Wirtschaft Aktualisiert Mai 2026

Gründungsstipendium.NRW 2026 – 1.200 Euro monatlich für innovative Gründungen

Auf einen Blick

Das Gründungsstipendium.NRW zahlt 1.200 Euro pro Monat an innovative Gründungsteams aus Nordrhein-Westfalen über bis zu 12 Monate. Bewerben können sich Einzelpersonen oder Teams mit bis zu drei Mitgliedern. Zusätzlich gibt es ein kostenfreies Coaching. Trägerin ist die NRW.BANK im Auftrag des Wirtschaftsministeriums NRW. Wegen hoher Nachfrage pausiert die Jury seit dem 1. April 2026 vorerst.

Startup-Inkubator in Nordrhein-Westfalen
Das Gründungsstipendium.NRW fördert innovative Gründungsteams in Nordrhein-Westfalen mit 1.200 Euro pro Person und Monat über bis zu zwölf Monate -- inklusive kostenfreiem Coaching. Bild: KI generiert

Wer in der Vorgründungsphase steht und an einer innovativen Idee arbeitet, braucht eine finanzielle Brücke, bis das Unternehmen Umsätze schreibt. Das Gründungsstipendium.NRW spannt genau diese Brücke: ein Jahr lang kann das Team ohne Einkommensdruck am Geschäftsmodell, am Prototyp und an der Markteinführung arbeiten.

Anders als das EXIST-Gründerstipendium ist das NRW-Programm nicht auf den Hochschulkontext beschränkt: Auch Quereinsteiger, ehemalige Angestellte oder Studierende ohne formellen Hochschulbezug können sich bewerben. Voraussetzung ist, dass die Idee einen klaren Innovationscharakter aufweist und wirtschaftliches Potenzial hat.

Dieser Artikel erklärt, wer förderfähig ist, wie hoch das Stipendium ausfällt, welche Coaching-Leistungen das Land NRW zusätzlich bezahlt und wie der Antrag funktioniert.

Was ist das Gründungsstipendium.NRW?

Das Gründungsstipendium.NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Es soll Gründungsinteressierten den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern, indem es den Lebensunterhalt während der Gründungsphase sicherstellt und gleichzeitig Coaching durch erfahrene Berater bereitstellt.

Die Umsetzung erfolgt durch akkreditierte Gründungsnetzwerke, etwa Hochschulen, Gründerzentren und private Beratungsorganisationen. Diese begleiten die Stipendiaten während der gesamten Förderlaufzeit und geben Feedback zum Geschäftsmodell, zur Marktanalyse und zur Skalierungsstrategie.

Träger und Rechtsgrundlage

Das Programm beruht auf einer Förderrichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW. Die Antragsbearbeitung übernimmt die NRW.BANK. Aktuelle Informationen, Bewerbungsfristen und das Online-Antragssystem finden Sie unter gruendungsstipendium.nrw.

Wer ist antragsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind innovative Gründungsinteressierte und Gründungsteams aus NRW. Das Programm hat klare Voraussetzungen, die alle erfüllt sein müssen.

  • Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder geplanter Unternehmenssitz in NRW
  • Volljährigkeit und freie Verfügbarkeit für die Gründungsarbeit
  • Innovative, skalierbare Geschäftsidee mit Marktpotenzial
  • Bei Teams: Maximal drei Mitglieder, alle stipendienberechtigt
  • Unternehmen noch nicht oder vor maximal 12 Monaten gegründet
  • Keine parallele Vollzeitbeschäftigung oder anderes existenzsicherndes Stipendium

Doppelförderungen ausgeschlossen

Wer parallel ein EXIST-Gründerstipendium, einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur oder ein anderes existenzsicherndes Stipendium bezieht, kann das Gründungsstipendium.NRW nicht zusätzlich beantragen. Investitionszuschüsse und Beratungsförderungen wie BAFA-Förderung sind dagegen kombinierbar.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Stipendium beträgt 1.200 Euro brutto pro Person und Monat. Bei Teams können bis zu drei Personen jeweils das volle Stipendium erhalten. Die Auszahlung erfolgt direkt an die einzelnen Stipendiaten.

KonstellationStipendium/MonatLaufzeitGesamtsumme
Einzelgründer1.200 Euro12 Monatebis 14.400 Euro
Zweier-Team2 × 1.200 Euro12 Monatebis 28.800 Euro
Dreier-Team3 × 1.200 Euro12 Monatebis 43.200 Euro
Coaching (zusätzlich)kostenfreiwährend Förderungunentgeltlich

Zusätzlich zum Stipendium erhalten die Teams Zugang zu einem akkreditierten Coaching-Partner. Diese Beratung ist im Förderbetrag inkludiert und wird vom Land NRW separat bezahlt; sie kostet das Team nichts.

Krankenversicherung selbst regeln

Das Stipendium ist als Bruttobetrag konzipiert. Sozialversicherungsbeiträge müssen die Stipendiaten selbst tragen. Wer aus einer Festanstellung kommt, sollte rechtzeitig die freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung klären, da der Mindestbeitrag 2025 bei rund 220 Euro monatlich lag.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Antrag wird über die Online-Plattform gruendungsstipendium.nrw eingereicht. Voraussetzung ist die Anbindung an einen akkreditierten Gründungspartner, der das Vorhaben fachlich begleitet. Eine Liste aller akkreditierten Partner finden Sie auf der Programmwebsite.

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    Akkreditierten Gründungspartner auswählen

    Suchen Sie sich aus der Liste der akkreditierten Coaching-Partner einen passenden Begleiter für Ihr Vorhaben aus. Diese Partner sind über ganz NRW verteilt und decken unterschiedliche Branchen ab. Der Partner unterstützt Sie bei der Antragstellung und begleitet Sie über die gesamte Stipendiumlaufzeit.

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    Geschäftsidee und Pitch-Unterlagen vorbereiten

    Erstellen Sie ein kurzes Konzept zur Geschäftsidee, einen Pitch-Deck mit zehn bis zwölf Folien und eine Skizze des Geschäftsmodells (z. B. mit dem Business Model Canvas). Der Innovationsgrad und die Skalierbarkeit müssen klar erkennbar sein.

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    Online-Antrag einreichen

    Reichen Sie den Antrag über das Online-Portal gruendungsstipendium.nrw ein. Erforderlich sind Personendaten, Lebenslauf, Geschäftsidee, Markteinschätzung und der unterstützende Partner. Der Antrag muss von allen Teammitgliedern signiert werden.

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    Bewerten durch unabhängige Jury

    Eine unabhängige Jury aus Wirtschaftsexperten, Gründern und Investoren prüft die eingereichten Anträge. Beim positiven Votum erfolgt die Einladung zu einem persönlichen Pitch, bei dem Sie Ihre Idee in 5 bis 10 Minuten präsentieren.

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    Bewilligung und Start der Förderung

    Nach erfolgreichem Pitch erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Die Förderung startet zum nächsten Monatsersten. Während der Laufzeit nehmen Sie regelmäßig an Coaching-Terminen teil und reichen Zwischenberichte ein.

Aktuelle Programmlage 2026

Aufgrund des hohen Andrangs pausieren die Jurysitzungen seit dem 1. April 2026. Anträge können weiter eingereicht und werden bearbeitet, allerdings verzögert sich die Vergabe. Eine Wiederaufnahme der Jurysitzungen wird im Laufe des Jahres erwartet. Vor der Bewerbung sollten Sie den aktuellen Stand auf gruendungsstipendium.nrw prüfen.

Welche Geschäftsideen werden besonders gefördert?

Das Programm ist branchenoffen, fokussiert sich aber bewusst auf zukunftsfähige und innovative Geschäftsmodelle. Imitate bestehender Konzepte oder reine Dienstleistungen ohne klaren Mehrwert werden nicht gefördert.

  • Digitalisierung und SaaS-Plattformen mit klarer Wertschöpfung
  • Künstliche Intelligenz, Machine Learning und Datenprodukte
  • Nachhaltigkeit, Cleantech und Kreislaufwirtschaft
  • Life Science, Medizintechnik und Gesundheitsanwendungen
  • Industrie 4.0, IoT und Robotik
  • Soziale Innovation und nachhaltige Geschäftsmodelle

Auch Gründungen aus klassischen Branchen können gefördert werden, wenn sie ein innovatives Element enthalten, etwa eine neue Technologie, ein neues Geschäftsmodell oder eine bislang nicht erschlossene Zielgruppe.

Anschlussfinanzierung nach dem Stipendium

Die zwölfmonatige Stipendiumlaufzeit endet ohne Verlängerungsmöglichkeit. Wer sein Vorhaben fortführen möchte, sollte frühzeitig die Anschlussfinanzierung planen. NRW hat dazu mehrere Förderpfade, die nahtlos anschließen.

Mögliche Anschlussförderungen

Mikrodarlehen NRW (bis 25.000 Euro), Universalbürgschaft der NRW.BANK, ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW (bis 200.000 Euro), INVEST-Zuschuss für Wagniskapital des BAFA und das Beteiligungsprogramm Win NRW.BANK. Akkreditierte Gründungspartner beraten zur passenden Konstellation.

Häufige Fragen zum Gründungsstipendium.NRW

Wie hoch ist das Gründungsstipendium.NRW 2026?

Pro Stipendiat zahlt das Land Nordrhein-Westfalen 1.200 Euro brutto im Monat über bis zu 12 Monate. Teams von bis zu drei Personen können gemeinsam antragen, sodass die Gesamtförderung bis zu 43.200 Euro für ein Team über die volle Laufzeit erreichen kann. Zusätzlich wird ein kostenfreies Coaching durch akkreditierte Gründungspartner gewährt.

Wer kann das Gründungsstipendium.NRW beantragen?

Antragsberechtigt sind innovative Gründungsinteressierte mit Wohnsitz oder geplantem Unternehmenssitz in NRW. Das Stipendium richtet sich an Personen, die noch nicht gegründet haben oder deren Unternehmensgründung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt. Auch Teams aus bis zu drei Personen können gemeinsam ein Stipendium beantragen.

Welche Geschäftsideen werden gefördert?

Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen zukunftsorientierter Technologien, innovativer Dienstleistungen und neuer Geschäftsmodelle. Die Idee muss innovativ, skalierbar und wirtschaftlich tragfähig sein. Reine Imitationen bestehender Geschäftsmodelle werden nicht gefördert. Eine besondere Bedeutung haben Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Künstliche Intelligenz und Life Science.

Wie lange läuft die Förderung?

Die maximale Förderdauer beträgt 12 Monate. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Wer nach Ablauf eine Anschlussfinanzierung benötigt, kann sich um Beteiligungskapital aus dem NRW-Bank-Programm Win NRW.BANK oder den Mittelstandsfonds bemühen.

Wie ist der aktuelle Status des Programms 2026?

Aufgrund hoher Nachfrage pausieren die Jurysitzungen ab dem 1. April 2026 vorerst. Bereits eingereichte Anträge werden weiterhin bearbeitet. Im Laufe des Jahres soll die Auswahl wieder aufgenommen werden, sobald die Mittelplanung dies zulässt. Aktuelle Informationen finden Sie auf der offiziellen Programmwebsite gruendungsstipendium.nrw.

Gibt es nach dem Stipendium eine weitere Förderung?

Ja, im Anschluss kommen mehrere Programme der NRW.BANK in Frage: das Mikrodarlehen NRW (bis 25.000 Euro), die Universalbürgschaft, oder das Beteiligungskapital aus dem Programm Win NRW.BANK. Auch der Bundeszuschuss INVEST und der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW lassen sich nahtlos anschließen.

Muss ich das Gründungsstipendium versteuern?

Stipendien zur Förderung von Forschung und Wissenschaft sind nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei. Da das Gründungsstipendium.NRW jedoch in der Vorgründungsphase gezahlt wird und nicht direkt einer wissenschaftlichen Tätigkeit dient, ist die steuerliche Einordnung individuell zu prüfen. Klären Sie das frühzeitig mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt.

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