Wohnen Aktualisiert Mai 2026

IFB Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie Hamburg 2026 – Förderung beim Kauf von Bestandshäusern

Auf einen Blick

Mit dem IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie fördert Hamburg den Erwerb bestehender Wohngebäude durch Familien und Personen mit mittlerem Einkommen. Das zinsverbilligte Förderdarlehen liegt mit Konditionen deutlich unter Marktniveau. Antrag immer vor Vertragsschluss bei der IFB Hamburg über die Hausbank. Die Förderung kann mit KfW-Programmen kombiniert werden.

Hamburger Altbauwohnung mit Familie
Familie in Hamburger Altbau: IFB-Förderung beim Kauf bestehender Immobilien. Bild: KI generiert

Hamburg hat einen riesigen Bestand an Altbauten, Stadthäusern und Eigentumswohnungen. Wer in der Hansestadt Wohneigentum erwerben möchte, wird häufig auf eine Bestandsimmobilie zurückgreifen. Der Vorteil: Die Lagen sind oft begehrter, die Quadratmeterpreise im Vergleich zum Neubau günstiger und der Charme älterer Hamburger Architektur ist unverwechselbar.

Mit dem IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie subventioniert Hamburg gezielt den Kauf bestehender Wohnungen oder Häuser durch Familien mit mittlerem Einkommen. Die Förderung kann ergänzend mit dem KfW-Kredit 308 „Jung kauft Alt" kombiniert werden, wenn das Haus energetisch saniert wird.

Die folgenden Abschnitte zeigen, wer 2026 anspruchsberechtigt ist, welche Konditionen gelten und wie der Antrag bei der IFB läuft.

Was ist das IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie?

Das Programm ergänzt das IFB-Eigenheimdarlehen Neubau und richtet sich an Käufer bestehender Wohnobjekte. Anders als beim Neubau werden hier vor allem das Alter, der Zustand und die Lage der Immobilie geprüft. Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen über die durchleitende Hausbank.

Träger ist die IFB Hamburg, eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage ist das Hamburgische Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG). Die Förderdatenbank des Bundes führt das Programm unter dem Stichwort „IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie" auf.

Hamburger Wohnraumförderungsgesetz HmbWoFG

Das HmbWoFG bildet die rechtliche Grundlage aller IFB-Wohnungsbaufördernormen. Die jährlichen Förderrichtlinien werden vom Senat verabschiedet. Aktuell gelten die Richtlinien vom Februar 2025 mit Anpassungen für 2026 (höhere Kostenpauschalen aufgrund der Bauinflation).

Wer ist antragsberechtigt?

Die Förderung steht Familien und Haushalten mit mittlerem Einkommen offen. Familien werden vorrangig gefördert; bei verfügbaren Mitteln können auch kinderlose Haushalte Förderung erhalten.

  • Hauptwohnsitz in Hamburg oder geplante Verlegung nach Hamburg
  • Bruttojahreseinkommen unterhalb der HmbWoFG-Einkommensgrenzen
  • Selbstnutzung als Hauptwohnsitz für mindestens 15 Jahre
  • Mindestens 15 Prozent Eigenkapital (Eigenleistung anrechenbar)
  • Kein Eigentum an einer anderen Immobilie in Deutschland (mit Ausnahmen für Verkauf des alten Heims)
  • Volljährigkeit und ausreichende Bonität bei der Hausbank

Doppelförderung ausgeschlossen

Wer das IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie erhält, kann nicht zusätzlich das IFB-Eigenheimdarlehen Neubau für dasselbe Objekt beantragen. Beide Programme sind untereinander nicht kombinierbar. Allerdings ist die Kombination mit KfW-Programmen ausdrücklich erlaubt und sogar empfohlen.

Konditionen 2026

Die genaue Konditionsstruktur orientiert sich am Einkommen und der Kaufsumme. Die folgende Tabelle zeigt typische Werte für 2026.

ParameterWertHinweis
Maximaler Kreditbetragbis 150.000 Euroeinkommensabhängig
Förderzinssatz (typisch)1,0–1,5 % p.a.taggenau bei Antragstellung
Laufzeitbis 30 Jahreflexibel
Zinsbindung15–30 Jahrelang gebunden
Selbstnutzungspflicht15 Jahregrundbuchlich gesichert
Eigenkapitalanteil≥ 15 %Eigenleistung möglich
Kombination mit KfWjamit 124, 261, 308

Tipp: KfW 308 Jung kauft Alt einbinden

Wer in Hamburg eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie der Energieklasse F, G oder H kauft, sollte das IFB-Darlehen mit KfW 308 „Jung kauft Alt" kombinieren. Die KfW gibt zusätzlich bis zu 150.000 Euro Kredit für den Kaufpreis. Beide Förderdarlehen ergänzen sich ideal und ermöglichen Familien mit mittlerem Einkommen den Eigentumserwerb in begehrten Hamburger Lagen.

Wie beantrage ich die Förderung?

Der Antrag erfolgt vor dem Kaufvertrag bei der IFB über die Hausbank. Eine Vorqualifizierung ist sinnvoll.

  1. 1

    Beratung bei der IFB

    Buchen Sie einen Beratungstermin bei der IFB in der Wexstraße. Online-Termine sind möglich. Klären Sie Ihre Förderfähigkeit und die geeigneten Programme.

  2. 2

    Hausbank wählen

    Sparkassen, Volksbanken und größere Geschäftsbanken kennen das IFB-Verfahren. Sie übernehmen die Bonitätsprüfung und reichen den Antrag bei der IFB ein.

  3. 3

    Unterlagen einreichen

    Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Kaufvertragsentwurf, Energieausweis der Immobilie, Eigenkapitalnachweis. Bei Sanierungsplänen einen Sanierungsfahrplan vom Energieberater.

  4. 4

    Förderzusage abwarten

    Bearbeitungsdauer 4 bis 8 Wochen. Erst nach schriftlicher Zusage Vertrag unterschreiben oder Vertrag unter Vorbehalt der Förderung schließen.

  5. 5

    Auszahlung an Verkäufer

    Die IFB-Mittel werden über die Hausbank an den Verkäufer überwiesen. Bei kombinierten Programmen erfolgen mehrere Tranchen koordiniert.

Hamburger Altbau Innenraum
Hamburger Altbauinnenraum mit Stuck und Holzboden: Gerade in der Hansestadt sind Bestandsimmobilien beliebt. Bild: KI generiert

Häufige Fragen zum IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie

Wer bekommt das IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie?

Antragsberechtigt sind Familien und Personen mit mittlerem Einkommen, die in Hamburg eine bestehende Immobilie kaufen und selbst bewohnen wollen. Die Bruttoeinkommensgrenzen orientieren sich am Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz. Die Familienförderung wird vorrangig vergeben, aber auch kinderlose Haushalte können bei verfügbaren Mitteln gefördert werden.

Welche Immobilien sind förderfähig?

Förderfähig sind Bestandsimmobilien (gebrauchte Eigenheime, Eigentumswohnungen, Reihenhäuser) in Hamburg. Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz selbst genutzt werden. Nicht gefördert sind Ferienhäuser, Kapitalanlageobjekte und Zweitwohnsitze.

Wie hoch ist das Darlehen?

Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Kaufpreis. Die IFB Hamburg gibt zinsgünstige Darlehen, deren Konditionen tagesaktuell festgelegt werden. Typische Darlehensbeträge liegen zwischen 50.000 und 150.000 Euro. Ergänzend kann die Modernisierung des Bestands über separate IFB-Programme gefördert werden.

Welche Energieanforderungen gelten an das Gebäude?

Für die Standardförderung gibt es Mindestanforderungen an die Energieeffizienz. Eine Bestandsimmobilie mit sehr schlechter Energiebilanz (Klasse F oder schlechter) kann durch zusätzliche Modernisierungsförderung der IFB Hamburg auf einen besseren Standard gebracht werden, wodurch die Förderung höher ausfällt.

Wie kombiniere ich das mit der KfW-Förderung?

Eine Kombination mit den KfW-Programmen 124, 261 (BEG Wohngebäude) oder 308 (Jung kauft Alt) ist ausdrücklich möglich. Bauherren in Hamburg kombinieren häufig das IFB-Eigenheimdarlehen mit dem KfW-Kredit 261 für die energetische Sanierung. Das ergibt einen attraktiven Mix aus Erwerbs- und Sanierungsförderung.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag wird bei der IFB Hamburg gestellt, in der Regel über eine durchleitende Hausbank. Vor Vertragsschluss muss eine schriftliche Zusage vorliegen. Die IFB hat ihre Hauptniederlassung in der Wexstraße 7 in der Hamburger Neustadt und bietet auch Online-Beratung an.

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