Kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die interne Prozesse digitalisieren, digitale Angebote für Kunden aufbauen oder ihre IT-Sicherheit verbessern wollen, finden in Digital Innovation ein breit angelegtes Zuschussprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Seit Mitte 2026 wurde das Antragsverfahren zudem deutlich vereinfacht.
Dieser Artikel erklärt, wer antragsberechtigt ist, was konkret gefördert wird, wie hoch der Zuschuss ausfällt und wie die direkte Antragstellung seit Juli 2026 funktioniert.
Was ist Digital Innovation Sachsen-Anhalt?
Digital Innovation ist ein Zuschussprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) für Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Es deckt ein breites Themenspektrum ab:
- Digitalisierung interner Unternehmensprozesse und Dienstleistungen
- Aufbau und Weiterentwicklung externer digitaler Prozesse
- Digitale Marketing- und Vertriebsstrategien
- Maßnahmen der IT-Sicherheit
Träger: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist die Förderbank des Landes und Trägerin von Digital Innovation sowie weiterer Digitalisierungsprogramme für sachsen-anhaltische Unternehmen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
- Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
- Vorhaben in mindestens einem der förderfähigen Themenfelder
- Mindestens 3.000 Euro förderfähige Ausgaben
Förderhöhe: Zuschuss und Beraterkostengrenze
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 70.000 Euro.
Beraterkosten nur bis 6.000 Euro anrechenbar
Beraterkosten sind nur bis 6.000 Euro anrechenbar. Wenn Ihr Vorhaben umfangreiche externe Beratung erfordert, planen Sie den darüber hinausgehenden Anteil separat ein oder prüfen Sie ergänzend eigenständige Beratungsförderungen.
Antragstellung: direkt statt Wettbewerbsverfahren
Seit dem 15. Juli 2026 wurde das Antragsverfahren für Digital Innovation umgestellt: Statt eines Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Antragstellung nun direkt.
- Direktantragstellung seit 15. Juli 2026, ohne Wettbewerbsverfahren
- Der jeweilige Förderaufruf schließt automatisch, sobald 90 Anträge eingegangen sind
- Nächste Aufruftermine: 28.09.2026 und 30.11.2026, jeweils 13:00 Uhr
Frühzeitig zum Aufruftermin einreichen
Da der jeweilige Aufruf automatisch schließt, sobald 90 Anträge vorliegen, lohnt es sich, Ihre Unterlagen bereits vor den Terminen am 28.09.2026 oder 30.11.2026 vollständig vorzubereiten und den Antrag zeitnah zum Aufruf einzureichen.
Häufige Fragen zu Digital Innovation Sachsen-Anhalt
Was ist Digital Innovation Sachsen-Anhalt?
Digital Innovation ist ein Zuschussprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) für Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Gefördert werden unter anderem die Digitalisierung interner Prozesse und Dienstleistungen, externe digitale Prozesse, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie IT-Sicherheit.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 70.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 3.000 Euro betragen.
Sind Beraterkosten in voller Höhe förderfähig?
Nein. Beraterkosten sind nur bis 6.000 Euro anrechenbar. Höhere Beraterkosten können im Rahmen von Digital Innovation nicht bezuschusst werden.
Wie hat sich die Antragstellung 2026 verändert?
Seit dem 15. Juli 2026 erfolgt die Antragstellung direkt statt über ein Wettbewerbsverfahren. Der jeweilige Förderaufruf schließt automatisch, sobald 90 Anträge eingegangen sind.
Wann sind die nächsten Aufrufe?
Die nächsten Aufruftermine sind der 28.09.2026 und der 30.11.2026, jeweils um 13:00 Uhr.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Verwandte Förderprogramme
Verwendete Quellen
Stand 16. August 2026. Förderkonditionen ändern sich laufend, verbindlich sind die genannten Quellen und die Auskunft der zuständigen Stelle.
