Forschungsergebnisse aus Hochschulen finden zu selten den Weg in die Praxis. Das EXIST-Programm (Existenzgründungen aus der Wissenschaft) soll diese Lücke schließen: Es gibt Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Zeit und die finanziellen Mittel, eine Geschäftsidee ohne unmittelbaren Einkommensdruck auszuarbeiten.
Das EXIST-Gründerstipendium ist das niedrigschwelligste Programm dieser Förderpalette. Wer eine innovative, wissensbasierte Idee hat, die Unterstützung der Hochschule genießt und keine langfristig aufwändige Forschung mehr benötigt, kann innerhalb von zwölf Monaten sein Gründungsvorhaben zur Marktreife bringen.
Dieser Artikel erklärt, wer die Förderung beantragen kann, wie hoch die Stipendien ausfallen, welche Anforderungen das Programm stellt und wie der Antrag über die Hochschule gestellt wird.
Was ist das EXIST-Gründerstipendium?
Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), das aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert wird. Es unterstützt Gründungsteams aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen dabei, eine innovative Geschäftsidee in einem Zeitraum von zwölf Monaten zur Gründungsreife zu entwickeln.
Die Förderung deckt drei Bestandteile ab: personengebundene Stipendien für bis zu drei Personen, eine Sachkostenpauschale und Mittel für gründungsbezogenes Coaching. Die Betreuung erfolgt durch das hochschuleigene Gründungsnetzwerk, das selbst an spezifische Anforderungen gebunden ist.
Projektträger und Rechtsgrundlage
Das EXIST-Gründerstipendium wird vom Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des BMWE verwaltet. Anträge werden nicht direkt beim Ministerium eingereicht, sondern laufen immer über die Hochschule. Aktuelle Programminformationen und das Antragssystem finden Sie unter exist.de.
Förderhöhe: Stipendien, Sachkosten und Coaching
Die Höhe des persönlichen Stipendiums hängt von der Qualifikation des jeweiligen Teammitglieds ab. Teams können aus bis zu drei Personen bestehen, die unterschiedliche Qualifikationsstufen einbringen dürfen.
| Qualifikation | Stipendium/Monat | Kinderzuschlag | Laufzeit |
|---|---|---|---|
| Promovierende | 3.000 Euro | +150 Euro/Kind | 12 Monate |
| Absolventen (Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen) | 2.500 Euro | +150 Euro/Kind | 12 Monate |
| Studierende | 1.000 Euro | +150 Euro/Kind | 12 Monate |
| Sachkosten Einzelgründung | bis 10.000 Euro | einmalig | 12 Monate |
| Sachkosten Teamgründung | bis 30.000 Euro | einmalig | 12 Monate |
| Coaching und Gründungsberatung | bis 5.000 Euro | einmalig | 12 Monate |
Die Stipendien enthalten bereits alle etwaigen Sozialversicherungskosten. Die Teammitglieder sind jedoch selbst für ihre Sozialversicherungsabgaben verantwortlich. Es empfiehlt sich, frühzeitig zu prüfen, in welcher Krankenversicherung man während der Stipendiumsphase versichert ist und welche Beiträge anfallen.
Sachkostenpauschale richtig einplanen
Die Sachkostenpauschale deckt Materialien, Prototypen, Software und Betriebskosten. Mit der Förderung angeschaffte Geräte sollen nach Ende der Projektlaufzeit vorzugsweise per De-minimis-Beihilfe an das Gründungsunternehmen übertragen werden, um die Voraussetzungen für eine Anschlussfinanzierung zu schaffen.
Voraussetzungen: Was müssen Gründungsteam und Hochschule mitbringen?
Das EXIST-Gründerstipendium hat Anforderungen an zwei Seiten: das Gründungsteam und die beantragende Hochschule. Beide müssen erfüllt sein.
Anforderungen an das Gründungsteam:
- Mindestens ein Mitglied ist Studierender, Absolvent (nicht länger als 5 Jahre abgeschlossen) oder Wissenschaftler der antragstellenden Hochschule
- Die Geschäftsidee ist innovativ, technologieorientiert oder wissensbasiert mit klaren Alleinstellungsmerkmalen
- Die Gründung ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vollzogen (kein eingetragenes Unternehmen)
- Teammitglieder gehen keiner Beschäftigung von mehr als 5 Wochenstunden nach
- Teams umfassen maximal drei geförderte Personen
- Das Vorhaben weist gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten auf und ist marktfähig
Anforderungen an die Hochschule:
- Aktives Gründungsnetzwerk mit projektbegleitender Betreuung der Teams
- Angebot von Transfer- und Beratungsleistungen für Gründungsinteressierte
- Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ) und Haftung für ordnungsgemäße Mittelverwendung
- Zugang zur Hochschulinfrastruktur (Labor, Büroflächen, IT) für das Gründungsteam
5-Jahres-Frist für Absolventen beachten
Absolventen können das EXIST-Gründerstipendium nur beantragen, wenn ihr Abschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Wer nach dem Studium in die Industrie gegangen und dann zurückgekehrt ist, sollte die Frist genau prüfen. Promotionen werden beim Abschlussdatum separat gezählt.
Antragstellung: Schritt für Schritt zur Förderung
Der Antrag wird nicht direkt beim BMWE oder beim PtJ gestellt, sondern läuft immer über die Hochschule oder Forschungseinrichtung, der das Team angehört. Das Verfahren ist mehrstufig und beginnt mit einem Ideenpapier. Ein verbindlicher Einreichtermin existiert nicht; Anträge können jederzeit gestellt werden.
- 1
Kontakt zur Gründungsberatung der Hochschule aufnehmen
Sprechen Sie zuerst mit dem Gründungsnetzwerk Ihrer Hochschule. Es prüft, ob Ihre Idee grundsätzlich förderfähig ist, und begleitet Sie durch den Antragsprozess. Ohne diese Unterstützung ist eine Antragstellung nicht möglich.
- 2
Gründungsstipendiumscheck auf exist.de durchführen
Mit dem Gründungsstipendiumscheck auf exist.de können Sie in wenigen Minuten prüfen, ob Ihr Vorhaben die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen erfüllt. Dieses Self-Assessment gibt frühzeitig Hinweise auf mögliche Ablehnungsgründe.
- 3
Ideenpapier erstellen und einreichen
Das Ideenpapier ist der erste formale Schritt des Antrags. Es beschreibt die Geschäftsidee, die geplante Vorgehensweise, den Markt und das Team und wird über das elektronische Formularsystem des PtJ eingereicht.
- 4
Vollständigen Antrag über die Hochschule einreichen
Nach positivem Feedback zum Ideenpapier folgt der vollständige Antrag. Dieser wird von der Hochschule ausgefüllt und beim PtJ eingereicht. Das Stipendium kann frühestens drei Monate nach Antragstellung beginnen.
- 5
Prüfung und Bewilligung durch den PtJ
Der Projektträger Jülich prüft den Antrag inhaltlich und formal. Bewilligungen werden schriftlich erteilt. Danach beginnt die 12-monatige Förderphase, in der das Team an Businessplan, Prototyp und Markterschließung arbeitet.
- 6
Anschlussfinanzierung frühzeitig vorbereiten
Das EXIST-Gründerstipendium endet nach zwölf Monaten ohne Verlängerungsmöglichkeit. Wer sein Vorhaben weiterentwickeln möchte, sollte frühzeitig prüfen, ob der EXIST-Forschungstransfer, Risikokapital oder ein KfW-Gründerkredit als Anschlussfinanzierung in Frage kommt.
Was wird gefördert – und was nicht?
Das EXIST-Gründerstipendium ist themen- und technologieoffen. Es schließt neben Hardwareprojekten auch Software, digitale Plattformen und wissensbasierte Dienstleistungen ein, sofern diese einen klaren Innovationscharakter aufweisen.
- Technologieorientierte Produktentwicklungen aus Hochschulforschung (Hard- und Software)
- Wissensbasierte Dienstleistungsmodelle mit signifikantem Alleinstellungsmerkmal
- Digitale Plattformen mit innovativem Ansatz und nachgewiesenem Marktbedarf
- Life-Science-Vorhaben, Deep-Tech-Projekte und KI-basierte Anwendungen
- Nachhaltige Technologien und Cleantech-Anwendungen mit Hochschulbezug
Nicht förderfähig
Handwerkliche, kaufmännische oder freiberufliche Gründungsideen ohne technologisch-innovativen Kern werden abgelehnt. Ebenso ausgeschlossen sind Vorhaben, die bereits als Unternehmen eingetragen sind, und Teams, bei denen kein Mitglied einen aktuellen Hochschulbezug nachweisen kann.
Abgrenzung zu EXIST Women und EXIST-Forschungstransfer
Innerhalb der EXIST-Programmlinie gibt es drei Förderangebote für Gründungsteams, die sich nach Zielgruppe und Projektcharakter unterscheiden. Ein Wechsel zwischen den Programmen ist nicht möglich; sie schließen sich gegenseitig aus.
Das EXIST Women-Programm richtet sich ausschließlich an Gründerinnen und ergänzt das Stipendium um ein strukturiertes 12-monatiges Qualifizierungsprogramm mit optionalem dreimonatigem Intensivstipendium. Der EXIST-Forschungstransfer ist für Vorhaben konzipiert, die besonders aufwändige Entwicklungsarbeiten erfordern und deutlich höhere Fördersummen benötigen.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Das EXIST-Gründerstipendium ist nicht mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit oder anderen lebensunterhaltssichernden Leistungen kombinierbar. Nach Abschluss der Förderphase kann ein ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW beantragt werden, um die Gründung zu finanzieren.
Häufige Fragen zum EXIST-Gründerstipendium
Wie hoch ist das EXIST-Gründerstipendium 2026?
Die Stipendienhöhe richtet sich nach der Qualifikation: Promovierende erhalten 3.000 Euro pro Monat, Absolventen (Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen) 2.500 Euro und Studierende 1.000 Euro. Zusätzlich werden für Eltern 150 Euro pro Kind und Monat gezahlt. Für Sachausgaben gibt es bis zu 10.000 Euro bei Einzelgründungen und bis zu 30.000 Euro bei Teamgründungen.
Wer kann das EXIST-Gründerstipendium beantragen?
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einem Gründungsnetzwerk. Die Gründungsteams selbst stellen keinen Direktantrag beim BMWE, sondern arbeiten mit ihrer Hochschule zusammen. Teammitglieder können Studierende, Absolventen und Wissenschaftler sein, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre aus der Hochschule ausgeschieden sind.
Wie lange läuft das EXIST-Gründerstipendium?
Die Förderung läuft zwölf Monate. In dieser Zeit sollen die Gründungsteams einen Businessplan ausarbeiten, den Prototyp weiterentwickeln und sich auf die Unternehmensgründung vorbereiten. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen; als Anschlussfinanzierung kommt je nach Entwicklungsstand der EXIST-Forschungstransfer oder eine Risikokapitalfinanzierung in Frage.
Welche Anforderungen stellt das Programm an die Geschäftsidee?
Die Geschäftsidee muss innovativ, technologieorientiert oder wissensbasiert sein und signifikante Alleinstellungsmerkmale aufweisen. Reine Dienstleistungsmodelle ohne innovativen Charakter werden nicht gefördert. Die Erfolgsaussichten am Markt müssen überzeugend dargelegt werden. Sowohl Produkte als auch Dienstleistungen sind förderfähig, sofern sie die inhaltlichen Kriterien erfüllen.
Kann ich während der Förderung andere Tätigkeiten ausüben?
Nein. Wer das EXIST-Gründerstipendium erhält, darf weder ein anderes Stipendium in Anspruch nehmen, das den Lebensunterhalt sichert, noch einer Beschäftigung von mehr als fünf Stunden pro Woche nachgehen. Das Stipendium soll die vollständige Konzentration auf das Gründungsvorhaben ermöglichen. Das Unternehmen selbst darf im Förderzeitraum noch nicht offiziell gegründet sein.
Wie unterscheidet sich EXIST-Gründerstipendium vom EXIST-Forschungstransfer?
Das EXIST-Gründerstipendium richtet sich an Gründungsteams mit marktfähigen, innovativen Ideen, die in zwölf Monaten zur Gründungsreife gebracht werden können. Der EXIST-Forschungstransfer fördert besonders forschungsintensive und technologisch aufwändige Vorhaben, die längere Entwicklungszeiten benötigen, in zwei Phasen mit deutlich höheren Fördersummen. Beide Programme schließen sich gegenseitig aus.
