Wer im Einfamilienhaus wohnt, hängt die Wallbox an die Garagenwand und ist fertig. Im Mehrparteienhaus ist derselbe Vorgang ein Bauprojekt: Der Hausanschluss muss die zusätzliche Last tragen, die Leitungen müssen durch die Tiefgarage, und über die Maßnahme muss eine Eigentümergemeinschaft beschließen. Genau an dieser Stelle setzt das Förderprogramm des Bundes an.
Grundlage ist die Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 mit dem Titel Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Das Bundesministerium für Verkehr hat dafür 500 Millionen Euro bereitgestellt. Anträge sind seit dem 15. April 2026 möglich.
Bemerkenswert ist der Zuschnitt: Gefördert wird nicht nur die Wallbox, sondern auch der Stellplatz, der lediglich elektrifiziert und für eine spätere Ladestation vorbereitet wird. Das passt zur Realität in Wohnanlagen, in denen nicht alle Parteien gleichzeitig auf ein Elektrofahrzeug umsteigen.
Förderbeträge je Stellplatz
Der Zuschuss wird je Stellplatz gewährt und steigt mit dem Ausbaugrad. Wer heute nur die Leitung legt, bekommt den Grundbetrag. Wer eine Wallbox montiert, bekommt mehr, und wer bidirektionales Laden ermöglicht, den höchsten Satz.
| Ausbaugrad des Stellplatzes | Maximaler Förderbetrag |
|---|---|
| Elektrifiziert, ohne installierte Wandladestation | 1.300 Euro |
| Mit installierter Wallbox | 1.500 Euro |
| Mit Ladepunkt für bidirektionales Laden | 2.000 Euro |
Der vorbereitete Stellplatz ist der eigentliche Hebel
Dass auch der Stellplatz ohne Wallbox gefördert wird, löst das größte Problem in Wohnanlagen. Die teure Arbeit ist die Leitungsführung, nicht das Gerät an der Wand. Wenn eine Gemeinschaft die gesamte Garage einmal elektrifiziert, kann jede Partei später ihre eigene Wallbox anschließen, ohne dass erneut ein Bauunternehmen anrücken muss. Bei 30 Stellplätzen sind das rechnerisch bis zu 39.000 Euro Zuschuss allein für die Vorbereitung.
Antragsberechtigte und die zwei unterschiedlichen Fristen
Das Programm kennt drei Antragstellergruppen und zwei Fristen. Wer die frühere Frist übersieht, verliert die Förderung, obwohl das Programm formal noch läuft.
| Antragstellergruppe | Antragsschluss |
|---|---|
| Wohnungseigentümergemeinschaften | 10. November 2026 |
| Kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung | 10. November 2026 |
| Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand | 15. Oktober 2026 |
In der Eigentümergemeinschaft läuft die Zeit doppelt
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft braucht für die Maßnahme einen Beschluss. Zwischen der Einladung zur Eigentümerversammlung, dem Beschluss und der Antragstellung vergehen Wochen. Wer die Frist am 10. November 2026 halten will, muss die Versammlung jetzt terminieren. Zusätzlich ist das Programm mit 500 Millionen Euro budgetiert, ein früher Antrag ist also auch aus diesem Grund sinnvoll.
Was zu den förderfähigen Kosten zählt
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, also Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Ausdrücklich einbezogen sind auch der Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen. Damit deckt das Programm genau die Positionen ab, an denen Projekte in Bestandsgebäuden bisher gescheitert sind.
- Anschaffung von Wallboxen und Ladepunkten
- Errichtung der privaten Ladeinfrastruktur mit der entsprechenden technischen Ausrüstung
- Netzanschluss, soweit für die Ladeinfrastruktur erforderlich
- Notwendige Baumaßnahmen, etwa Leitungswege und Durchbrüche in der Tiefgarage
- Elektrifizierung von Stellplätzen, die zunächst ohne Wandladestation bleiben
Lastmanagement mitplanen, auch wenn es nicht verlangt wird
Wenn eine Tiefgarage vollständig elektrifiziert wird, entscheidet das Lastmanagement darüber, ob später alle Stellplätze gleichzeitig nutzbar sind, ohne den Hausanschluss zu verstärken. Diese Planung gehört in die Ausschreibung, nicht in eine spätere Nachrüstung. Sie ist Teil der technischen Ausrüstung, mit der die Ladeinfrastruktur errichtet wird.
Antragsweg über den Projektträger
Das Programm wird nicht über die KfW abgewickelt, sondern über einen Projektträger. Beauftragt ist die PricewaterhouseCoopers GmbH, die Anträge werden über ein digitales Antragsportal eingereicht.
- 1Bestandsaufnahme: Wie viele Stellplätze gibt es, welche Leistung hat der Hausanschluss, welche Leitungswege sind möglich?
- 2Fachplanung und Angebote einholen. Auf Lastmanagement und die Option zur späteren Erweiterung achten.
- 3In der Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschluss in der Eigentümerversammlung herbeiführen.
- 4Antrag über das digitale Antragsportal des Projektträgers stellen, vor dem jeweiligen Antragsschluss.
- 5Bewilligung abwarten und erst danach beauftragen.
- 6Umsetzen und die Verwendung nachweisen.
Warum Landesprogramme für Wallboxen gerade verschwinden
Mehrere Länder hatten eigene Zuschüsse für Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden. Mit dem Start des Bundesprogramms haben sie diese Bausteine zurückgezogen, um Doppelförderung zu vermeiden. Nordrhein-Westfalen ist der dokumentierte Fall.
- Am 25. März 2026 teilte die Bezirksregierung Arnsberg mit, dass zwei Fördergegenstände ab sofort nicht mehr beantragt werden können
- Betroffen ist nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen
- Betroffen ist außerdem Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge
- Begründung: Mit dem neuen Förderprogramm des Bundes pausiert die Landesförderung für dieselben Fördergegenstände vorerst
- Die übrigen Fördergegenstände von progres.nrw Emissionsarme Mobilität können weiterhin beantragt werden
Ratgeber mit Landesförderung für Wallboxen sind oft veraltet
Wenn Sie auf eine Seite stoßen, die für Ihr Bundesland einen Wallbox-Zuschuss verspricht, prüfen Sie das Datum der letzten Änderung und die Seite der Bewilligungsbehörde. Für Nordrhein-Westfalen ist dieser Baustein seit Ende März 2026 geschlossen. Was Ihr Land sonst noch fördert, steht im Artikel zu progres.nrw Klimaschutztechnik. Kommunale Programme bestehen teils weiter und werden von Landes- und Bundesförderung nicht automatisch berührt.
Häufige Fragen zur Bundesförderung Ladeinfrastruktur
Wie hoch ist die Förderung je Stellplatz?
Der Förderbetrag richtet sich nach dem Ausbaugrad: bis zu 1.300 Euro je Stellplatz ohne installierte Wandladestation, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 2.000 Euro, wenn der Ladepunkt bidirektionales Laden unterstützt.
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Anträge sind seit dem 15. April 2026 möglich. Für Wohnungseigentümergemeinschaften sowie für kleine und mittlere Unternehmen und Privateigentümer endet die Antragsfrist am 10. November 2026. Für Unternehmen mit großem Wohnungsbestand endet sie bereits am 15. Oktober 2026.
Wer ist antragsberechtigt?
Drei Gruppen: Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung, und Wohnungsbaugesellschaften beziehungsweise Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand. Für selbstnutzende Eigentümer eines Einfamilienhauses ist das Programm nicht gedacht.
Welche Kosten sind förderfähig?
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, also zum Beispiel Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Damit lassen sich gerade die Leitungswege in Tiefgaragen abdecken, die oft den größten Kostenblock ausmachen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Über ein digitales Antragsportal des Projektträgers PricewaterhouseCoopers GmbH. Das Programm setzt die Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ist mit 500 Millionen Euro ausgestattet.
Was ist mit den Landesprogrammen für Wallboxen?
Mindestens ein Land hat seine eigene Förderung wegen des Bundesprogramms zurückgezogen. Nordrhein-Westfalen hat am 25. März 2026 mitgeteilt, dass Anträge für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen ab sofort nicht mehr gestellt werden können, weil der Bund für dieselben Fördergegenstände ein eigenes Programm startet.
Verwandte Förderprogramme
Verwendete Quellen
- Bundesministerium fuer Verkehr: 500 Millionen Euro fuer Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhaeusern
- Bezirksregierung Arnsberg, Meldung vom 25.03.2026 zum Stopp der Landesbausteine
Stand 3. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft des Projektträgers.
