Wer nach einer Photovoltaik-Förderung des Bundes sucht, findet keinen Zuschuss. Die Bundesförderung für Solarstrom läuft über zwei andere Kanäle: über die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und über den steuerlichen Nullsteuersatz. Das dritte Instrument ist die Finanzierung, und dafür steht der KfW-Kredit 270 zur Verfügung.
Das Programm heißt Erneuerbare Energien Standard und ist bewusst breit angelegt. Es finanziert nicht nur Solaranlagen auf Wohngebäuden, sondern auch Windkraftanlagen, Wasserkraft, Biogasanlagen und Wärmenetze. Für Eigenheimbesitzer ist vor allem eine Eigenschaft interessant: Die Anlage lässt sich vollständig fremdfinanzieren.
Dieser Artikel erklärt die Konditionen, die Laufzeitvarianten, die Einspeisebedingung für Privatpersonen und die Frage, wann sich der Förderkredit gegenüber einem gewöhnlichen Ratenkredit überhaupt lohnt.
Kreditbetrag und Finanzierungsquote
Die KfW finanziert bis zu 100 % der Investitionskosten. Der Höchstbetrag von 150 Millionen Euro pro Vorhaben ist auf große Wind- und Solarparks zugeschnitten und spielt im privaten Bereich keine Rolle. Wichtiger ist, dass es keinen Mindestbetrag gibt: Auch eine kleine Dachanlage lässt sich über das Programm finanzieren.
- Finanzierungsquote: bis zu 100 % der Investitionskosten
- Maximaler Kreditbetrag: 150 Millionen Euro pro Vorhaben
- Mindestbetrag: keiner
- Tilgungszuschuss: nicht vorgesehen, es handelt sich um ein reines Kreditprogramm
- Antragsweg: über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl, nicht direkt bei der KfW
- Zeitpunkt: der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden
Zum Zinssatz steht hier bewusst keine Zahl
Die KfW weist die Konditionen auf der Produktseite mit einem Platzhalter aus und passt sie laufend an den Kapitalmarkt an. Ein in einem Ratgeber genannter Satz ist deshalb spätestens nach wenigen Wochen falsch. Holen Sie den aktuellen effektiven Jahreszins beim Finanzierungspartner ein und vergleichen Sie ihn mit einem gewöhnlichen Annuitätendarlehen. Der Förderkredit ist nicht automatisch der günstigere Weg.
Laufzeit, Zinsbindung und tilgungsfreie Anlaufjahre
Die Laufzeitvarianten sind der eigentliche Vorteil des Programms. Tilgungsfreie Anlaufjahre bedeuten, dass Sie in dieser Zeit nur Zinsen zahlen. Bei einer Photovoltaikanlage überbrückt das die Phase, in der die Anlage noch keinen vollen Jahresertrag geliefert hat.
| Laufzeit | Tilgungsfreie Anlaufjahre | Zinsbindung |
|---|---|---|
| bis 5 Jahre | bis 1 Jahr | bis 5 Jahre |
| bis 10 Jahre | bis 2 Jahre | bis 10 Jahre |
| bis 15 Jahre | bis 3 Jahre | bis 15 Jahre |
| bis 20 Jahre | bis 3 Jahre | bis 10 oder 20 Jahre |
| bis 30 Jahre | bis 5 Jahre | bis 10 Jahre |
Zinsbindung und Laufzeit sind nicht dasselbe
Bei der 30-jährigen Variante ist der Zins nur zehn Jahre gebunden. Danach wird zum dann geltenden Satz prolongiert, und das Zinsänderungsrisiko liegt bei Ihnen. Wer diese Unsicherheit vermeiden will, wählt eine Laufzeit, die der Zinsbindung entspricht. Bei einer Anlage, die über die Einspeisevergütung 20 Jahre lang kalkulierbare Erträge liefert, ist die 20-jährige Variante mit 20 Jahren Zinsbindung die sauberste Kombination.
Geförderte Anlagen
Der Katalog reicht weit über Photovoltaik hinaus. Für Privathaushalte relevant sind vor allem die ersten drei Positionen, weil sich Anlage und Speicher in einem Kredit zusammenfassen lassen.
- Photovoltaikanlagen auf Dächern und Freiflächen
- Batteriespeicher zur Speicherung des erzeugten Stroms
- Solarthermie und Wärmepumpen
- Windkraftanlagen
- Wasserkraftanlagen bis 20 Megawatt
- Biogasanlagen und Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- Wärme- und Kältenetze auf Basis erneuerbarer Quellen
Einspeisung ist für Privatpersonen Bedingung
Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen. Eine Inselanlage oder eine Anlage, die ausschließlich den Eigenverbrauch deckt und nichts ins Netz abgibt, erfüllt diese Voraussetzung nicht. Klären Sie das mit dem Installationsbetrieb, bevor Sie den Kreditantrag stellen.
Antragsweg über die Bank
Der Antrag läuft nicht über die KfW, sondern über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl. Die Bank prüft Ihre Bonität, leitet den Antrag weiter und reicht den Förderkredit an Sie durch. Damit hängt die Zusage nicht nur an den KfW-Kriterien, sondern auch an der Kreditwürdigkeitsprüfung der Bank.
- 1Angebot für die Anlage einholen und die Investitionssumme ermitteln. Noch keinen Vertrag unterschreiben.
- 2Kreditinstitut ansprechen und den Förderkredit 270 ausdrücklich nennen. Nicht jede Bank bietet ihn aktiv an.
- 3Konditionen vergleichen: Effektivzins des Förderkredits gegen den eines regulären Darlehens.
- 4Kreditantrag über die Bank stellen, bevor das Vorhaben beginnt.
- 5Nach der Zusage den Liefer- und Montagevertrag abschließen und die Anlage errichten lassen.
- 6Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren und die Mittel abrufen.
Wann sich der Förderkredit lohnt und wann nicht
Ein Förderkredit ohne Tilgungszuschuss ist keine Förderung im engeren Sinn, sondern ein Finanzierungsangebot. Ob er sich lohnt, hängt allein am Zinsvergleich und an der Laufzeitstruktur.
| Situation | Einschätzung |
|---|---|
| Anlage soll vollständig fremdfinanziert werden | Spricht für den Kredit 270, weil bis zu 100 % finanziert werden |
| Eigenkapital ist vorhanden und wird nicht anderweitig gebraucht | Barzahlung ist meist günstiger als jeder Kredit |
| Anlage wird zusammen mit einer Sanierung gebaut | Prüfen, ob der Ergänzungskredit oder ein Effizienzhaus-Kredit günstiger ist |
| Reine Inselanlage ohne Einspeisung | Nicht förderfähig, weil die Einspeisebedingung fehlt |
| Kleine Anlage unter wenigen tausend Euro | Aufwand der Antragstellung gegen den Zinsvorteil abwägen |
Der eigentliche Ertrag kommt aus zwei anderen Quellen
Wirtschaftlich getragen wird eine Photovoltaikanlage nicht durch den Kredit, sondern durch die eingesparten Strombezugskosten und die EEG-Einspeisevergütung. Dazu kommt der steuerliche Vorteil: Anschaffung und Installation sind mit 0 % Umsatzsteuer belegt, und die Einnahmen sind bis 30 Kilowattpeak je Einheit einkommensteuerfrei.
Häufige Fragen zum KfW-Kredit 270
Wie viel finanziert der KfW-Kredit 270?
Bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten, maximal 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Für eine Photovoltaikanlage auf dem Einfamilienhaus ist diese Obergrenze theoretisch, praktisch heißt das: Die Anlage lässt sich vollständig über den Kredit finanzieren, ohne Eigenkapital einzusetzen. Einen Mindestbetrag gibt es nicht.
Gibt es einen Tilgungszuschuss?
Nein. Das Programm 270 ist ein reines Kreditprogramm ohne Zuschussanteil. Der Vorteil liegt allein im zinsverbilligten Kredit und in den langen Laufzeiten mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Wer einen Zuschuss sucht, findet ihn bei Photovoltaik nicht im Bundesprogramm, sondern allenfalls in kommunalen Programmen.
Dürfen Privatpersonen den Kredit beantragen?
Ja, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller sind förderberechtigt. Sie müssen allerdings zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen. Eine Anlage für den reinen Eigenverbrauch ohne jede Einspeisung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Die KfW legt die Konditionen laufend neu fest, sie orientieren sich am Kapitalmarkt. Auf der Produktseite steht deshalb kein fester Satz. Verbindlich ist der Konditionenanzeiger der KfW zum Zeitpunkt der Zusage und das Angebot Ihres Kreditinstituts. Jede feste Zinsangabe in einem Ratgeber ist eine Momentaufnahme.
Welche Anlagen werden gefördert?
Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft bis 20 Megawatt, Biogas- und Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Batteriespeicher, Solarthermie, Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältenetze aus erneuerbaren Quellen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl, und zwar bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Die KfW selbst nimmt keine Anträge für dieses Programm entgegen. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags.
Verwandte Förderprogramme
Verwendete Quellen
Stand 3. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle. Der Zinssatz wird von der KfW laufend angepasst und hier bewusst nicht genannt.
