Wer seine Wohnung oder sein Haus barrierefrei umbauen möchte, steht vor erheblichen Kosten: Eine bodengleiche Dusche kostet schnell mehrere tausend Euro, ein Treppenlift noch deutlich mehr. Der KfW-Zuschuss 455-B nimmt Ihnen einen Teil dieser Last ab – als echten Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Im Unterschied zum KfW-Kredit 159 überweist die KfW beim Programm 455-B nach Abschluss der Maßnahmen einen Betrag direkt auf Ihr Konto.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie hoch der Zuschuss ausfällt, welche Maßnahmen gefördert werden, wie sich der Zuschuss vom KfW-Kredit 159 unterscheidet und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt stellen.
Was ist der KfW-Zuschuss 455-B?
Der KfW 455-B ist ein Investitionszuschuss der staatlichen KfW-Bank für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden. „Investitionszuschuss" bedeutet: Die KfW beteiligt sich prozentual an Ihren Umbaukosten, und Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen.
Der Zuschuss richtet sich an Eigentümer und Mieter (mit Zustimmung des Vermieters), die Barrieren in Wohnungen oder Wohngebäuden abbauen. Wie beim KfW-Kredit 159 gibt es keine Altersgrenze und keinen Pflegegrad als Voraussetzung. Das Programm steht jedoch unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Seit 8. April 2026 wieder beantragbar
Nach einer Unterbrechung aufgrund erschöpfter Haushaltsmittel ist die Antragstellung für den KfW 455-B seit dem 8. April 2026 wieder möglich. Da das Programm erfahrungsgemäß stark nachgefragt wird, sollten Sie Ihren Antrag zeitnah stellen, um sich die Förderung zu sichern.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Zuschusshöhe richtet sich danach, ob Sie einzelne Maßnahmen umsetzen oder den umfassenden Standard „Altersgerechtes Haus" erreichen.
| Förderart | Zuschuss in % | Maximaler Zuschuss | Förderfähige Kosten |
|---|---|---|---|
| Einzelmaßnahmen | 10 % | 2.500 Euro | bis 50.000 Euro |
| Standard „Altersgerechtes Haus" | 12,5 % | 6.250 Euro | bis 50.000 Euro |
Rechenbeispiel Einzelmaßnahmen: Sie lassen eine bodengleiche Dusche einbauen. Die Kosten betragen 8.000 Euro. Der Zuschuss beträgt 10 % von 8.000 Euro = 800 Euro. Ihr Eigenanteil sinkt auf 7.200 Euro.
Rechenbeispiel „Altersgerechtes Haus": Sie bauen Ihr Haus umfassend barrierefrei um (bodengleiche Dusche, Türverbreiterungen, schwellenlose Übergänge, Treppenlift). Die Gesamtkosten betragen 50.000 Euro. Der Zuschuss beträgt 12,5 % von 50.000 Euro = 6.250 Euro. Ihr Eigenanteil sinkt auf 43.750 Euro.
Pro Wohneinheit, nicht pro Person
Der maximale Zuschuss bezieht sich auf die Wohneinheit, nicht auf die antragstellende Person. Bei einem Mehrfamilienhaus kann der Zuschuss also für jede Wohneinheit separat beantragt werden. Bei einer einzelnen Eigentumswohnung ist der Zuschuss auf eine Wohneinheit begrenzt.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Der Zuschuss 455-B fördert dieselben sieben Bereiche wie der KfW-Kredit 159. Die Maßnahmen decken den gesamten Wohnbereich ab – vom Weg zur Haustür bis zum Badezimmer.
- Wege zum Gebäude und Wohnumfeld: barrierefreie Zugangswege, Stellplätze, Beleuchtung
- Eingangsbereich und Wohnungszugang: Türverbreiterung, automatische Türöffner, schwellenlose Übergänge
- Treppen und Stufen: Treppenlifte, Aufzüge, Rampen, Handläufe
- Raumaufteilung und Schwellen: Grundrissanpassung, Türschwellenentfernung, Schiebetüren
- Badezimmer: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, unterfahrbare Waschtische, rutschhemmende Böden
- Orientierung, Kommunikation und Smart-Home: Notrufsysteme, Bewegungsmelder, Lichtsteuerung
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen: barrierefreie Waschküchen, Fahrradkeller, Gemeinschaftsräume
Für den höheren Zuschuss von 12,5 % müssen die Maßnahmen in ihrer Gesamtheit den Standard „Altersgerechtes Haus" erfüllen. Dieser Standard erfordert eine umfassende Barrierereduzierung in mehreren Bereichen und wird durch einen Sachverständigen bestätigt.
Unterschied KfW 455-B und KfW 159
Beide Programme fördern identische Maßnahmen zur Barrierereduzierung, unterscheiden sich aber grundlegend in der Förderart. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | KfW 455-B (Zuschuss) | KfW 159 (Kredit) |
|---|---|---|
| Förderart | Nicht rückzahlbarer Zuschuss | Zinsgünstiger Kredit |
| Maximale Fördersumme | 6.250 Euro | 50.000 Euro |
| Rückzahlung | Nein | Ja, vollständig |
| Antragstellung | Direkt bei der KfW (Online-Portal) | Über die Hausbank |
| Förderbereiche | 7 Bereiche (identisch) | 7 Bereiche (identisch) |
| Kombinierbar | Ja, mit KfW 159 und Pflegekasse | Ja, mit KfW 455-B und Pflegekasse |
Kombination beider Programme
In der Praxis empfiehlt sich oft eine Kombination: Nutzen Sie den Zuschuss 455-B (bis 6.250 Euro), um die Eigenleistung zu senken, und finanzieren Sie den verbleibenden Betrag über den Kredit 159 (bis 50.000 Euro) zu günstigen Zinsen. So maximieren Sie die Förderung und minimieren Ihren Eigenanteil.
Antrag stellen Schritt für Schritt
Der Antrag für den KfW 455-B wird direkt bei der KfW gestellt – nicht über die Hausbank (das unterscheidet ihn vom KfW-Kredit 159). Der zentrale Grundsatz: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
- 1
Maßnahmen planen und Kostenvoranschläge einholen
Lassen Sie sich beraten, welche Maßnahmen zur Barrierereduzierung sinnvoll sind. Holen Sie detaillierte Kostenvoranschläge von Fachunternehmen ein. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn – Sie können sich also in Ruhe beraten lassen.
- 2
KfW-Zuschussportal nutzen und Antrag stellen
Registrieren Sie sich im KfW-Zuschussportal unter „Meine KfW" und stellen Sie den Antrag online. Geben Sie die geplanten Maßnahmen, die voraussichtlichen Kosten und Ihre persönlichen Daten ein. Sie erhalten eine Antragsnummer und eine vorläufige Zusage.
- 3
Zusage abwarten – dann erst Handwerker beauftragen
Warten Sie die schriftliche Zusage der KfW ab, bevor Sie Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen. Erst nach der Zusage dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Auslastung.
- 4
Umbau durchführen
Führen Sie die Maßnahmen wie geplant durch Fachunternehmen durch. Bewahren Sie alle Rechnungen, Zahlungsbelege und Fotos sorgfältig auf. Beim Standard „Altersgerechtes Haus" muss ein Sachverständiger die fachgerechte Ausführung bestätigen.
- 5
Nachweise hochladen und Zuschuss erhalten
Laden Sie nach Abschluss der Maßnahmen die Rechnungen und Nachweise im KfW-Zuschussportal hoch. Die KfW prüft die Unterlagen und überweist den Zuschuss auf Ihr Bankkonto. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Prüfung.
Wichtig: Kein Vorhabenbeginn vor Antragstellung
Wenn Sie vor der KfW-Zusage einen Handwerkervertrag unterschreiben oder Material bestellen, verlieren Sie den Zuschussanspruch. Lediglich Planungs- und Beratungsleistungen (z. B. Architektenberatung, Sachverständigengutachten, Kostenvoranschläge) gelten nicht als Vorhabenbeginn und sind vor Antragstellung erlaubt.
Kombination mit Pflegekasse und anderen Programmen
Der KfW-Zuschuss 455-B lässt sich mit weiteren Förderungen kombinieren. Besonders attraktiv ist die Kombination mit der Pflegekassenleistung, da diese unabhängig von der KfW-Förderung gewährt wird.
Pflegekasse – Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme von der Pflegekasse. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt sind bis zu 16.720 Euro möglich. Diese Leistung ist unabhängig vom KfW-Zuschuss und wird direkt bei der Pflegekasse beantragt.
KfW 159 – Förderkredit Altersgerecht Umbauen
Ergänzend zum Zuschuss 455-B können Sie den KfW-Kredit 159 für den verbleibenden Eigenanteil nutzen. So finanzieren Sie größere Umbauten mit günstigem Kredit und nicht rückzahlbarem Zuschuss.
Landesförderprogramme und kommunale Zuschüsse
Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Zuschüsse für barrierefreies Bauen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, der Landesförderbank oder einer Wohnberatungsstelle über regionale Angebote.
Maximale Kombination: Ein Rechenbeispiel
Ein Ehepaar mit Pflegegrad 2 baut das Badezimmer barrierefrei um. Kosten: 15.000 Euro. KfW 455-B: 10 % = 1.500 Euro Zuschuss. Pflegekasse: 4.180 Euro Zuschuss. Verbleibender Eigenanteil: 9.320 Euro – diesen können Sie über den KfW-Kredit 159 zu günstigen Zinsen finanzieren. Gesamtförderung: 5.680 Euro geschenkt.
Häufige Fragen zum KfW-Zuschuss 455-B
Wie hoch ist der Zuschuss beim KfW 455-B?
Der Zuschuss beträgt 10 % der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen (max. 2.500 Euro pro Wohneinheit) oder 12,5 % beim Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus" (max. 6.250 Euro pro Wohneinheit). Die förderfähigen Kosten sind auf 50.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.
Muss der KfW-Zuschuss 455-B zurückgezahlt werden?
Nein. Der KfW 455-B ist ein Investitionszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das unterscheidet ihn grundlegend vom KfW-Kredit 159, der ein Darlehen ist und vollständig getilgt werden muss. Beim Zuschuss 455-B erhalten Sie das Geld nach Abschluss und Nachweis der Maßnahmen auf Ihr Konto.
Ab wann kann der KfW 455-B wieder beantragt werden?
Die Antragstellung ist seit dem 8. April 2026 wieder möglich. In der Vergangenheit waren die Mittel zeitweise erschöpft. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, da das Programm erfahrungsgemäß stark nachgefragt wird und unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht.
Was ist der Unterschied zwischen KfW 455-B und KfW 159?
Der KfW 455-B ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 6.250 Euro. Der KfW 159 ist ein Förderkredit von bis zu 50.000 Euro, der vollständig zurückgezahlt werden muss, aber dafür deutlich höhere Beträge abdeckt. Beide Programme fördern dieselben Maßnahmen und können miteinander kombiniert werden.
Darf ich vor dem Antrag bereits Handwerker beauftragen?
Nein. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten ausdrücklich nicht als Vorhabenbeginn – Sie dürfen sich also beraten lassen und Angebote einholen, bevor Sie den Antrag stellen.
Kann ich den KfW 455-B mit der Pflegekasse kombinieren?
Ja. Der KfW-Zuschuss 455-B kann mit dem Zuschuss der Pflegekasse für Wohnumfeldverbesserung (bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme) kombiniert werden. Voraussetzung für die Pflegekassenleistung ist ein anerkannter Pflegegrad. Die Gesamtförderung darf die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen.
