12,50 Euro einmalig, kein Abo

Antragspakete

Der Ratgeber erklärt, was ein Förderprogramm ist und wem es zusteht. Das Antragspaket beantwortet die Frage danach: Was reiche ich ein, wo, bis wann, und woran scheitern die anderen.

Zwei Dateien zu der Fallgestaltung, die Sie wählen

Sie wählen Ihre Fallgestaltung, geben Namen und E-Mail-Adresse an und bezahlen einmalig 12,50 Euro (inklusive MwSt., keine weiteren Kosten). Danach kommen beide Dateien per E-Mail. Kein Konto, kein Abo, keine Anschrift.

Ein geklammerter Stapel Antragsunterlagen neben einer grünen Dokumentenmappe mit Stift

1. Das Antragspaket

  • Der maßgebliche Antragszeitpunkt und was Verspätung in Euro kostet
  • Die zuständige Stelle und alle Wege, auf denen der Antrag angenommen wird
  • Die Wege, die ausdrücklich nicht gehen
  • Voraussetzungen und Unterlagen als Checkliste
  • Das Verfahren Schritt für Schritt, mit Akteur und Frist
  • Die häufigsten Ablehnungsgründe samt Gegenmittel
  • Mitwirkungspflichten nach der Bewilligung
  • Rechtsgrundlagen und alle Quellen mit Abrufdatum

2. Die Ausfüllhilfe

  • Jede Unterlage einzeln: wo genau Sie sie bekommen
  • Wie lange die Beschaffung dauert und was sie kostet
  • Worauf beim Ausstellen und Einreichen zu achten ist
  • Der häufigste Fehler je Unterlage
  • Erläuterungen zu den Feldern der amtlichen Vordrucke
  • Die Reihenfolge, die Zeit spart

Bei jeder Angabe steht, woher sie stammt: aus einer Norm, aus einer amtlichen Handreichung oder aus Erfahrung ohne Fundstelle. Was wir nicht an der Quelle prüfen konnten, steht als offen im Dokument und wird nicht plausibel ausgefüllt.

Verfügbare Pakete

Derzeit gibt es 13 Pakete. Weitere kommen dazu, sobald ihre Angaben an den amtlichen Quellen geprüft sind.

SozialesZuschuss · Bund

Kindergeld

Kindergeld beträgt 259 Euro je Kind und Monat und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Sie beantragen es bei der Familienkasse, der Stelle der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld festsetzt und auszahlt. Rückwirkend zahlt die Familienkasse höchstens für sechs Monate.

7 Fallgestaltungen · 8 Unterlagen · 6 Ablehnungsgründe
Aktualisiert am 3. August 2026
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BildungKombination · Bund

BAföG

BAföG ist die monatliche Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, für Studierende ebenso wie für Schülerinnen und Schüler. Bei Studierenden ist die Hälfte ein Zuschuss und die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen. Gezahlt wird nicht rückwirkend, sondern frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.

5 Fallgestaltungen · 9 Unterlagen · 7 Ablehnungsgründe
Aktualisiert am 3. August 2026
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WirtschaftZuschuss · Bund

Gründungszuschuss

Die Agentur für Arbeit zahlt den Gründungszuschuss an Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) heraus hauptberuflich selbständig werden. Er ist eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch: Die Agentur darf auch bei erfüllten Voraussetzungen ablehnen. In den ersten sechs Monaten gibt es das bisherige Arbeitslosengeld plus 300 Euro im Monat, danach kann die Agentur auf erneuten Antrag neun weitere Monate lang 300 Euro zahlen. Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie die selbständige Tätigkeit aufnehmen, und dieser Zeitpunkt kann schon vor der Gewerbeanmeldung liegen.

4 Fallgestaltungen · 7 Unterlagen · 8 Ablehnungsgründe
Aktualisiert am 3. August 2026
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EnergieZuschuss · Bund

Heizungsförderung und BEG-Einzelmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) bezuschusst den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien und energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Für die Heizung ist die KfW zuständig, die Förderbank des Bundes, mit dem Zuschuss 458. Für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein, in der Regel also bevor Sie mit dem ausführenden Betrieb einen Vertrag ohne Förderbedingung schließen; eine Rückwirkung gibt es nicht.

6 Fallgestaltungen · 10 Unterlagen · 8 Ablehnungsgründe
Aktualisiert am 3. August 2026
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WohnenZuschuss · Bund

Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss)

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten für selbst genutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss) für Haushalte mit geringem Einkommen. Es steht nur Haushalten zu, die keine Transferleistung wie Grundsicherungsgeld beziehen, in der die Wohnkosten schon berücksichtigt sind. Über den Antrag entscheidet die Wohngeldbehörde, also die zuständige Stelle der Gemeinde, der Stadt oder des Kreises am Wohnort. Gezahlt wird ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, und nicht für frühere Monate.

6 Fallgestaltungen · 13 Unterlagen · 9 Ablehnungsgründe
Aktualisiert am 4. August 2026
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SozialesZuschuss · Bund

Elterngeld (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus)

Elterngeld ersetzt Eltern nach der Geburt einen Teil des Nettoeinkommens, das durch die Betreuung des Kindes wegfällt. Es beträgt 67 Prozent davon, bei höheren Einkommen sinkt der Satz auf 65 Prozent, und gezahlt werden mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Der Höchstbetrag begrenzt nur diesen Einkommensersatz: Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag kommen hinzu und können die Auszahlung über 1.800 Euro heben. Als ElterngeldPlus gibt es den halben Betrag für doppelt so viele Monate. Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle, also der Behörde, die Ihr Bundesland dafür bestimmt hat, und rückwirkend zahlt sie nur für drei Lebensmonate. Lebensmonate rechnen ab dem Geburtstag des Kindes, nicht nach dem Kalender.

8 Fallgestaltungen · 12 Unterlagen · 8 Ablehnungsgründe
Aktualisiert am 4. August 2026
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BildungKombination · Bund

Auslands-BAföG

Auslands-BAföG ist die Ausbildungsförderung nach dem BAföG für ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Pflichtpraktikum im Ausland. Zuständig ist nicht das Studierendenwerk am Studienort, sondern ein Auslandsamt für Ausbildungsförderung, das nach dem Zielland zugewiesen ist. Zusätzlich zum Bedarfssatz, der auch im Inland gilt, gibt es Reisekosten, Studiengebühren, einen Krankenversicherungszuschlag und außerhalb der EU und der Schweiz einen Auslandszuschlag.

5 Fallgestaltungen · 9 Unterlagen · 8 Ablehnungsgründe
Aktualisiert am 3. August 2026
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SozialesZuschuss · Bund

Kinderzuschlag (KiZ)

Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 297 Euro je Kind und Monat und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Er ist für Eltern gedacht, deren Einkommen für sie selbst reicht, aber nicht für die ganze Familie. Sie beantragen ihn gesondert bei der Familienkasse, der Stelle der Bundesagentur für Arbeit, die auch das Kindergeld zahlt. Eine Bewilligung gilt sechs Monate, und für Monate vor dem Antrag wird nichts gezahlt.

7 Fallgestaltungen · 10 Unterlagen · 8 Ablehnungsgründe
Aktualisiert am 4. August 2026
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SozialesZuschuss · Bund

Pflegegeld

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Es beträgt je nach Pflegegrad 347 bis 990 Euro, und niemand muss nachweisen, wofür es ausgegeben wird. Der Pflegegrad ist die Stufe von 1 bis 5, in die die Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit einordnet, und Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse, auch telefonisch, gezahlt wird aber erst ab dem Monat der Antragstellung. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse durch Bescheid, nachdem der Medizinische Dienst, der Gutachterdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, eine Empfehlung abgegeben hat. Dieser Empfehlung misst das Gesetz maßgebliche Bedeutung bei, die Entscheidung trifft aber die Kasse, und deshalb lohnt sich ein Widerspruch.

5 Fallgestaltungen · 10 Unterlagen · 8 Ablehnungsgründe
Aktualisiert am 4. August 2026
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WohnenDarlehen · Bund

Jung kauft Alt (KfW-Kredit 308)

Die KfW, die Förderbank des Bundes, vergibt mit "Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb)" einen zinsverbilligten Kredit von 140.000 bis 180.000 Euro an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die erstmals Wohneigentum erwerben. Gefördert wird der Kauf eines Bestandsgebäudes der Energieeffizienzklasse F, G oder H, das innerhalb von 54 Monaten saniert wird; die Klasse steht im Energieausweis des Gebäudes. Den Antrag stellen Sie nicht bei der KfW, sondern bei einem frei wählbaren Finanzierungspartner wie einer Bank oder Sparkasse, und er muss bei der KfW eingegangen sein, bevor Sie den notariellen Kaufvertrag schließen.

6 Fallgestaltungen · 9 Unterlagen · 8 Ablehnungsgründe
Aktualisiert am 4. August 2026
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BildungKombination · Bund

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf einen beruflichen Fortbildungsabschluss wie den Meister, die sogenannte Aufstiegsfortbildung. Den Lehrgang dazu nennt das Gesetz Maßnahme. Die Förderung besteht aus zwei getrennten Teilen. Der Maßnahmebeitrag ist für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bestimmt und zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte Darlehen der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Den Unterhaltsbeitrag für den Lebensunterhalt gibt es nur bei Vollzeitmaßnahmen, und er ist voller Zuschuss.

6 Fallgestaltungen · 12 Unterlagen · 10 Ablehnungsgründe
Aktualisiert am 4. August 2026
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WohnenZuschuss · Land

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, zahlt kein Geld aus. Er bescheinigt, dass ein Haushalt die Einkommensgrenze für eine geförderte Wohnung einhält, also für eine Wohnung, deren Miete wegen der öffentlichen Förderung des Gebäudes gebunden ist. Ohne diesen Schein darf der Vermieter eine solche Wohnung nach § 27 Abs. 1 WoFG nicht überlassen. Ausgestellt wird er von der Wohnungsbehörde der Kommune, die Einkommensgrenzen setzt das Landesrecht, und gültig ist er nach § 27 Abs. 2 WoFG ein Jahr.

6 Fallgestaltungen · 10 Unterlagen · 9 Ablehnungsgründe
Aktualisiert am 4. August 2026
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SozialesZuschuss · Bund

Unterhaltsvorschuss (Unterhaltsleistung nach dem UhVorschG)

Der Unterhaltsvorschuss beträgt je nach Alter des Kindes 227, 299 oder 394 Euro im Monat und wird gezahlt, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Sie beantragen ihn bei der Unterhaltsvorschusskasse, der zuständigen Stelle beim Jugendamt Ihres Wohnorts. Rückwirkend wird höchstens für einen Monat gezahlt. Den Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den anderen Elternteil übernimmt in dieser Höhe das Land.

7 Fallgestaltungen · 13 Unterlagen · 9 Ablehnungsgründe
Aktualisiert am 4. August 2026
Zum Ratgeber mit Paket

Warum dieses Angebot keine Beratung ist

Ein Antragspaket setzt Bausteine nach Ihrer Auswahl zusammen und prüft Ihren Einzelfall nicht. Die Ausfüllhilfe erklärt, was die amtlichen Vordrucke abfragen und wie die herausgebende Stelle ihre eigenen Felder versteht. Was Sie eintragen, entscheiden Sie. Damit ist das Angebot keine Rechtsdienstleistung nach § 2 Abs. 1 RDG und keine Hilfeleistung in Steuersachen nach § 5 StBerG. Wir vermitteln keine Förderung und stellen keinen Antrag für Sie. Ob eine Leistung bewilligt wird, entscheidet allein die zuständige Stelle. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr, denn Recht ändert sich und die Verwaltungspraxis unterscheidet sich von Behörde zu Behörde.

Recherchierte Information zum Antragsweg, keine Rechts- und keine Steuerberatung. Wir prüfen Ihren Einzelfall nicht und dürfen das auch nicht. Anbieter ist die MADE-WITH.AI LTD. Die Einzelheiten stehen in den AGB und der Widerrufsbelehrung.