Barrierefreies Wohnen ist nicht nur ein Thema für Senioren. Ob junge Familie mit Kinderwagen, Mensch mit Gehbehinderung oder vorausschauender Eigentümer: Barrieren in Wohnungen beeinträchtigen den Alltag und schränken die Selbstständigkeit ein. Der KfW-Förderkredit 159 „Altersgerecht Umbauen" finanziert sowohl den Abbau von Barrieren als auch die Verbesserung des Einbruchschutzes – zu Konditionen unter dem Marktzins.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Maßnahmen gefördert werden, wie hoch der Kredit ausfällt, welche Konditionen 2026 gelten und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt stellen. Das Programm steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, weshalb eine frühzeitige Antragstellung empfehlenswert ist.
Was ist der KfW-Kredit 159?
Der KfW-Kredit 159 ist ein zinsgünstiges Förderdarlehen der staatlichen KfW-Bank für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden. Mit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit können Sie Umbauten finanzieren, die das Wohnen sicherer und komfortabler machen.
Das Besondere: Der Kredit ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Ob Sie 30 oder 70 Jahre alt sind – wenn Sie Barrieren reduzieren oder Ihren Einbruchschutz verbessern möchten, steht Ihnen der Förderkredit offen. Auch der Erwerb von bereits barrierefrei umgebautem Wohnraum ist förderfähig.
Kredit oder Zuschuss?
Der KfW 159 ist ein Kredit, der vollständig zurückgezahlt werden muss. Wenn Sie stattdessen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bevorzugen, prüfen Sie den KfW 455-B Barrierereduzierung – dieser bietet bis zu 6.250 Euro als Zuschuss. Beide Programme lassen sich auch miteinander kombinieren.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Der KfW-Kredit 159 umfasst sieben klar definierte Förderbereiche. Innerhalb dieser Bereiche sind sowohl einzelne Maßnahmen als auch umfassende Umbauten zum Standard „Altersgerechtes Haus" förderfähig.
1. Wege zum Gebäude und Wohnumfeld
Barrierefreie Gestaltung von Zugangswegen, Stellplätzen, Abstellflächen und Mülltonnenplätzen. Hierzu zählen auch Beleuchtung, Orientierungshilfen und rutschfeste Beläge.
2. Eingangsbereich und Wohnungszugang
Verbreiterung von Hauseingangstüren und Wohnungstüren, schwellenlose Übergänge, automatische Türöffner, Gegensprechanlagen und beleuchtete Klingeltableaus.
3. Überwindung von Treppen und Stufen
Einbau von Treppenliften, Plattformliften, Aufzügen oder Rampen. Auch der Umbau von Stufen, das Anbringen von Handläufen und die Verbesserung der Treppenbeleuchtung sind förderfähig.
4. Raumaufteilung und Schwellen
Anpassung von Raumgrundrissen, Entfernung von Türschwellen, Verbreiterung von Innentüren, Einbau von Schiebetüren und bodengleiche Übergänge zwischen Räumen.
5. Badezimmer
Einbau bodengleicher Duschen, Anpassung der Badewanne (Einstiegshilfen), Haltegriffe, unterfahrbare Waschtische, rutschhemmende Bodenbeläge und ausreichende Bewegungsflächen.
6. Orientierung, Kommunikation und Smart-Home
Smart-Home-Systeme zur Steuerung von Licht, Heizung und Rollläden, Notrufsysteme, Bewegungsmelder, kontrastreiche Gestaltung und akustische oder visuelle Signalgeber.
7. Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
Barrierefreie Gestaltung von Gemeinschaftsräumen, Waschküchen, Trockenräumen und Fahrradkellern in Mehrfamilienhäusern. Auch Umbauten für Mehrgenerationenwohnen sind förderfähig.
Einbruchschutz ebenfalls förderfähig
Neben Barrierereduzierung fördert der KfW 159 auch Maßnahmen zum Einbruchschutz: einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren, Nachrüstung von Fenstern und Balkontüren mit Sicherheitsbeschlägen, Einbau von Alarmanlagen und Videoüberwachung. Diese Maßnahmen können eigenständig oder in Kombination mit Barrierefreiheitsmaßnahmen beantragt werden.
Konditionen 2026: Zinsen und Laufzeiten
Der KfW-Kredit 159 bietet Zinsen unter dem Marktniveau. Die konkreten Konditionen hängen von Kreditbetrag, Laufzeit und Zinsbindungsdauer ab. Nachfolgend ein Beispiel auf Basis der aktuellen KfW-Konditionen:
| Parameter | Beispielwert |
|---|---|
| Maximaler Kreditbetrag | 50.000 Euro pro Wohneinheit |
| Effektiver Jahreszins (Beispiel) | ab ca. 2,66 % p.a. |
| Laufzeit (Beispiel) | 10 Jahre |
| Zinsbindung (Beispiel) | 5 Jahre |
| Tilgungsfreie Anlaufjahre | bis zu 2 Jahre |
| Auszahlung | 100 % des Kreditbetrags |
| Sondertilgung | kostenfrei möglich (gegen Vorfälligkeitsentschädigung bei Volltilgung) |
Die tilgungsfreien Anlaufjahre ermöglichen es Ihnen, in der Anfangsphase nur Zinsen zu zahlen und die Tilgung erst nach der Umbauphase zu beginnen. Die Zinsbindung beträgt in der Regel 5 oder 10 Jahre – danach wird der Zins neu festgelegt.
Unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel
Der KfW-Kredit 159 steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. In der Vergangenheit wurden die Mittel zeitweise ausgeschöpft und das Programm vorübergehend gestoppt. Wenn Sie einen Umbau planen, sollten Sie den Antrag so früh wie möglich stellen, um sich die Förderung zu sichern.
Wer kann den Kredit beantragen?
Der Kreis der Antragsberechtigten ist bewusst breit gefasst. Entscheidend ist nicht das Alter oder ein Pflegegrad, sondern die geplante Maßnahme zur Barrierereduzierung oder zum Einbruchschutz.
- Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, die selbst darin wohnen
- Eigentümer, die Wohnraum vermieten und für ihre Mieter barrierefrei umbauen
- Mieter, die mit Zustimmung des Vermieters Umbaumaßnahmen durchführen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
- Ersterwerber von barrierefrei umgebautem Wohnraum (Kauf innerhalb von 12 Monaten nach Umbau)
- Träger von Pflegeeinrichtungen und Wohngruppen (für bestimmte Maßnahmen)
Es gibt keine Einkommensgrenze und keine Altersgrenze. Auch junge Familien, die etwa eine bodengleiche Dusche oder eine Rampe für den Kinderwagen einbauen möchten, können den Kredit nutzen.
Antrag Schritt für Schritt
Der Antrag wird ausschließlich über Ihre Hausbank gestellt. Beachten Sie: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen eingereicht werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.
- 1
Maßnahmen planen und Angebote einholen
Lassen Sie sich von einem Fachunternehmen beraten, welche Umbaumaßnahmen sinnvoll sind. Holen Sie detaillierte Kostenvoranschläge ein. Für den Standard „Altersgerechtes Haus" kann ein Sachverständiger die Planung übernehmen. Planungs- und Beratungskosten sind förderfähig und gelten nicht als Vorhabenbeginn.
- 2
Hausbank aufsuchen und Kredit beantragen
Gehen Sie mit Ihren Kostenvoranschlägen und einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zu Ihrer Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Geschäftsbank). Die Bank prüft Ihre Bonität und leitet den Antrag an die KfW weiter. Halten Sie Einkommensnachweise und Grundbuchauszug bereit.
- 3
KfW-Zusage abwarten
Die KfW prüft den Antrag über die Hausbank. Nach der Zusage wird der Kreditvertrag geschlossen. Erst danach dürfen Sie mit den Umbauarbeiten beginnen – also Handwerker beauftragen und Lieferverträge abschließen.
- 4
Umbau durchführen und Mittel abrufen
Führen Sie die geplanten Maßnahmen durch Fachunternehmen aus. Der Kreditbetrag wird in der Regel in einer Summe oder nach Baufortschritt ausgezahlt. Bewahren Sie alle Rechnungen und Nachweise sorgfältig auf.
- 5
Verwendungsnachweis einreichen
Nach Abschluss der Maßnahmen reichen Sie die Rechnungen und gegebenenfalls eine Bestätigung des Fachunternehmens bei der KfW ein. Beim Standard „Altersgerechtes Haus" bestätigt ein Sachverständiger die fachgerechte Ausführung.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Der KfW-Kredit 159 lässt sich mit weiteren Förderprogrammen kombinieren, um den Eigenanteil zu minimieren. Beachten Sie dabei, dass die Summe aller Förderungen die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen darf.
KfW 455-B – Investitionszuschuss Barrierereduzierung
Der Zuschuss 455-B bietet 10 % bis 12,5 % der förderfähigen Kosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss (max. 6.250 Euro). Kombiniert mit dem Kredit 159 können Sie den Zuschuss nutzen, um den Kreditbetrag zu reduzieren. Seit April 2026 ist der Zuschuss wieder beantragbar.
Wohnumfeldverbesserung der Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 können zusätzlich bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme von der Pflegekasse erhalten. Dieser Zuschuss ist unabhängig von KfW-Förderungen und wird direkt bei der Pflegekasse beantragt. Ideal als Ergänzung zum KfW-Kredit.
Landes- und Kommunalprogramme
Zahlreiche Bundesländer und Kommunen bieten eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für barrierefreies Bauen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Landesförderbank über regionale Angebote.
Tipp: Fördermittelberatung nutzen
Viele Verbraucherzentralen und Wohnberatungsstellen bieten kostenlose oder kostengünstige Fördermittelberatung an. Ein Berater kann prüfen, welche Kombination aus KfW-Kredit, KfW-Zuschuss, Pflegekassenleistung und Landesförderung für Ihre Situation optimal ist – und so sicherstellen, dass Sie keine Förderung übersehen.
Häufige Fragen zum KfW-Kredit 159
Wie hoch ist der Kredit im KfW-Programm 159?
Der Förderkredit beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Bei einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohneinheiten kann der Kredit entsprechend mehrfach beantragt werden. Die tatsächliche Kredithöhe richtet sich nach den geplanten Umbaukosten und der Bonität des Antragstellers.
Muss ich einen Pflegegrad haben, um den KfW-Kredit 159 zu erhalten?
Nein. Der KfW-Kredit 159 ist altersunabhängig und erfordert keinen Pflegegrad. Jede Person, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren oder den Einbruchschutz verbessern möchte, kann den Kredit beantragen – ob jung oder alt, ob Eigentümer oder Mieter (mit Zustimmung des Vermieters).
Kann ich den KfW 159 mit dem Zuschuss KfW 455-B kombinieren?
Ja, eine Kombination ist grundsätzlich möglich. Sie können den Förderkredit 159 mit dem Investitionszuschuss 455-B kombinieren, sofern die Summe der Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. So lässt sich der Eigenanteil weiter senken. Beachten Sie jedoch, dass beide Programme unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel stehen.
Welche Zinsen gelten 2026 für den KfW 159?
Der Effektivzins liegt beispielhaft ab ca. 2,66 % p.a. (bei 50.000 Euro Kreditbetrag, 10 Jahren Laufzeit, 2 tilgungsfreien Anlaufjahren und 5 Jahren Zinsbindung). Die konkreten Konditionen werden bei Antragstellung durch die Hausbank mitgeteilt und können je nach Laufzeit und Zinsbindung variieren.
Wer stellt den Antrag für den KfW 159?
Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank (Geschäftsbank, Sparkasse oder Volksbank). Diese leitet den Antrag an die KfW weiter und zahlt den Kredit aus. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.
Kann ich mit dem KfW 159 auch einen Treppenlift finanzieren?
Ja. Der Einbau eines Treppenlifts, Plattformlifts oder eines Aufzugs fällt unter den Förderbereich 3 „Überwindung von Treppen und Stufen" und ist vollständig förderfähig. Auch Rampen, Handläufe und der Umbau von Stufen zu Schrägen werden gefördert.
