (aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de), ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere: Sind Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Haben Sie noch keinen Scheck in diesem Haushaltsjahr erhalten? Gibt es keine andere Fördermöglichkeit?
- 2
Antrag online ausfüllen
Registrieren und melden Sie sich im Förderportal Thüringen (foerderportal-thueringen.de) an. Füllen Sie dort den Antrag vollständig aus. Alternativ können Sie den Antrag auch postalisch an das TLVwA (Außenstelle Erfurt) senden.
- 3
Antrag rechtsverbindlich übermitteln
Übermitteln Sie den Antrag rechtsverbindlich unterschrieben an das TLVwA – elektronisch über das Förderportal oder per Post. Bewahren Sie den Nachweis der Übermittlung auf (z. B. Eingangsbestätigung oder Einlieferungsbeleg).
- 4
Erst dann: Verbindlich zur Weiterbildung anmelden
Nachdem der Antrag beim TLVwA eingegangen ist, können Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden oder diese beginnen. Tun Sie dies vorher, erlischt der Förderanspruch.
- 5
Zuwendungsbescheid erhalten
Das TLVwA prüft den Antrag und erteilt den Zuwendungsbescheid mit den Auflagen und Bedingungen der Förderung. Lesen Sie den Bescheid sorgfältig.
- 6
Weiterbildung absolvieren und Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie den Verwendungsnachweis (Teilnahmebestätigung, Rechnung) ein. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Strenge Reihenfolge – keine Ausnahmen
Das TLVwA prüft sehr genau, ob der Antrag tatsächlich vor der verbindlichen Anmeldung eingegangen ist. Im Antrag selbst wird nach dem Datum der geplanten Anmeldung und dem Maßnahmebeginn gefragt. Abweichungen führen zur Ablehnung. Schicken Sie den Antrag daher möglichst frühzeitig ab.
Das Nachrangigkeitsprinzip: Was bedeutet es in der Praxis?
Der Weiterbildungsscheck Thüringen ist nachrangig gegenüber allen anderen Förderinstrumenten. Das bedeutet: Wer Anspruch auf eine andere Förderung hat, muss diese vorrangig nutzen und kann den Weiterbildungsscheck nicht zusätzlich beantragen.
- Aufstiegs-BAföG hat Vorrang: Wer für eine Aufstiegsfortbildung Aufstiegs-BAföG beantragen kann, muss dies tun – der Weiterbildungsscheck entfällt
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit hat Vorrang: Arbeitssuchende mit Anspruch auf Bildungsgutschein können den Weiterbildungsscheck nicht parallel nutzen
- Arbeitgeberfinanzierung: Wenn der Arbeitgeber die Weiterbildung finanziell unterstützen kann, scheidet der Weiterbildungsscheck aus
- ESF-Förderung: Eine Kombination verschiedener ESF-finanzierter Programme für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen
Wann ist der Weiterbildungsscheck sinnvoll?
Der Weiterbildungsscheck ist besonders geeignet für kürzere berufliche Seminare, Zertifikatskurse oder Prüfungsvorbereitungen, für die keine andere Bundesförderung greift. Wer zum Beispiel einen eintägigen Fachkurs für 800 Euro absolvieren möchte und keinen Bildungsgutschein erhält, kann bis zu 800 Euro (je nach tatsächlichen Kosten) über den Weiterbildungsscheck gefördert werden.
Häufige Fragen zum Weiterbildungsscheck Thüringen
Wie hoch ist der Weiterbildungsscheck Thüringen?
Der Weiterbildungsscheck Thüringen fördert Teilnahme- und Prüfungsgebühren für individuelle Weiterbildungen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro. Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung und positiver Prüfung des Verwendungsnachweises.
Wer kann den Weiterbildungsscheck Thüringen beantragen?
Berechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Thüringen. Nicht förderfähig sind EU-Rentner, Auszubildende, Studierende, Selbstständige, Beamte, Ein-Euro-Jobber, Praktikanten, geringfügig Beschäftigte (Minijob) sowie Personen, die einen Freiwilligendienst leisten.
Wie oft kann ich den Weiterbildungsscheck Thüringen beantragen?
Der Weiterbildungsscheck kann einmal pro Haushaltsjahr beantragt werden. Maßgeblich ist das Jahr der Bewilligung, nicht das Jahr der Weiterbildung selbst. Wer im Dezember eines Jahres einen Scheck bewilligt bekommt und die Weiterbildung im Januar des Folgejahres absolviert, hat damit seinen Anspruch für das Bewilligungsjahr verbraucht.
Muss der Antrag vor der Anmeldung zur Weiterbildung gestellt werden?
Ja, zwingend. Der Antrag muss beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) eingegangen sein, bevor Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden oder mit ihr beginnen. Eine nachträgliche Antragstellung schließt die Förderung grundsätzlich aus.
Kann der Weiterbildungsscheck Thüringen mit dem Aufstiegs-BAföG kombiniert werden?
Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. Der Weiterbildungsscheck ist nachrangig: Er darf nur beantragt werden, wenn keine andere Fördermöglichkeit (z. B. Aufstiegs-BAföG, Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit) besteht. Auch eine finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber schließt den Weiterbildungsscheck grundsätzlich aus.
Wie wird der Weiterbildungsscheck Thüringen beantragt?
Der Antrag wird online über das Förderportal Thüringen (foerderportal-thueringen.de) gestellt. Nach Registrierung und Anmeldung im Portal füllen Sie das Formular aus und übermitteln es elektronisch an das TLVwA. Alternativ kann der Antrag auch postalisch an die Außenstelle Erfurt des TLVwA gesendet werden.
