Wohnen Aktualisiert Mai 2026

KfW 124 Wohneigentumsprogramm 2026 – bis zu 100.000 Euro Kredit ohne Einkommensgrenze

Auf einen Blick

Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 ist der bundesweite Standardkredit für selbstgenutztes Wohneigentum: bis zu 100.000 Euro Förderkredit, Laufzeit bis 35 Jahre, bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre. Es gibt keine Einkommensgrenze, der Kredit eignet sich also auch für Haushalte, die andere Familienprogramme nicht erhalten. Antrag immer vor Vertragsunterzeichnung über die Hausbank.

Junges Paar erhält Hausschlüssel beim Banker
Ein junges Paar erhält Hausschlüssel im Beratungsgespräch der Hausbank. Bild: KI generiert

Wer in Deutschland selbst genutztes Wohneigentum erwerben oder bauen möchte, stößt früher oder später auf das KfW-Wohneigentumsprogramm 124. Es ist die Standardförderung der staatlichen Förderbank KfW für private Bauherren und Käufer und richtet sich anders als KfW 300 oder 308 nicht ausschließlich an Familien.

Der Kredit deckt einen Teil der Kosten zu Konditionen ab, die typischerweise unter dem Marktdurchschnitt liegen. Maximal sind 100.000 Euro möglich. Damit lassen sich klassische Baufinanzierungen sinnvoll ergänzen, denn 100.000 Euro decken in den meisten Regionen bereits einen relevanten Anteil des Kaufpreises ab.

Die folgenden Abschnitte zeigen, wer 2026 anspruchsberechtigt ist, wie die Konditionen aussehen, welche Vorhaben gefördert werden und worauf beim Antrag zu achten ist.

Was ist das KfW-Wohneigentumsprogramm 124?

Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 ist ein zinsverbilligter Förderkredit der KfW Bankengruppe für den Bau, Kauf oder die Anteilsfinanzierung selbstgenutzten Wohneigentums in Deutschland. Anders als die familienorientierten Programme 300 und 308 gilt das Programm 124 für alle Käuferschichten ohne Einkommensobergrenze.

Die Förderung erfolgt in Form eines klassischen Annuitätendarlehens oder als endfälliges Darlehen. Die Auszahlung beträgt 100 Prozent. Die Zinsen werden bei Antragstellung verbindlich festgelegt und liegen erfahrungsgemäß spürbar unter den Konditionen freier Baufinanzierungen.

Rechtsgrundlage und Bewilligung

Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 1 Nr. 1 KfW-Gesetz in Verbindung mit den jeweils aktuellen KfW-Konditionen. Die Bewilligung erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über die durchleitenden Hausbanken (Sparkassen, Volksbanken, Geschäftsbanken). Die Hausbank prüft die persönliche Bonität und reicht den Antrag bei der KfW ein.

Wer hat Anspruch auf den KfW-Kredit 124?

Anspruchsberechtigt sind alle volljährigen Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum in Deutschland erwerben oder bauen möchten. Es gibt keine Familien- oder Kinderpflicht und keine Einkommensgrenzen.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Volljährigkeit und ausreichende Bonität bei der durchleitenden Hausbank
  • Wohnsitz oder geplanter Wohnsitz in Deutschland
  • Selbstnutzung der Immobilie als Hauptwohnsitz nach Bezug
  • Keine Einkommensgrenze – auch besser verdienende Haushalte sind förderfähig
  • Keine Beschränkung auf Erstkäufer – auch Bestandseigentümer können bei einem weiteren selbstgenutzten Objekt gefördert werden, wenn das alte verkauft wird

Nicht förderfähig: Vermietung und Ferienhäuser

Der Kredit 124 fördert ausschließlich Wohneigentum, das selbst genutzt wird. Vermietete Wohnungen, Zweitwohnsitze, Ferienimmobilien und gewerbliche Objekte sind ausgeschlossen. Wer eine Wohnung kauft und sie an Angehörige zur Miete vergibt, ist ebenfalls nicht förderfähig.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Das Programm fördert ein breites Spektrum an Vorhaben rund um den Erwerb und Bau selbstgenutzten Wohneigentums. Anders als bei der BEG-Förderung steht hier nicht der energetische Standard im Mittelpunkt, sondern der Eigentumserwerb selbst.

  • Neubau eines Ein- oder Zweifamilienhauses zur Selbstnutzung
  • Ersterwerb eines neu errichteten Hauses oder einer Eigentumswohnung (max. 12 Monate alt)
  • Erwerb einer Bestandsimmobilie (gebrauchtes Haus oder gebrauchte Wohnung)
  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen, wenn die Wohnung selbst genutzt wird (allerdings ist hier KfW 134 attraktiver)
  • Erwerb anteiliger Miteigentumsrechte an einem Mehrfamilienhaus
Bauunterlagen und Hausschlüssel auf Architektentisch
Unterlagen und Hausschlüssel beim Notartermin: Der KfW-Antrag muss vor diesem Schritt erfolgen. Bild: KI generiert

Konditionen 2026: Zinsen, Laufzeiten und Tilgung

Die Zinsen werden taggenau bei Antragstellung festgelegt und gelten für die jeweilige Zinsbindungsperiode. Der Kreditbetrag liegt maximal bei 100.000 Euro pro Vorhaben. Es entstehen keine Disagio-Abschläge: Die volle Kreditsumme wird ausgezahlt.

ParameterWertHinweis
Maximaler Kreditbetrag100.000 Europro Vorhaben
Auszahlung100 %kein Disagio
Laufzeit4 bis 35 Jahrefrei wählbar
Tilgungsfreie Anlaufjahrebis zu 5 Jahreoptional
Zinsbindung5 oder 10 Jahredanach Anpassung
Bereitstellungsprovision0,15 % p.M.ab dem 13. Monat nach Zusage
Sondertilgungjederzeit gegen Vorfälligkeitaußerhalb der Zinsbindung
Auszahlungsfrist12 Monatenach Kreditzusage

Tagesaktuelle Zinsen prüfen

Die Zinssätze ändern sich werktäglich. Die KfW veröffentlicht den jeweils gültigen Tageszinssatz auf ihrer Website. Vor dem ernsthaften Vergleich mit Marktangeboten lohnt der Blick auf den KfW-Förderfinder: Dort lassen sich die Zinsen für die gewünschte Laufzeit und Zinsbindung tagesgenau abrufen.

Wie beantrage ich den KfW-Kredit 124? Schritt für Schritt

Der Antrag läuft ausschließlich über die Hausbank. Die KfW ist eine reine Refinanzierungsbank und nimmt keine direkten Kundenanträge entgegen. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

  1. 1

    Hausbank kontaktieren und Beratung vereinbaren

    Wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Hausbank, einen freien Baufinanzierungsvermittler oder einen Partner aus dem KfW-Partnerportal. Klären Sie zuerst die persönliche Bonität, dann den Finanzierungsbedarf und die Frage, welche KfW-Programme für Ihren Fall in Frage kommen.

  2. 2

    Unterlagen zusammenstellen

    Sie benötigen Einkommensnachweise (zwei Lohnabrechnungen, letzter Steuerbescheid), Selbstauskunft, Nachweis des Eigenkapitals (Kontoauszüge), Kaufvertragsentwurf oder Grundstückskaufvertrag, Baubeschreibung oder Energieausweis bei Bestand. Die Hausbank teilt die genaue Liste mit.

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    Antrag durch die Hausbank einreichen

    Die Hausbank prüft Ihre Unterlagen und reicht den Antrag bei der KfW ein. Sie vermittelt zwischen Ihnen und der KfW. Wichtig: Der Antrag muss vor Vertragsschluss erfolgen, da rückwirkende Anträge abgelehnt werden.

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    KfW-Zusage abwarten und Vertrag unterschreiben

    Nach in der Regel einigen Wochen erhält die Hausbank die KfW-Zusage. Erst dann sollten Sie den Kaufvertrag oder Bauvertrag unterschreiben. Alternativ kann der Vertrag unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung geschlossen werden, wenn der Verkäufer zustimmt.

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    Auszahlung abrufen und Vorhaben umsetzen

    Die Auszahlung erfolgt direkt an Sie oder den Verkäufer. Bei Neubauten kann der Kredit in Tranchen entsprechend dem Baufortschritt abgerufen werden. Achten Sie auf die 12-monatige Auszahlungsfrist, um Bereitstellungsprovision zu vermeiden.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Der Kredit 124 lässt sich mit fast allen anderen KfW- und BAFA-Programmen sowie mit Landesförderungen kombinieren. Ein typisches Finanzierungspaket nutzt mehrere Programme gleichzeitig.

  • KfW 300 (Wohneigentum für Familien)

    Familien mit Kindern und mittlerem Einkommen erhalten über KfW 300 zusätzlich zinsverbilligte Kredite für klimafreundliche Neubauten. Die Programme 124 und 300 sind kombinierbar, bis die Gesamtförderung die förderfähigen Kosten deckt.

  • KfW 261 (BEG Wohngebäude)

    Für die energetische Sanierung des erworbenen Hauses kann der Kredit 261 mit Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent zusätzlich beantragt werden. Beide Programme zusammen ergeben einen sehr attraktiven Mix aus Erwerbs- und Sanierungsförderung.

  • BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

    Direkte BAFA-Zuschüsse für Heizungstausch, Dämmung oder Fenster (bis zu 70 Prozent Förderung) sind grundsätzlich kombinierbar. Wichtig ist die korrekte Reihenfolge: BAFA-Zuschuss vor Vertragsabschluss beantragen.

  • Länderförderbanken

    Die Förderbanken der Bundesländer (NRW.Bank, L-Bank, BayernLabo, IBB, IFB Hamburg etc.) bieten ergänzende Programme. Diese können in der Regel mit KfW-Krediten kombiniert werden, sofern die De-minimis-Beihilfegrenzen eingehalten werden.

Häufige Fragen zum KfW-Wohneigentumsprogramm 124

Wie hoch ist der KfW-Kredit 124 maximal?

Der KfW-Kredit 124 stellt bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben bereit. Der Auszahlungsbetrag liegt bei 100 Prozent, es entstehen also keine Auszahlungsabschläge. Anders als bei familienspezifischen Programmen wie KfW 300 oder 308 gilt keine Einkommensgrenze, sodass auch besser verdienende Haushalte gefördert werden.

Welche Vorhaben sind über KfW 124 förderfähig?

Gefördert werden der Bau und Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sowie der Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaftswohnung. Erbschaften, Schenkungen und Eigenleistungen am bereits errichteten Gebäude sind nicht förderfähig. Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz selbst genutzt werden.

Welche Laufzeiten und Tilgungsoptionen gibt es?

Die Laufzeit beträgt bis zu 35 Jahre. Sie können bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre wählen, in denen ausschließlich Zinsen gezahlt werden. Die Zinsbindung beträgt 5 oder 10 Jahre. Nach Ablauf der Zinsbindung wird der Zinssatz für die Restlaufzeit neu vereinbart.

Wann muss der Antrag spätestens gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Konkret heißt das: vor Unterzeichnung des Kaufvertrags, des Werkvertrags mit dem Bauträger oder vor dem ersten Spatenstich. Wer erst nach dem Vertragsabschluss einen Antrag stellt, erhält keine Förderung mehr.

Welche Bereitstellungsprovision fällt an?

Die Abruffrist für die Auszahlung des Kredits beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Wird der Kredit nicht innerhalb dieser Frist abgerufen, fällt ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat (1,8 Prozent jährlich) an. Bauherren sollten ihre Auszahlungsplanung daran ausrichten.

Kann der KfW-Kredit 124 mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Ja. Der Kredit 124 ist ausdrücklich kombinierbar mit der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), den Familienprogrammen 300 und 308 sowie den meisten Landesförderprogrammen. Die Gesamtförderung darf jedoch die förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Bei Kumulation ist die De-minimis-Verordnung zu beachten.

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