Wer in Brandenburg ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kaufen, neu bauen, umbauen oder modernisieren möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine erhebliche finanzielle Unterstützung vom Land erhalten. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) verwaltet das Programm zur Eigentumsförderung, das auf dem Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG) basiert und gezielt innerstädtische Lagen revitalisieren soll.
Das Besondere an diesem Programm: Das Darlehen ist über einen Zeitraum von 20 Jahren vollständig zinsfrei. Bei einem Darlehen von 230.000 Euro sparen Sie im Vergleich zu einer marktüblichen Baufinanzierung mit etwa 3,5 Prozent Zinsen rund 100.000 bis 130.000 Euro an Zinskosten -- Geld, das direkt in Ihr Eigenheim fließen kann statt an die Bank.
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, welche Vorhaben die ILB fördert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie hoch die Förderung im Detail ausfällt, was es mit der Gebietskulisse auf sich hat und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt stellen.
Was wird über die Eigentumsförderung Brandenburg gefördert?
Das Programm deckt ein breites Spektrum an Vorhaben rund um selbst genutztes Wohneigentum ab. Es geht nicht nur um Neubauten, sondern ausdrücklich auch um den Kauf, Umbau, Ausbau und die Erweiterung bestehender Gebäude. Ziel ist die Stärkung der Innenstädte, die Erhaltung einer sozial stabilen Bewohnerstruktur und die Schaffung familien- und altersgerechter Wohnformen.
- Neubau eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in innerstädtischen Lagen (Baulückenschließung)
- Ersterwerb eines neu errichteten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
- Erwerb vorhandener Gebäude (Bestandserwerb) mit anschließender Modernisierung -- Mindestkosten 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche
- Ausbau, Umbau und Erweiterung bestehender Gebäude zur Schaffung von Wohnraum
- Anschubfinanzierung für größere Vorhaben in Abstimmung mit der ILB
Bestandserwerb mit Modernisierung besonders attraktiv
Wenn Sie ein bestehendes Gebäude kaufen und anschließend modernisieren, erhalten Sie neben der Grundförderung ein zusätzliches Baudarlehen von 20.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Modernisierungskosten mindestens 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Damit lohnt sich der Griff zum Altbau finanziell besonders.
Wer hat Anspruch? Voraussetzungen im Detail
Die Eigentumsförderung richtet sich an natürliche Personen, die in Brandenburg selbst genutztes Wohneigentum schaffen oder erhalten möchten. Für die Anschubfinanzierung können auch juristische Personen Anträge stellen. Neben den persönlichen Voraussetzungen müssen räumliche und wirtschaftliche Kriterien erfüllt sein.
Persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen:
- Einkommen innerhalb der Grenzen nach Paragraf 22 BbgWoFG -- Überschreitung der Grenze um bis zu 100 Prozent ist bei der Grundförderung zulässig
- Eigenleistungsanteil von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten (bei Um-/Ausbau/Erweiterung: 10 Prozent, bei Anschubfinanzierung: 20 Prozent)
- Eigentum an einem geeigneten Baugrundstück oder gesicherter Grundstückserwerb
- Nachweis der dauerhaften Tragfähigkeit der finanziellen Belastung nach Abzug aller Verpflichtungen
- Ordnungsmäßige und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens muss gewährleistet sein
- Selbstnutzung der Immobilie als Hauptwohnsitz für mindestens 20 Jahre nach Fertigstellung
Zusatzförderung bei niedrigem Einkommen
Wenn Ihr Haushaltseinkommen innerhalb der einfachen Einkommensgrenze nach Paragraf 22 BbgWoFG liegt (also ohne die 100-Prozent-Überschreitung), erhalten Sie eine Zusatzförderung von 10.000 Euro als Zuschuss. Es lohnt sich also, die genaue Grenze für Ihre Haushaltsgröße zu prüfen. Die konkreten Beträge erfahren Sie bei der ILB oder im Brandenburgischen Wohnraumförderungseinkommensgrenzenverordnung (BbgWoFEGV).
Die Gebietskulisse: Wo gilt die Förderung?
Ein zentrales Merkmal der Eigentumsförderung Brandenburg ist die räumliche Beschränkung auf bestimmte innerstädtische Gebiete. Die Förderung soll gezielt dazu beitragen, Innenstädte zu beleben, Brachflächen zu nutzen und eine durchmischte Bewohnerstruktur zu schaffen. Nicht jedes Grundstück in Brandenburg ist daher förderfähig.
Förderfähig sind Vorhaben in folgenden Gebietskulissen:
- Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
- Förmlich festgelegte städtebauliche Entwicklungsgebiete
- Vorranggebiete Wohnen, die von der Kommune ausgewiesen wurden
- Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung des Landes Brandenburg
Ob Ihr Wunschgrundstück oder Ihre Wunschimmobilie in einer förderfähigen Gebietskulisse liegt, erfahren Sie bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die ILB prüft die Gebietskulisse im Rahmen des Antragsverfahrens, allerdings empfiehlt es sich, dies bereits im Vorfeld abzuklären, bevor Sie sich auf ein konkretes Objekt festlegen.
Gebietskulisse ist kein Stadtgebiet
Die Gebietskulisse umfasst nicht automatisch das gesamte Stadtgebiet einer brandenburgischen Kommune. Es handelt sich um konkret abgegrenzte Bereiche, die von der Gemeinde und dem Land festgelegt wurden. Selbst in Potsdam oder Cottbus gibt es Lagen, die nicht zur Gebietskulisse gehören. Klären Sie die Zugehörigkeit vor dem Immobilienkauf, um Enttäuschungen zu vermeiden.
Förderhöhe und Konditionen 2026 im Überblick
Die Eigentumsförderung Brandenburg besteht aus einer Grundförderung und mehreren möglichen Zusatzförderungen. Sowohl Darlehen als auch Zuschüsse werden gewährt. Die Darlehen sind 20 Jahre lang zinsfrei -- ein enormer Vorteil gegenüber jeder kommerziellen Baufinanzierung.
| Förderkomponente | Darlehen | Zuschuss |
|---|---|---|
| Grundförderung | Bis zu 230.000 Euro | Bis zu 30.000 Euro |
| Bestandserwerb + Modernisierung | 20.000 Euro zusätzlich | -- |
| Je Kind im Haushalt | 5.000 Euro | 5.000 Euro |
| Schwerbehinderte Angehörige | Bis zu 10.000 Euro | -- |
| Denkmalpflegerischer Mehraufwand | Bis zu 10.000 Euro | -- |
| Bodenarchäologischer Mehraufwand | Bis zu 10.000 Euro | -- |
| Niedrige Einkommensgrenze | -- | 10.000 Euro |
| Zweite Wohnung im Gebäude | Zusätzliches Darlehen | -- |
Zusätzlich gewährt die ILB für jedes Kind, das innerhalb des 20-jährigen Zweckbindungszeitraums geboren wird und dauerhaft zum Haushalt gehört, einen einmaligen Tilgungsnachlass von 5.000 Euro auf die gewährten Baudarlehen. Adoptivkinder werden gleichbehandelt. Dieser Nachlass reduziert die Restschuld unmittelbar und verkürzt damit die Rückzahlungsdauer.
| Kondition | Details |
|---|---|
| Zinssatz | 0 % für 20 Jahre ab Vollauszahlung |
| Tilgung | Mindestens 3 % jährlich zzgl. ersparter Zinsen |
| Nach 20 Jahren | Kapitalmarktkonditionen für Wohnungsbaudarlehen |
| Einmaliges Entgelt | 2 % der Gesamtförderung bei Zusage |
| Laufendes Entgelt | 0,5 % jährlich auf die jeweilige Restschuld |
| Besicherung | Grundbuchliche Sicherung an rangbereiter Stelle |
| Auszahlung | In Raten nach Baufortschritt (50 % / 40 % / 10 %) |
| Selbstnutzungspflicht | 20 Jahre als Hauptwohnsitz |
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern kauft Altbau
Eine vierköpfige Familie kauft ein sanierungsbedürftiges Haus in einem Sanierungsgebiet in Brandenburg. Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen: 230.000 Euro Grunddarlehen + 30.000 Euro Zuschuss + 20.000 Euro Bestandserwerbsdarlehen + 10.000 Euro Kinderdarlehen (2 x 5.000) + 10.000 Euro Kinderzuschuss (2 x 5.000). Gesamtförderung: 300.000 Euro, davon 260.000 Euro als zinsfreies Darlehen und 40.000 Euro als geschenkter Zuschuss. Die Zinsersparnis über 20 Jahre beträgt bei einem Vergleichszins von 3,5 Prozent rund 120.000 Euro.
Antrag stellen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme bei der ILB eingereicht werden. Wer erst nach Kauf oder Baubeginn beantragt, verliert den Förderanspruch. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Vorbereitung, da das Verfahren mehrere Unterlagen und eine Prüfung durch die ILB erfordert.
- 1
Gebietskulisse prüfen
Klären Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ob Ihr Wunschgrundstück oder Ihre Wunschimmobilie in einer förderfähigen Gebietskulisse liegt. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, die Sie später dem Antrag beifügen können.
- 2
Finanzierungsberatung bei der ILB
Die ILB bietet eine kostenlose Finanzierungsberatung an (Telefon: 0331 660-1322). Dort erfahren Sie, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, welche Einkommensunterlagen Sie benötigen und wie hoch die Förderung voraussichtlich ausfällt.
- 3
Unterlagen zusammenstellen
Für den Antrag benötigen Sie unter anderem: eine städtebauliche Stellungnahme der Kommune, Nachweise über das Haushaltseinkommen, aktuelle Meldebescheinigungen, Eigentums- oder Erbbaurechtsnachweise, Baubeschreibung mit Kostenberechnung sowie gegebenenfalls Nachweise für Zusatzförderungen (Schwerbehindertenausweis, Denkmalschutzbestätigung).
- 4
Antrag bei der ILB einreichen
Reichen Sie den vollständigen Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ein. Die ILB prüft Ihre Unterlagen, die Übereinstimmung mit der Gebietskulisse und die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
- 5
Förderzusage abwarten, dann mit dem Vorhaben beginnen
Erst nach Erhalt der schriftlichen Förderzusage dürfen Sie mit den Baumaßnahmen beginnen. Der Baubeginn muss innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Zusage erfolgen. Das Bauvorhaben ist in der Regel innerhalb von 24 Monaten bezugsfertig zu stellen.
- 6
Auszahlung nach Baufortschritt
Die Fördermittel werden in drei Raten ausgezahlt: 50 Prozent nach Baubeginn, 40 Prozent nach Rohbaufertigstellung und die restlichen 10 Prozent nach Aufnahme der Eigennutzung. Bei Neubau ist auf dem Bauschild die Förderung durch das Land Brandenburg kenntlich zu machen.
Antrag immer vor Baubeginn oder Kaufvertrag
Beginnen Sie weder mit Bauarbeiten noch unterzeichnen Sie den Kaufvertrag, bevor die Förderzusage der ILB vorliegt. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen. Falls Sie eine Immobilie unter Zeitdruck erwerben, klären Sie mit dem Verkäufer, ob der Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung (Vorbehalt der Förderzusage) geschlossen werden kann.
Kombination mit KfW-Programmen und anderen Förderungen
Die ILB-Eigentumsförderung kann grundsätzlich mit Bundesprogrammen und anderen Förderungen kombiniert werden, sofern keine Doppelförderung desselben Kostenbausteins vorliegt. Die ILB bietet ergänzend auch die zinsgünstigen Programme der KfW an. Folgende Kombinationen sind besonders sinnvoll:
KfW 261 -- Bundesförderung Effiziente Gebäude (Wohngebäude)
Wenn Sie im Rahmen der Eigentumsförderung eine Bestandsimmobilie modernisieren, können die energetischen Sanierungskosten über den KfW-Kredit 261 finanziert werden. Dieser enthält einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent, der die effektive Belastung deutlich senkt.
KfW 300 -- Wohneigentum für Familien (Neubau)
Für Familien mit Kindern, die im Rahmen der ILB-Förderung einen Neubau in Brandenburg errichten, kommt zusätzlich der KfW-Kredit 300 in Betracht. Voraussetzung ist die Einhaltung der KfW-Einkommensgrenzen und Energiestandards.
BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA)
Direkte Zuschüsse des Bundes für einzelne energetische Maßnahmen wie Heizungsaustausch (bis zu 70 Prozent Förderung), Fenstertausch oder Dämmung. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
ILB Modernisierungsförderung
Neben der Eigentumsförderung bietet die ILB ein separates Programm für die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum. Prüfen Sie, ob beide Programme für verschiedene Maßnahmen an derselben Immobilie nutzbar sind.
Keine Doppelförderung
Die ILB schließt eine Doppelförderung desselben Vorhabens aus. Das bedeutet: Sie dürfen verschiedene Programme für unterschiedliche Kostenblöcke nutzen (z. B. ILB für den Kauf, KfW 261 für die energetische Sanierung), aber nicht denselben Kostenbaustein doppelt fördern lassen. Klären Sie die Abgrenzung im Vorfeld mit der ILB-Beratung.
Sonderform Anschubfinanzierung: Bis zu 3.500 Euro je Quadratmeter
Neben der klassischen Eigentumsförderung bietet die ILB eine sogenannte Anschubfinanzierung für besonders aufwendige Vorhaben. Dieses Instrument richtet sich an Bauvorhaben, die ohne eine höhere Anfangsförderung wirtschaftlich nicht darstellbar wären -- etwa bei stark sanierungsbedürftigen Altbauten in besonders benachteiligten Innenstadtlagen.
Bei der Anschubfinanzierung kann ein Baudarlehen von bis zu 3.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gewährt werden. Im Gegensatz zur Grundförderung ist das Darlehen jedoch nur bis zu drei Jahre zins- und tilgungsfrei. Danach wird der Zinssatz auf Kapitalmarktkonditionen angepasst und eine Tilgung von mindestens drei Prozent fällig.
Die Anschubfinanzierung unterliegt zudem der EU-De-minimis-Verordnung: Der Gesamtbetrag aller De-minimis-Beihilfen darf innerhalb von drei Jahren 300.000 Euro nicht übersteigen. Für die Anschubfinanzierung gelten strengere Einkommensgrenzen -- die 100-Prozent-Überschreitung der Grenze ist hier nicht zulässig. Vor der Antragstellung ist eine Vorprüfung durch die ILB erforderlich, die insbesondere die städtebauliche Einordnung und die Schlüssigkeit der Gesamtmaßnahme prüft.
Anschubfinanzierung: Eher für größere Vorhaben
Die Anschubfinanzierung richtet sich vorrangig an größere Projekte, bei denen auch juristische Personen als Antragsteller auftreten können. Bei Veräußerung der geförderten Wohnungen ist das Darlehen unverzüglich zurückzuzahlen. Für die meisten privaten Eigenheimkäufer ist die reguläre Grundförderung das passende Instrument.
Fristen und Pflichten nach der Förderzusage
Mit der Annahme der Förderzusage gehen Sie verschiedene Verpflichtungen ein. Ein Verstoß kann zur Rückforderung der Fördermittel führen. Behalten Sie die folgenden Fristen und Regeln im Blick:
- Baubeginn innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Förderzusage
- Bezugsfertigkeit in der Regel innerhalb von 24 Monaten nach Förderzusage
- Selbstnutzung als Hauptwohnsitz für mindestens 20 Jahre
- Tilgung von mindestens 3 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen
- Bei Neubau: Bauschild mit Hinweis auf die Förderung durch das Land Brandenburg
- Bei Verkauf oder Aufgabe der Selbstnutzung: Unverzügliche Rückzahlung des Darlehens möglich
- Genehmigte Vermietung nur unter besonderen Voraussetzungen und mit veränderten Konditionen
Häufige Fragen zur Eigentumsförderung Brandenburg (ILB)
Wie viel Geld kann ich über die ILB-Eigentumsförderung maximal erhalten?
Die Grundförderung umfasst ein zinsfreies Baudarlehen von bis zu 230.000 Euro und einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30.000 Euro. Hinzu kommen Zusatzförderungen: 20.000 Euro zusätzliches Darlehen beim Bestandserwerb mit Modernisierung, 5.000 Euro Darlehen und 5.000 Euro Zuschuss je Kind, bis zu 10.000 Euro Darlehen für schwerbehinderte Haushaltsmitglieder sowie weitere Mittel für denkmalpflegerischen oder bodenarchäologischen Mehraufwand. Im Idealfall können sich die Förderbeträge auf deutlich über 300.000 Euro summieren.
Kann jeder in Brandenburg die Eigentumsförderung beantragen?
Nein. Die Förderung ist an bestimmte Gebietskulissen gebunden. Ihr Bauvorhaben muss in einem förmlich festgelegten Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet, einem Vorranggebiet Wohnen oder einem Konsolidierungsgebiet der Wohnraumförderung liegen. Außerhalb dieser Gebiete ist in der Regel keine Förderung möglich. Welche Gebiete in Ihrer Kommune dazugehören, erfahren Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder direkt bei der ILB.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Eigentumsförderung?
Ihr Einkommen darf die Einkommensgrenzen nach Paragraf 22 Absatz 1 des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes um bis zu 100 Prozent überschreiten. Die genauen Grenzen hängen von der Haushaltsgröße ab. Haushalte mit niedrigerem Einkommen innerhalb der einfachen Grenze erhalten eine Zusatzförderung von 10.000 Euro Zuschuss. Für Anschubfinanzierungen gelten abweichende Regelungen ohne diese Überschreitungsmöglichkeit.
Was passiert nach den 20 zinsfreien Jahren mit dem Darlehen?
Nach Ablauf der 20-jährigen Zinsfreiheit werden Kapitalmarktkonditionen für Wohnungsbaudarlehen erhoben. Die jährliche Mindesttilgung beträgt während der gesamten Laufzeit drei Prozent zuzüglich ersparter Zinsen. Bei konsequenter Tilgung ist ein erheblicher Teil des Darlehens nach 20 Jahren bereits zurückgezahlt. Den dann noch offenen Restbetrag verzinst die ILB zu marktüblichen Konditionen.
Kann ich die ILB-Eigentumsförderung mit KfW-Programmen kombinieren?
Grundsätzlich ja, sofern keine Doppelförderung desselben Vorhabens vorliegt. Sie können beispielsweise die ILB-Eigentumsförderung für den Erwerb oder Neubau nutzen und parallel einen KfW-Kredit für die energetische Sanierung beantragen (z. B. KfW 261). Auch die Kombination mit KfW 300 (Wohneigentum für Familien, Neubau) ist denkbar, wenn die Voraussetzungen beider Programme erfüllt sind. Klären Sie die Kombinierbarkeit vorab mit der ILB.
Wie lange muss ich die Immobilie selbst bewohnen?
Sie müssen die geförderte Wohnung oder das Eigenheim nach Abschluss der Baumaßnahmen mindestens 20 Jahre lang als Hauptwohnsitz selbst nutzen. Bei vorzeitigem Auszug oder Verkauf kann die ILB die Rückzahlung des Darlehens verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine genehmigte Vermietung möglich, allerdings zu veränderten Konditionen.
Kontakt zur ILB
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam. Telefonische Beratung unter 0331 660-1322. Weitere Informationen unter www.ilb.de. Der Antrag wird direkt bei der ILB eingereicht, nicht über eine Hausbank.
