Die Digitalisierung ist für kleine Unternehmen längst kein optionales Projekt mehr, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Wer Bestellungen noch per Fax entgegennimmt, Kundendaten in Excel-Tabellen pflegt oder seine Buchhaltung manuell erledigt, verliert gegenüber Wettbewerbern, die mit modernen Systemen arbeiten, messbar an Produktivität. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die IT-Sicherheit: Ein erfolgreicher Cyberangriff kann für ein kleines Unternehmen existenzbedrohend sein.
Genau hier setzt der Digitalbonus Bayern an. Das Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales stellt kleinen Unternehmen in Bayern einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Verfügung, um Digitalisierungsvorhaben und IT-Sicherheitsmaßnahmen zu finanzieren. Anders als bei einem Förderkredit erhalten Sie hier einen echten Zuschuss – Geld, das Sie behalten dürfen.
Dieser Ratgeber erklärt, welche Variante für Ihr Unternehmen in Frage kommt, welche Voraussetzungen gelten, wie der Antrag funktioniert und welche Fehler Sie vermeiden sollten. Alle Angaben beziehen sich auf die aktuelle Förderrichtlinie ab Mai 2025, die bis Dezember 2027 gilt.
Was ist der Digitalbonus Bayern?
Der Digitalbonus Bayern ist ein Zuschussprogramm des Freistaats Bayern, das seit seiner Einführung 2016 als Erfolgsmodell gilt und mehrfach neu aufgelegt wurde. Die aktuelle Förderrichtlinie läuft bis Dezember 2027. Das Programm richtet sich ausschließlich an kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern.
Der Zuschuss wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt. Das bedeutet: Er fällt unter die EU-Regelung für geringfügige Beihilfen und wird auf den De-minimis-Höchstbetrag angerechnet, den ein Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren erhalten darf. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden – vorausgesetzt, die geförderte Maßnahme wird wie beantragt umgesetzt und die Nachweise fristgerecht eingereicht.
De-minimis-Beihilfe
Die EU erlaubt Staaten, Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren geringfügige Beihilfen von bis zu 300.000 Euro zu gewähren, ohne dass dies als wettbewerbsverzerrende Subvention gilt. Der Digitalbonus wird auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Haben Sie bereits andere De-minimis-Beihilfen erhalten, reduziert sich der verfügbare Spielraum entsprechend.
Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus im Vergleich
Das Programm bietet zwei Fördervarianten mit unterschiedlichen Zuschusshöhen und Anforderungen. Sie können bei der Antragstellung zwischen Standard und Plus wählen, eine Kombination beider Varianten für dieselbe Maßnahme ist jedoch nicht möglich.
| Merkmal | Digitalbonus Standard | Digitalbonus Plus |
|---|---|---|
| Maximaler Zuschuss | Bis zu 7.500 Euro | Bis zu 30.000 Euro |
| Förderquote | Bis zu 50 % | Bis zu 50 % |
| Innovationsgehalt | Nicht erforderlich | Besonderer Innovationsgehalt notwendig |
| Typische Maßnahmen | ERP, CRM, Warenwirtschaft, DMS | KI-Integration, Produktionsvernetzung, IoT |
| Vorab-Beratung | Empfohlen | Dringend empfohlen (Bezirksregierung) |
| Bearbeitungsdauer | Kürzer | Länger (Innovationsprüfung) |
| Häufigkeit pro Förderbereich | Einmal pro Förderbereich | Einmal für einen Förderbereich |
Standard oder Plus? Eine Faustregel
Wenn Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben unter 15.000 Euro liegen, lohnt sich der Digitalbonus Plus rechnerisch nicht: Der maximale Zuschuss bei 50 Prozent Förderquote beträgt dann 7.500 Euro – identisch mit dem Standard. Da Standard-Anträge schneller bearbeitet werden, ist in diesem Fall der Standard die bessere Wahl. Den Plus sollten Sie nur beantragen, wenn Ihr Projekt wirklich innovativ ist und die Gesamtkosten deutlich über 15.000 Euro liegen.
Rechenbeispiel Digitalbonus Standard: Ein Handwerksbetrieb in Augsburg investiert 18.000 Euro in ein neues ERP-System inklusive Einführung und Schulung. Bei einer Förderquote von 50 Prozent ergibt sich ein rechnerischer Zuschuss von 9.000 Euro – da der Standard jedoch bei 7.500 Euro gedeckelt ist, erhält das Unternehmen 7.500 Euro. Die verbleibenden 10.500 Euro trägt es selbst.
Rechenbeispiel Digitalbonus Plus: Ein Maschinenbauunternehmen in Regensburg investiert 80.000 Euro in eine KI-gestützte Qualitätskontrolle, die Produktionsfehler in Echtzeit erkennt. Bei einer Förderquote von 50 Prozent ergibt sich ein rechnerischer Zuschuss von 40.000 Euro – da der Plus bei 30.000 Euro gedeckelt ist, erhält das Unternehmen 30.000 Euro und trägt 50.000 Euro selbst.
Was wird gefördert? Die zwei Förderbereiche
Der Digitalbonus unterscheidet zwei Förderbereiche. Sie können für jeden Förderbereich separat einen Antrag stellen – vorausgesetzt, es handelt sich um unterschiedliche Maßnahmen.
Förderbereich 1: Digitalisierung
Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch den Einsatz von IKT-Hardware und -Software.
- ERP-Systeme (Enterprise Resource Planning)
- CRM-Systeme (Customer Relationship Management)
- Dokumentenmanagementsysteme (DMS)
- Warenwirtschaftssysteme
- Produktionsplanungssoftware (MES)
- Cloud-Lösungen und SaaS-Einführung
- IoT-Sensorik und Datenanalyse
- KI-gestützte Geschäftsprozesse
Förderbereich 2: IT-Sicherheit
Einführung oder Verbesserung von Prozessen und Systemen der IT-Sicherheit im Unternehmen.
- Firewall- und Netzwerksicherheitslösungen
- Endpoint-Security und Virenschutz
- Verschlüsselungstechnologien
- Backup- und Disaster-Recovery-Systeme
- Intrusion-Detection- und SIEM-Systeme
- Sicherheitsaudits und Penetrationstests
- Zero-Trust-Architekturen
- Mitarbeiterschulungen zur IT-Sicherheit
Nicht förderfähige Ausgaben
Personal-, Verwaltungs- und Reisekosten des antragstellenden Unternehmens sind nicht förderfähig. Ebenso ausgeschlossen sind eigene Entwicklungskapazitäten und IKT-Lösungen, die Sie gegen Entgelt für andere Unternehmen entwickeln. Standard-Marketing-Lösungen (einfache Websites, Social-Media-Tools) werden ebenfalls nicht bezuschusst.
Voraussetzungen: Wer kann den Digitalbonus beantragen?
Der Digitalbonus richtet sich an kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Bayern. Die Voraussetzungen im Einzelnen:
Unternehmensbezogene Voraussetzungen:
- Kleines Unternehmen: weniger als 50 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro
- Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes (gewerbliche Wirtschaft)
- Betriebsstätte im Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt
- Rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit
- Kein laufendes Insolvenzverfahren und keine Insolvenzvoraussetzungen auf Antrag der Gläubiger
Ausgeschlossene Unternehmen:
- Unternehmen der Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei (Ausnahme: Verarbeitung oder Vermarktung wie in Gewerbebetrieben)
- Staatliche Eigenbetriebe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
- Freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten
- Unternehmen in einem laufenden Insolvenzverfahren
Unternehmensgröße: Nur das antragstellende Unternehmen zählt
Bei der Bestimmung der Mitarbeiterzahl und Umsatzgrenzen ist nur das antragstellende Unternehmen relevant – Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich ist das Jahr des letzten Jahresabschlusses. Verbundene Unternehmen spielen allerdings bei der De-minimis-Erklärung eine Rolle.
Antragstellung: Schritt für Schritt zum Digitalbonus
Der Antrag wird ausschließlich online über das Antragsportal der zuständigen Bezirksregierung gestellt. Die Authentifizierung erfolgt über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto. Wichtig: Der Antrag muss vom Unternehmen selbst gestellt werden – eine Beantragung durch Dritte wie Fördermittelberater oder Dienstleister ist nicht zulässig.
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ELSTER-Unternehmenskonto einrichten
Falls Sie noch kein ELSTER-Unternehmenskonto besitzen, beantragen Sie es unter elster.de. Die Freischaltung kann einige Tage dauern – planen Sie diesen Schritt frühzeitig ein. Das ELSTER-Konto muss auf das antragstellende Unternehmen registriert sein.
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Zuständige Bezirksregierung ermitteln
Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Maßnahme durchgeführt wird. Bayern hat sieben Bezirksregierungen: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. Bei Maßnahmen in mehreren Betriebsstätten zählt der Schwerpunkt.
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Bei Digitalbonus Plus: Vorab-Beratung
Wenn Sie einen Digitalbonus Plus beantragen möchten, wenden Sie sich vor der Antragstellung an Ihre zuständige Bezirksregierung. Dort können Sie den besonderen Innovationsgehalt Ihres Vorhabens vorab besprechen und erhalten eine Einschätzung, ob ein Plus-Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
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Online-Antrag ausfüllen und einreichen
Starten Sie das Online-Antragsformular über die Website Ihrer Bezirksregierung. Beschreiben Sie die geplante Maßnahme detailliert, listen Sie die voraussichtlichen Kosten auf und wählen Sie zwischen Standard und Plus. Beim Plus ist eine ausführliche Beschreibung des Innovationsgehalts und Neuheitsgrads zwingend erforderlich.
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Bewilligung abwarten – erst dann beauftragen
Beginnen Sie nicht vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheids mit der Maßnahme. Aufträge, die vor der Bewilligung erteilt werden, sind in der Regel nicht förderfähig. Erst wenn der schriftliche Bescheid vorliegt, dürfen Sie Aufträge an Dienstleister vergeben und Hardware bestellen.
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Maßnahme umsetzen und Verwendungsnachweis einreichen
Setzen Sie die geförderte Maßnahme wie im Antrag beschrieben um. Nach Abschluss reichen Sie den Verwendungsnachweis mit allen Rechnungen und Zahlungsbelegen bei der Bezirksregierung ein. Erst nach positiver Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht erlaubt
Einer der häufigsten Fehler: Das Unternehmen bestellt Hardware oder beauftragt einen IT-Dienstleister, bevor der Zuwendungsbescheid vorliegt. In diesem Fall verlieren Sie den Förderanspruch. Warten Sie unbedingt auf die schriftliche Bewilligung, bevor Sie Aufträge erteilen oder Verträge unterschreiben.
Antragskontingente und Verfügbarkeit
Der Digitalbonus ist ein kontingentiertes Förderprogramm. Das bedeutet: Jeden Monat wird ein begrenztes Kontingent an Förderanträgen freigegeben. Ist das monatliche Kontingent ausgeschöpft, können erst im Folgemonat wieder neue Anträge gestellt werden. Dieses System wurde eingeführt, um eine gleichmäßige Verteilung der Fördermittel über die gesamte Programmlaufzeit sicherzustellen.
In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie planen, einen Digitalbonus zu beantragen, sollten Sie Ihre Unterlagen frühzeitig vorbereiten, um schnell reagieren zu können, sobald neue Kontingente verfügbar sind. Informationen über die aktuellen Kontingente finden Sie auf der offiziellen Website digitalbonus.bayern.
Tipp: Unterlagen vorab vorbereiten
Bereiten Sie alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vor, bevor Sie den Online-Antrag starten. Dazu gehören: eine detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahme, Kostenaufstellung mit Angeboten, Angaben zu Mitarbeiterzahl und Umsatz sowie die De-minimis-Erklärung. So können Sie den Antrag zügig einreichen, sobald ein Kontingent verfügbar ist.
Typische Projekte: Was fördert der Digitalbonus in der Praxis?
Die Bandbreite förderfähiger Projekte ist groß. Hier sind typische Beispiele aus der Praxis, aufgeteilt nach Standard und Plus:
Typische Digitalbonus-Standard-Projekte
- Einführung eines ERP-Systems zur Vernetzung von Auftragserfassung, Lagerhaltung und Buchhaltung
- Umstellung von papierbasierten Prozessen auf ein digitales Dokumentenmanagementsystem (DMS)
- Installation eines CRM-Systems zur systematischen Kundenverwaltung und Angebotsverfolgung
- Digitalisierung der Zeiterfassung und Personalverwaltung in Handwerksbetrieben
- Einführung einer Cloud-basierten Warenwirtschaft für Einzelhändler
- Implementierung eines Backup-Systems mit automatischer Datensicherung und Wiederherstellungsplan
Typische Digitalbonus-Plus-Projekte
- KI-gestützte Qualitätskontrolle in der Produktion mit Bilderkennungssoftware
- IoT-basierte Vernetzung von Maschinen und Anlagen zur vorausschauenden Wartung (Predictive Maintenance)
- Aufbau einer automatisierten Fertigungssteuerung mit Echtzeit-Datenanalyse
- Entwicklung eines digitalen Zwillings (Digital Twin) für Produktionsprozesse
- Einführung einer Blockchain-basierten Lieferkettenverfolgung für Zulieferer
- Aufbau eines unternehmensübergreifenden Datenaustauschsystems mit Branchenpartnern
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Der Digitalbonus Bayern ist grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, solange die Gesamtförderung die förderfähigen Kosten nicht übersteigt und die jeweiligen Förderrichtlinien eine Kombination zulassen. Besonders relevant für bayerische KMU sind folgende Programme:
- ERP-Förderkredit KMU der KfW: Zinsgünstiger Kredit für Investitionen, der die Eigenkapitallücke nach Abzug des Digitalbonus-Zuschusses schließen kann
- ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand): Fördert F&E-Projekte mit deutlich höheren Beträgen – bei überschneidendem Projektinhalt jedoch nicht mit dem Digitalbonus kombinierbar
- BAFA-Förderung "Unternehmerisches Know-how": Bezuschusst externe Beratungsleistungen zur Digitalisierungsstrategie mit bis zu 50 Prozent
- go-digital (BMWK): Fördert Beratungsleistungen und Umsetzungsmaßnahmen in den Bereichen Digitalisierung, IT-Sicherheit und digitale Markterschließung
- De-minimis-Grenze beachten: Alle De-minimis-Beihilfen der letzten drei Steuerjahre werden zusammengerechnet – maximal 300.000 Euro
Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayern
Wie hoch ist der Digitalbonus Bayern 2026?
Der Digitalbonus Standard beträgt bis zu 7.500 Euro Zuschuss bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent. Der Digitalbonus Plus gewährt bis zu 30.000 Euro Zuschuss, ebenfalls mit bis zu 50 Prozent Förderquote. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der Unternehmensgröße und den zuwendungsfähigen Ausgaben ab.
Wer kann den Digitalbonus Bayern beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern. Ein kleines Unternehmen hat weniger als 50 Beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Freie Berufe, Landwirtschaft und öffentliche Unternehmen sind ausgeschlossen.
Was ist der Unterschied zwischen Digitalbonus Standard und Plus?
Der Digitalbonus Standard fördert typische Digitalisierungsmaßnahmen wie ERP-Systeme, Warenwirtschaft oder IT-Sicherheit mit bis zu 7.500 Euro. Der Digitalbonus Plus ist für Projekte mit besonderem Innovationsgehalt vorgesehen und bietet bis zu 30.000 Euro. Beim Plus müssen Sie den Innovationsgrad und Neuheitswert detailliert beschreiben und sich vorab bei der Bezirksregierung beraten lassen.
Kann ich den Digitalbonus mehrfach beantragen?
Ja, während der Programmlaufzeit können Sie den Digitalbonus Standard für jeden der zwei Förderbereiche (Digitalisierung und IT-Sicherheit) jeweils einmal beantragen. Den Digitalbonus Plus können Sie nur einmal für einen Förderbereich erhalten. Im anderen Förderbereich steht Ihnen dann noch der Standard zur Verfügung.
Welche Kosten werden beim Digitalbonus nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind Personal-, Verwaltungs- und Reisekosten des antragstellenden Unternehmens, eigene Entwicklungskapazitäten sowie IKT-Lösungen, die gegen Entgelt in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen. Auch Standard-Marketing-Lösungen wie Websites ohne besondere technische Anforderungen werden nicht gefördert.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Digitalbonus-Antrags?
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bezirksregierung und Antragsaufkommen. In der Regel dauert die Prüfung einige Wochen. Digitalbonus-Standard-Anträge werden erfahrungsgemäß schneller bearbeitet als Plus-Anträge, da beim Plus der besondere Innovationsgehalt geprüft werden muss. Die Antragskontingente werden monatlich freigegeben.
