Solarenergie & Stromspeicher
Für Photovoltaik gibt es vom Bund keinen Zuschuss, sondern drei andere Instrumente: die Einspeisevergütung, den Förderkredit und zwei Steuerregelungen.

EEG-Einspeisevergütung
7,70 ct/kWh bei Überschusseinspeisung bis 10 kW, gültig für Inbetriebnahmen bis 31. Januar 2027
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KfW 270 Erneuerbare Energien Standard
Bis zu 100 % der Investitionskosten als Kredit für Anlage und Speicher, Laufzeit bis 30 Jahre
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Photovoltaik und Steuern
0 % Umsatzsteuer beim Kauf und Einkommensteuerbefreiung bis 30 kWp je Einheit – ohne Antrag
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