In Hessen liegt die Grunderwerbsteuer bei 6 Prozent. Wer eine Immobilie für 350.000 Euro kauft, zahlt also 21.000 Euro allein an dieser Steuer. Geld, das bei der Finanzierung fehlt und gerade für Familien oft den Unterschied macht zwischen Eigenheim und Weitermieten. Genau hier setzt das Hessengeld an.
Die hessische Landesregierung hat das Programm im Rahmen des Sofort-Programms „11+1 für Hessen“ aufgelegt. Das Ziel: Erstmalige Immobilienkäufer bei den Kaufnebenkosten entlasten. Im Gegensatz zu einem Darlehen muss das Hessengeld nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich um einen echten Zuschuss, der die gezahlte Grunderwerbsteuer teilweise oder vollständig kompensiert.
Seit dem Antragsstart im Herbst 2024 wurden bereits über 230 Millionen Euro bewilligt. Die Nachfrage ist hoch, und ein sogenanntes Windhundprinzip gilt nicht. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt die Förderung. Die folgenden Abschnitte erklären die Förderhöhe, die Bedingungen, den Antragsweg und die Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Programmen.
Was ist das Hessengeld?
Das Hessengeld ist ein Zuschussprogramm des Landes Hessen, das über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) abgewickelt wird. Es richtet sich an Privatpersonen, die zum ersten Mal eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Hessen erwerben. Die Förderung soll die finanzielle Hürde der Grunderwerbsteuer senken, die in Hessen mit 6 Prozent zu den höchsten in Deutschland zählt.
Politisch geht das Hessengeld auf eine Bundesratsinitiative Hessens zurück, die Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerber forderte. Da diese Initiative auf Bundesebene keine Mehrheit fand, hat Hessen die Entlastung als Landesprogramm umgesetzt. Ministerpräsident Boris Rhein bezeichnete das Hessengeld als Ausdruck einer „neuen Realpolitik“ für die Mitte der Gesellschaft.
Der wesentliche Unterschied zu Kreditprogrammen wie dem Hessen-Darlehen: Das Hessengeld ist geschenktes Geld. Keine Rückzahlung, keine Zinsen, keine Grundschuldbestellung.
Förderhöhe: So viel Geld gibt es
Die Fördersumme richtet sich nach der Anzahl der Käufer und Kinder. Pro erwachsenem Käufer, der in die Immobilie einzieht, gibt es 10.000 Euro. Bei einem Ehepaar oder einer Lebenspartnerschaft, die gemeinsam kauft, verdoppelt sich der Betrag auf 20.000 Euro. Für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit in die Immobilie einzieht, kommen weitere 5.000 Euro hinzu.
| Haushaltskonstellation | Hessengeld | Grunderwerbsteuer bei 350.000 Euro |
|---|---|---|
| Einzelkäufer, keine Kinder | 10.000 Euro | 21.000 Euro |
| Paar, keine Kinder | 20.000 Euro | 21.000 Euro |
| Paar, 1 Kind | 25.000 Euro | 21.000 Euro |
| Paar, 2 Kinder | 30.000 Euro | 21.000 Euro |
| Einzelkäufer, 3 Kinder | 25.000 Euro | 21.000 Euro |
Deckelungsregel beachten
Das Hessengeld ist auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer begrenzt. Kaufen Sie beispielsweise ein Grundstück für 200.000 Euro, beträgt die Grunderwerbsteuer 12.000 Euro. Selbst wenn Ihr rechnerischer Anspruch bei 30.000 Euro liegt, erhalten Sie nur 12.000 Euro. Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro (Steuer: 21.000 Euro) greift die Deckelung für das Paar mit zwei Kindern ebenfalls, der Zuschuss beträgt dann 21.000 statt 30.000 Euro.
Maßgeblich für die Berechnung sind die Verhältnisse am Tag der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Wird ein Kind erst nach der Beurkundung geboren, zählt es nicht mehr für die Förderhöhe. Umgekehrt kann ein Kind, das am Beurkundungstag bereits 18 ist, nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen im Detail
Das Hessengeld ist kein Programm mit komplizierten Einkommensgrenzen oder technischen Auflagen. Die Bedingungen sind vergleichsweise einfach, aber es gibt drei harte Ausschlusskriterien: kein Ersterwerb, keine Selbstnutzung, kein Kaufvertrag in Hessen. Wer eine davon nicht erfüllt, hat keinen Anspruch.
- Erstmaliger Erwerb: Keiner der Käufer darf zum Zeitpunkt des Kaufvertrags weltweit Eigentümer einer Wohnimmobilie sein oder gewesen sein
- Selbstnutzung: Die geförderte Immobilie muss als Hauptwohnsitz selbst bewohnt werden. Der Einzug muss innerhalb von drei Jahren nach Zuwendungsbescheid nachgewiesen werden
- Standort Hessen: Die Immobilie muss in Hessen liegen. Käufe in anderen Bundesländern sind nicht förderfähig
- Grunderwerbsteuerpflicht: Es muss tatsächlich Grunderwerbsteuer angefallen und gezahlt worden sein
- Kaufvertrag ab dem 1. März 2024: Nur Kaufverträge, die ab diesem Stichtag notariell beurkundet wurden, sind förderfähig
- Keine Einkommensgrenze: Anders als beim Hessen-Darlehen gibt es beim Hessengeld keine Begrenzung des Haushaltseinkommens
Was zählt als Ersterwerb?
Wer jemals Eigentümer einer Wohnimmobilie war, gilt nicht als Ersterwerber. Das gilt weltweit und unabhängig davon, ob die Immobilie bereits verkauft wurde. Eine geerbte Immobilie, die Sie direkt weiterverkauft haben, schließt Sie trotzdem aus. Auch eine geerbte Miteigentümerschaft zählt. Einzige Ausnahme: Erbbaurechte und Dauerwohnrechte, die nicht als Immobilieneigentum gelten.
Welche Immobilien werden gefördert?
Das Hessengeld ist bewusst breit angelegt. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Immobilientypen, Baujahre oder Energiestandards. Gefördert wird jeder grunderwerbsteuerpflichtige Kauf einer Wohnimmobilie in Hessen, sofern der Käufer dort einzieht.
- Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern
- Neubauten (Grunderwerbsteuer fällt auf das Grundstück an)
- Bestandsimmobilien jedes Baujahrs und Energiestandards
- Wohngruppen, Genossenschaften und gemeinschaftlich getragene Bauprojekte
- Miet- und Optionskäufe, sofern der zugrunde liegende Vertrag ab dem 1. März 2024 geschlossen wurde
Nicht gefördert wird der Erwerb von reinen Grundstücken ohne Wohnbebauung, sofern kein konkreter Neubau geplant ist. Auch Gewerbeimmobilien und Ferienimmobilien fallen nicht unter das Programm, da die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz Voraussetzung ist.
Antragstellung: Schritt für Schritt zum Hessengeld
Der gesamte Antragsprozess läuft digital über das Kundenportal der WIBank. Papierformulare gibt es nicht. Die Landesregierung hat das Hessengeld als Vorzeigeprojekt für die digitale Verwaltung konzipiert. Von der Vorabprüfung bis zum Zuwendungsbescheid ist kein einziger Behördengang nötig.
- 1
Förder-Check durchlaufen
Auf dem WIBank-Kundenportal (foerderportal.wibank.de) füllen Sie den Förder-Check aus. Dabei geben Sie wenige Basisdaten ein, etwa die Anzahl der Käufer, Kinder und das Kaufdatum. Innerhalb weniger Minuten erfahren Sie, ob Sie grundsätzlich förderfähig sind. Dokumente müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht hochgeladen werden.
- 2
Registrierung im Kundenportal
Nach einem positiven Förder-Check registrieren Sie sich im Kundenportal. Sie erhalten per E-Mail einen Zeitraum, in dem Sie Ihren Antrag stellen können. Dieses System verhindert Überlastungen und sorgt für geordnete Bearbeitung.
- 3
Antrag stellen und Unterlagen hochladen
Im Antrag geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und laden die erforderlichen Unterlagen hoch: Ausweise aller zu fördernden Personen, den Grunderwerbsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis, den notariell beurkundeten Kaufvertrag, eine Versicherung des Ersterwerbs und der Eigennutzung sowie die Zustimmung zur Verwertung der Steuerdaten.
- 4
Prüfung und Zuwendungsbescheid
Die WIBank prüft Ihren Antrag. Bei Bewilligung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid im Kundenportal. Dieser Bescheid kann laut Finanzminister Lorz bankentechnisch wie Eigenkapital gewertet werden, da die Zahlung durch das Land Hessen garantiert ist.
- 5
Auszahlung in zehn Raten
Die erste Rate wird zum nächsten Auszahlungstermin (jeweils der 15. November eines Jahres) überwiesen. Danach folgen neun weitere jährliche Raten in gleicher Höhe. Innerhalb von drei Jahren nach dem Zuwendungsbescheid müssen Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich in die Immobilie eingezogen sind.
Technische Voraussetzungen für das Portal
Für die Nutzung des WIBank-Kundenportals benötigen Sie einen aktuellen Browser mit aktiviertem JavaScript sowie den Adobe Acrobat Reader. Bei technischen Problemen erreichen Sie den Support unter 069/9132-6299 oder per E-Mail an support.kundenportal@wibank.de.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Damit Ihr Antrag zügig bearbeitet werden kann, sollten Sie alle Dokumente in digitaler Form (Scan oder Foto) bereithalten, bevor Sie den Antrag im Portal starten. Die WIBank verlangt folgende Unterlagen:
- Personalausweise oder Reisepässe aller zu fördernden Personen (Käufer und Kinder)
- Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamts
- Zahlungsnachweis der Grunderwerbsteuer (Kontoauszug oder Überweisungsbeleg)
- Notariell beurkundeter Kaufvertrag
- Eidesstattliche Versicherung über den Ersterwerb (kein vorheriges Immobilieneigentum weltweit)
- Erklärung zur Eigennutzung als Hauptwohnsitz
- Einwilligung zur Verwertung der Steuerdaten durch die WIBank
Grunderwerbsteuer muss bereits gezahlt sein
Der Antrag auf Hessengeld setzt voraus, dass die Grunderwerbsteuer bereits an das Finanzamt überwiesen wurde. Ein bloßer Steuerbescheid ohne Zahlung reicht nicht aus. Planen Sie diesen Schritt in Ihre Finanzierung ein, denn die Grunderwerbsteuer wird typischerweise vier bis acht Wochen nach der Beurkundung fällig.
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern in Kassel
Ein konkretes Rechenbeispiel zeigt, wie das Hessengeld wirkt. Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern (8 und 12 Jahre alt) kauft ein Einfamilienhaus in Kassel für 350.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6 Prozent.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis der Immobilie | 350.000 Euro |
| Grunderwerbsteuer (6 %) | 21.000 Euro |
| Hessengeld Käufer 1 | 10.000 Euro |
| Hessengeld Käufer 2 | 10.000 Euro |
| Hessengeld Kind 1 (8 Jahre) | 5.000 Euro |
| Hessengeld Kind 2 (12 Jahre) | 5.000 Euro |
| Rechnerischer Anspruch | 30.000 Euro |
| Deckelung auf Grunderwerbsteuer | 21.000 Euro |
| Tatsächliche Auszahlung (10 Raten) | 2.100 Euro pro Jahr |
Die Familie erhält rechnerisch 30.000 Euro, doch die Grunderwerbsteuer beträgt nur 21.000 Euro. Also greift die Deckelung. Über zehn Jahre fließen jährlich 2.100 Euro auf das Konto der Familie. Finanzminister Lorz hat betont, dass der Zuwendungsbescheid bei Banken wie Eigenkapital bewertet werden kann. Das bedeutet: Die zugesagte Fördersumme kann die Kreditverhandlung positiv beeinflussen, auch wenn die Auszahlung erst über die Jahre erfolgt.
Bei einem höheren Kaufpreis verschiebt sich das Bild. Kostet die Immobilie 500.000 Euro, liegt die Grunderwerbsteuer bei 30.000 Euro. In diesem Fall bekommt die Familie die vollen 30.000 Euro, verteilt auf zehn Raten zu je 3.000 Euro. In Kombination mit dem KfW-Kredit 308 (Jung kauft Alt) oder dem KfW-Wohneigentumsprogramm 300 lässt sich die Gesamtfinanzierung erheblich günstiger gestalten.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Das Hessengeld deckt ausschließlich die Grunderwerbsteuer ab. Die übrigen Finanzierungskosten, also Kaufpreis, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Makler, müssen anderweitig finanziert werden. Hier kommen weitere Förderungen ins Spiel, die mit dem Hessengeld kombinierbar sind.
Hessen-Darlehen (WIBank)
Zinsgünstiger Kredit des Landes Hessen für den Bau oder Kauf selbstgenutzter Immobilien. Sollzinssatz 0,60 % p.a. bei 20 Jahren Zinsbindung. Einkommensabhängig. Ergänzt das Hessengeld, da der Zuschuss die Grunderwerbsteuer abdeckt und das Darlehen den Kaufpreis.
KfW 300 (Wohneigentum für Familien)
Bundesweiter Förderkredit für Familien mit Kindern, die erstmals Wohneigentum erwerben. Bis zu 270.000 Euro bei klimafreundlichem Neubau. Keine Überschneidung mit dem Hessengeld, da der KfW-Kredit den Bau finanziert, nicht die Steuer.
KfW 308 (Jung kauft Alt)
Förderkredit für Familien, die ältere Bestandsimmobilien kaufen und sanieren. Bis zu 150.000 Euro. Besonders sinnvoll für Käufe in ländlichen Regionen Hessens, wo günstige Altbauten verfügbar sind. Die Sanierungskosten werden über den KfW-Kredit 261 finanziert.
Hessengeld als Eigenkapital-Ersatz
Sparkassen und regionale Banken in Hessen binden das Hessengeld zunehmend in ihre Finanzierungskonzepte ein. Der Zuwendungsbescheid kann bei der Haushaltsrechnung berücksichtigt werden, weil die jährlichen Raten durch das Land garantiert sind. Sprechen Sie Ihre finanzierende Bank aktiv auf das Hessengeld an, wenn Sie ein Darlehensangebot einholen.
Auszahlung, Steuerfragen und häufige Kritikpunkte
Die ratierliche Auszahlung über zehn Jahre ist der am häufigsten genannte Kritikpunkt am Hessengeld. In Foren wie Reddit (r/Finanzen) weisen Nutzer darauf hin, dass eine Einmalzahlung bei der Finanzierung deutlich mehr bringen würde als kleine Jahresraten. Die Landesregierung begründet die Streckung mit der Haushaltsplanung und der Absicht, eine langfristige Bindung an die Immobilie sicherzustellen.
Steuerlich ist das Hessengeld unkompliziert: Es unterliegt weder der Einkommensteuer noch dem Progressionsvorbehalt. Die Fördersumme mindert auch nicht die steuerlich relevanten Anschaffungskosten der Immobilie. Sie müssen das Hessengeld also nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.
Zu beachten ist allerdings die Einzugspflicht: Innerhalb von drei Jahren nach dem Zuwendungsbescheid müssen Sie nachweisen, dass Sie in die Immobilie eingezogen sind. Wer die Immobilie vorher verkauft oder vermietet, verliert den Anspruch auf noch ausstehende Raten. Bereits erhaltene Raten müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden, sofern der Einzug nachgewiesen wurde.
Häufige Fragen zum Hessengeld
Wie hoch ist das Hessengeld genau?
Das Hessengeld beträgt 10.000 Euro pro Käufer, der in die Immobilie einzieht (maximal 20.000 Euro bei zwei Käufern). Zusätzlich gibt es 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit einzieht. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern erhält also bis zu 30.000 Euro. Der Zuschuss ist allerdings auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer begrenzt.
Muss das Hessengeld zurückgezahlt werden?
Nein. Das Hessengeld ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Es handelt sich weder um einen Kredit noch um ein Darlehen. Allerdings wird es nicht auf einen Schlag ausgezahlt, sondern in zehn gleichen jährlichen Raten. Bei 30.000 Euro Fördersumme erhalten Sie also 3.000 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren.
Gilt das Hessengeld auch für Neubauten?
Ja. Das Hessengeld wird sowohl beim Kauf einer Bestandsimmobilie als auch beim Neubau gewährt, solange ein grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerb vorliegt. Beim Neubau fällt Grunderwerbsteuer auf den Grundstückskauf an, und genau diese Steuer wird durch das Hessengeld kompensiert.
Kann ich das Hessengeld mit dem Hessen-Darlehen kombinieren?
Ja, das Hessengeld ist mit dem Hessen-Darlehen der WIBank kombinierbar. Da das Hessengeld ein Zuschuss zur Grunderwerbsteuer ist und das Hessen-Darlehen ein zinsgünstiger Kredit für den Bau oder Kauf, überschneiden sich die Förderungen nicht. Auch eine Kombination mit KfW-Programmen ist grundsätzlich möglich.
Ab welchem Kaufdatum gilt das Hessengeld?
Das Hessengeld wird rückwirkend für Kaufverträge gewährt, die ab dem 1. März 2024 notariell beurkundet wurden. Entscheidend ist das Datum der Beurkundung, nicht der Zeitpunkt des Einzugs oder der Grundbucheintragung. Auch Miet- und Optionskäufe sind förderfähig, sofern der zugrunde liegende Vertrag ab dem 1. März 2024 geschlossen wurde.
Ist das Hessengeld steuerpflichtig?
Nein. Nach Angaben der hessischen Finanzverwaltung unterliegt das Hessengeld weder der Einkommensteuer noch dem Progressionsvorbehalt. Es mindert auch nicht die abzugsfähigen Anschaffungskosten der Immobilie. Der vollständige Betrag kommt Ihnen also netto zugute.
