Berlin gehört zu den größten Gründungsstandorten Europas. Mit dem GründungsBONUS Plus stellt das Land seit Jahren ein Förderprogramm bereit, das junge Unternehmen in der kritischen Phase zwischen Gründung und Marktreife unterstützt. Anders als reine Stipendien handelt es sich um einen Investitions- und Kostenzuschuss, der gezielt Wachstumsausgaben mitfinanziert.
Das Programm richtet sich an Unternehmen, die maximal 18 Monate nach Gründung sind und in den Bereichen Tech, Digitalisierung, Kreativwirtschaft oder Sozialwirtschaft tätig sind. Die Förderquote von 50 Prozent ist hoch und macht den GründungsBONUS Plus zu einem der attraktivsten Landeszuschüsse in Deutschland.
Dieser Artikel erklärt die aktuelle Förderrichtlinie 2026, die förderfähigen Kosten und die wichtigsten Branchenausschlüsse.
Was ist der GründungsBONUS Plus?
Der GründungsBONUS Plus ist ein Förderprogramm des Landes Berlin, das von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe aufgelegt wurde. Operativ umgesetzt wird das Programm von der IBB Business Team GmbH, einer Tochter der Investitionsbank Berlin (IBB).
Anders als reine Stipendien oder Förderkredite ist der GründungsBONUS Plus ein nicht rückzahlbarer Kostenzuschuss. Die geförderten Unternehmen erhalten einen Anteil ihrer förderfähigen Ausgaben erstattet, ohne dafür eine Beteiligung abgeben oder einen Kredit zurückzahlen zu müssen.
Träger und Bewilligungsstelle
Programm des Landes Berlin (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe). Bewilligungsstelle ist die IBB Business Team GmbH. Aktuelle Förderrichtlinie gültig seit 16. Januar 2026. Antragsformulare und Beratungstermine finden Sie auf ibb.de/foerderprogramme/gruendungsbonus-plus und ibb-business-team.de.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind junge innovative Unternehmen mit Sitz in Berlin, die maximal 18 Monate alt sind. Mehrere Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
- Unternehmenssitz in Berlin (Hauptsitz oder Betriebsstätte)
- Maximal 18 Monate alt zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Technologisches, digitales, kreatives oder soziales Geschäftsmodell
- KMU-Status nach EU-Definition (weniger als 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. Euro Umsatz)
- Klar dargelegter Innovations- oder Nachhaltigkeitsbeitrag
- Plausible Verwendung der Mittel für Investitionen oder Wachstum
Branchenausschlüsse beachten
Nicht förderfähig sind Gründungen im Baugewerbe und in nach De-minimis-Verordnung ausgeschlossenen Branchen. Gastronomie und Hotellerie sind nur förderfähig, wenn klare Innovationen in ökologischer Bewirtschaftung, nachhaltigen Lebensmittelquellen oder Energieeffizienz vorliegen. Einzelhandel nur mit innovativen Konzepten wie nachhaltigen Produkten oder Versandhandel.
Welche Kosten sind förderfähig?
Der GründungsBONUS Plus deckt eine breite Palette von Kosten ab. Die Förderquote beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro pro Unternehmen.
| Kostenart | Förderquote | Beispiele | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Material- und Investitionskosten | 50 % | Maschinen, Werkzeuge, Software-Lizenzen | Eigentumserwerb |
| Laufende Betriebsausgaben | 50 % | Miete, Versicherungen, Cloud-Dienste | projektbezogen |
| Personalkosten | 50 % | Löhne, Gehälter, Sozialabgaben | für neu eingestellte Mitarbeiter |
| Drittleistungen | 50 % | Beratung, Programmierung, Marketing-Agentur | externe Dienstleister |
| IT- und Patentkosten | 50 % | IT-Infrastruktur, Patentanmeldungen | Schutzrechte fördern |
Bei einem Eigenanteil von ebenfalls 50 Prozent kann ein Unternehmen also Investitionen von insgesamt 100.000 Euro tätigen, davon werden 50.000 Euro über den GründungsBONUS Plus erstattet. Die Auszahlung erfolgt typischerweise auf Erstattungsbasis nach Vorlage von Belegen.
Eigenanteil sicher finanzieren
Der Eigenanteil von 50 Prozent muss vor Beginn der Förderung gesichert sein. Wer hier auf bestehende Eigenmittel setzen kann, hat einen Vorteil. Bei knapper Liquidität lässt sich der Eigenanteil über das Mikrodarlehen IBB Berlin Start oder andere Förderkredite vorfinanzieren.
Wie verläuft die Antragstellung?
Der Antrag wird elektronisch über das Online-Portal der IBB Business Team GmbH eingereicht. Vorab empfiehlt sich eine Beratung durch das IBB-Team.
- 1
Erstberatung mit IBB Business Team vereinbaren
Vereinbaren Sie ein kostenfreies Beratungsgespräch mit der IBB Business Team GmbH. Dabei werden die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens geprüft und Hinweise zu Antragstellung und Dokumentation gegeben.
- 2
Förderfähige Kostenplanung erstellen
Erstellen Sie eine detaillierte Kostenplanung mit allen geplanten förderfähigen Ausgaben. Pro Position sollten Beleg, Datum und Anbieter angegeben werden. Die Plausibilität der Kostenplanung ist ein zentrales Bewertungskriterium.
- 3
Antrag im Online-Portal stellen
Reichen Sie den Antrag elektronisch über das Online-Portal der IBB ein. Erforderliche Unterlagen sind Geschäftsmodell, Liquiditätsplanung, Kostenplanung, Handelsregisterauszug und KMU-Erklärung.
- 4
Prüfung und Bewilligung
Die IBB Business Team prüft den Antrag formal und inhaltlich. Bei besonders innovativen oder komplexen Vorhaben kann eine zusätzliche Stellungnahme externer Experten eingeholt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt sechs bis acht Wochen.
- 5
Auszahlung auf Erstattungsbasis
Nach Bewilligung können Sie förderfähige Kosten verausgaben. Die Erstattung erfolgt nach Vorlage von Belegen, typischerweise quartalsweise. In Einzelfällen sind Vorauszahlungen mit späterer Endabrechnung möglich.
Welche Vorhaben werden bevorzugt gefördert?
Berlin priorisiert innovative, nachhaltige und sozial wirksame Geschäftsmodelle. Folgende Branchen sind typische Förderkandidaten.
- Digitalwirtschaft, SaaS-Plattformen und Software-Innovation
- KI-Anwendungen und datenbasierte Produkte
- Cleantech, nachhaltige Geschäftsmodelle und Kreislaufwirtschaft
- Kreativwirtschaft, Design und Medien mit Innovationscharakter
- Sozialunternehmen mit klarem Wirkungsmodell
- Life Science, Medizintechnik und digitale Gesundheit
Wer ein Vorhaben mit klarem Berlin-Bezug oder Beitrag zu den Berliner Wirtschaftsclustern verfolgt, hat besonders gute Chancen. Die IBB priorisiert auch Vorhaben in den Bereichen Mobilität, Stadtentwicklung und urbane Lösungen.
Anschluss- und Parallelförderungen in Berlin
Berlin verfügt über ein dichtes Netz an Förderprogrammen, die sich mit dem GründungsBONUS Plus kombinieren oder als Anschlusslösung nutzen lassen.
Mögliche Programme
IBB Berlin Start (Existenzgründerdarlehen), IBB ProFIT-Programm für innovative Tech-Vorhaben, Mikrokreditfonds Deutschland, ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW, INVEST-Zuschuss für Wagniskapital und Beteiligungen der IBB Beteiligungsgesellschaft. Eine Doppelförderung mit anderen Zuschüssen ist nur mit Abstimmung möglich.
Häufige Fragen zum GründungsBONUS Plus
Wie hoch ist der GründungsBONUS Plus 2026?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 50.000 Euro pro Unternehmen über die Förderdauer von zwei Jahren. Förderfähig sind Material- und Investitionskosten, laufende Betriebsausgaben, Personalkosten, Drittleistungen sowie IT- und Patentkosten.
Wer kann den GründungsBONUS Plus beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Berlin, die maximal 18 Monate alt sind und ein technologisches, digitales, kreatives oder soziales Geschäftsmodell verfolgen. Die Förderung richtet sich an junge Unternehmen, die nach der Gründungsphase in die Wachstumsphase übergehen.
Welche Branchen sind ausgeschlossen?
Nicht förderfähig sind Gründungen im Baugewerbe sowie Branchen, die nach der De-minimis-Verordnung nicht förderfähig sind. Auch Gastronomie und Hotellerie sind ausgeschlossen, sofern keine Innovationen in ökologischer Bewirtschaftung, nachhaltigen Lebensmittelquellen oder Energieeffizienz vorliegen. Einzelhandel ist nur bei innovativen Konzepten wie nachhaltigen Produkten oder nachhaltigem Versandhandel förderfähig.
Bis wann kann ich Anträge stellen?
Eine neue Förderrichtlinie gilt seit dem 16. Januar 2026. Anträge können seitdem bis zum 30. September 2027 eingereicht werden. Zwischen 30. September 2025 und 16. Januar 2026 war das Programm temporär für neue Anträge geschlossen.
Wer ist Träger des Programms?
Träger ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Bewilligungsstelle ist die IBB Business Team GmbH im Auftrag der Investitionsbank Berlin (IBB). Aktuelle Informationen, Antragsformulare und Förderrichtlinien finden Sie auf ibb.de und ibb-business-team.de.
Wie lange dauert die Förderung?
Die Förderlaufzeit beträgt bis zu zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit können förderfähige Kosten geltend gemacht werden. Die Auszahlung erfolgt typischerweise auf Erstattungsbasis nach Vorlage von Belegen, in einigen Fällen auch als Vorauszahlung mit späterer Abrechnung.
Welche Anschlussförderungen gibt es in Berlin?
Berlin bietet weitere IBB-Programme wie das Mikrodarlehen IBB Berlin Start (bis 50.000 Euro), die IBB Bürgschaft, Beteiligungen der IBB Beteiligungsgesellschaft, ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW und INVEST-Zuschuss für Wagniskapital. Das Coaching-BONUS-Programm wurde Ende 2025 eingestellt; Coaching wird über andere IBB-Angebote abgedeckt.
