Berlin gehört zu den Bundesländern, die den Ausbau der Solarenergie besonders aktiv fördern. Mit dem Programm SolarPLUS stellt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Zuschüsse bereit, die den Einstieg in die eigene Stromerzeugung erleichtern. Das Programm ergänzt die bundesweite EEG-Einspeisevergütung um direkte, nicht rückzahlbare Zuschüsse des Landes Berlin.
SolarPLUS wurde erstmals 2019 aufgelegt und ist seitdem mehrfach angepasst worden. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt seit dem 2. Januar 2026 und gliedert das Programm in zwei Förderlinien: SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser und SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und Nichtwohngebäude. Daneben existiert das Modul E für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke), für das seit 2026 jedoch keine Neuanträge mehr möglich sind.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Zuschüsse Sie erwarten können, welche Voraussetzungen gelten, wie der Antrag abläuft und wie sich SolarPLUS mit anderen Förderprogrammen kombinieren lässt.
Was wird mit SolarPLUS gefördert?
SolarPLUS fördert nicht die PV-Anlage selbst, sondern die Komponenten, die den wirtschaftlichen Betrieb einer Photovoltaikanlage ermöglichen oder verbessern. Die drei Kernbereiche der Förderung im Überblick:
- Stromspeicher: Kauf eines Batteriespeichers in Kombination mit einer neuen PV-Anlage – Pauschale abhängig von der Anlagenleistung (500 bis 4.750 Euro)
- Zählerschränke: Erneuerung oder Ertüchtigung von Zählerschränken und Unterverteilungen – pauschal 750 Euro
- Denkmalgerechte PV-Anlagen: Solardachziegel, In-Dach-Anlagen oder farblich angepasste Module für denkmalgeschützte Gebäude – Pauschale von 600 bis 5.700 Euro
- SolarPLUS L zusätzlich: Dachgutachten, Machbarkeitsstudien und Messkonzepte für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe (bis zu 15.000 Euro)
- SolarPLUS L zusätzlich: Fassaden-PV, Gründach-PV und Zusammenlegung von Netzanschlüssen (bis zu 30.000 Euro je Maßnahme)
Modul E (Steckersolargeräte) eingestellt
Das Modul E für Balkonkraftwerke (bis 800 Watt, ehemals 500 Euro Zuschuss) ist seit 2026 nicht mehr für Neuanträge geöffnet. Bestehende Anträge werden noch bearbeitet. Wenn Sie ein Steckersolargerät planen, können Sie die Kosten gegebenenfalls als haushaltsnahe Handwerkerleistung steuerlich geltend machen.
Förderhöhen SolarPLUS S – Pauschalen nach Anlagenleistung
SolarPLUS S gewährt pauschale Festbeträge. Die Höhe des Zuschusses für Stromspeicher und denkmalgerechte PV richtet sich nach der Leistung der installierten PV-Anlage in Kilowattpeak (kWp). Die Zählerschrank-Förderung beträgt unabhängig von der Anlagengröße immer 750 Euro.
| PV-Anlage (kWp) | Stromspeicher (Euro) | Zählerschrank (Euro) | Denkmalgerechte PV (Euro) |
|---|---|---|---|
| 2,00 – 2,99 | 500 | 750 | 600 |
| 3,00 – 3,99 | 750 | 750 | 900 |
| 4,00 – 4,99 | 1.000 | 750 | 1.200 |
| 5,00 – 5,99 | 1.250 | 750 | 1.500 |
| 6,00 – 6,99 | 1.500 | 750 | 1.800 |
| 7,00 – 7,99 | 1.750 | 750 | 2.100 |
| 8,00 – 8,99 | 2.000 | 750 | 2.400 |
| 9,00 – 9,99 | 2.250 | 750 | 2.700 |
| 10,00 – 10,99 | 2.500 | 750 | 3.000 |
| 15,00 – 15,99 | 3.750 | 750 | 4.500 |
| ab 19,00 | 4.750 | 750 | 5.700 |
Die Tabelle zeigt ausgewählte Stufen. Die Staffelung erfolgt je kWp in 1-kWp-Schritten. Pro kWp steigt die Speicher-Pauschale um 250 Euro und die Denkmal-Pauschale um 300 Euro. Für die vollständige Tabelle verweisen wir auf die offizielle Förderrichtlinie der IBB Business Team GmbH.
SolarPLUS L – Förderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe
Während SolarPLUS S mit pauschalen Festbeträgen arbeitet, werden bei SolarPLUS L die förderfähigen Kosten anteilig erstattet. Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße:
| Antragstellertyp | Gutachten / Studien | Investive Maßnahmen |
|---|---|---|
| Natürliche Personen, kleine Unternehmen, WEG | 65 % | 50 % |
| Mittlere Unternehmen (50–249 Beschäftigte) | 55 % | 40 % |
| Große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte) | 45 % | 30 % |
Investive Maßnahmen bei SolarPLUS L umfassen PV-Anlagen mit Stromspeicher, denkmalgerechte PV, Fassaden-PV, Gründach-PV und die Zusammenlegung von Netzanschlüssen. Der Zuschuss ist je Maßnahme auf maximal 30.000 Euro begrenzt. Gutachten, Machbarkeitsstudien und Messkonzepte werden mit bis zu 15.000 Euro bezuschusst.
Tipp: Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
SolarPLUS L fördert explizit Projekte mit Mieterstrom oder Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung. Für solche Vorhaben können zusätzlich Zähler- und Messkonzepte sowie die Zusammenlegung von Netzanschlüssen bezuschusst werden. Das macht das Programm besonders attraktiv für Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen, die Mietern günstigen Solarstrom anbieten möchten.
Wer kann SolarPLUS beantragen?
Der Kreis der Antragsberechtigten ist bewusst breit gefasst. Es müssen keine Einkommensgrenzen eingehalten werden – entscheidend ist der Standort der Anlage in Berlin.
SolarPLUS S – Antragsberechtigt sind:
- Natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die Eigentümer oder Verfügungsberechtigte selbstgenutzter oder vermieteter Ein- oder Zweifamilienhäuser bzw. Reihenhäuser in Berlin sind
- Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern, sofern ihnen ein Sondernutzungsrecht für eine Dachfläche eingeräumt wurde (per Teilungserklärung oder WEG-Beschluss)
- Erbengemeinschaften und Nießbraucher
- Hausverwaltungen können bevollmächtigt werden, den Antrag stellvertretend einzureichen
SolarPLUS L – Zusätzlich antragsberechtigt sind:
- Juristische Personen des privaten Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und Nichtwohngebäuden
- Energiedienstleister und Energieversorger (mit Zustimmung der Eigentümer zur Dachnutzung)
- Vereine als juristische Personen des privaten Rechts
Ausschluss bei Insolvenz
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn gegen die antragstellende Person oder das Unternehmen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Dieser Ausschluss gilt bis zur Bewilligung des Antrags.
Voraussetzungen und wichtige Bedingungen
Um den SolarPLUS-Zuschuss zu erhalten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- Standort der Anlage: Das geförderte Vorhaben muss in Berlin umgesetzt werden
- Projektstart bei SolarPLUS S: Frühestens ab dem 2. Januar 2026 (Datum des Inkrafttretens der neuen Förderrichtlinie)
- Projektstart bei SolarPLUS L: Nach Eingang der Eingangsbestätigung durch die IBB Business Team GmbH
- Stromspeicher nur mit neuer PV-Anlage: Der Speicher kann nur gefördert werden, wenn er zusammen mit einer neuen PV-Anlage installiert wird
- PV-Anlage darf maximal 3 Monate vor Antragstellung in Betrieb genommen worden sein (für Speicher-Förderung)
- Fachgerechte Installation: Alle Arbeiten müssen durch qualifiziertes Fachpersonal ausgeführt werden
- Mindestbetriebsdauer: Die geförderten Anlagen müssen mindestens 3 Jahre stationär in Berlin betrieben werden
- Barzahlung ausgeschlossen: Rechnungen, die bar bezahlt wurden, sind nicht förderfähig
- Mindestkosten Zählerschrank: 1.160 Euro brutto
Dreijährige Zweckbindung beachten
Für alle mit Zuwendungsmitteln angeschafften Anlagen (Zählerschränke, Stromspeicher, PV-Anlagen) gilt eine dreijährige Zweckbindungsfrist. Bei einem Verkauf oder einer Stilllegung innerhalb dieses Zeitraums muss die Förderung gegebenenfalls verzinst zurückgezahlt werden. Die Unterschreitung der Nutzungsdauer ist der IBB Business Team GmbH unverzüglich anzuzeigen.
Antragstellung Schritt für Schritt
Der gesamte Antragsprozess läuft elektronisch über das Portal der IBB Business Team GmbH. Folgende Schritte sind zu beachten:
- 1Angebote einholen: Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ein Angebot für die PV-Anlage und den Stromspeicher erstellen. Die Angebote müssen die Leistung der PV-Anlage in kWp ausweisen.
- 2Antrag online einreichen: Stellen Sie den Antrag auf www.ibb-business-team.de/solarplus. Laden Sie die erforderlichen Dokumente als PDF hoch (max. 10 MB je Datei).
- 3Eingangsbestätigung abwarten: Die IBB Business Team GmbH bestätigt den Antragseingang per E-Mail. Bei SolarPLUS L dürfen Sie ab diesem Zeitpunkt auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen.
- 4Vorhaben umsetzen: Beauftragen Sie den Fachbetrieb und lassen Sie PV-Anlage und Speicher installieren. Lassen Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellen.
- 5Zuwendungsbescheid erhalten: Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie ein Jahr Zeit, mit der Maßnahme zu beginnen.
- 6Auszahlung beantragen: Nach Abschluss des Vorhabens beantragen Sie die Auszahlung im elektronischen Antrag (Reiter Auszahlung / Verwendungsnachweis). Laden Sie die Nachweise hoch.
- 7Zuschuss erhalten: Nach Prüfung der Unterlagen wird der Zuschuss per Überweisung ausgezahlt.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung (SolarPLUS S):
- Personalausweiskopie des Unterschriftsbevollmächtigten
- Angebot für die geplante PV-Anlage mit Angabe der Leistung in kWp
- Angebot für das Speichersystem
- Bei Zählerschränken: Begründung der Notwendigkeit und Angebot
- Bei denkmalgerechter PV: Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde
- Kontodaten (IBAN) für die spätere Auszahlung
- Gegebenenfalls Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
Auszahlung ist nicht automatisch
Der Zuwendungsbescheid allein löst keine Zahlung aus. Sie müssen die Auszahlung nach Abschluss des Vorhabens aktiv im elektronischen Antragssystem beantragen und die entsprechenden Nachweise hochladen. Dazu gehören unter anderem das Inbetriebnahmeprotokoll sowie die Rechnungen.
Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit 10-kWp-Anlage und Speicher
Ein typisches Einfamilienhaus in Berlin installiert eine PV-Anlage mit 10 kWp und einen Batteriespeicher mit 10 kWh Kapazität. Der alte Zählerschrank muss für den Zweirichtungszähler erneuert werden.
| Position | Kosten (ca.) | SolarPLUS-Zuschuss |
|---|---|---|
| PV-Anlage 10 kWp | 12.000 Euro | – |
| Stromspeicher 10 kWh | 6.500 Euro | 2.500 Euro |
| Zählerschrank (Erneuerung) | 1.800 Euro | 750 Euro |
| Montage und Installation | 3.200 Euro | – |
| Gesamt | 23.500 Euro | 3.250 Euro |
In diesem Beispiel reduziert SolarPLUS die Investitionskosten um rund 3.250 Euro. Da die PV-Anlage zudem Strom erzeugt, der entweder selbst verbraucht oder ins Netz eingespeist werden kann, amortisiert sich die verbleibende Investition typischerweise innerhalb von 8 bis 12 Jahren. Der Eigenverbrauchsanteil steigt durch den Speicher erheblich und kann 60 bis 80 Prozent des erzeugten Stroms erreichen.
Netzdienlichkeit und technische Anforderungen
Für den Betrieb eines geförderten Stromspeichers fordert SolarPLUS die sogenannte Netzdienlichkeit. Damit soll sichergestellt werden, dass das Stromnetz durch PV-Anlagen mit Speicher nicht überlastet wird. Die Netzdienlichkeit gilt als erfüllt, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen eingehalten wird:
- Die PV-Anlage ist mit einer technischen Einrichtung ausgestattet, die dem Netzbetreiber die ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ermöglicht (gemäß § 9 Abs. 1 EEG)
- Die maximale Leistungsabgabe am Netzanschlusspunkt beträgt höchstens 70 Prozent der installierten PV-Leistung
- Bei Anlagen mit mehr als 25 kWp: Das System muss netzdienlich betrieben werden, um zusätzliche Belastungen der Verteilnetze in Spitzenlastzeiten zu vermeiden
Darüber hinaus muss der Speicherhersteller die Rücknahme und das Recycling des Speichers am Lebensdauerende gewährleisten. Dieser Nachweis ist wünschenswert, aber kein zwingendes Ausschlusskriterium. Der Hersteller sollte jedoch gemäß Batteriegesetz (BattG) registriert sein und eine Rücknahmemöglichkeit anbieten.
Kontakt und Beratung
Die Antragsbearbeitung und Beratung liegt bei der IBB Business Team GmbH, einer Tochtergesellschaft der Investitionsbank Berlin (IBB). Die Förderberater sind telefonisch und per E-Mail erreichbar:
- SolarPLUS S und L: Dienstag und Donnerstag, 10:00 bis 14:00 Uhr
- Telefon: 030 / 2125-4480
- E-Mail: solarplus@ibb-business-team.de
- Online-Antrag: www.ibb-business-team.de/solarplus
Häufige Fragen zu SolarPLUS Berlin
Wie hoch ist der SolarPLUS-Zuschuss für einen Stromspeicher in Berlin?
Die Förderhöhe hängt von der Leistung der PV-Anlage ab. Bei einer typischen Anlage mit 10 kWp erhalten Sie pauschal 2.500 Euro für den Stromspeicher. Bei Anlagen ab 19 kWp liegt die maximale Pauschale bei 4.750 Euro. Die PV-Anlage selbst wird nicht direkt bezuschusst – der Zuschuss bezieht sich auf den Kauf eines Stromspeichers in Kombination mit einer neuen PV-Anlage.
Kann ich SolarPLUS auch ohne Batteriespeicher beantragen?
Ja, das ist möglich. Die Förderung für Zählerschränke (750 Euro pauschal) ist unabhängig vom Kauf eines Stromspeichers. Außerdem wird die denkmalgerechte Gestaltung einer PV-Anlage separat gefördert. Für den Stromspeicher-Zuschuss selbst ist jedoch eine neue PV-Anlage zwingend erforderlich – ein nachträglicher Speicher ohne neue PV-Anlage ist nicht förderfähig.
Muss ich in Berlin wohnen, um SolarPLUS beantragen zu können?
Nein, der Wohnsitz ist nicht entscheidend. Ausschlaggebend ist, dass die geförderte Anlage in Berlin errichtet und dort mindestens drei Jahre stationär betrieben wird. Auch Eigentümer, die in einem anderen Bundesland wohnen und eine Immobilie in Berlin besitzen, können die Förderung beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen SolarPLUS S und SolarPLUS L?
SolarPLUS S richtet sich an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern und gewährt pauschale Festbeträge. SolarPLUS L ist für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und Nichtwohngebäude konzipiert und fördert anteilig nach Unternehmensgröße (30–50 % der Kosten). Bei SolarPLUS L sind auch Gutachten, Machbarkeitsstudien und Messkonzepte förderfähig.
Kann ich die Anlage selbst installieren, um Kosten zu sparen?
Nein. Alle Leistungen müssen durch qualifiziertes Fachpersonal ausgeführt werden. In Bezug auf handwerkliche Tätigkeiten sind dies Personen oder Unternehmen, die auf den jeweiligen Leistungsbereich spezialisiert und gewerblich tätig sind. Eine Eigeninstallation ist nicht förderfähig.
Kann ich SolarPLUS mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Ja, SolarPLUS kann grundsätzlich mit weiteren Förderangeboten kombiniert werden. Die IBB Business Team GmbH empfiehlt ausdrücklich, weitere Programme zu prüfen, etwa die KfW-Förderung für erneuerbare Energien oder steuerliche Vergünstigungen. Zu beachten ist, dass die Gesamtförderung die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen darf.
