Rheinland-Pfalz hat lange Zeit als Gründungsstandort hinter Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg zurückgestanden. Mit Start.in.RLP hat das Land 2024 ein Stipendienprogramm aufgelegt, das diese Lücke schließen soll und Gründer in der entscheidenden Frühphase finanziell unterstützt.
Anders als viele andere Landesstipendien ist Start.in.RLP nicht auf Tech-Vorhaben oder Hochschulausgründungen beschränkt. Auch Handwerksgründer, Sozialunternehmen und Mittelständler können sich bewerben, sofern sie ein nachvollziehbares Innovationspotenzial mitbringen.
Dieser Artikel erklärt die Förderkonditionen, das Bewerbungsverfahren über die Kammern und die typischen Erfolgsfaktoren bei der Antragstellung.
Was ist Start.in.RLP?
Start.in.RLP ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz. Die Antragsbearbeitung läuft über die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie Handwerkskammern (HWKs) des Landes, die das Programm operativ begleiten.
Das Stipendium kombiniert eine monatliche Auszahlung mit einer kostenfreien Coaching-Komponente, in der Stipendiaten zu Geschäftsmodell, Finanzplanung und Marketing beraten werden. Damit unterscheidet sich Start.in.RLP positiv von reinen Geldzahlungen ohne fachliche Begleitung.
Träger und Kammerweg
Programm des Wirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz. Antragsbearbeitung über IHKs und HWKs des Landes. Aktuelle Informationen finden Sie auf den Webseiten der Kammern (z. B. ihk.de/koblenz, ihk-trier.de, hwk-pfalz.de) und im Portal existenzgruender-jungunternehmer.de.
Wer ist antragsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Gründer und Gründungsteams mit Bezug zu Rheinland-Pfalz. Das Vorhaben muss ein klares Innovationspotenzial oder Wachstumsperspektive haben.
- Wohnsitz oder geplanter Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz
- Volljährigkeit und volle Verfügbarkeit für die Stipendiumphase
- Geschäftsidee mit klarem Innovations- oder Wachstumspotenzial
- Bei Antragsbewilligung noch keine vollzogene Unternehmensgründung
- Bereitschaft zur Teilnahme am Coaching-Programm
- Keine parallele Inanspruchnahme von EXIST oder anderen existenzsichernden Bundesstipendien
Bewerbungsfrist nur einmal jährlich
Anders als andere Stipendien hat Start.in.RLP nur eine Bewerbungsperiode pro Jahr (15. Januar bis 15. März). Wer die Frist verpasst, muss bis zum nächsten Jahr warten oder auf andere Förderprogramme ausweichen.
Wie hoch ist das Stipendium?
Pro Stipendiat zahlt das Land 1.000 Euro brutto pro Monat. Bei Teams können bis zu drei Personen das Stipendium gleichzeitig beziehen.
| Konstellation | Stipendium/Monat | Laufzeit | Maximalsumme |
|---|---|---|---|
| Einzelperson | 1.000 Euro brutto | bis 12 Monate | bis 12.000 Euro |
| Zweier-Team | 2.000 Euro brutto gesamt | bis 12 Monate | bis 24.000 Euro |
| Dreier-Team | 3.000 Euro brutto gesamt | bis 12 Monate | bis 36.000 Euro |
| Coaching durch Kammer | kostenfrei | während Förderung | inkludiert |
Das Stipendium wird brutto ausgezahlt; Sozialversicherungsbeiträge sind aus dem Betrag selbst zu finanzieren. Es gibt keine Sachkostenpauschale; Sachausgaben tragen die Stipendiaten privat oder aus Eigenmitteln.
Coaching im Wert von mehreren tausend Euro
Die kostenfreie Coaching-Komponente sollte nicht unterschätzt werden: Marktübliche Beratungsstunden bei IHK oder HWK kosten typischerweise 100 bis 250 Euro pro Stunde. Bei zwölf Monaten Stipendium sind so leicht mehrere tausend Euro Beratungsleistung kostenlos enthalten.
Wie funktioniert die Bewerbung?
Die Bewerbung erfolgt über die zuständige IHK oder HWK in Rheinland-Pfalz. Welche Kammer zuständig ist, hängt vom Wohnort und dem Geschäftsfeld ab; bei Handwerksgründungen ist immer die HWK zuständig.
- 1
Beratungsgespräch bei der zuständigen Kammer
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei Ihrer zuständigen IHK oder HWK. Die Kammer prüft, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, und unterstützt bei der Antragsvorbereitung. Das Beratungsgespräch ist kostenfrei.
- 2
Konzept und Geschäftsmodell ausarbeiten
Erstellen Sie ein Konzept zur Geschäftsidee mit Beschreibung des Innovationsgrads, des Marktes und des Geschäftsmodells. Ein vollständiger Businessplan ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert für die spätere Umsetzung.
- 3
Antrag in der Bewerbungsperiode einreichen
Reichen Sie den Antrag zwischen 15. Januar und 15. März bei der zuständigen Kammer ein. Erforderliche Unterlagen sind Konzept, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und eine Empfehlung der Kammer.
- 4
Auswahl durch Auswahlteam
Ein Auswahlteam aus Wirtschaftsexperten, Kammervertretern und ggf. Gründern bewertet die eingereichten Anträge. Bei besonders guten Vorhaben kann ein persönlicher Pitch oder ein Gespräch erforderlich sein.
- 5
Bewilligung und Coaching-Vereinbarung
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt monatlich. Parallel beginnt das Coaching durch die Kammer; ein Coaching-Plan wird gemeinsam entwickelt.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Start.in.RLP ist breiter aufgestellt als reine Tech-Stipendien. Auch Handwerksgründungen und mittelständische Vorhaben können gefördert werden, sofern ein klarer Innovationsbeitrag erkennbar ist.
- Tech-Startups (Software, Hardware, KI, Digitalisierung)
- Innovative Handwerksgründungen mit modernen Technologien
- Sozialunternehmen mit klarem Wirkungsmodell
- Cleantech und nachhaltige Geschäftsmodelle
- Weinbau-Innovationen (typisch für RLP)
- Kreativwirtschaft, Design und Medienunternehmen
Reine Imitate bestehender Geschäftsmodelle ohne Wachstumsperspektive sind nicht förderfähig. Die Innovationskraft muss sich nicht zwingend auf Tech beziehen, sondern kann auch auf Geschäftsmodell, Vertrieb oder Kundenansprache zielen.
Anschlussfinanzierung in Rheinland-Pfalz
Nach den 12 Monaten Stipendium stehen klassische Förderkredite und Beteiligungsprogramme offen. Rheinland-Pfalz hat dabei mit der Investitions- und Strukturbank (ISB) einen leistungsfähigen Förderpartner.
Anschlussstationen in RLP
ISB-Existenzgründerdarlehen, ISB-Mittelstandsförderkredit, Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz, ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW und INVEST-Zuschuss für Wagniskapital. Die Kammern vermitteln aktiv Anschlusskontakte.
Häufige Fragen zu Start.in.RLP
Wie hoch ist das Start.in.RLP Stipendium 2026?
Pro Stipendiat zahlt das Land Rheinland-Pfalz 1.000 Euro brutto pro Monat über bis zu 12 Monate. Bei voller Laufzeit ergibt das eine Maximalsumme von 12.000 Euro pro Person. Bei Teams können bis zu drei Personen das Stipendium gleichzeitig beziehen.
Wer kann Start.in.RLP beantragen?
Antragsberechtigt sind Gründer und Gründungsteams mit Wohnsitz oder geplantem Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz. Das Vorhaben sollte einen klaren Innovationsbeitrag oder ein nachvollziehbares Wachstumspotenzial haben. Der Antrag wird über die zuständige Handwerkskammer oder IHK eingereicht.
Bis wann läuft die Bewerbungsfrist 2026?
Die Bewerbungsfrist für 2026 lief vom 15. Januar bis 15. März 2026. Die Förderung beginnt nach erfolgreicher Auswahl typischerweise ab Mai 2026. Die nächste Bewerbungsrunde wird voraussichtlich Anfang 2027 ausgeschrieben.
Wer ist Träger des Programms?
Träger ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz. Die Antragsbearbeitung läuft über die Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Handwerkskammern (HWKs) des Landes. Aktuelle Informationen finden Sie auf existenzgruender-jungunternehmer.de und ihk.de/koblenz, ihk-trier.de oder hwk-pfalz.de.
Was bietet Start.in.RLP außer dem Stipendium?
Stipendiaten erhalten kostenfreies Coaching zu gründungsrelevanten Themen wie Geschäftsmodell, Finanzplanung, Marketing und Buchhaltung. Die Coaching-Stunden werden von den Kammern oder akkreditierten Beratern erbracht. Außerdem gibt es Vernetzungsangebote zu anderen Stipendiaten.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Start.in.RLP ist branchenoffener als reine Tech-Stipendien und fördert auch Handwerks- und Mittelstandsgründungen, sofern ein klares Innovationspotenzial erkennbar ist. Klassische Imitate ohne Wachstumsperspektive werden allerdings nicht gefördert.
Welche Anschlussförderungen bietet Rheinland-Pfalz?
Nach Start.in.RLP stehen das ISB-Existenzgründerdarlehen, Bürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz, Beteiligungen der MBG Rheinland-Pfalz, ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW und INVEST-Zuschuss für Wagniskapital zur Verfügung. Die Kammern vermitteln aktiv passende Anschlusskontakte.
