Energie Aktualisiert Mai 2026

Klimafreundlicher Neubau KfW 297/298 2026 – bis zu 150.000 Euro Kredit für Effizienzhaus-40-Neubauten

Auf einen Blick

Der KfW-Förderkredit 297/298 fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude mit dem Effizienzhaus-40-Standard. Pro Wohneinheit sind bis zu 150.000 Euro Kredit möglich, zu Zinsen ab 0,60 % p.a. Seit März 2026 ist weder ein QNG-Siegel noch eine Ökobilanz erforderlich. Der Antrag wird vor Baubeginn über eine Hausbank gestellt.

Modernes Passivhaus im Bau mit Dreifachverglasung
Der KfW-Förderkredit 297/298 finanziert klimafreundliche Neubauten im Effizienzhaus-40-Standard mit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit zu Zinsen ab 0,60 Prozent. Bild: KI generiert

Wer in Deutschland ein neues Haus baut oder kauft, kommt an den KfW-Programmen für klimafreundliches Bauen kaum vorbei. Das Programm 297/298 "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" ist seit 2023 das zentrale Förderinstrument der KfW für energieeffiziente Neubauten. Es stellt zinsgünstige Kredite bereit, die den Einstieg in klimafreundliches Bauen finanziell attraktiver machen.

Das Programm hat sich seit seiner Einführung mehrfach weiterentwickelt. Seit März 2026 gelten vereinfachte Anforderungen: Der bisherige Zwang zur Ökobilanz (LCA) und zum QNG-Qualitätssiegel wurde abgeschafft. Damit können Bauherren den Kredit nun schneller und mit weniger bürokratischem Aufwand beantragen.

Dieser Artikel erklärt die Konditionen, Voraussetzungen und den Antragsweg für das Programm 297 (Selbstnutzer) und das Programm 298 (Vermieter und Unternehmen) im Jahr 2026.

Was ist das KfW-Programm 297/298?

Das Programm 297/298 "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau" ist ein zinsvergünstigter Förderkredit der KfW für den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude. Es ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verantwortet.

Das Programm unterscheidet zwei Varianten: KfW 297 für private Selbstnutzer (Eigentümer, die in dem Gebäude wohnen), und KfW 298 für alle anderen Bauherren wie Vermieter, Wohnungsgesellschaften oder Unternehmen.

Seit März 2026: Keine QNG-Pflicht mehr

Seit dem 2. März 2026 gelten neue, vereinfachte Anforderungen: Weder eine Ökobilanz (LCA) noch ein QNG-Zertifikat sind mehr erforderlich. Die Spitzenkonditionen gelten nun für alle EH-40-Neubauten. Der Zinssatz liegt seit März 2026 bei 0,60 % für EH-40-Gebäude.

Konditionen und Förderhöhe 2026

Die Konditionen des Programms 297/298 orientieren sich am KfW-Zinsniveau und wurden zum März 2026 erneut verbessert. Folgende Eckdaten gelten für das Programm:

MerkmalDetails
Maximaler Kreditbetrag150.000 Euro je Wohneinheit
Zinssatz (EH 40)Ab 0,60 % p.a. (Stand: März 2026)
EinkommensgrenzeKeine
EnergiestandardMindestens Effizienzhaus 40 (EH 40)
QNG-SiegelNicht erforderlich (seit März 2026)
Ökobilanz (LCA)Nicht erforderlich (seit März 2026)
Förderfähige ObjekteNeubau und Erstkauf (max. 12 Monate nach Bauabnahme)
AntragswegÜber Finanzierungspartner (Hausbank) vor Baubeginn

Voraussetzungen: Effizienzhaus 40

Die zentrale technische Anforderung ist der Effizienzhaus-40-Standard. Der Name bezeichnet, dass das Gebäude maximal 40 % des Jahresprimärenergiebedarfs eines GEG-Referenzgebäudes verbrauchen darf. Dies erfordert in der Praxis eine gut gedämmte Gebäudehülle und eine effiziente Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien.

  • Jahresprimärenergiebedarf max. 40 % des GEG-Referenzgebäudes (EH-40-Standard)
  • Heizung auf Basis erneuerbarer Energien (Biomasse-Heizungen sind ausdrücklich nicht erlaubt)
  • Begleitung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (für die Bestätigung des Standards notwendig)
  • Neubau in Deutschland oder Erstkauf innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme
  • Antragstellung vor Baubeginn über eine Hausbank als Finanzierungspartner

EH-55-Förderung läuft Ende Juni 2026 aus

Die befristete Förderung von Effizienzhaus-55-Neubauten endet spätestens zum 30. Juni 2026. Wer von dieser Variante profitieren möchte, muss den Antrag rechtzeitig vor diesem Datum stellen. Nach dem 30. Juni 2026 wird nur noch der EH-40-Standard gefördert.

KfW 297 vs. KfW 298: Der Unterschied

Beide Produktnummern fördern klimafreundliche Neubauten, unterscheiden sich aber im Anwenderkreis:

  • KfW 297: Für private Eigentümer, die das Gebäude selbst nutzen (Eigennutzung). Ideal für Familien, die ein klimafreundliches Eigenheim bauen.
  • KfW 298: Für Vermieter, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere Bauherren, die das Gebäude nicht oder nur teilweise selbst nutzen. Auch für Mehrfamilienhäuser geeignet.
  • Konditionen: Grundsätzlich identisch für beide Varianten.
  • Kombination mit KfW 300: KfW 297 kann von Familien mit dem Familienförderkredit KfW 300 kombiniert werden.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Das Programm KfW 297/298 lässt sich mit anderen Förderungen kombinieren. Besonders für Familien mit Kindern ergibt sich eine attraktive Kombination:

  • KfW 300 (Wohneigentum für Familien – Neubau): Parallel zu KfW 297 für Familien mit Kindern nutzbar, bietet günstigere Zinsen für einkommensberechtigte Familien
  • KfW 124 (Wohneigentumsprogramm): Als weiterer Kredit bis 100.000 Euro zur Auffüllung der Finanzierungslücke
  • Landesförderprogramme: Z. B. Hessen-Darlehen, Z15-Darlehen BW, FamilienWohnen SAB Sachsen – alle kombinierbar mit KfW-Krediten

Optimale Kombination für Familien

Familien, die ein Haus auf EH-40-Niveau bauen, können gleichzeitig den KfW 300 (Wohneigentum für Familien) und den KfW 297 nutzen. KfW 300 bietet günstigere Zinsen für einkommensberechtigte Familien und höhere Kreditbeträge, KfW 297 ergänzt die Finanzierung. Diese Kombination wird von der KfW ausdrücklich empfohlen.

Antragstellung: Schritt für Schritt

Der Antrag für KfW 297/298 läuft wie bei allen KfW-Programmen über einen Finanzierungspartner. Dieser leitet den Kreditantrag an die KfW weiter.

  1. 1Planen Sie Ihr Gebäude mit einem Energieeffizienz-Experten und stellen Sie sicher, dass der EH-40-Standard erreichbar ist.
  2. 2Kontaktieren Sie Ihre Hausbank oder einen anderen KfW-Finanzierungspartner vor Baubeginn.
  3. 3Stellen Sie den Antrag auf den KfW-Kredit 297 oder 298 bei Ihrem Finanzierungspartner vor dem ersten Spatenstich.
  4. 4Nach KfW-Zusage können Sie mit dem Bau beginnen. Der Finanzierungspartner koordiniert die Auszahlung.
  5. 5Nach Fertigstellung bestätigt der Energieeffizienz-Experte die Einhaltung des EH-40-Standards gegenüber der KfW.
  6. 6Nach erfolgreicher Bestätigung wird das Darlehen endgültig abgerechnet.

Häufige Fragen zum Klimafreundlichen Neubau (KfW 297/298)

Wie hoch ist der Förderkredit beim Klimafreundlichen Neubau?

Pro Wohneinheit sind bis zu 150.000 Euro Kredit möglich. Dieser Betrag gilt sowohl für das Programm 297 (private Selbstnutzung) als auch für das Programm 298 (Vermietung oder Unternehmen). Der Kredit kann für den Neubau oder den Erstkauf eines klimafreundlichen Gebäudes innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme beantragt werden.

Welcher Energiestandard ist beim KfW 297/298 erforderlich?

Das Gebäude muss mindestens den Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) erfüllen. Dabei darf der Jahresprimärenergiebedarf maximal 40 % des Wertes eines GEG-Referenzgebäudes betragen. Biomasse-Heizungen sind in EH-40-Gebäuden nicht zulässig. Daneben gibt es befristet bis Juni 2026 auch eine Förderung für EH-55-Neubauten.

Ist ein QNG-Siegel für KfW 297/298 erforderlich?

Nein. Anders als bei früheren Programmvarianten ist für den aktuellen Klimafreundlichen Neubau (ab März 2026) weder eine Ökobilanz (LCA) noch ein QNG-Zertifikat erforderlich. Das erleichtert die Antragstellung erheblich, da aufwendige Zertifizierungsverfahren entfallen.

Was ist der Unterschied zwischen KfW 297 und KfW 298?

KfW 297 gilt für private Selbstnutzer, die ein klimafreundliches Haus bauen oder kaufen und selbst darin wohnen. KfW 298 richtet sich an Bauherren, die Wohngebäude für andere errichten oder kaufen, also zum Beispiel Vermieter oder Wohnungsunternehmen. Die Konditionen sind grundsätzlich identisch, aber die Förderbedingungen unterscheiden sich bei Nutzungsabsicht und Antragstellerkreis.

Kann KfW 297 mit dem Programm KfW 300 kombiniert werden?

Ja. Das Programm KfW 297 kann mit dem KfW-Programm 300 (Wohneigentum für Familien – Neubau) kombiniert werden. In der Praxis kombinieren viele Familien beide Programme: KfW 300 für die einkommensabhängige Familienkomponente und KfW 297/298 für den Klimaschutz-Anteil der Finanzierung. Beide Programme setzen einen EH-40-Standard voraus.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Baubeginn. Bei Erstkauf gilt als Beginn die Unterzeichnung des Kaufvertrags. Der Antrag wird über einen Finanzierungspartner (Hausbank) an die KfW weitergeleitet.

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