Der Hamburger Wohnungsmarkt ist nach München und Berlin der drittteuerste in Deutschland. Wer in der Hansestadt ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben möchte, sieht sich im Schnitt mit Quadratmeterpreisen von 6.000 bis 9.000 Euro konfrontiert. Familien mit mittlerem Einkommen sind ohne staatliche Förderung kaum in der Lage, in attraktiven Stadtteilen Eigentum zu erwerben.
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) stellt mit dem Eigenheimdarlehen Neubau ein Förderinstrument bereit, das Bau und Erstkauf von Wohneigentum in Hamburg subventioniert. Der Förderzinssatz liegt im Programm Mietwohnungsbau bei 1 Prozent über 30 Jahre, beim Eigentum ebenfalls deutlich unter dem Marktniveau.
Die folgenden Abschnitte zeigen, wer 2026 anspruchsberechtigt ist, welche Konditionen genau gelten, wie hoch das Förderbudget ist und wie der Antrag bei der IFB läuft.
Was ist das IFB-Eigenheimdarlehen Neubau?
Das IFB-Eigenheimdarlehen Neubau ist ein zinsverbilligtes Förderdarlehen für den Bau oder Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums in Hamburg. Träger des Programms ist die IFB Hamburg, eine Anstalt des öffentlichen Rechts und zentrale Förderbank des Stadtstaates.
Rechtsgrundlage ist das Hamburgische Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) in Verbindung mit den jeweiligen Förderrichtlinien. Das Programm zählt zur sogenannten Sozialen Wohnraumförderung und ist explizit auf mittlere Einkommen ausgerichtet.
1,774 Milliarden Euro für 2025/2026
Hamburg hat für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt 1,774 Milliarden Euro Fördervolumen für die Wohnraumförderung bereitgestellt. Das Geld fließt in mindestens 3.000 geförderte Wohneinheiten pro Jahr im Mietwohnungsbau und ergänzend in die Eigentumsförderung. Damit ist Hamburg eines der finanziell stärksten Bundesländer in dieser Förderkategorie.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit mittlerem Einkommen, deren Hauptwohnsitz Hamburg ist oder werden soll. Anders als bei den Familienprogrammen der KfW gibt es keine zwingende Kinderpflicht, aber Familien werden bevorzugt.
- Hauptwohnsitz in Hamburg oder geplante Verlegung nach Hamburg
- Bruttojahreseinkommen unterhalb der Hamburger Wohnraumförderungsgrenzen
- Selbstnutzung der geförderten Immobilie als Hauptwohnsitz
- Eigenkapitalanteil von mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten
- Volljährigkeit und ausreichende Bonität bei der Hausbank
- Auch Baugemeinschaften sind förderfähig (Mitglieder einzeln antragsberechtigt)
Bestand nicht in diesem Programm
Wer eine bestehende Wohnung oder ein Haus kaufen möchte, fällt nicht unter das Eigenheimdarlehen Neubau. Stattdessen gibt es das IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie als gesondertes Programm. Beide Programme haben unterschiedliche Förderbedingungen, sind aber nicht miteinander kombinierbar.
Konditionen und Förderhöhe
Die genaue Förderhöhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Vorhaben. Für 2026 gelten angepasste Konditionen, die der allgemeinen Baukostensteigerung von 2 Prozent Rechnung tragen.
| Parameter | Wert | Hinweis |
|---|---|---|
| Förderzinssatz | 1,0 % p.a. | 30 Jahre Zinsbindung Mietwohnungsbau |
| Laufzeit | bis 30 Jahre | flexibel |
| Baukostensteigerung 2026 | +2 % | gegenüber 2025 |
| Mieterhöhung Neubau 2026 | +0,45 €/m² | einmalig im geförderten Mietwohnbau |
| Selbstnutzungsbindung | mindestens 15 Jahre | grundbuchrechtlich |
| Eigenkapital | ≥ 15 % | Eigenleistung anrechenbar |
| Gesamtbudget 2025/2026 | 1,774 Mrd. Euro | inkl. Mietwohnbau |
Kombination mit KfW empfohlen
Die IFB-Förderung lässt sich mit den KfW-Programmen 124 (allgemein), 134 (Genossenschaften), 261 (Sanierung) und 300 (Familien) kombinieren. Bei klimafreundlichem Neubau ist auch die KfW 297/298 zusätzlich möglich. Eine durchdachte Kombination erschließt deutliche Zinsvorteile gegenüber freier Baufinanzierung.
Wie beantrage ich das IFB-Eigenheimdarlehen?
Der Antrag wird über eine Hausbank an die IFB Hamburg gestellt. Eine Vorqualifizierung des Vorhabens ist sinnvoll, bevor verbindliche Verträge geschlossen werden.
- 1
IFB-Beratung in Anspruch nehmen
Vereinbaren Sie einen Termin bei der IFB Hamburg in der Wexstraße. Online ist auch eine Videoberatung möglich. Die Berater prüfen Ihre Förderfähigkeit und empfehlen die passenden Programme. Nehmen Sie Einkommensunterlagen und Bauplan/Kaufvertragsentwurf mit.
- 2
Hausbank einbeziehen
Die IFB arbeitet mit Hausbanken zusammen. Hamburger Sparkasse, Volksbank Hamburg und HypoVereinsbank haben gute Erfahrung mit IFB-Förderungen. Die Hausbank prüft Ihre Bonität und reicht den Antrag bei der IFB ein.
- 3
Antragsunterlagen einreichen
Sie benötigen Selbstauskunft, Einkommensnachweise (zwei Lohnabrechnungen, Steuerbescheid), Bauplan oder Kaufvertragsentwurf, Eigenkapitalnachweis. Bei Baugemeinschaften: Nachweis der Mitgliedschaft.
- 4
Förderzusage abwarten
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 8 Wochen. Erst nach der schriftlichen Zusage darf der Bauvertrag oder Kaufvertrag unterschrieben werden. Eine vorherige Vertragsunterzeichnung führt zum Verlust der Förderung.
- 5
Auszahlung abrufen und bauen
Die Auszahlung erfolgt in Tranchen entsprechend dem Baufortschritt. Wichtige Bauabschnitte (Bodenplatte, Rohbau, Dach, Innenausbau) werden durch Sachverständige der IFB abgenommen, bevor die nächste Tranche freigegeben wird.

Häufige Fragen zum IFB-Eigenheimdarlehen Neubau
Wie hoch ist das IFB-Eigenheimdarlehen für Neubauten?
Das IFB-Eigenheimdarlehen Neubau bietet einen zinsverbilligten Förderkredit, dessen Höhe sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Vorhaben richtet. Förderfähig sind Bau und Erstkauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen für Familien sowie Baugemeinschaften in Hamburg. Der Förderzinssatz für den Mietwohnungsbau liegt bei 1 Prozent für 30 Jahre, beim Eigentum ist er ebenfalls deutlich unter Markt.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Familien und Personen mit mittlerem Einkommen, deren Lebensmittelpunkt Hamburg ist. Die Bruttoeinkommensgrenzen orientieren sich am Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG). Ein Mindesthaushalt von zwei Personen ist üblich, Alleinstehende sind in begründeten Ausnahmefällen ebenfalls antragsberechtigt.
Welche Vorhaben fördert das Programm?
Gefördert werden der Bau eines selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhauses, der Ersterwerb einer Eigentumswohnung oder eines Reihenhauses sowie die Beteiligung an einer Baugemeinschaft in Hamburg. Bestandsimmobilien fallen unter ein separates Programm (IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie).
Wie viel Geld stellt Hamburg für die Wohnraumförderung 2025/2026 bereit?
Hamburg stellt insgesamt 1,774 Milliarden Euro für die Wohnraumförderung in 2025 und 2026 bereit. Das Geld fließt in den Neubau von mindestens 3.000 geförderten Wohneinheiten pro Jahr, in die Modernisierungsförderung und in die Eigentumsförderung. Damit ist Hamburg eines der finanziell am stärksten aufgestellten Bundesländer in der Wohnraumförderung.
Was sind Baugemeinschaften und wie werden sie gefördert?
Eine Baugemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Bauherren, die gemeinsam ein Mehrfamilienhaus errichten und anschließend in einzelnen Wohneinheiten selbst nutzen. Hamburg fördert Baugemeinschaften besonders, weil sie kostengünstiger bauen können als klassische Bauträger. Das IFB-Eigenheimdarlehen ist auch für Mitglieder von Baugemeinschaften zugänglich.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der IFB Hamburg gestellt, in der Regel über eine durchleitende Hausbank. Vor Baubeginn oder Kaufvertrag muss die schriftliche Förderzusage vorliegen. Die IFB beräet auf einem eigenen Online-Portal und bietet auch persönliche Sprechstunden in der Filiale Wexstraße in der Hamburger Neustadt.
