Innovation & Forschung Aktualisiert Mai 2026

EXIST-Forschungstransfer 2026 – Zwei-Phasen-Förderung für forschungsintensive Hochschulgründungen

Auf einen Blick

Der EXIST-Forschungstransfer fördert technologieintensive Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in zwei Phasen. Phase 1 (Pre-Seed) läuft bis zu 18 Monate und stellt bis zu vier Personalstellen sowie Sachkosten von insgesamt bis zu 250.000 Euro bereit. Phase 2 (Seed) fördert das gegründete Unternehmen mit bis zu 180.000 Euro. Voraussetzung ist ein Eigenkapitalnachweis im Verhältnis 1:3.

Manche Forschungsergebnisse lassen sich nicht in zwölf Monaten zur Marktreife bringen. Medizintechnik, Biotechnologie, optische Technologien oder Werkstoffwissenschaften benötigen aufwändige Erprobungen, Zulassungsverfahren und technische Entwicklungsarbeiten, die weit über das hinausgehen, was das reguläre EXIST-Gründerstipendium abdeckt.

Genau für diese Vorhaben wurde der EXIST-Forschungstransfer geschaffen. Er bietet eine deutlich höhere Förderintensität über einen längeren Zeitraum und begleitet die Teams von der Vorentwicklungsphase bis in die frühe Unternehmensphase.

Dieser Artikel erklärt den Aufbau des Zwei-Phasen-Programms, die genauen Fördersummen, die Voraussetzungen und den Weg zur Antragstellung.

Programmstruktur: Phase 1 und Phase 2

Der EXIST-Forschungstransfer gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Förderphasen. Phase 1 hat die Vorbereitung der Gründung zum Ziel; Phase 2 unterstützt das gegründete Unternehmen in der frühen Unternehmensphase. Beide Phasen müssen separat beantragt werden.

PhaseBezeichnungLaufzeitMax. FörderungStatus Gründung
Phase 1Pre-Seedbis 18 Monatebis ca. 250.000 Euronoch nicht gegründet
Phase 2Seedbis 18 Monatebis 180.000 EuroUnternehmen muss gegründet sein

ESF-Plus-Kofinanzierung

Die geförderten Projekte in Phase 1 werden durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert. Die Fördersätze variieren je nach ESF-Zielgebiet: In den meisten westdeutschen Bundesländern beträgt der Fördersatz bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Phase 1 im Detail: Pre-Seed-Förderung

In Phase 1 sollen Gründungsteams ihre Forschungsergebnisse weiterentwickeln, um grundlegende technische und wissenschaftliche Fragen für die spätere Umsetzung in Produkte oder Verfahren zu klären. Die Gründung findet in dieser Phase noch nicht statt.

Die Förderung umfasst bis zu vier Personalstellen über 18 Monate. Die begleitende Beratung und Betreuung durch das gründungsunterstützende Netzwerk der Hochschule ist Teil des Programms. Zusätzlich werden Sachkosten für Materialien, Geräte, Prototypen und Patentierungskosten gefördert.

  • Bis zu vier Personalstellen für das Gründungsteam über 18 Monate
  • Sachkosten für Materialien, Werkzeuge, Geräte und Prototypen
  • Kosten für Patentierungen, Schutzrechte und rechtliche Beratung
  • Betreuungsleistungen durch das hochschuleigene Gründungsnetzwerk
  • Coaching für Businessplanentwicklung und Investorenansprache
  • Geräte und Prototypen können nach Projektende an das Gründungsunternehmen übertragen werden

Phase 2 im Detail: Seed-Förderung nach der Gründung

Phase 2 wird nach der Unternehmensgründung beantragt und fördert das junge Unternehmen in der Frühphase. Sie kann sechs Monate vor Ablauf von Phase 1 beantragt werden, sofern das Vorhaben weiterverfolgt wird.

Voraussetzung für Phase 2 ist der Nachweis von Eigenmitteln: Das Gründungsunternehmen muss Eigenkapital der Gründerinnen und Gründer sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 zur Höhe des beantragten Gründungszuschusses nachweisen. Wer 90.000 Euro Phase-2-Förderung beantragt, muss also 30.000 Euro Eigenmittel einbringen.

Frühzeitig Phase 2 vorbereiten

Der Antrag für Phase 2 kann sechs Monate vor Ablauf von Phase 1, mindestens aber drei Monate vor dem gewünschten Starttermin gestellt werden. Bereiten Sie die Gründungsdokumentation und den Eigenkapitalnachweis daher frühzeitig vor. Die Suche nach Beteiligungskapital (Business Angels, Venture Capital) sollte spätestens in der Mitte von Phase 1 beginnen.

Voraussetzungen: Wer wird gefördert?

Der EXIST-Forschungstransfer richtet sich an Gründungsteams aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, deren Vorhaben besondere technische oder wissenschaftliche Entwicklungsarbeiten erfordert.

  • Mindestens ein Mitglied des Gründungsteams ist in der Hochschule oder Forschungseinrichtung tätig oder scheidet nicht länger als 5 Jahre zurück aus
  • Das Vorhaben basiert auf wissenschaftlichen Ergebnissen mit klar nachgewiesenem Gründungspotenzial
  • Aufwändige und risikoreiche Entwicklungsarbeiten sind notwendig, die über einen normalen Gründungsprozess hinausgehen
  • Die Hochschule oder Forschungseinrichtung stellt den Antrag und gewährleistet die projektbegleitende Betreuung
  • Für Phase 2: Unternehmensgründung ist erfolgt, Eigenkapital im Verhältnis 1:3 zum Gründungszuschuss ist nachgewiesen
  • Typische Branchen: Medizintechnik, Biotechnologie, Quantentechnologie, optische Technologien, Umwelttechnologie

Abgrenzung zum EXIST-Gründerstipendium

Wenn Ihr Vorhaben in zwölf Monaten zur Gründungsreife gebracht werden kann und keine besonders aufwändigen Entwicklungsarbeiten erfordert, ist das EXIST-Gründerstipendium der schnellere und einfachere Weg. Beide Programme schließen sich gegenseitig aus und können nicht kombiniert werden.

Antragstellung: Schritt für Schritt

Wie beim EXIST-Gründerstipendium verläuft der Antrag über die Hochschule, nicht direkt beim BMWE oder beim Projektträger Jülich.

  1. 1

    Kontakt zum Gründungsnetzwerk der Hochschule aufnehmen

    Das Gründungsnetzwerk prüft, ob Ihr Vorhaben für den EXIST-Forschungstransfer geeignet ist, und begleitet Sie durch den Antragsprozess. Ohne Einbindung der Hochschule ist keine Antragstellung möglich.

  2. 2

    Vorprüfung auf exist.de

    Auf exist.de können Sie prüfen, ob Ihr Vorhaben die Grundvoraussetzungen erfüllt. Der direkte Kontakt zum PtJ ist ebenfalls möglich, um vorab Fragen zum Programm zu klären.

  3. 3

    Antrag für Phase 1 stellen

    Die Hochschule reicht den Phase-1-Antrag beim Projektträger Jülich ein. Zum Antrag gehören eine detaillierte Projekbeschreibung, der Businessplan, ein Finanzplan und Nachweise über die wissenschaftlichen Grundlagen des Vorhabens.

  4. 4

    Phase 1 durchlaufen und Unternehmen vorbereiten

    Während Phase 1 erarbeiten Sie die technischen Grundlagen, entwickeln Prototypen und bereiten die Gründung des Unternehmens vor. Die Betreuung durch die Hochschule ist verpflichtend.

  5. 5

    Antrag für Phase 2 rechtzeitig stellen

    Wenn die Gründung weiterverfolgt wird, beantragen Sie Phase 2 sechs Monate vor Ablauf von Phase 1. Dafür ist das gegründete Unternehmen und der Eigenkapitalnachweis erforderlich.

Anschlussfinanzierung nach dem EXIST-Forschungstransfer

Nach Abschluss beider Phasen stehen dem Unternehmen verschiedene Wege zur weiteren Finanzierung offen. Wer bereits Beteiligungskapital für Phase 2 eingeworben hat, verfügt in der Regel über erste Investorenkontakte, die für eine Series-A-Finanzierung genutzt werden können.

Für Unternehmen, die Fremdkapital bevorzugen, bietet der ERP-Förderkredit KMU der KfW zinsgünstige Kredite bis zu 25 Millionen Euro an. Für laufende Forschungs- und Entwicklungsprojekte nach der Gründung ist das ZIM-Programm des BMWE eine relevante Option, das bis zu 55 Prozent der F&E-Kosten bezuschusst.

Beispiele geförderter Vorhaben

Der EXIST-Forschungstransfer hat in der Vergangenheit unter anderem Ausgründungen in den Bereichen Medizintechnik (Diagnostiksysteme), Biotechnologie (Therapeutika), optische Messtechnik, Energiespeichertechnologien und KI-gestützte Industrieautomation gefördert. Informationen zu aktuell geförderten Projekten finden Sie auf exist.de.

Häufige Fragen zum EXIST-Forschungstransfer

Wie viel Förderung gibt es beim EXIST-Forschungstransfer?

In Phase 1 (Pre-Seed) werden bis zu vier Personalstellen über 18 Monate sowie Sachkosten und Coachingaufwendungen gefördert. Die Gesamtfördersumme kann je nach Teamgröße und Sachkostenbedarf bis zu 250.000 Euro betragen. In Phase 2 (Seed) wird das gegründete Unternehmen mit bis zu 180.000 Euro Zuschuss unterstützt, wenn die Gründer eigene Mittel im Verhältnis 1:3 zum Gründungszuschuss nachweisen.

Was ist der Unterschied zwischen Phase 1 und Phase 2 beim EXIST-Forschungstransfer?

In Phase 1 (Pre-Seed) arbeitet das Gründungsteam noch an der Hochschule oder Forschungseinrichtung und entwickelt Forschungsergebnisse weiter, um grundlegende Fragen der Umsetzung in Produkte und Verfahren zu klären. Das Unternehmen ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegründet. Phase 2 (Seed) setzt die Gründung voraus und fördert das junge Unternehmen in der frühen Wachstumsphase.

Wie unterscheidet sich der EXIST-Forschungstransfer vom EXIST-Gründerstipendium?

Das EXIST-Gründerstipendium fördert Gründungsvorhaben, die in 12 Monaten zur Marktreife gebracht werden können und keine besonders aufwändigen Entwicklungsarbeiten erfordern. Der EXIST-Forschungstransfer ist für Vorhaben konzipiert, die längere Entwicklungszeiten benötigen, technisch sehr risikobehaftet sind und typischerweise aus grundlagennaher Forschung hervorgehen (z. B. Medizintechnik, Biotechnologie, optische Technologien).

Wer stellt den Antrag für den EXIST-Forschungstransfer?

In Phase 1 stellt die Hochschule oder Forschungseinrichtung den Antrag beim Projektträger Jülich (PtJ). Das Gründungsteam selbst kann keinen Direktantrag stellen. Der Antrag für Phase 2 kann nach positiver Entwicklung in Phase 1 sechs Monate vor deren Ablauf gestellt werden. Für Phase 2 ist eine Unternehmensgründung Voraussetzung.

Welche Eigenkapitalanforderungen gibt es für Phase 2?

Für Phase 2 muss das Gründungsunternehmen eigene Mittel in Form von Eigenkapital der Gründerinnen und Gründer sowie gegebenenfalls Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 zur Höhe des Gründungszuschusses nachweisen. Wer also 90.000 Euro Phase-2-Zuschuss beantragt, muss 30.000 Euro Eigenmittel nachweisen. Dies soll den Markttest für das Vorhaben sicherstellen.

Kann der EXIST-Forschungstransfer mit anderen Programmen kombiniert werden?

Der EXIST-Forschungstransfer ist nicht mit dem regulären EXIST-Gründerstipendium kombinierbar. Nach Abschluss der Förderung kann das Unternehmen auf andere Förderprogramme wie den ERP-Förderkredit KMU der KfW oder das ZIM-Programm für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zurückgreifen.

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