Investitionen in Maschinen, Gebäude, IT-Infrastruktur oder die Aufstockung von Betriebsmitteln gehören zum Alltag wachsender Unternehmen. Der ERP-Förderkredit KMU bietet mittelständischen Unternehmen Zugang zu Finanzierungsmitteln zu Konditionen, die unter dem Marktniveau liegen. Ermöglicht wird dies durch die Refinanzierung aus dem ERP-Sondervermögen (European Recovery Programme), einem Fonds aus den Marshallplan-Mitteln des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg.
Das Programm ist eines der meistgenutzten Förderinstrumente für den deutschen Mittelstand. Es ist bewusst breit gefasst und kann für nahezu alle Investitionsvorhaben und Betriebsmittelbeschaffungen eingesetzt werden, die dem Unternehmenswachstum dienen.
Dieser Artikel erklärt den Unterschied zwischen Produkt 365 und 366, die Konditionen, die Zielgruppen und den Antragsprozess.
Konditionen und Laufzeiten im Überblick
Die Zinssätze des ERP-Förderkredits KMU orientieren sich am Kapitalmarkt und werden täglich angepasst. Sie liegen in der Regel unter den Konditionen, die Unternehmen am freien Kreditmarkt erzielen können. Die Zinsbindung gilt für die gesamte Laufzeit.
| Merkmal | Investitionen | Betriebsmittel |
|---|---|---|
| Max. Kreditbetrag | bis 25 Millionen Euro | bis 25 Millionen Euro |
| Laufzeit | 2 bis 20 Jahre | 2 bis 5 Jahre |
| Tilgungsfreie Jahre | bis 3 Jahre | bis 1 Jahr |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % | bis 100 % |
| Zinsbindung | gesamte Laufzeit | gesamte Laufzeit |
| Auszahlung | 100 % (kein Disagio) | 100 % (kein Disagio) |
Regionalfördergebiete mit günstigeren Zinsen
Unternehmen in strukturschwachen Regionen (Regionalfördergebiete) erhalten besonders günstige Zinssätze. Eine aktuelle Übersicht der Regionalfördergebiete finden Sie in den Merkblättern auf kfw.de.
Produkt 365 vs. Produkt 366: Was ist der Unterschied?
Die beiden Produktvarianten unterscheiden sich durch eine optionale Haftungsfreistellung zugunsten der Hausbank:
ERP-Förderkredit KMU 365 (ohne Haftungsfreistellung)
Die Hausbank trägt das volle Ausfallrisiko des Darlehens. Dadurch ist das Programm günstiger in den Zinsen, setzt aber voraus, dass das Unternehmen ausreichende Sicherheiten stellen kann. Geeignet für Unternehmen mit stabiler Bilanz und vorhandenen Sicherheiten.
ERP-Förderkredit KMU 366 (mit Haftungsfreistellung)
Die KfW übernimmt einen Teil des Ausfallrisikos der Hausbank. Das erleichtert die Kreditvergabe bei schwächerer Sicherheitenlage. Die Zinsen sind in der Regel etwas höher als bei Produkt 365. Geeignet für Unternehmen mit begrenzten Sicherheiten oder für Investitionen in immaterielle Werte.
Wer ist antragsberechtigt?
Der ERP-Förderkredit KMU richtet sich an Unternehmen, die bereits am Markt etabliert sind. Das Programm ist ausdrücklich nicht für Neugründungen in den ersten Jahren konzipiert.
- KMU gemäß EU-Definition: weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme bis 43 Millionen Euro
- Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
- Freiberufler und Einzelunternehmer mit gewerblicher Tätigkeit in Deutschland
- Unternehmen aller Branchen außer Banken, Versicherungen und einige landwirtschaftliche Betriebe
- Das Unternehmen muss grundsätzlich profitabel wirtschaften oder eine erkennbare Ertragsperspektive haben
Gründer in den ersten 5 Jahren
Wer in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit (Datum der ersten Umsatzerzielung) ist, sollte den ERP-Gründerkredit StartGeld (KfW 067) prüfen. Dieser bietet eine 80-prozentige Haftungsfreistellung und erleichtert damit die Kreditzusage erheblich, gerade wenn noch keine Kredithistorie als Unternehmer vorhanden ist.
Was kann finanziert werden?
Der ERP-Förderkredit KMU ist themenoffen. Er deckt ein breites Spektrum an Investitionen und Betriebsmittelbedarfen ab.
- Investitionen in Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge und technische Ausrüstung
- Erwerb und Renovierung von Geschäftsgebäuden und Betriebsstätten
- IT-Infrastruktur, Software und digitale Geschäftsausstattung
- Erwerb von Lizenzen, Patenten und immateriellen Wirtschaftsgütern
- Betriebsmittel: Lagerbestände, laufende Kosten und Liquiditätsreserven
- Umweltschutzinvestitionen und Maßnahmen zur Energieeffizienz
Nicht förderfähige Verwendungszwecke
Nicht förderfähig sind Umschuldungen bestehender Kredite, Refinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben und Ausschüttungen an Gesellschafter. Der Kredit muss für ein konkretes, noch nicht begonnenes Vorhaben beantragt werden. Rückwirkende Finanzierungen sind ausgeschlossen.
Antragstellung: Schritt für Schritt
Die KfW vergibt Kredite nicht direkt an Unternehmen. Der Antrag läuft immer über die Hausbank, die den Antrag stellvertretend bei der KfW einreicht.
- 1
Vorhaben definieren und Finanzierungsbedarf ermitteln
Ermitteln Sie den genauen Investitionsbedarf und klären Sie, ob das Vorhaben noch nicht begonnen hat. Vorhabenbeginn ist der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrags. Der Kreditantrag muss vor diesem Datum bei der Bank eingereicht sein.
- 2
Gespräch mit dem Firmenkundenberater Ihrer Hausbank
Vereinbaren Sie ein Gespräch mit Ihrem Firmenkundenberater. Bringen Sie aktuelle Jahresabschlüsse, einen Investitions- und Finanzierungsplan sowie eine kurze Vorhabbeschreibung mit. Die Bank prüft Ihre Bonität und empfiehlt das passende Produkt (365 oder 366).
- 3
Antrag durch die Hausbank bei der KfW einreichen
Die Hausbank reicht den Antrag im Durchleitungsverfahren bei der KfW ein. Sie bleiben Ansprechpartner der Bank, nicht der KfW. Die KfW prüft den Antrag und erteilt die Zusage.
- 4
Kreditvertrag unterzeichnen und Mittel abrufen
Nach Zusage der KfW schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank ab. Die Mittel werden zu 100 Prozent ohne Disagio ausgezahlt. Rufen Sie die Mittel innerhalb der Abruffrist ab.
- 5
Vorhaben umsetzen und Verwendungsnachweis erbringen
Setzen Sie das Vorhaben zweckentsprechend um. Die Bank kann im Rahmen des Verwendungsnachweises Belege anfordern. Achten Sie auf ordnungsgemäße Buchhaltung und Rechnungsablage.
ERP-Förderkredit KMU und andere Förderprogramme
Der ERP-Förderkredit KMU kann grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Für Unternehmen, die gleichzeitig Forschung und Entwicklung betreiben, ist eine Kombination mit dem ZIM-Programm des BMWE interessant: ZIM bezuschusst die F&E-Kosten, während der ERP-Förderkredit die Investitionskosten für die Produktionsinfrastruktur finanziert.
Für Gründer und junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Gründung ist der ERP-Gründerkredit StartGeld (KfW 067) das geeignetere Programm, da er mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung den Kreditzugang auch ohne umfangreiche Sicherheiten ermöglicht.
ERP steht für European Recovery Programme
Das ERP-Sondervermögen finanziert sich aus den Marshallplan-Mitteln des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg und wird als revolvierende Struktur weitergeführt. Es ist damit strukturell stabiler als Förderprogramme, die jährlich im Haushaltsverfahren neu bewilligt werden müssen.
Häufige Fragen zum ERP-Förderkredit KMU
Wie viel kann ich mit dem ERP-Förderkredit KMU beantragen?
Der maximale Kreditbetrag beträgt 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Es gibt keine Untergrenze. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten können finanziert werden. Eine Kombination mit anderen Förderprodukten (Krediten, Zulagen und Zuschüssen) ist grundsätzlich möglich.
Was ist der Unterschied zwischen KfW 365 und KfW 366?
Beide Programme (ERP-Förderkredit KMU) unterscheiden sich durch eine optionale Haftungsfreistellung: Produkt 366 bietet eine Haftungsfreistellung für die Hausbank, was die Kreditvergabe bei schwächerer Sicherheitenlage erleichtert. Produkt 365 ist ohne Haftungsfreistellung. Die Zinssätze variieren entsprechend. Ihr Bankberater empfiehlt je nach Sicherheitenlage das passende Produkt.
Wer kann den ERP-Förderkredit KMU beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro), Freiberufler sowie Einzelunternehmer mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland. Das Unternehmen muss mindestens zwei Jahre am Markt sein. Für Gründer in den ersten fünf Jahren nach Gründung ist der ERP-Gründerkredit StartGeld besser geeignet.
Wie beantrage ich den ERP-Förderkredit KMU?
Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über die Hausbank (Geschäftsbank, Sparkasse, Volksbank). Die Hausbank reicht den Antrag im Auftrag des Unternehmens bei der KfW ein. Ein Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Der Einstieg erfolgt über ein Gespräch mit dem Firmenkundenberater Ihrer Bank.
Welche Laufzeiten und tilgungsfreie Jahre bietet der ERP-Förderkredit KMU?
Für Investitionen sind Laufzeiten von 2 bis 20 Jahren möglich, für Betriebsmittel 2 bis 5 Jahre. Je nach Laufzeit sind bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich, in denen nur Zinsen gezahlt werden. Die Zinsbindung gilt für die gesamte Laufzeit. Der genaue Zinssatz hängt von der Laufzeit, dem Verwendungszweck und dem Risikorating des Unternehmens ab.
Kann ich den ERP-Förderkredit KMU mit Zuschüssen kombinieren?
Grundsätzlich ja. Die Kombination mit Zuschüssen anderer Förderprogramme (Bund, Länder, EU) ist möglich, solange die beihilferechtlichen Kumulierungsgrenzen eingehalten werden. Bei De-minimis-Beihilfen gilt die 300.000-Euro-Grenze über drei Steuerjahre. Das ZIM-Programm des BMWE und der ERP-Förderkredit KMU können beispielsweise für dasselbe Unternehmen, aber für unterschiedliche Zwecke kombiniert werden.
