Wer in Hessen ein Eigenheim bauen möchte, kann auf eine besonders günstige Landesförderung zurückgreifen: Das Hessen-Darlehen Neubau der WIBank – der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen – stellt einkommensschwächeren und mittleren Haushalten zinsvergünstigte Darlehen bereit. Die Förderung ist Teil der hessischen Wohnraumförderungspolitik und ergänzt Bundesförderprogramme wie den KfW-Kredit sinnvoll.
Der entscheidende Vorteil liegt im Zinssatz: Während am freien Markt Baufinanzierungen mit langer Zinsbindung häufig bei 3,5 % bis 4,5 % p.a. liegen, bietet das Hessen-Darlehen einen Sollzinssatz von lediglich 0,60 % p.a. Die WIBank subventioniert diesen Zinssatz aus Landesmitteln, um Eigentumsbildung für Familien und Haushalte mit mittlerem Einkommen zu erleichtern.
Dieser Artikel erklärt die Voraussetzungen, die Darlehenssummen, den Ablauf der Antragstellung und die Kombinationsmöglichkeiten mit weiteren Förderprogrammen im Detail.
Was ist das Hessen-Darlehen Neubau?
Das Hessen-Darlehen Neubau ist ein Förderkredit des Landes Hessen, der über die WIBank ausgereicht wird. Es handelt sich um ein langfristiges, zinsgünstiges Annuitätendarlehen, das speziell für die Errichtung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Hessen vorgesehen ist. Das Darlehen wird nachrangig im Grundbuch eingetragen, das heißt, die finanzierende Hausbank erhält im Regelfall den erstrangigen Eintrag.
Die nachrangige Besicherung bedeutet für Sie als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer, dass Sie Ihrer Hausbank gegenüber möglicherweise günstigere Konditionen für das restliche Bankdarlehen aushandeln können, weil das Hessen-Darlehen einen Teil des Finanzierungsrisikos der Hausbank mindert.
Antragsweg über Wohnungsbauförderstellen
Der Antrag auf das Hessen-Darlehen wird nicht direkt bei der WIBank gestellt, sondern bei der zuständigen kommunalen Wohnungsbauförderstelle Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Die Liste der Förderstellen finden Sie auf der WIBank-Website unter wibank.de. Der Antrag muss vor Baubeginn eingereicht werden.
Voraussetzungen und Einkommensgrenzen
Das Hessen-Darlehen Neubau richtet sich an Privatpersonen und Familien, die in Hessen einen Neubau errichten und die Immobilie selbst bewohnen möchten. Das Programm ist einkommensabhängig: Wessen Haushaltseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze übersteigt, wird nicht gefördert. Haushalte mit Kindern profitieren von erhöhten Einkommensgrenzen.
- Neubau eines selbstgenutzten Eigenheims (Ein- oder Zweifamilienhaus) in Hessen
- Einhaltung der programmspezifischen Einkommensgrenze (Haushalte mit und ohne Kinder)
- Selbstnutzung der geförderten Immobilie als Hauptwohnsitz
- Antragstellung vor Baubeginn bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle
- Keine Überfinanzierung: Alle Fördermittel werden bei Antragstellung angegeben
- Nachrangige Eintragung der WIBank-Grundschuld im Grundbuch
Wichtig: Antrag vor Baubeginn
Wer mit dem Bau beginnt, bevor der Förderantrag bewilligt wurde, verliert den Anspruch auf das Hessen-Darlehen. Als Baubeginn gilt der erste Spatenstich oder jede andere baurechtlich relevante Maßnahme auf dem Grundstück. Auch der Abschluss eines Kaufvertrags für das Grundstück allein gilt noch nicht als Baubeginn.
Konditionen und Darlehenshöhe im Überblick
Die Konditionen des Hessen-Darlehens Neubau sind im deutschlandweiten Vergleich außergewöhnlich günstig. Der Sollzinssatz von 0,60 % p.a. liegt weit unter dem Marktdurchschnitt und ist für 20 Jahre festgeschrieben, was langfristige Planungssicherheit bietet. Nach Ende der Zinsbindung wird das verbleibende Restdarlehen zu den dann marktüblichen Konditionen weitergeführt.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Sollzinssatz | 0,60 % p.a. |
| Effektiver Jahreszins | 0,68 % p.a. |
| Zinsbindungsdauer | 20 Jahre |
| Max. Darlehenssumme (Standard) | 160.000 – 180.000 Euro (je nach Region) |
| Max. Darlehenssumme (EH-40-Bonus) | bis 200.000 Euro (+ 20.000 Euro) |
| Tilgungsfreies Anlaufjahr | Möglich – nur Zinszahlungen im 1. Jahr |
| Besicherung | Nachrangige Grundschuldbestellung |
| Antragstelle | Kommunale Wohnungsbauförderstelle in Hessen |
Während des tilgungsfreien Anlaufjahres zahlen Sie ausschließlich die anfallenden Zinsen. Ab dem zweiten Jahr beginnt die reguläre Tilgung. Die monatlichen Raten bleiben durch die Annuitätsstruktur konstant, wobei der Tilgungsanteil im Zeitverlauf wächst und der Zinsanteil sinkt.
Effizienzbonus: Mehr Darlehen für Effizienzhaus 40
Wer seinen Neubau auf den Effizienzhaus-40-Standard (EH 40) ausrichtet, erhält beim Hessen-Darlehen Neubau eine zusätzliche Darlehenssumme von 20.000 Euro. Das EH-40-Gebäude verbraucht deutlich weniger Energie als ein Standard-Neubau nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), was langfristig die Betriebskosten senkt.
Der Effizienzhaus-40-Standard entspricht 40 % des Jahresprimärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach GEG. Für die Zertifizierung ist eine Begleitung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten notwendig. Diese Kosten lassen sich als Nebenkosten in die Finanzierung einplanen.
Tipp: EH-40-Neubau mit KfW-Klimakredit kombinieren
Bauen Sie auf EH-40-Niveau, können Sie das Hessen-Darlehen zusätzlich mit dem KfW-Kredit 297 (Klimafreundlicher Neubau) kombinieren, der bis zu 150.000 Euro zusätzlich bereitstellt. So lässt sich ein erheblicher Teil der Baukosten besonders günstig finanzieren – vorausgesetzt, eine Überfinanzierung wird ausgeschlossen.
Antragstellung: So gehen Sie vor
Die Antragstellung für das Hessen-Darlehen Neubau verläuft über eine kommunale Behörde und erfordert etwas Vorlaufzeit. Planen Sie den Antrag mindestens sechs bis acht Wochen vor dem geplanten Baubeginn ein.
- 1Informieren Sie sich bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt über die aktuellen Konditionen und Einkommensgrenzen.
- 2Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen: Einkommensnachweise, Baugenehmigung oder Bauvoranfrage, Kostenaufstellung, Lageplan und Grundrisse.
- 3Reichen Sie den vollständigen Antrag vor Baubeginn bei der Wohnungsbauförderstelle ein. Alle weiteren Fördermittel müssen dabei angegeben werden.
- 4Nach Prüfung erhalten Sie einen Förderbescheid. Erst nach dessen Eingang darf mit dem Bau begonnen werden.
- 5Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nach Baufortschritt in Teilbeträgen.
- 6Nach Fertigstellung reichen Sie die Verwendungsnachweise ein und beantragen die abschließende Auszahlung.
Kombination mit weiteren Förderprogrammen
Das Hessen-Darlehen Neubau lässt sich mit verschiedenen Bundesprogrammen kombinieren, sofern keine Überfinanzierung entsteht. Besonders relevant für Neubauten in Hessen sind folgende Programme:
- KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau): Bis zu 150.000 Euro zusätzlicher Kredit für EH-40-Neubauten – ideal bei hohen Baukosten
- KfW 300 (Wohneigentum für Familien – Neubau): Weitere Zinsvergünstigung für Familien mit Kindern, die gleichzeitig klimafreundlich bauen
- KfW 124 (Wohneigentumsprogramm): Standardkredit bis 100.000 Euro für Kauf oder Bau selbstgenutzter Immobilien ohne Energiestandard-Anforderung
- BEG-Zuschüsse (BAFA): Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudetechnik oder der Gebäudehülle ergänzend beantragbar
Überfinanzierung vermeiden
Bei der Kombination mehrerer Förderprogramme gilt: Die Summe aller Förderdarlehen und Zuschüsse darf die tatsächlichen förderfähigen Baukosten nicht übersteigen. Beim Antrag auf das Hessen-Darlehen sind alle anderen Fördermittel anzugeben. Planen Sie die Gesamtfinanzierung deshalb frühzeitig mit Ihrer Hausbank und der Wohnungsbauförderstelle.
Vorteile und Grenzen des Hessen-Darlehens Neubau
Das Hessen-Darlehen Neubau bietet erhebliche Vorteile gegenüber rein marktüblichen Finanzierungen. Zugleich gibt es Einschränkungen, die Sie kennen sollten, bevor Sie die Förderung in Ihre Finanzierungsplanung aufnehmen.
- Sehr niedriger Sollzinssatz von 0,60 % p.a. mit 20-jähriger Zinsfestschreibung – langfristige Planungssicherheit
- Nachrangige Besicherung: Erleichtert häufig die Verhandlung günstigerer Konditionen für das ergänzende Bankdarlehen
- Kombinierbar mit KfW-Programmen: Maximale Ausschöpfung aller Fördertöpfe möglich
- Effizienzbonus von 20.000 Euro für EH-40-Neubauten
- Nur in Hessen: Das Programm gilt ausschließlich für Neubauten auf hessischem Gebiet
- Einkommensabhängig: Haushalte über der Einkommensgrenze sind nicht anspruchsberechtigt
- Bürokratischer Aufwand: Der Antragsweg über kommunale Wohnungsbauförderstellen ist aufwendiger als eine direkte Bankbeantragung
Häufige Fragen zum Hessen-Darlehen Neubau
Wie hoch ist der Zinssatz beim Hessen-Darlehen Neubau?
Der Sollzinssatz beträgt 0,60 % p.a., der effektive Jahreszinssatz liegt bei 0,68 %. Dieser Zinssatz ist auf 20 Jahre festgeschrieben. Das Darlehen wird nachrangig im Grundbuch eingetragen, was häufig dazu beiträgt, dass Sie bei Ihrer Hausbank für das restliche Darlehen ebenfalls günstigere Konditionen erhalten.
Wie hoch ist die maximale Darlehenssumme?
Die Darlehenssumme richtet sich nach den regionalen Grundstückspreisen in Hessen. In der Regel sind zwischen 160.000 Euro und 200.000 Euro möglich. Für Neubauten, die den Effizienzhaus-40-Standard erreichen, werden zusätzlich 20.000 Euro Kredit bewilligt.
Gibt es eine Einkommensgrenze für das Hessen-Darlehen Neubau?
Ja, das Programm ist einkommensabhängig. Haushalte mit und ohne Kinder können unterschiedliche Einkommensgrenzen nutzen. Die genauen Einkommensgrenzen finden sich auf der WIBank-Website und in den Programmunterlagen, die bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle in Ihrem Landkreis erhältlich sind.
Wo wird das Hessen-Darlehen beantragt?
Der Antrag wird nicht direkt bei der WIBank gestellt, sondern bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt in Hessen. Eine Liste der Förderstellen ist auf der Website der WIBank unter Downloads verfügbar. Der Antrag muss vor Baubeginn eingereicht werden.
Kann das Hessen-Darlehen mit KfW-Programmen kombiniert werden?
Ja, das Hessen-Darlehen kann grundsätzlich mit Bundesförderprogrammen der KfW kombiniert werden. Zu beachten ist das Kumulierungsverbot: Eine Überfinanzierung der Baukosten ist ausgeschlossen. Bei der Antragstellung muss ausdrücklich auf weitere Fördermittel hingewiesen werden, damit eine Doppelförderung ausgeschlossen wird.
Was ist der Unterschied zwischen dem Hessen-Darlehen Neubau und dem Hessen-Darlehen Bestandserwerb?
Das Hessen-Darlehen Neubau fördert die Errichtung eines neu gebauten Eigenheims in Hessen. Das Hessen-Darlehen Bestandserwerb hingegen fördert den Kauf einer bereits bestehenden Immobilie. Beide Produkte haben denselben Sollzinssatz von 0,60 % p.a., können sich aber in Darlehenshöhe und weiteren Voraussetzungen unterscheiden.
